Überweisungen im vereinfachten Verfahren
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 11. Februar 2021, über die Überweisung einer Reihe von Vorlagen zur weiteren Beratung in die Ausschüsse abgestimmt:
Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung
Ordnungsgeld: Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD haben einen Gesetzentwurf zur Änderung des Abgeordnetengesetzes (19/26540) eingebracht. Er sieht vor, dass im Bundestag ein Ordnungsgeld in Höhe von 1.000 Euro, im Wiederholungsfall von 2.000 Euro, eingeführt wird. Es kann vom amtierenden Präsidiumsmitglied bei einer nicht nur geringfügigen Verletzung der Hausordnung des Bundestages festgesetzt werden. Der Gesetzentwurf wird federführend im Geschäftsordnungsausschuss beraten.
Nebentätigkeiten: Die Linksfraktion fordert mehr Transparenz für Nebentätigkeiten von Abgeordneten. In einem Gesetzentwurf (19/25354) schlagen die Abgeordneten eine entsprechende Änderung des Abgeordnetengesetzes vor. Demnach soll eine bezahlte Lobbytätigkeit im Bundestag und gegenüber der Bundesregierung untersagt werden. Auch die Annahme von Spenden soll parteiangehörigen Abgeordneten verboten sein. Zulässig bleibe die Annahme von Spenden durch parteiunabhängige Abgeordnete. Allerdings soll die Anzeigepflicht durch eine Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages transparenter gestaltet werden. So solle die Grenze für die Anzeigepflicht auf 500 Euro und für die Veröffentlichungspflicht auf 1.000 Euro abgesenkt werden. Optionen auf Gesellschaftsanteile wie Aktienoptionen sollen von Abgeordneten offengelegt werden müssen. Beteiligungen an Personen- und Aktiengesellschaften sollen bereits ab einer Beteiligung von fünf Prozent der Anteile angezeigt werden müssen. Die Vorlage wird federführend im Geschäftsordnungsausschuss beraten.
Nebeneinkünfte: Die Linksfraktion fordert mehr Transparenz bei Nebeneinkünften von Abgeordneten. Die Verhaltensregeln in der Geschäftsordnung des Bundestages sollen entsprechend geändert werden, heißt es in einem Antrag der Abgeordneten (19/25348). Vorgeschlagen wird eine betragsgenaue Veröffentlichung für alle Nebeneinkünfte, auch solche aus Unternehmensbeteiligungen. Die Anzeigepflicht soll bereits ab 1.000 Euro im Jahr greifen. Bei Spenden soll die Anzeigepflicht auf 500 Euro und die Veröffentlichungspflicht auf 1.000 Euro abgesenkt werden. Daneben sollen Hinweise auf die Mitgliedschaft im Bundestag in beruflichen oder geschäftlichen Angelegenheiten unzulässig sein. Die Vorlage wird federführend im Geschäftsordnungsausschuss beraten.
Gesetzentwürfe: Die Linksfraktion fordert eine bessere Lesbarkeit von Gesetzentwürfen und eine entsprechende Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages. „Einem Gesetzentwurf, der die Änderung eines geltenden Gesetzes vorsieht, ist eine Lesefassung mit der Gegenüberstellung des geltenden und des beabsichtigen künftigen Wortlauts der Normen beizufügen“, heißt es in einem Antrag der Fraktion (19/26315). Der neue Absatz 3 soll an den Paragrafen 76 der Geschäftsordnung des Bundestages angefügt werden. Der direkte Vergleich zwischen dem geltenden und künftigen Wortlaut würde die Lesbarkeit von Gesetzentwürfen wesentlich verbessern, heißt es zur Begründung. Für die Öffentlichkeit sei die jetzige Gesetzgebungstechnik unübersichtlich. Die Vorlage wird federführend im Geschäftsordnungsausschuss beraten.
Gesetzgebung: Die FDP-Fraktion hat einen Antrag (19/26537) vorgelegt, der die Gesetzgebung transparenter machen soll. Demnach müsse einem Gesetzentwurf zukünftig immer eine Synopse beigefügt werden. Künftig solle allen Gesetzentwürfen der Regierung sowie allen Diskussions- und Referentenentwürfen eine Synopse beigefügt werden, welche die aktuelle Rechtslage sowie die Änderungen mit entsprechenden Hervorhebungen gegenüberstellt. Die Vorlage wird federführend im Geschäftsordnungsausschuss beraten.
Arbeit und Soziales
Inklusion: Die FDP-Fraktion fordert in einem Antrag (19/24886) die umfassende gesellschaftliche Teilhabe für Menschen mit Behinderungen. Darin heißt es: „Menschenrechte sind für unsere Gesellschaft nicht verhandelbar und die UN-Behindertenrechtskonvention formuliert einen klaren Auftrag an die deutsche Politik: Die individuelle Betrachtung des Menschen und seiner Bedürfnisse und Ansprüche sollen im Mittelpunkt stehen.“ Der Ausschuss für Arbeit und Soziales wird sich mit der Vorlage federführend befassen.
Homeoffice: Die Linke hat einen Antrag (19/26298) für das „Recht auf gute Arbeit im Homeoffice“ gestellt. Darin fordert sie die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der einen individuellen Rechtsanspruch auf Homeoffice festschreibt und unter anderem folgende Eckpunkte enthalten soll: So solle Homeoffice nur als Ergänzung zum bestehenden Arbeitsplatz im Betrieb ausgeübt werden und nur einen begrenzten Teil der vertraglich festgelegten Arbeitszeit umfassen dürfen. Homeoffice solle freiwillig und mit einem Rückkehrrecht an den bestehenden Arbeitsplatz verbunden sein. Es solle ferner ausschließlich aufgrund betrieblich nachvollziehbarer Gründe und unter Einhaltung der betrieblichen Mitbestimmungsrechte verwehrt werden können. Zu den Forderungen der Abgeordneten zählen außerdem Regelungen für die Arbeitszeit und den Datenschutz. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales wird sich mit dem Antrag federführend befassen.
Westbalkanregelung: Die FDP-Fraktion hat einen Antrag (19/26524) eingebracht, der die Chancen der sogenannten Westbalkanregelung (Paragraf 26 Absatz 2 der Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländer) nutzen will. Die Regelung besagt, dass Staatsangehörige von Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien in den Jahren 2021 bis einschließlich 2023 vorbehaltlich einer Vorrangprüfung in Deutschland eine Beschäftigung ausüben können. Laut FDP soll die Bundesregierung die Westbalkanregelung bis Ende 2025 verlängern und dafür sorgen, dass die Verfahren zur Visaerteilung unter anderem durch eine bessere Ausstattung der deutschen Auslandsvertretungen beschleunigt werden und jederzeit Transparenz über den Stand des Antragsverfahrens hergestellt ist. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales wird sich mit der Vorlage federführend befassen.
Gesundheit
Rentenplus: Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (19/25349) höhere Rentenleistungen für pflegende Angehörige. 84 Prozent der Pflegebedürftigen, die zu Hause gepflegt werden, würden allein durch Angehörige oder Nahestehende mit Bezug von Pflegegeld versorgt. Seit 2017 steige die Zahl rentenversicherter Pflegepersonen sprunghaft, argumentieren die Abgeordneten. Sie kritisieren, dass Verbesserungen der vergangenen Jahre erst ab Pflegegrad 2 gelten und die unterschiedliche rentenrechtliche Bewertung der Pflegegrade und Versorgungsformen nicht aufgehoben sei. Der Antrag wird federführend im Gesundheitsausschuss beraten.
Ernährung und Landwirtschaft
Nutzhanf: Die Potenziale des Nutzhanfanbaus voll ausschöpfen wollen die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke in einem gemeinsamen Antrag (19/25883). Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung auf, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, um Nutzhanf und daraus hergestellte Produkte sowie Extrakte aus dem Anwendungsbereich des Betäubungsmittelgesetzes herauszunehmen. Außerdem soll der sogenannte THC-Grenzwert für Nutzhanf auf mindestens 0,6 Prozent in der Trockenmasse angepasst werden, um eine Unterscheidung zwischen Nutzhanf und Hanf zur Gewinnung von Marihuana als Rauschmittel zu ermöglichen. Zudem sollen die Richtwerte für Produkte aus Nutzhanf sinnvoll angepasst werden. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Landwirtschaftsausschuss überwiesen.
Bundesförderfonds: Die Bundesregierung soll einen Bundesförderfonds für Forschung und Lehre im ländlichen Raum auflegen. Das fordert die Fraktion Die Linke in einem vorgelegten Antrag (19/26297). Dazu soll ab der 20. Legislaturperiode ein zweckgebundener ressortübergreifender Förderfonds aus Mitteln der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“, der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Agrarstruktur und Küstenschutz“ sowie aus Förderprogrammen des Bundesministeriums für Verkehr und Infrastruktur und des Ministeriums des Innern, für Bau und Heimat eingerichtet werden. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Landwirtschaftsausschuss überwiesen.
Wirtschaft und Energie
Telekommunikationsmodernisierungsgesetz I: Bündnis 90/Die Grünen haben einen Antrag (19/26531) vorgelegt, der zum Ausbau der digitalen Infrastruktur beitragen und eine Grundversorgung garantieren soll. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Wirtschaftsausschuss überwiesen. Die Grünen wollen unter anderem einen Rechtsanspruch auf einen schnellen Breitband-Internetanschluss festschreiben, mit einer Übertragungsrate, wie sie an der Mehrzahl der deutschen Internetanschlüsse bereits heute genutzt wird. Dabei müsse regelmäßig überprüft werden, ob die Schwelle von 80 Prozent der Nutzer noch angemessen ist, um soziale und wirtschaftliche Teilhabe zu gewährleisten. Zur Bestimmung der von der Mehrheit genutzten Mindestbandbreite müsse die vertraglich vereinbarte Maximalbandbreite („bis zu“- Bandbreite) zugrunde gelegt werden. Die Fraktion will die Bundesnetzagentur verpflichten, innerhalb von einem Monat nach Inkrafttreten des Gesetzes die für den Universaldienst maßgebliche Mindestbandbreite verbindlich festzulegen, und zwar anhand der ihr bereits vorliegenden Daten zur Internetnutzung.
Telekommunikationsmodernisierungsgesetz II: Bündnis 90/Die Grünen haben einen weiteren Antrag (19/26532) vorgelegt, der den Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern im Rahmen des Telekommunikationsmodernisierungsgesetzes in den Mittelpunkt stellen soll. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Wirtschaftsausschuss überwiesen. Die Grünen fordern darin, dass die anfängliche Laufzeit eines Vertrags zwischen einem Verbraucher und einem Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste auf maximal zwölf Monate begrenzt wird. Festgesetzt werden müsse, dass der Verbraucher weiterhin monatlich vom Anbieter darüber informiert werden muss, zu welchem Zeitpunkt ein laufender Vertrag gekündigt werden kann. Die Einhaltung der vertraglich vereinbarten Bandbreiten müsse sichergestellt werden.
Telekommunikationsmodernisierungsgesetz III: Bündnis 90/Die Grünen haben zudem einen Antrag (19/26533) vorgelegt, der den Datenschutz, die IT-Sicherheit und die Bürgerrechte im Rahmen des Telekommunikationsmodernisierungsgesetzes sichern soll. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Wirtschaftsausschuss überwiesen. Die Bundesregierung wird darin aufgefordert, das bislang nicht im Bundeskabinett verabschiedete Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) vorzulegen und sicherzustellen, dass Bürgerrechte im Allgemeinen und die informationelle Selbstbestimmung im Besonderen gewahrt werden. Sichergestellt werden müsse, dass das neu zu normierende TTDSG umfassende Datenschutzvorschriften beinhaltet und zeitgleich mit dem Telekommunikationsmodernisierungsgesetz in Kraft tritt, um eine Schutzlücke und die Gefährdung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und des Fernmeldegeheimnisses zu verhindern.
Finanzen
Umsatzsteuer: Die FDP-Fraktion hat einen Antrag (19/26534) eingebracht, der eine Reform der Umsatzsteuer vorsieht. Die Vorlage wird im Finanzausschuss federführend beraten. So solle die Bundesregierung ein elektronisches Meldesystem bundesweit einheitlich einführen, das für die Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von Rechnungen verwendet werden kann. Auch solle die Einführung einer europaweit einheitlichen IT-basierten Zollabwicklung vorangetrieben werden. Zudem müssten die technischen Voraussetzungen für eine Digitalisierung des Zollwesens geschaffen werden, sodass die Daten des Zolls bezüglich Einfuhrumsatzsteuer und weiterer Eingangsabgaben den Finanzbehörden digital zur Verfügung gestellt werden können. Auf EU-Ebene solle sich die Regierung für eine Ermächtigung zur Einführung einer verpflichtenden elektronischen Rechnung durch die Europäische Kommission und in Deutschland für die Einführung eines E-Rechnungs- und Clearance-Verfahrens einsetzen.
Menschenrechte
Hongkong: Die FDP-Fraktion hat einen Antrag (19/26535) eingebracht, der den steigenden Repressalien in Hongkong entgegentreten soll. Demnach sollen unter anderem der deutsche und der europäische Einsatz für die Menschenrechte erhöht werden. Die Vorlage wird im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe federführend beraten. Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert, die jüngsten Verhaftungswellen, die zunehmende Repression und die massiven Menschenrechtsverletzungen in Hongkong auf das Schärfste zu verurteile. Gegenüber der chinesischen Regierung solle sie sich für die Einhaltung der völkerrechtlich garantierten Menschen- und Bürgerrechte einsetzen. Dazu gehöre auch die Forderung, alle politisch Inhaftierten freizulassen und alle Klagen gegen die Demokratie-Aktivisten fallen zu lassen.
Inneres
Polizei: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Antrag (19/26529) mit der Forderung eingebracht, die Polizeizulage wieder ruhegehaltsfähig zu gestalten. Die Vorlage wird federführend im Innenausschuss weiterberaten. Es müsse davon ausgegangen werden, dass spezifische Belastungen des Polizeiberufs über den aktiven Dienst hinauswirken, schreibt die Fraktion. Dies gelte vor allem für besondere Belastungssituationen, die Betroffene oft Jahre oder Jahrzehnte beschäftigen, könne aber auch aus der beruflichen Befassung mit extremen Vorfällen resultieren, in deren Folge Informationen verarbeitet werden müssen, die schwer zu ertragen seien.
Werbung: Die AfD-Fraktion hat einen Antrag (19/26548) eingebracht, der die Einstellung bezahlter Regierungswerbung in sozialen Netzwerken fordert. Indem die Bundesregierung das Einstellen bezahlter Beiträge in sozialen Medien beendigt, bleibe die negative Informationsfreiheit der Nutzer gewahrt, schreiben die Abgeordneten. Interessierte Bürger könnten weiterhin Informationen durch ein Abonnement des jeweiligen Inhalts erhalten. Die Vorlage wird im Innenausschuss federführend beraten.
Sport
Spitzensportförderung: Die Grünen setzen sich in einem Antrag (19/26528) für die Einrichtung eines Transparenzportals für die Spitzensportförderung des Bundes ein. Die Vorlage wird federführend im Sportausschuss beraten. Das Transparenzportal solle dazu dienen, die Förderung für Sportverbände und Stützpunkte sowie für sportwissenschaftliche Einrichtungen, Sportstättenbau und weitere Zuwendungsempfänger nach den Open-Data-Kriterien zu veröffentlichen. Auch solle die Regierung die Förderung je nach Spitzensportdisziplinen der Verbände darstellen und veröffentlichen, um somit auch die seit 2018 vom Potenzialanalysesystem (PotAS) vorgenommene Bewertung der Leistungspotenziale einzelner Sportdisziplinen transparent zu machen. Die seit 2001 nicht mehr erhobene Sportstättenstatistik von Bund und Ländern wollen die Grünen mit weiterführenden Angaben wieder einrichten und veröffentlichen.
Familie
Gewalt: Die AfD-Fraktion hat einen Antrag mit dem Titel „Erweiterung des Bundesinvestitionsprogramms 'Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen' auf schutzbedürftige Männer (mit Kind)“ vorgelegt (19/26550). Männer haben laut AfD ebenso wie Frauen das Recht, vor Verletzungen geschützt zu werden. Es sei daher notwendig die Schutzangebote des Bundes, hier das Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“, auch auf schutzbedürftige Männer auszuweiten, vor allem, wenn Sie ein oder mehrere Kinder versorgen müssen. Daher solle die Bundesregierung das Bundesinvestitionsprogramms „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ um den Zusatz „und schutzbedürftige Männer“ erweitern und die Schutzangebote dieses Programms auch auf Männer auszudehnen. Die Vorlage wird im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend federführend beraten.
(eis/vom/11.02.2021)