Parlament

Abschließende Beratungen ohne Aussprache

Ohne vorherige abschließende Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 20. Mai 2021, über eine Reihe von Vorlagen abgestimmt:

Flugsicherungskosten: Gegen die Stimmen der Linken und Grünen nahm der Bundestag den „Entwurf eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes“ von CDU/CSU und SPD (19/28788) an. Dazu lagen eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses vor (19/29798) und ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (19/29799) vor. Demnach soll der Bund kleinere Flughäfen, bei denen das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur keinen Bedarf aus Gründen der Sicherheit und aus verkehrspolitischen Interessen nach Paragraf 27d Absatz 1 des Luftverkehrsgesetzes anerkennt, bei den Flugsicherungskosten unterstützen. Für kleinere Flughäfen sei es nachteilig, dass sie eine Flugsicherungsorganisation beauftragen und deren Kosten selbst übernehmen müssen, während an den durch Paragraf 27d Absatz 1 des Luftverkehrsgesetzes erfassten Flughäfen Flugsicherungsdienste von der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) erbracht würden, heißt es in dem Entwurf. Daher werde ein zweiter Gebührenbereich für die Flugplätze eingerichtet, die nicht zu den Flugplätzen nach Paragraf 27d Absatz 1 des Luftverkehrsgesetzes gehören, bei denen aber eine Flugsicherung erforderlich ist. Für den bestehenden und für den zweiten Gebührenbereich werde ein möglichst einheitliches Gebührenniveau angestrebt. Um dieses erreichen zu können, werden verfügbare Bundesmittel eingesetzt, um die nach Einnahme der Gebühren durch die Airlines verbleibende Finanzlücke auszugleichen. 

Bundeswahlgesetz: Einstimmig nahm der Bundestag den Entwurf eines „Sechsundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes“ der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen an (19/29281). Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses vor (19/29800). Nach dem Willen der Antragsteller wird die Zahl der für Landeslisten und Kreiswahlvorschläge erforderlichen Unterstützungsunterschriften für die bevorstehende Bundestagswahl auf ein Viertel abgesenkt werden. Zur Begründung wird auf die Beschränkungen durch die Covid-19-Pandemie verwiesen. Von diesen Beschränkungen seien Parteien, die im Bundestag oder einem Landtag nicht mit mindestens fünf Parlamentariern vertreten sind, besonders betroffen. Laut Bundeswahlgesetz müssen Kreiswahlvorschläge von Parteien, die im Bundestag oder einem Landesparlament seit deren letzter Wahl nicht ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren, von mindestens 200 Wahlberechtigten des Wahlkreises unterzeichnet sein und Landeslisten von bis zu 2.000 Wahlberechtigten. „Derart hohe Anforderungen“ können unter den Bedingungen der Pandemie nach Auffassung der Antragsteller „eine Überforderung der Vorschlagenden darstellen und berühren jedenfalls den Grundsatz der Chancengleichheit“ aus Artikel 38 des Grundgesetzes. Die Zahl der beizubringenden Unterschriften dürfe nicht so hoch sein, dass Bewerbern die Teilnahme an der Wahl „praktisch unmöglich gemacht oder übermäßig erschwert wird“, heißt es in der Gesetzesbegründung weiter. 

Krebsregister: Bei Enthaltung von FDP und Linksfraktion nahm der Bundestag auf Empfehlung des Gesundheitsausschusses (19/29887) einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/28185) an, der die Zusammenführung klinischer und epidemiologischer Daten aus den Krebsregistern der Länder vorsieht. Danach werden die von den Krebsregistern an das Zentrum für Krebsregisterdaten beim Robert-Koch-Institut übermittelten Daten erweitert. So werden nun auch Daten zu Therapie und Verlauf der Krebserkrankungen übermittelt. Anonymisierte Daten werden auch an Dritte zu wissenschaftlichen Forschungszwecken bereitgestellt. Für die Forschung werde mit dem erweiterten Datensatz ein substanzieller Mehrwert geschaffen. Dies ermögliche genauere Beschreibungen der Versorgung, der Krankheitslast, des Versorgungsbedarfs sowie eine bessere Einschätzung der Prognose von Kranken und regionale Therapievergleiche, so die Regierung. Der Gesetzentwurf ermöglicht zudem in einer zweiten Stufe eine bundesweite anlassbezogene Datenzusammenführung und Analyse der Krebsregisterdaten aus den Ländern. Im Zentrum stehen patienten- und leistungserbringerbezogene Auswertungen. Die Krebsregisterdaten können auch mit anderen Daten verknüpft werden. Geplant ist dazu eine zentrale Plattform. Ferner soll der Abgleich der Daten der Krebsfrüherkennungsprogramme mit den Daten der Krebsregister für Analysezwecke verbessert werden.

HNS-Substanzen: Bei Enthaltung der Linken nahm der Bundestag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/27215) zu Haftungs- und Entschädigungsfragen im Falle von Unfällen von Seeschiffen mit gefährlichen und schädlichen Stoffen, sogenannten HNS-Substanzen, an. Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses vor (19/29885). Hintergrund ist die beabsichtigte Ratifizierung des HNS-Übereinkommens 2010. Dazu wird ein neues Stammgesetz, das Gesetz über die Haftung und Entschädigung für Schäden bei der Beförderung gefährlicher Güter und schädlicher Stoffe durch Seeschiffe (HNS-Gesetz), geschaffen, das die Ausführungsvorschriften zum HNS-Übereinkommen 2010 enthält. Eingeführt wird eine Versicherungspflicht für Schiffe, die Stoffe transportieren, die unter das HNS-Übereinkommen 2010 fallen. Außerdem wird die Pflicht eingeführt, Importe von Stoffen, die unter das Übereinkommen fallen, zu melden und im Schadensfall Beiträge an den einzurichtenden HNS-Fonds zu entrichten. Der Nutzen des Regelungsvorhabens liegt dem Entwurf zufolge darin, dass Haftungs- und Entschädigungsfragen im Falle von Unfällen von Seeschiffen mit HNS-Substanzen international einheitlich geklärt und geregelt werden. Zugleich trage die Schaffung eines Entschädigungsfonds dazu bei, die Beseitigung von HNS-Verunreinigungen zu fördern, ohne dass dies auf Kosten des deutschen Staates ginge, heißt es weiter. 

HNS-Übereinkommen: Bei Enthaltung der Linken stimmte der Bundestag einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ratifikation des HNS-Übereinkommens 2010 (19/27216) zu. Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses vor  (19/29885). Zur Erläuterung heißt es darin, das am 3. Mai 1996 in London verabschiedete Internationale Übereinkommen von 1996 über Haftung und Entschädigung für Schäden bei der Beförderung gefährlicher und schädlicher Stoffe auf See und das Protokoll vom 30. April 2010, welches in London am 25. Oktober 2011 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet worden sei, schüfen als HNS-Übereinkommen 2010 ein internationales Haftungs- und Entschädigungsregime bei Personen-, Sach- und Umweltschäden, verursacht durch Gefahrguttransporte auf See. Die internationalen Regelungen werden mit er Annahme des Gesetzentwurfs in Deutschland geltendes Recht. Da sich das HNS-Übereinkommen 2010 auf Gegenstände der Bundesgesetzgebung beziehe, bedürfe es gemäß Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes zur innerstaatlichen Umsetzung eines Vertragsgesetzes.

Mutterschutz: Gegen die Stimmen der AfD nahm der Bundestag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über den Mutterschutz (19/28115) an. Das Übereinkommen Nr. 183 vom 15. Juni 2000 ist eine Überarbeitung des Mutterschutz-Übereinkommens von 1952, das wegen seiner zu detaillierten Regelungen nur von wenigen Mitgliedstaaten der IAO unterzeichnet worden war. Das Übereinkommen Nr. 183 vermeide durch flexiblere Regelungen diese Hindernisse, schreibt die Regierung in dem Entwurf. Ziel des Übereinkommens ist es demnach, die Gleichstellung aller erwerbstätigen Frauen sowie die Gesundheit und Sicherheit von Mutter und Kind weiter zu fördern. Mit dem Gesetz werden die Voraussetzungen für eine Ratifizierung des Übereinkommens durch Deutschland geschaffen. Im Rahmen der Ratifizierung seien Änderungen oder Ergänzungen der innerstaatlichen gesetzlichen Vorschriften nicht erforderlich, so die Bundesregierung. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hatte dazu eine Beschlussempfehlung (19/29423) vorgelegt.

Gefährliche Güter: Einstimmig nahm der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Europäischen Übereinkommens vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)“ (19/28683) an, zu dem eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses (19/29842) und die Stellungnahme des Bundesrates (19/29561), in der keine Einwendungen gegen den Gesetzentwurf erhoben werden, vorlagen. Mit der Neuregelung wird der Beschluss der ADR-Vertragsstaatenkonferenz vom 13. Mai 2019, den Titel „Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)“ in der Weise zu ändern, dass das Wort „Europäisches“ gestrichen wird, auf nationaler Ebene umgesetzt. 

Straßenverkehr: Bei Enthaltung der AfD und der Linken stimmte der Bundestag dem Entwurf der Bundesregierung für ein viertes Gesetz „zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ (19/28684) in der vom Verkehrsausschuss geänderten Fassung (19/29874) zu. Damit werden laut Regierung die im Straßenverkehrsgesetz (StVG) vorgesehenen Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen gegen nationale Genehmigungsvorschriften beziehungsweise europäische Typgenehmigungsvorschriften verbessert. Durch eine Ergänzung des Gesetzes über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) wird zudem die Zuweisung der Aufgabe der Marktüberwachung für den Bereich von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge an das KBA gesetzlich ausdrücklich klargestellt. Damit wird die eigenständige, auch im europäischen Kontext gewachsene Bedeutung dieser Aufgabe herausgestellt. Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme (19/29633) eine Reihe von Änderungsvorschlägen gemacht, denen die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung teils zustimmte, teils ablehnte oder eine Prüfung zusagte.

Doppelbesteuerung: Bei Enthaltung der Linken stimmte der Bundestag dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zu dem Protokoll vom 19. Februar 2021 zur Änderung des Abkommens vom 18. Februar 2011 zwischen der Deutschland und Zypern zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen zu (19/28657). Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (19/29454) vor. In das Abkommen wurde eine Missbrauchsvermeidungsklausel aufgenommen. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme (19/29588) keine Einwendungen erhoben.

Lebensmittel: Bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen nahm der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs (19/25319) in der vom Landwirtschaftsausschuss geänderten Fassung (19/29854) an. Damit werden einige Regelungen an die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) angepasst. Künftig sind Vitamine, Mineralstoffe, Aminosäuren und sonstige Stoffe mit ernährungsbezogener und physiologischer Wirkung nicht mehr den Lebensmittelzusatzstoffen gleichgestellt, für die ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt gilt. Das bedeutet, dass für Zusatzstoffe wie Vitamine künftig das Erfordernis entfällt, eine Erlaubnis zu beantragen, wenn diese einem Lebensmittel zugesetzt werden. Zudem regelt der Gesetzentwurf Einzelheiten dazu, wie der Online-Handel mit verderblichen Lebensmitteln, Kosmetika und Bedarfsgegenständen amtlich zu überwachen ist. Dazu können die Lebensmittelüberwachungsbehörden anonym Online-Bestellungen tätigen, um Proben zu entnehmen.

Lebensmittelkontrolle: Gegen die Stimmen der Linken und der Antragsteller lehnte der Bundestag einen Antrag der  Grünen (19/25544) zur Stärkung der Verbraucherrechte ab. Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Landwirtschaftsausschusses vor (19/29854). Die Grünen wollen mehr Transparenz bei Lebensmittelkontrollen mithilfe eines Hygienebarometers oder Smileys. Zentrales Anliegen der Grünen ist es dem Antrag zufolge, dass die Bundesregierung eine Rechtsgrundlage für eine bundeseinheitliche Hygienekennzeichnung für Gaststätten und lebensmittelverarbeitende Betriebe schaffen soll.

Mobbing: Jeweils gegen die Stimmen der Linken und der Grünen lehnte der Bundestag zwei Anträge zum Thema Mobbing ab. Die Linksfraktion forderte, Beschäftige besser vor Mobbing durch Kollegen oder Vorgesetzte zu schützen. In ihrem Antrag (19/16480) verlangte sie von der Bundesregierung unter anderem, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um das Arbeitsschutzgesetz im Hinblick auf Prävention zur Vermeidung von Mobbing und Bossing zu ergänzen. Dabei sollte der Begriff der Gesundheit der Weltgesundheitsorganisation WHO ausdrücklich übernommen werden, wonach Gesundheit ein Zustand vollkommenen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens und nicht allein das Fehlen von Krankheit und Gebrechen ist. Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen forderte die Bundesregierung in ihrem Antrag (19/6128) auf, ein Gesetz zum Schutz vor Mobbing am Arbeitsplatz zu erarbeiten. Darin sollte Mobbing als Rechtsbegriff als eine Form der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts definiert werden. Außerdem sollten die Schutzrechte von Betroffenen im Arbeitszeitgesetz konkretisiert werden. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (19/25418) vor. 

Fluglärm: „Fluglärm mindern, die Menschen in den Flughafenregionen besser schützen“ lautete der Titel eines Antrags der Grünen (19/27211), den der Bundestag gegen die Stimmen der Linken und Grünen sowie einer Stimme aus der Unionsfraktion ablehnte. Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses vor (19/29718). Der gesamte Fluglärmschutz sei auf passiven Lärmschutz ausgerichtet, der im Fluglärmgesetz geregelt werde, so die Antragsteller. „Wie viel Lärm von einem Flughafen ausgehen darf, spielt dabei keine Rolle.“ Festgelegt werde nur, welche Schutzmaßnahmen zum Ausgleich ergriffen werden müssen. Das geschehe in Form von baulichem Schallschutz an den Wohnungen, Entschädigungszahlungen sowie Baubeschränkungen und -verboten, hieß es weiter. Insgesamt 53 Forderungen erhoben die Grünen. Mit Blick auf Luftverkehrsgesetz und Luftverkehrsordnung wurde von der Bundesregierung etwa verlangt, neu zu definieren, wann die Änderung eines Flughafens als wesentlich anzusehen ist und dabei alle Maßnahmen einzubeziehen, die den Flugbetrieb faktisch erhöhen.

Streitkräfte: Der Bundestag lehnte einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Beitrag der Bundeswehr im Einsatz gegen die Klimakrise stärken – CO₂-Ausstoß der Streitkräfte konsequent erfassen und reduzieren“ (19/20787) auf Empfehlung des Verteidigungsausschusses (19/27322) ab. Für den Antrag stimmten die Linksfraktion und die Grünen. Die Bundeswehr habe als Großorganisation einen erheblichen CO₂-Ausstoß, so die Grünen. „Richtige“ Entscheidungen könnten den CO₂-Fußabdruck signifikant reduzieren. 

Alphabetisierung: Auf der Grundlage einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (19/29751) lehnte der Bundestag Anträge der AfD, der FDP und der Grünen zum Thema Alphabetisierung ab. Dem Antrag der AfD (19/23729) stimmten nur die Antragsteller zu. Danach sollte die Regierung, um den Analphabetismus in Deutschland zu beseitigen, Schluss mit aus ihrer Sicht zweifelhaften Lehrmethoden in der Schule machen. Die Fraktion forderte die Bundesregierung auf, mit den zuständigen Gremien eine Evaluation vorzunehmen, die die Ursachen für den geringen Alphabetisierungsgrad in Teilen der deutschen Bevölkerung untersucht und bewertet. In Anlehnung an die bei der Evaluation gewonnenen Erkenntnisse sollte zusammen mit der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) eine Neuaufsetzung der AlphaDekade angestrebt werden. Entsprechend der ermittelten Schlüsselfaktoren sollten konkrete Fördermaßnahmen erarbeitet werden, um der Entstehung eines funktionalen Analphabetismus frühzeitig entgegenzuwirken. Dem FDP-Antrag mit dem Titel „Alphabetisierung durch Künstliche Intelligenz – Chance für jeden“ (19/18604) stimmten ebenfalls nur die Antragsteller zu. Sie forderten die Bundesregierung unter anderem auf, gemeinsam mit den Ländern und Institutionen wie der Kultusministerkonferenz eine Strategie vorzulegen, in der sie darlegt, wie sie digitale Innovationen im Zusammenhang mit Lese- und Schreibschwäche in den Schulen und Weiterbildungsinstitutionen des lebenslangen Lernens verstärkt zur Grundbildung von Schülern und zur Weiterbildung von Lehrpersonal einsetzt. Auch sollte eine Studie vorgelegt werden, in der untersucht und erklärt wird, weshalb nur 0,7 Prozent der Lese- und Schreibschwachen an einer Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen. „Alphabetisierung und Grundbildung – Jeder Mensch soll lesen können“ lautete die Forderung, die die Grünen in ihrem Antrag (19/23703) formulierten. FDP und Linksfraktion enthielten sich, die Koalitionsfraktionen und die AfD lehnten ihn ab. Unter anderem sollte die Bundesregierung ein Forschungsprogramm auflegen, das Ursachen und Abhilfemöglichkeiten bei geringer Literalisierung in Deutschland darstellt. Dazu zählten eine Evaluierung des betroffenen Personenkreises und die Erforschung des mutmaßlichen Zusammenhangs von Lese- und Rechtschreibschwäche und nachfolgender geringer Literalisierung.

Konfuzius-Institute: Gegen die Stimmen der Antragsteller lehnte der Bundestag einen Antrag der FDP-Fraktion (19/27109) ab, die Kooperationen mit Chinas Konfuzius-Instituten an deutschen Hochschulen zu beenden und so die Freiheit von Forschung und Lehre zu schützen. Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Bildungs- und Forschungsausschusses vor (19/29891). Nach dem Willen der Liberalen sollte gemeinsam mit den Ländern, Kommunen und Hochschulen eine unabhängige Expertenkommission geschaffen werden, die wissenschaftlich aufarbeitet, inwieweit die chinesische Regierung direkt oder indirekt Forschungs- und Lehraktivitäten an deutschen Hochschulen, Schulen und Wissenschaftseinrichtungen finanziert und ob sie die Konfuzius-Institute nutzt und genutzt hat, um Einfluss auf die Forschung und Lehre an deutschen Hochschulen, Schulen und Wissenschaftseinrichtungen zu nehmen. Auch interessierte die Fraktion inwieweit chinesische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Studierende in Deutschland überwacht und beeinflusst worden sind. 

Hauptuntersuchung: Bei Enthaltung der Linken und gegen die Stimmen der Antragsteller lehnte der Bundestag einen Antrag der FDP zur Verlängerung der Hauptuntersuchungsintervalle für Oldtimer mit H-Kennzeichen (19/27760) auf Empfehlung des Verkehrsausschusses (19/29698) ab. Danach sollten die Prüfungsintervalle für Oldtimer mit H-Kennzeichen von bisher zwei auf fünf Jahre erweitert werden, wenn diese eine jährliche Fahrleistung von 2.000 Kilometern nicht überschreiten. 

Digitale Angebote: Bei Enthaltung der Linken und der Grünen und gegen die Stimmen der Antragsteller lehnte der Bundestag einen Antrag der FDP mit dem Titel „Digitale Angebote für gering Literalisierte“ (19/29884) ab. Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Bildungs- und Forschungsausschusses vor (19/29884). Demnach sollten „die derzeit bestehenden Probleme bei der Weitervermittlung durch Erstanlaufstellen“ mit kurzfristigen Lösungen aufgefangen werden. So gelte es, gemeinsam mit den Partnern der von Bund und Ländern ausgerufenen sogenannten AlphaDekade niedrigschwellige digitale Angebote für gering Literalisierte auszuarbeiten und bundesweit anzubieten.

Geflüchtete Lehrer: Bei Enthaltung der Grünen und gegen die Stimmen der Antragsteller und der Linken lehnte der Bundestag einen Antrag der FDP mit dem Titel „Universitäre Vorbereitungskurse für geflüchtete Lehrerinnen und Lehrer“ (19/15898) ab. Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Bildungs- und Forschungsausschusses vor (19/20897). Bundesweit fehlten laut Deutschem Lehrerverband schon heute 15.000 Lehrer und laut Prognosen wird sich der Lehrermangel in den kommenden Jahren noch weiter verschärfen, hieß es in dem Antrag. Zwischen 2014 und 2018 seien etwa 5.000 Lehrkräften mit Fluchtgeschichte oder über Nicht-EU-Staatsangehörigkeit nach Deutschland gekommen, die ein Lehramtsstudium absolviert haben sowie über praktische Erfahrung verfügen. Gerade Pädagogen mit Migrationshintergrund könnten als Vorbilder und Brückenbauer Schule aktiv gestalten, führte die Fraktion aus. Der Weg in den Schuldienst sei für geflüchtete Lehrkräfte jedoch sehr schwer. Bislang seien nur 250 Personen mit Staatsangehörigkeit eines Asylherkunftslandes als Lehrkräfte an allgemein- oder berufsbildenden Schulen sozialversicherungspflichtig beschäftigt worden. Nur an einzelnen Universitäten – etwa in Bochum, Vechta und Potsdam – gebe es Unterstützungsprogramme für geflüchtete Lehrer, die einen Einstieg in das deutsche Schulsystem erleichtern. Die meist einjährigen Programme umfassten spezielle Deutschkurse, Schulpraktika sowie pädagogisch-interkulturelle Seminare. Deshalb forderte die Fraktion, an Hochschulen passgenaue einjährige universitäre Kurse für geflüchtete Lehrer für die Vorbereitung auf den Anpassungslehrgang anzubieten. Die Hochschulen sollten über drei Jahre die dafür nötige Kapazitätserhöhung anteilig zur Hälfte finanziert aus Länder- und Bundesmitteln erhalten.

BAföG: Bei Enthaltung der Linken und gegen die Stimmen der Antragsteller und der AfD lehnte der Bundestag einen Antrag der FDP mit dem Titel „Elternunabhängiges BAföG statt Trostpflaster – Drei Schritte zu einer krisen- und zukunftsfesten Studienfinanzierung“ (19/29427) ab. Das BAföG habe „seinen Glanz als Bildungsaufstiegsgesetz“ verloren, monierte die Fraktion und verwies auf aktuelle Statistiken, wonach es nur noch etwa elf Prozent der Studierenden erreiche. Während der Corona-Pandemie hätten 40 Prozent der Studierenden ihren Nebenjob verloren und stünden vor großen finanziellen Nöten – das BAföG sei aber meist nicht der Lage gewesen, diese Studierenden aufzufangen. Eine grundlegende Reform der Studienfinanzierung sei daher dringend notwendig, fordern die Abgeordneten. Konkret schlug die Fraktion vor, bereits ab dem Wintersemester 2021/2022 allen Studierenden die Möglichkeit zur Beantragung eines flexiblen, zinsfreien BAföG-Darlehens zu geben. Die maximale Höhe des monatlichen Darlehens sollte laut Antrag bei 1.000 Euro liegen.

Schulen in der Pandemie: Bei Enthaltung der Grünen und gegen die Stimmen der Antragsteller lehnte der Bundestag einen Antrag der Linken mit dem Titel „Schulen und Kitas in der Pandemie – Planungssicherheit schaffen“ (19/25799) auf der Grundlage einer Beschlussempfehlung des Bildungs- und Forschungsausschuss (19/29739) ab. Nach Ansicht der Linken sollten in Zusammenarbeit mit den Ländern Räume und Betreuungspersonal für diejenigen Schülerinnen und Schüler sowie Kitakinder bereitgestellt werden, die zuhause nicht betreut werden können. Zudem sollte ab einer Inzidenz von 50 Infektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern oder weniger der Stufenplan des Robert Koch-Instituts (RKI) für Schulen und Kitas verbindlich anerkannt und dauerhaft verpflichtend angewendet werden. Tests und Prüfungen sollten so lange ausgesetzt werden, bis Unterricht im Wechselmodell oder voller Präsenz unter Einhaltung der Schutzmaßnahmen laut RKI wieder möglich ist. Dazu gehören nach den Vorstellungen der Abgeordneten auch Abschlussprüfungen. Abschlussnoten sollten auf Basis bisher erbrachter Leistungen ermittelt werden. Ferner sollte ein Gesetzentwurf vorgelegt werden, um für Eltern zur Kinderbetreuung während der pandemiebedingten Schließung und des eingeschränkten Betriebs von Einrichtungen zur Betreuung von Kindern, der Aussetzung der Präsenzpflicht in der Schule beziehungsweise des eingeschränkten Zugangs, zusätzliche Möglichkeiten zu schaffen, bezahlten Urlaub zu nehmen. So sollten Arbeitgeber stärker in die Pflicht genommen werden.

Lobbyismus an Schulen: Bei Enthaltung der Grünen und gegen die Stimmen der Antragsteller lehnte der Bundestag einen Antrag der Linken mit dem Titel „Lobbyismus an Schulen einen Riegel vorschieben“ (19/24452) ab Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Bildungs- und Forschungsausschusses vor (19/29877). Die Fraktion setzte sich dafür ein, unverzüglich mit den Bundesländern, die bisher keine entsprechenden Regelungen vorsehen, Gespräche aufzunehmen, um in ihren Schulgesetzen ein Verbot von Werbung zu verankern. Es sollten jeweils allgemeingültige Gesetzeswerke geschaffen werden, die der lobbyistisch motivierten Einflussnahme durch Unternehmen, kommerziell geprägter Verbände, Vereine und Stiftungen einen Riegel vorschieben. Ferner sollte sich die Bundesregierung gegenüber der Kultusministerkonferenz dafür einsetzen, klare Kriterien für Transparenz, Ausgewogenheit und Vielfalt bei Kooperationen zwischen Schule und Wirtschaft, kommerziell geprägten Verbänden, Vereinen und Stiftungen und anderen Akteuren der Zivilgesellschaft zu formulieren, die einseitige und interessengeleitete Einflussnahme in Unterricht und Schule ausschließen. Ferner sollte zukünftig keine von Unternehmen und kommerziellen Lobbygruppen erarbeiteten Unterrichtsmaterialien mit dem empfehlenden Stempel oder dem Logo eines Bundesministeriums versehen werden und keine Kooperationen mit Unternehmen in öffentlich geförderten Bildungs-Projekten eingegangen werden.

MINT-Fächer: Auf der Grundlage einer Beschlussempfehlung des Bildungs- und Forschungsausschusses (19/29890) lehnte der Bundestag zwei FDP-Anträge und einen Antrag der Linksfraktion zur MINT-Bildung ab. Die FDP-Fraktion forderte in ihrem ersten Antrag (19/22299), dass die MINT-Fächer (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik) in der frühkindlichen Bildung gestärkt werden. Gemeinsam mit den Kultusministerien der Länder sollten verpflichtende, qualitativ hochwertige und bundesweite Bildungsstandards in der frühkindlichen Bildung formuliert werden, damit besonders benachteiligte Kinder nicht auf Grund ihrer sozialen Lage, Herkunft oder ihres Wohnorts von Anfang an im Bildungssystem abgehängt werden. Gemeinsam mit der Stiftung „Haus der kleinen Forscher“ sollte wissenschaftlich untersucht werden, welche Maßnahmen die Qualität der MINT-Bildung in Kitas wirksam und nachhaltig ausbauen, damit alle Kinder, unabhängig von sozialer Herkunft, Geschlecht und individuellen Herausforderungen wie Begabungen davon profitieren. Die Grünen stimmten mit der FDP dafür, die übrigen Fraktionen lehnten den Antrag ab. In einem weiteren Antrag (19/22300) forderte die FDP, neue Technologie an Schulen zu bringen. Nach dem jetzt umgehend zu verhandelnden und umzusetzenden Digitalpakt 2.0 sollte aus Sicht der Liberalen eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe initiiert werden, deren Aufgabe die Ausarbeitung eines Zukunftsvertrages für moderne Bildung mit umsetzbaren Vorschlägen für die Nutzung unterschiedlicher Technologien mit didaktischem und pädagogischem Mehrwert ist. Das Konzept für den Vertrag müsse konkrete Meilensteine und Indikatoren für die Erfolgsmessung benennen, forderten die Antragsteller. Alle übrigen Fraktionen lehnten diesen Antrag ab. Die Linksfraktion forderte in ihrem Antrag mit dem Titel „MINT-Bildung für mündige und aktive gesellschaftliche Teilhabe fördern“ (19/17792) unter anderem, die Konzeptualisierung des MINT-Aktionsplans zu überarbeiten und um die Aufnahme der Handlungsfelder „Ethik und Technikfolgenabschätzung“ sowie „Politik, Gesellschaft und Technikentwicklung“ zu erweitern. Zudem sollte auch ein kritisch-reflexives Handeln im Rahmen der MINT-Bildung gefördert werden, das sich an Nachhaltigkeit und sozialer Gerechtigkeit orientiert. Auch diesen Antrag lehnten die übrigen Fraktionen ab.

Gesundheitsversorgung: Gegen die Stimmen der Antragsteller und bei Enthaltung der Grünen lehnte der Bundestag einen Antrag der Linken mit dem Titel „Kapitalinteressen in der Gesundheitsversorgung offenlegen“ (19/14372) ab. Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses vor (19/29373). Die Linksfraktion forderte mehr Transparenz, wenn Kapitalgesellschaften in das Gesundheitssystem investieren. Gesundheitseinrichtungen in Deutschland würden zunehmend von internationalen Kapitalgesellschaften aufgekauft, die sich eine hohe Rendite versprächen. So kauften Private-Equity-Fonds Krankenhäuser, um Medizinische Versorgungszentren (MVZ) gründen zu können. Um die MVZ betreiben zu können, würden Arztsitze gekauft. So würden aus inhabergeführten Arzt- und Zahnarztpraxen MVZ, und aus MVZ würden MVZ-Ketten. Die Abgeordneten forderten in ihrem Antrag unter anderem regelmäßige Veröffentlichungspflichten, aus denen hervorgeht, wer der Träger oder Eigentümer eines MVZ ist. Falls es sich um Finanzinvestoren handelt, sollten auch noch betriebliche Kennzahlen einschließlich der Zahl der gehaltenen Arztsitze veröffentlicht werden.

Meinungsfreiheit an Hochschulen: Gegen die Stimmen der Antragsteller lehnte der Bundestag einen Antrag der AfD-Fraktion (19/28797) ab, mit dem die Fraktion die „Untersuchung zur Bedrohung der Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit an deutschen Hochschulen umgehend durchführen“ lassen wollte. Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Bildungs- und Forschungsausschusses vor (19/29873). Der AfD zufolge sollte ein Forschungsverbund berufen werden, der bundesweit eine Studie zur Bedrohung der Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit an deutschen Hochschulen erstellt. Der Verbund und die Studie sollten dabei aus dem Etat des Bundesministeriums für Bildung und Forschung finanziert werden. Die Ergebnisse der Studie sollten dann in „geeigneter Form“ publik gemacht werden.

Rohstoffe: Einen Antrag der AfD mit dem Titel „Entwicklungszusammenarbeit zum gegenseitigen Nutzen konzipieren – Rohstoffversorgung der deutschen Industrie sicherstellen“ (19/17525) lehnte der Bundestag auf Beschlussempfehlung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vor (19/24619) gegen die Stimmen der Antragsteller ab. Die AfD-Fraktion setzte sich darin für die Schaffung des Amtes eines Bundesbeauftragten für Rohstoffpolitik ein. Dessen Aufgabe sollte darin bestehen, „die nationalen Bemühungen zur Sicherung der Rohstoffversorgung zu überblicken, zu bündeln und zu lenken“, heißt es darin. Außerdem sollte die Bundesregierung unter anderem Rohstoffe identifizieren, „die für die deutsche Industrie perspektivisch von strategischer Wichtigkeit sein werden sowie legislative Vorhaben einerseits unter dem Gesichtspunkt ihrer Rohstoffauswirkungen gründlicher darstellen“.

Leistungssportpersonal: Auf der Grundlage einer Beschlussempfehlung des Sportausschusses (19/15001) lehnte der Bundestag einen Antrag der AfD mit dem Titel „Automatische Anpassung der Vergütung für das Leistungssportpersonal – Anpassung der Förderrichtlinie Verbände – Abschnitt FR V“ (19/8989) ab. Darin forderte die Abgeordneten unter anderem, in den Richtlinien des Bundesministeriums des Innern über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Bundessportfachverbänden, wo die aktuell gültigen Höchstbeträge für die jährliche Bruttovergütung aufgeführt sind, folgende Ergänzung vorzunehmen: „Diese Höchstwerte für die jährlichen Bruttobezüge werden jährlich angepasst. Die Anpassung entspricht der genauen prozentualen Veränderung der Diäten der Abgeordneten des Deutschen Bundestages des jeweils vorangegangenen Jahres.“

Sport in der Pandemie: „Corona ins Abseits stellen – Sport vor den Auswirkungen der Krise bewahren“, lautet der Titel eines weiterer AfD-Antrags (19/18726), den der Bundestag gegen die Stimmen der Antragsteller ablehnte. Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Sportausschusses vor (19/20236). Um den Sport vor den Auswirkungen der Corona-Krise zu bewahren, verlangte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung, eine bundesweit einheitliche Regelung zu schaffen, mit der Sportverbände und gemeinnützige Sportvereine antragsberechtigt sind, um unter den „Rettungsschirm“ des Bundes aufgenommen zu werden. Die Bewilligung müsse genauso unbürokratisch gehandhabt werden wie bei Unternehmen, hieß es in dem Antrag.

Entwicklungshilfe: Gegen die Stimmen der Antragsteller lehnte der Bundestag auf der Grundlage einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (19/7117) einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Entwicklungshilfe für bei Abschiebungen nicht kooperierende Staaten beschränken“ (19/5042) ab. Darin forderte die Fraktion, dass Staaten, die bei der Rücknahme ihrer in Deutschland nicht aufenthaltsberechtigten Staatsbürger nicht kooperieren, Entwicklungsleistungen so lange gekürzt und letztlich gestrichen werden, bis diese Staaten wieder Ausweisdokumente ausstellen, die eine Ausweisung ihrer Staatsangehörigen aus Deutschland möglich macht. Außerdem sollte die Bundesregierung regelmäßig bewerten, in welchem Maße und in welchem Zeitrahmen Staaten ihre in Deutschland ausreisepflichtigen Bürger wieder aufnehmen.

„Perspektive Heimat“: Gegen die Stimmen der Antragsteller lehnte der Bundestag einen Antrag der AfD-Fraktion (19/13522) ab, in dem die sofortige Einstellung des Programms „Perspektive Heimat“ des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) gefordert worden war. Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (19/16408) vor. Das Programm stelle keine Rückkehrerinitiative dar, sondern fördere im Gegenteil die Zunahme der Migration nach Deutschland durch Migrationsberatungsangebote für Ausländer, schrieben die Abgeordneten. „Mit der Durchführung des Programms 'Perspektive Heimat' überschreitet die Bundesregierung die Grenzen ihrer nationalen Zuständigkeit“, hieß es in der Begründung. Die im Rahmen des Programms im Ausland errichteten Migrationsberatungszentren ähnelten deutschen Arbeitsämtern. Diese „Ausdehnung des deutschen Sozialstaates auf die gesamte Welt“ sei jedoch strikt abzulehnen, so die Antragsteller. 

Anerkennungsleistung: Gegen die Stimmen der Antragsteller lehnte der Bundestag einen Antrag der AfD-Fraktion (19/19163) ab, die Ausschlussfrist für Anträge auf eine Anerkennungsleistung an ehemalige zivile deutsche Zwangsarbeiter aufzuheben, damit ehemalige Zwangsarbeiter weiterhin Anträge auf Zahlung der Anerkennungsleistung stellen können. Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses vor (19/20725). Das Schicksal der zivilen deutschen Zwangsarbeiter sei nach dem Zweiten Weltkrieg völlig aus dem historischen Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt, hieß es in dem AfD-Antrag. Aus Deutschland und den deutschen Siedlungsgebieten in Osteuropa seien von der Sowjetunion nach Schätzungen mindestens 700.000 deutsche Zivilisten im Alter von 15 bis 60 Jahren verschleppt und unter unmenschlichen Bedingungen zur Zwangsarbeit in Sibirien und anderen Regionen der Sowjetunion herangezogen worden. Im November 2015 sei beschlossen worden, den wenigen noch lebenden Opfern dieser Verschleppung zur Zwangsarbeit eine Anerkennungsleistung in Höhe von jeweils 2.500 Euro zu gewähren. Die Antragstellung sei jedoch nur bis Ende Dezember 2017 möglich gewesen. Eine Härtefallregelung sei nicht vorgesehen gewesen. Die AfD-Fraktion wies in der Begründung darauf hin, dass auch andere Opfergruppen Anträge auf Entschädigung oder Anerkennungsleistung unbefristet stellen könnten. 

Genitalverstümmelung: Gegen die Stimmen der Antragsteller lehnte der Bundestag einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Meldepflicht für Fälle von weiblicher Genitalverstümmelung einführen“ (19/22704) ab. Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses vor (19/29482). Die AfD wollte die Bundesregierung auffordern, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der unter anderem die Einführung einer Meldepflicht für Ärzte bei Gesund- und Jugendämtern für Fälle von weiblicher Genitalverstümmelung vorsieht. Ärzte seien dafür von ihrer Schweigepflicht zu entbinden, hieß es in dem Antrag. Bei Nichtbeachtung der Meldepflicht sollten Ärzte nach Auffassung der AfD mit einem Bußgeld von mindestens 1.000 Euro belegt werden dürfen. 

Deutsche Sprache: Gegen die Stimmen der Antragsteller lehnte der Bundestag einen Antrag der AfD-Fraktion (19/25801) ab, das Jahr 2021 zum „Jahr der deutschen Sprache“ zu erklären. Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kultur und Medien vor (19/28812). Anlass gebe der 500. Jahrestag des Beginns der Bibelübersetzung durch Martin Luther, schrieben die Antragsteller. So sollte etwa ein Programm aufgelegt und finanziert werden, „mit dem bundesweit durch Festveranstaltungen, Symposien und Diskussionen an die Bibelübersetzung erinnert wird“, verlangte die AfD-Fraktion. Des Weiteren forderte sie Dialogformate zwischen Wissenschaft und Bürgern, die die Zukunft und Gegenwart der deutschen Sprache in den Blick nehmen. 

„Deutscher Herbst“: Gegen die Stimmen der Antragsteller lehnte der Bundestag einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Die ‚Landshut‘ endlich ausstellen – ein Museum für die Opfer des ‚deutschen Herbstes‘ errichten“ (19/25313) ab. Darin forderte sie die Bundesregierung unter anderem auf, mit der Regierung des Landes Berlin einen geeigneten Standort für ein „Museum des Deutschen Herbstes“ in der Bundeshauptstadt zu finden, das das Flugzeug „Landshut“ als Ausstellungsstück enthält. Auch solle sie einen bundesweiten Wettbewerb für den Bau eines „Museums des Deutschen Herbstes“ ausschreiben und eine Jury berufen, die anhand der eingegangenen Vorschläge einen ersten, zweiten und dritten Preisträger für den Wettbewerb bestimmt. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kultur und Medien vor (19/28971). 

Register: Bei Enthaltung von Linksfraktion und Grünen lehnte der Bundestag einen Antrag der FDP-Fraktion (19/14053) ab, in dem diese auf eine Modernisierung der öffentlichen Register drang. Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses vor (19/29376). Die FDP wollte die Bundesregierung auffordern, „den Entwurf eines Eckpunktegesetzes vorzulegen, welches das Zielbild für eine moderne, dezentrale Registerlandschaft in Deutschland sowie ein öffentliches Datenmanagement und die notwendigen Umsetzungsschritte für die nächsten zehn Jahre festlegt“. Auch sollte die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion unter anderem eine zentrale Stelle und ein zuständiges Ressort benennen, „welche federführend Verantwortung für das Gesamtprojekt der Registermodernisierung übernehmen und gleichzeitig die Einbindung aller betroffenen föderalen Ebenen koordinieren“. 

Verfassungsbeschwerde: Bei Enthaltung der AfD stimmte der Bundestag einer Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (19/29883) zu dem Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht mit dem Aktenzeichen  BvR 2354 / 13 zu. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen Übermittlungsvorschriften im Bundesverfassungsschutzgesetz. Mit dem Beschluss wird der Bundestag beauftragt, zu dem Verfahren eine Stellungnahme abzugeben.

Patent- und Markenamt: Bei Enthaltung von AfD und Linksfraktion beschloss der Bundestag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung über weitere Aufgaben des Deutschen Patent- und Markenamts und zur Änderung des Patentkostengesetzes (19/28680, 19/29562). Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses vor (19/29801). Im Rahmen einer Innovationsinitiative soll der Schutz und die Förderung von Innovationen effektiver ausgestaltet werden. In Deutschland fehle es insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen an einer zentralen Stelle mit Zuständigkeiten für die Information und Öffentlichkeitsarbeit zu Fragen der Rechte des geistigen Eigentums und zur effektive Nutzung und Durchsetzung dieser Rechte. Die Attraktivität des Patentschutzes und damit die Leistungsfähigkeit der deutschen Wirtschaft insgesamt soll außerdem durch eine schnellere Patentprüfung gesteigert werden.

Entscheidungen in Ehesachen: Bei Enthaltung der AfD nahm der Bundestag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Durchführung der EU-Verordnung 2019 / 1111 (Brüssel-IIb-Verordnung) über die Zuständigkeit, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und über internationale Kindesentführungen sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften (19/28681) an. Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (19/29813) vor. Wie es im Entwurf heißt, wird das Internationale Familienrechtsverfahrensgesetz (IntFam-RVG) um die zur Durchführung der Brüssel-IIb-Verordnung erforderlichen Vorschriften ergänzt. Neben notwendigen Folgeänderungen im Rechtspflegergesetz, im Auslandsunterhaltsgesetz, im Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen, im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sowie im Achten Buch Sozialgesetzbuch sieht der Entwurf die Änderung einzelner Vorschriften der Zivilprozessordnung vor, die der Durchführung anderer EU-Verordnungen auf dem Gebiet der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen dienen.

Nahrungsergänzungsmittel: Die Abgeordneten nahmen auf Empfehlung des Landwirtschaftsausschusses (19/29472) einen Antrag der Koalitionsfraktionen mit dem Titel „Gesundheitlichen Verbraucherschutz bei Nahrungsergänzungsmitteln und angereicherten Lebensmitteln verbessern“ (19/28783) an. Die Grünen stimmten dagegen, die Linksfraktion enthielt sich. Gegen die Stimmen der Linken und der Grünen wurde zudem ein Antrag der Grünen mit dem Titel „Nahrungsergänzungsmittel besser regulieren“ (19/19135) abgelehnt.

Europäischer Entwicklungsfonds: Gegen die Stimmen der Antragsteller lehnte der Bundestag einen Antrag der AfD (19/9238) ab, den Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) nicht zu verlängern beziehungsweise nicht neu auflegen. Die ehemals geografisch und thematisch begrenzten Zielvorgaben des EEF seien im Verlauf der Zeit „immer unpräziseren und allumfassenderen Zielen gewichen“, kritisierten die Abgeordneten in ihrem auf der Grundlage einer Beschlussempfehlung des Entwicklungsausschusses (19/15976) abgelehnten Antrags. Über den EEF wird die Zusammenarbeit der EU mit vielen Staaten Afrikas, der Karibik und des Pazifiks („AKP-Staaten“) finanziert. Die EU bringt über den Fonds die Mittel auf, die sie jeweils für einen Zeitraum von mehreren Jahren verbindlich zusagt. Nach Ansicht der AfD überschreitet die EU damit den ihr vertraglich vorgegebenen Rahmen. Mit der Projektfinanzierung aus dem EEF könne sie in direkte Konkurrenz zur sozialen und kulturellen Zusammenarbeit einzelner Mitgliedstaaten mit den geförderten Staaten treten.

Menstruationsprodukte: Gegen die Stimmen der FDP, der Linken und der Grünen lehnte der Bundestag einen Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Gesundheit und Chancen von Frauen und Mädchen weltweit stärken“ (19/29757) ab. Die Liberalen wollten den Zugang zu und die Aufklärung über Menstruationshygieneprodukte fördern. Von der Bundesregierung verlangten sie unter anderem, Entwicklungs- und Schwellenländer bei dem Bemühen um Zugang zu sauberem Wasser und sanitären Einrichtungen sowie der Erstellung und Umsetzung von Hygienekonzepten zu unterstützen.

Unabhängige Patientenberatung I: Bei Enthaltung der FDP und gegen die Stimmen der Linken und der Grünen lehnte der Bundestag einen Antrag der Linksfraktion (19/27833) ab, in dem die Fraktion eine gemeinnützige Neuaufstellung der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) gefordert hatte. Die Übertragung der UPD an die Tochterfirma eines gewinnorientierten Unternehmens 2015 habe das Vertrauen in die Beratung erschüttert und die Erreichbarkeit vor Ort verschlechtert, hieß es in einem Antrag (19/27833), zu dem eine Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses (19/29886) vorlag. Die Abgeordneten forderten, die Finanzierung der UPD künftig aus Bundesmitteln zu gewährleisten und mit der Organisation Einrichtungen zu beauftragen, die sich mit institutioneller Patientenberatung beschäftigen.

Unabhängige Patientenberatung II: Die Linksfraktion forderte außerdem einen Trägerwechsel für die Unabhängige Patientenberatung Deutschland. In ihrem Antrag (19/14373), der gegen die Stimmen der Linken und der Grünen abgelehnt wurde, hieß es, die undurchsichtige Vergabe an eine Firma, deren Hauptgeschäft in der Beratung von Pharmaunternehmen liege, habe die Reputation der UPD deutlich verschlechtert. In ihrem Antrag forderten die Abgeordneten, die Unabhängige Patientenberatung Deutschland dauerhaft in die Hände derjenigen Patientenorganisationen zu legen, die mit institutioneller Patientenberatung beschäftigt seien. Zugleich sollte auch die Finanzierung dauerhaft gewährleistet sein, um Kontinuität und Qualität zu gewährleisten. Zur Abstimmung hatte der Gesundheitsausschuss eine Beschlussempfehlung vorgelegt (19/25729).

Beschlüsse zu Petitionen: Der Bundestag stimmte zudem 16 Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen zu, die beim Bundestag eingegangen und vom Petitionsausschuss beraten worden sind. Es handelte sich um die Sammelübersichten 875 bis 890 (19/29355, 19/29356, 19/29357, 19/29358, 19/29359, 19/29360, 19/29361, 19/29362, 19/29363, 19/29364, 19/29365, 19/29366, 19/29367, 19/29368, 19/29369, 19/29370). 

Algorithmen und Künstliche Intelligenz in sozialen Netzwerken

Darunter befindet sich auch eine Petition mit der Forderung nach einer Regulierung von Algorithmen und insbesondere Künstlicher Intelligenz in sozialen Netzwerken, um die Beeinflussung von Bürgerinnen und Bürgern durch kommerzielle Unternehmen zu verhindern. In der Begründung zu der Eingabe heißt es, das finanzielle Grundkonzept sozialer Medien habe sich im Laufe der Zeit dazu entwickelt, den „User“ als potenziellen Konsumenten über exaktes Marketing an einen Kunden zu verkaufen.

Für dieses interessenbasierte Marketing würden die Unternehmen hohe Mengen an Daten tracken, um die jeweiligen Nutzer mittels künstlicher Intelligenz (KI) und interessenbasierten Algorithmen (AI) in Stereotype zu unterteilen. Hierbei nutze die KI der Unternehmen die gesammelten Daten, um die User allmählich, aber stetig in ihrem Verhalten zu beeinflussen und auf das Produkt des werbenden und zahlenden Kunden zu drängen.

Daher ist aus Sicht der Petenten jetzt ein Eingreifen der Politik erforderlich. Es gehe nicht darum, den Menschen Inhalte vorzuenthalten oder selbst zu lenken, sondern um die Einschränkung der Möglichkeit, über monetären Einfluss und KI die gesamtgesellschaftliche Meinung zu beeinflussen. Jeder Mensch solle nach wie vor das Recht haben, Zugriff auf jegliche Informationen zu haben. „Nur muss wieder eine eigene Mündigkeit der Bürger hergestellt werden, bei der das Meinungsbild nicht maßgeblich durch die Benutzung von sozialen Medien implementiert wird“, heißt es in der Petition.

„Materialüberweisung“ an das Bundesinnenministerium  

Die durch den Petitionsausschuss verabschiedete Beschlussempfehlung sieht nun vor, die Petition dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat „als Material“ zu überweisen. Den Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses zufolge bedeutet dies, dass die Bundesregierung die Petition „in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen, Verordnungen oder anderen Initiativen oder Untersuchungen einbeziehen soll“. Zudem soll die Petition dem Europäischen Parlament zugeleitet werden.

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung weist der Ausschuss darauf hin, dass Plattformbetreiber Entscheidungen über die Art und Weise der Veröffentlichung von Inhalten treffen – beispielsweise durch Content-Ranking, Zeitpunkt, Zugangsbeschränkungen für bestimmte Gruppen, aber auch durch Fact-Checking-Hinweise. Dies habe einen bedeutenden Einfluss auf die individuelle Meinungsäußerung und den demokratischen Diskurs. „Diese Problematik besteht länderübergreifend und erfordert eine gemeinsame europäische Lösung“, schreiben die Abgeordneten.

Das Legislativpaket der Europäischen Kommission (Digital Services Act Package) habe zum Ziel, diesbezüglich Verhaltensregeln im Digitalen Raum zu formulieren, was laut der Beschlussempfehlung von der Bundesregierung begrüßt wird. Die Regierung unterstütze den Ansatz der EU-Kommission, Transparenz- und Berichtsmechanismen für bestimmte, auf Plattformen verwendete KI-Systeme einzusetzen, heißt es.

Regierung stützt „Ökosystem für Vertrauen“ für KI-Systeme

Die Bundesregierung unterstützt des Weiteren das im Weißbuch zur Künstlichen Intelligenz der EU-Kommission vom Februar 2020 angekündigte Vorhaben, neben einem „Ökosystem für Exzellenz“ ein „Ökosystem für Vertrauen“ für KI-Systeme einzurichten. In ihrer Stellungnahme zum KI-Weißbuch setze sich die Bundesregierung für die Überprüfung des aktuellen Rechtsrahmens mit Blick auf die Frage ein, „ob der derzeitige Rechtsrahmen geeignet ist, ein ausreichendes Maß an Sicherheit zu gewährleisten“. Ein Regulierungsansatz von KI müsse schließlich sowohl die Risiken als auch die Chancen der Technologie betrachten.

Den Vorschlag für einen Regulierungsrahmen habe die EU-Kommission der Vorlage zufolge für das erste Quartal 2021 angekündigt. Die Bundesregierung werde den legislativen Prozess auf Unionsebene eng begleiten, heißt es. Die Eingabe ist aus Sicht des Petitionsausschusses geeignet, in diese Überlegungen einbezogen zu werden. 

(irs/ste/20.05.2021)