Schutz der Bundestagswahl vor Desinformation und Cyberangriffen
Der Bundestag hat am Donnerstag, 22. April 2021, erstmals über einen Antrag der FDP-Fraktion zum Schutz der Bundestagswahl 2021 vor Desinformation und Cyberangriffen (19/28743) beraten. Die Vorlage wurde im Anschluss der Debatte zur weiteren federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen.
Antrag der FDP
Die FDP-Fraktion fordert die Bundesregierung dazu auf, ihre Bemühungen zum Schutz der Bundestagswahl 2021 zu intensivieren. In den vergangenen Jahren sei weltweit zu beobachten gewesen, dass vor allem autoritär regierte Staaten außerhalb der EU versucht hätten, auf den Prozess der Meinungs- und Willensbildung im Vorfeld von Wahlen in anderen Ländern Einfluss zu nehmen, schreibt die Fraktion in ihrem Antrag (19/28743). Zudem würden sie versuchen, Desinformationskampagnen mit Cyberangriffen und finanzieller Einflussnahme auf die Meinungs- und Willensbildungsprozesse in europäischen Demokratien zu verbinden.
Konkret fordern die Liberalen die Bundesregierung unter anderem dazu auf, sich auf europäischer und internationaler Ebene für die Einführung von Standards für eine digitale Wahlbeobachtung einzusetzen. Diese solle mögliche Unregelmäßigkeiten und Regelverstöße im digitalen Raum erfassen. Außerdem solle eine Task Force zur Erhöhung der Resilienz gegen Desinformation und Cyberangriffe eingerichtet werden. An dieser Arbeitsgruppe sollen nach dem Willen der FDP-Fraktion unter anderem das Auswärtige Amt, das Bundesinnenministerium sowie das Bundesamt für Verfassungsschutz und der Bundeswahlleiter beteiligt sein. (irs/sas/22.04.2021)