Linke erntet Gegenwind für Vorstoß für eine Vermögensabgabe
Eine „einmalige Vermögensabgabe für Milliardäre und Multimillionäre“ fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (19/28908), den der Bundestag am Donnerstag, 6. Mai 2021, nach einstündiger Aussprache zur weiteren Beratung an den federführenden Finanzausschuss überwiesen hat.
Antrag der Linken
Die Fraktion fordern die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der aufgrund des außerordentlichen Finanzierungsbedarfs infolge der Corona-Krise eine Vermögensabgabe nach Artikel 106 Absatz 1 Nr. 5 des Grundgesetzes vorsieht. Die einmalige Abgabe solle so ausgestaltet werden, „dass höchstens die reichsten 0,7 Prozent der erwachsenen Bevölkerung in Deutschland belastet werden und ein Gesamtaufkommen von mindestens 300 Milliarden Euro erzielt wird“. Die Linke plant, die Vermögensabgabe individuell zu erheben. Unbeschränkt abgabepflichtig seien natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland mit ihrem Weltvermögen. Beschränkt abgabepflichtig seien natürliche Personen, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, mit ihrem in Deutschland belegenen Vermögen.
Das abgabepflichtige Vermögen solle alle Vermögensarten umfassen. „Die Vermögensbewertung orientiert sich grundsätzlich am Verkehrswert“, schreibt die Linksfraktion. Als Bemessungsgrundlage sieht sie das individuelle Nettovermögen der natürlichen Personen. Dieses umfasse die abgabepflichtigen Vermögenswerte abzüglich der darauf lastenden Verbindlichkeiten.
Linke: Es droht ein Kürzungshammer nach der Wahl
Fabio de Masi (Die Linke) warb für die Abgabe, die seine Fraktion fordert: „Jede Partei hat die Verpflichtung gegenüber der Bevölkerung zu sagen, wer die Kosten der Krise trägt.“ Das reichste Prozent der Bevölkerung besitze ein Drittel des Nettovermögens, die Hälfte der Bevölkerung besitze unter dem Strich nichts.
Er warnte: „Es droht ein Kürzungshammer nach der Wahl.“ Die Einnahmen der Vermögensabgabe würden fast den ganzen Tilgungsbedarf decken.
CDU/CSU: Ein Angriff auf mittelständische Unternehmen
Christian Freiherr von Stetten (CDU/CSU) bezeichnete die Abgabe als „Angriff auf mittelständische Unternehmen“. Er warnte vor Steuerflucht ins Ausland und vor negativen Folgen für die deutsche Wirtschaft.
Es blieben noch zwei Monate Zeit, den stattdessen „dringend nötigen Bürokratieabbau“ für die Wirtschaft anzugehen. „Wir brauchen nach der Krise keine Steuererhöhungsorgien.“
AfD: Abgabe wäre ein Bürokratiemonster
Auch Dr. Bruno Hollnagel (AfD) lehnte den Plan ab: „Die geforderte Abgabe suggeriert, dass wir in Deutschland ein Einnahmeproblem hätten. Das stimmt nicht, wir haben ein Ausgabeproblem.“
Hollnagel kritisierte die Vermögensabgabe: „Sie setzen Millionen individuelle Wertermittlungsverfahren voraus“, sagt er. Die Abgabe würde ein „Bürokratiemonster“ schaffen.
SPD: Vermögensteuer wieder einführen
Cansel Kiziltepe (SPD) hob die gestiegene Ungleichheit in Deutschland hervor. Sparen sei nicht nur in der Krise der falsche Weg, sondern auch danach.
„Anders als die Linken wollen wir einen anderen Weg gehen, einen, der auch langfristig eine gerechte Besteuerung sicherstellt.“ Sie sagte: „Wir als SPD wollen die Vermögensteuer wieder einführen.“
FDP: Verfassungsrechtlich bedenklich
Markus Herbrand (FDP) nannte den Vorschlag „wirtschaftspolitisch kontraproduktiv“. Es mache keinen Sinn, in die Substanz hinein zu besteuern.
Herbrand führte an, dass 90 Prozent der Investitionen privat finanziert würden, nur zehn Prozent durch den Staat. Außerdem sei eine Mehrzahl der Juristen der Auffassung, dass die Abgabe verfassungsrechtlich bedenklich sei.
Grüne: Forderung ist richtig, der Weg dahin nicht
Stefan Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen) nannte die Forderung der Linken richtig, stellte aber „den konkreten Weg dahin und den Zeitpunkt“ infrage. Die Politik müsse zwar für Verteilungsgerechtigkeit sorgen, es sei allerdings zweifelhaft, ob Die Linke mit ihrem Vorstoß verfassungsfest agiere.
Außerdem komme der Antrag zu früh. Erst müsse die Pandemie überwunden werden. Dann könne man Bilanz ziehen und entscheiden, welche Instrumente zu ziehen seien. (ab/hau/ste/06.05.2021)