Parlament

Abschließende Beratungen ohne Aussprache

Ohne vorherige abschließende Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 22. April 2021, über eine Reihe von Vorlagen abgestimmt:

Außenwirtschaftsgesetz: Der Bundestag nahm einen Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen“ (19/27451) an. Für den Entwurf stimmten CDU/CSU und SPD sowie Bündnis 90/Die Grünen. Die Fraktionen der AfD und FDP waren dagegen, die Fraktion Die Linke enthielt sich. Mit den Änderungen wolle sie von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen entgegenkommen, erklärte die Bundesregierung. Für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen im Bereich der Außenwirtschaft sollten vorerst keine Gebühren eingeführt werden. Eigentlich müssten Unternehmen der Exportindustrie für Leistungen im Bereich der Exportkontrolle bei Dual-use-Gütern, Rüstungsgütern oder Kriegswaffen und der Investitionsprüfung Gebühren entrichten. Nun solle per Gesetz die Verpflichtung des Bundeswirtschaftsministeriums zum Erlass einer Besonderen Gebührenverordnung für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen bis zum 1. Januar 2023 verlängert werden. „Dies ermöglicht die Einführung von Gebühren nach Ablauf des Gebührenmoratoriums ohne erneute Gesetzesänderung“, begründete die Bundesregierung ihr Vorgehen. Außerdem werde das Außenwirtschaftsgesetz um Änderungen ergänzt, die sich aus EU-Vorgaben ergeben, heißt es weiter. Kosten werde das Gesetz nicht nach sich ziehen. Dazu lag eine Stellungnahme des Bundesrates (19/28129, 19/28605 Nr. 1.8) vor, in der die Länderkammer keine Einwände gegen den Entwurf erhebt. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie zugrunde (19/28838).

Lohnsteuer in der Seeschifffahrt: Mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD nahm der Bundestag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verlängerung des erhöhten Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt (19/27719) an. Gegen den Entwurf stimmten die Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen, die AfD und die FDP enthielten sich. Um Seemanns-Know-how in Deutschland zu sichern, sollen damit deren Arbeitgeber weiterhin bei den Personalkosten entlastet werden. Die Maßnahme sieht vor, dass Reeder und Arbeitgeber von Seeleuten auf Schiffen unter deutscher Flagge zwar die deutsche Lohnsteuer von der Heuer abziehen, diese aber als Wettbewerbsvorteil einbehalten. Die Regelung soll um sechs Jahre verlängert werden. Darüber hinaus wird sie laut Entwurf ausgedehnt auf Schiffe unter Flagge eines Mitgliedstaats der Europäischen Union sowie auf die eines Staats, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum anwendbar ist, etwa Norwegen oder Island. Der Bundesrat hat keine Einwendungen in seiner Stellungnahme (19/28118) erhoben. Der Entscheidung lagen eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (19/28504) sowie ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (19/28505) zugrunde.

Steuerabkommen I: Einen Gesetzentwurf der Bundesregierung „zu dem Protokoll vom 27. Oktober 2020 zur Änderung des Abkommens vom 17. November 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Fürstentum Liechtenstein zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen“ (19/28116) nahm der Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, AfD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen an. Die Fraktion Die Linke enthielt sich. Im Wege eines bilateralen Protokolls sollen unter anderem Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung umgesetzt werden. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zugrunde (19/28823).

Steuerabkommen II: Mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, AfD, FDP sowie Bündnis 90/Die Grünen und bei Enthaltung der Fraktion Die Linke nahm der Bundestag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung „zu dem Protokoll vom 15. Dezember 2020 zur Änderung des Abkommens vom 29. November 1996 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Estland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern von Einkommen und Vermögen“ (19/28117) an. Im Wege eines bilateralen Protokolls sollen unter anderem Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung umgesetzt werden. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zugrunde (19/28823).

Erscheinungsbild von Beamten und Soldaten: Einen Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften“ (19/26839) nahm der Bundestag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen sowie der AfD an. FDP und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich, die Linke stimmte dagegen. Damit sollen „hinreichend bestimmte Ermächtigungsgrundlagen zur Regelung des Erscheinungsbilds“ von Beamten und Soldaten geschaffen werden. Wie die Bundesregierung dazu ausführt, hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 17. November 2017 (Aktenzeichen: 2 C 25.17) entschieden, dass eine Regelung des zulässigen Ausmaßes von Tätowierungen bei Beamten einer hinreichend bestimmten gesetzlichen Ermächtigung bedarf. Das Verbot des Tragens von Tätowierungen greife in das allgemeine Persönlichkeitsrecht und in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit ein. Im Bund und in einigen Ländern sei das äußere Erscheinungsbild von Beamten überwiegend durch Verwaltungsvorschriften oder Runderlasse geregelt, die sich auf die generelle Befugnis zur Regelung der Dienstkleidung stützen. Diese allein erfülle jedoch nicht die Anforderungen an eine hinreichend bestimmte gesetzliche Ermächtigungsgrundlage. Ferner hat der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts den Angaben zufolge mit Beschluss vom 31. Januar 2019 (Aktenzeichen: 1 WB 28.17) festgestellt, dass die Vorgaben für Haar- und Barttracht, Fingernägel, Kosmetik, Schmuck, Tätowierungen, Piercings oder andere Modifikationen des Erscheinungsbilds in der Zentralen Dienstvorschrift „Das äußere Erscheinungsbild der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr“ keine hinreichend bestimmte Ermächtigungsgrundlage haben. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses (19/28836) zugrunde.

Gedenkstättenpädagogik: Gegen die Stimmen der Antragsteller sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lehnte der Bundestag einen Linken-Antrag (19/26169) ab, der die Qualität und Dauer pädagogisch begleiteter KZ-Gedenkstättenbesuche für Schüler und Schülerinnen in der Sekundarstufe I erweitern und stärken sollte. CDU/CSU, SPD und AfD stimmten gegen die Vorlage, die FDP enthielt sich. Dem Antrag zufolge sollte gemeinsam mit den bestehenden bundesgeförderten KZ-Gedenkstätten, NS-Dokumentationszentren und Erinnerungsorten ein nachhaltiges und ganzheitliches Konzept zur Schaffung von finanziellen, personellen und räumlichen Voraussetzungen zur Durchführung von qualitativen KZ-Gedenkstättenaufenthalten für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I in Form von ganz- und mehrtägigen Gedenkstättenaufenthalten erarbeitet werden. Außerdem sollte die strukturelle Unterfinanzierung der KZ-Gedenkstätten beseitigt und die Bundesländer auskömmlich bei der Finanzierung der Gedenkstättenbesuche und der strukturellen Umgestaltung für die nötige Vor- und Nachbereitung in der Sekundarstufe I ausgestattet werden. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschuss für Kultur und Medien (19/28469) zugrunde.

Raubkunst: Mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD sowie AfD und gegen die Stimmen von Linksfraktion und Grünen lehnte der Bundestag einen Linken-Antrag zur Restitution von NS-Raubkunst (19/9339) ab. Demnach sollte durch ein Restitutionsgesetz eine Wiedergutmachungslücke geschlossen werden, indem normative Grundlagen für die Errichtung eines Fonds geschaffen werden, bei der Art und Ausmaß einer Ausgleichszahlung zum Wohle der Allgemeinheit geregelt werden, um die Rückerstattung von NS-Raubkunst auch durch Private im Einklang mit Artikel 14 Absatz 3 des Grundgesetzes zu ermöglichen und der gesamtgesellschaftlichen Bedeutung der Aufarbeitung von NS-Verbrechen angemessen zu begegnen. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschuss für Kultur und Medien (19/27730) zugrunde. 

Fusionsreaktor ITER: Gegen die Stimmen der Antragsteller und der Linksfraktion lehnte der Bundestag einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/10221) ab, der das Budget für den Fusionsreaktor ITER nicht als Klimaschutzmaßnahme anrechnen will. Über die Vorlage wurde direkt abgestimmt. Darin kritisierten die Grünen, dass die EU-Kommission plane, das Budget für das Projekt „zu 100 Prozent den Klimaschutzmaßnahmen der Europäischen Union zuzurechnen“. Die Grünen verwiesen darauf, dass sich das Projekt bisher immer weiter verzögert habe und Prognosen von einer Stromerzeugung ab dem Jahr 2050 ausgehen: „Sollte durch ITER jemals Strom erzeugt werden, käme das für den Klimaschutz viel zu spät.“ Bis dahin sei die Energieerzeugung längst vollständig auf erneuerbare Energien umzustellen. Wind- und Sonnenenergie würden dann „unschlagbar günstig sein“. Von der Bundesregierung forderten die Grünen daher, die „Energieforschung auf das Erreichen der Energiewende auf Basis erneuerbarer Energien, Energieeinsparung, Energieeffizienz und Energiespeicherung und die Bewältigung des Atomzeitalters zu konzentrieren“.

TXL: Gegen die Stimmen der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen nahm der Bundestag einen Grünen-Antrag (19/14826) ab. Darin forderte die Fraktion, dass die Bundesregierung sich für die zügige Planung und Realisierung des zukünftigen Forschungs- und Industrieparks am Standort des Flughafens Berlin-Tegel einsetzen soll. Die Grünen verlangten zudem von der Bundesregierung, sich für eine leistungsfähige Standorterschließung durch den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und Radschnellwege auszusprechen und dies durch die Sicherstellung der Mittel des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes sowie der Bereitstellung ausreichender Mittel für den Ausbau von Radschnellwegen zu unterlegen. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses (19/17450 Buchstabe b) zugrunde. 

Partizipation in Wissenschaft: Der Bundestag lehnte einen Antrag der Grünen zur Partizipation in Wissenschaft und Forschung (19/4857) ab. Gegen die Vorlage stimmten CDU/CSU, SPD und AfD. Die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen stimmten dafür, die FDP enthielt sich. In dem Antrag forderte die Fraktion, dass das klare Bekenntnis der Politik für die Wissenschaftsfreiheit entscheidend sei. Dazu gehöre die entsprechende Ausstattung der Wissenschaft mit ausreichenden Grundmitteln zur freien und ungerichteten Forschung, wie auch die Verankerung von Wissenschaft in die Gesellschaft. Das Hinterfragen bestimmter Förderdynamiken oder der wissenschaftspolitischen Prioritätensetzung, aber auch die Einbringung neuer Forschungsthemen seien berechtigte Anliegen einer kritisch-konstruktiven Öffentlichkeit. Initiativen, Verbände, Vereine und Bürger wollen sich nach Ansicht der Grünen vermehrt mit ihren Erkenntnisinteressen und ihrer Expertise einbringen. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Forschungsausschusses (19/20474) zugrunde. 

Freiwilligendienste: Gegen die Stimmen der Antragsteller lehnte der Bundestag einen Grünen-Antrag zum Ausbau der Freiwilligendienste ab. FDP und Linksfraktion enthielten sich. In ihrem Antrag (19/4551) forderten die Grünen die Bundesregierung auf, gemäß der hohen Nachfrage, zusätzliche 100.000 Plätze in den nationalen und internationalen Freiwilligendiensten zu fördern. Das Taschengeld soll in allen Freiwilligendiensten das gleiche sein. Zudem soll bei seinem Auslaufen das Sonderprogramm „Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug“ in alle Freiwilligenprogramme überführt werden. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Familienausschusses zugrunde (19/28837).   

Sehhilfen: Drei Oppositionsentwürfe zur Gesundheitsleistungen lehnte der Bundestag ab. Die FDP-Fraktion sprach sich dafür aus, Sehhilfen als Satzungsleistung der Kassen zuzulassen (19/18913). Gegen den Antrag stimmten CDU/CSU, SPD, AfD und Die Linke. Die Grünen-Fraktion enthielt sich. Darüber hinaus forderten die Grünen, dass die Kosten für medizinisch notwendige Sehhilfen wieder von der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) übernommen werden (19/8566). Bei Enthaltung der Linksfraktion wurde der Antrag abgelehnt. Nach Ansicht der Linksfraktion sollten zudem die mit dem GKV-Modernisierungsgesetz 2003 beschlossenen Leistungskürzungen zurückgenommen werden (19/6057). Der Antrag wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, AfD und FDP abgelehnt. Die Grünen enthielten sich. Den Entscheidungen lag eine Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses (19/28687 Buchstaben b, c und d) zugrunde. 

Konfliktforschung: Mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD und bei Enthaltung der FDP und der Linksfraktion lehnte der Bundestag einen Antrag der Grünen (19/14111) ab, in dem diese forderte, die Empfehlungen des Wissenschaftsrats ernst zu nehmen und die konfliktwissenschaftliche Kompetenz in Physik, Biologie, Chemie, Informatik, Umwelt und anderen natur- und technikwissenschaftlichen Disziplinen nachhaltig zu stärken. Sie seien eine wichtige Grundlage effektiver Verfahren zur Überwachung und Eindämmung geächteter Waffensysteme. Dies sollte nach den Plänen der Grünen aber nicht parallel, sondern im interdisziplinären Verbund mit den klassischen Kerndisziplinen der Friedens- und Konfliktforschung im politik- und sozialwissenschaftlichen Bereich geschehen. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Forschungsausschusses (19/28704) zugrunde. 

Blockchain: Gegen die Stimmen der Antragsteller und bei Enthaltung der Grünenfraktion lehnte der Bundestag einen Antrag der FDP (19/14784) über die Beschleunigung von Verwaltungsprozessen mithilfe der Blockchain-Technologie ab. Die Abgeordneten forderten die Bundesregierung auf, noch im Jahr 2020 einen Hackathon als Auftakt für einen Innovationsprozess auszurichten. Damit soll die weitere Entwicklung von blockchainbasierten Lösungen für die einfache und vertrauenswürdige Speicherung und Authentifizierung von Leistungsnachweisen angestoßen und beworben werden. Zudem soll im Rahmen eines Bund-Länder-Treffens Strategien zur Nutzung von Distributed Ledger Technologien (DLT) beschlossen werden, die sicherstellen, dass alle Bildungsabschlüsse sowie Studien- und Prüfungsleistungen bis zum Jahr 2021 datenschutzkonform digital abrufbar sind. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Forschungsausschusses (19/20284) zugrunde. 

Feiertage: Gegen die Stimmen der Antragsteller und bei Enthaltung der Grünenfraktion lehnte der Bundestag einen Antrag der Fraktion Die Linke (19/2133) ab, der fordert, Feiertage, die auf das Wochenende fallen, an Werktagen nachzuholen. Darin verweist sie darauf, dass in mehr als 85 Ländern Kompensationsregelungen für Feiertage existieren, die auf einen Sonntag fallen. Die Linke begründet ihren Antrag damit, dass heutzutage gesetzliche Feiertage nicht nur dem kulturellen Gedenken, sondern vor allem auch der Erholung dienen und damit zur Stressreduzierung und zur Reproduktion der Arbeitskraft beitragen. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (19/10825) zugrunde.   

Schlachthöfe: Gegen die Stimmen der Fraktionen der Antragsteller lehnte der Bundestag einen Antrag der FDP-Fraktion (19/28356) ab, der forderte, kommunale Schlachthöfe zu erhalten, indem verlässliche Rahmenbedingungen geschaffen werden sollen. Konkret verlangten die Antragsteller, das Arbeitsschutzkontrollgesetz insoweit zu ändern, dass die Paragrafen 6 bis 6 b des Gesetzes zur Sicherheit von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft auf kommunale Schlachthöfe keine Anwendung finden. Diese sehen Einschränkungen hinsichtlich des Einsatzes von Fremdpersonal vor. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales zugrunde (19/28831).   

Bundestag: Gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und mit den Stimmen aller anderen Fraktionen nahm der Bundestag die Beschlussempfehlung des Ältestenrates des Bundestages (19/28745) zum Zeitplan des Deutschen Bundestages für das Jahr 2022 an.   

Beschlüsse zu Petitionen: Der Bundestag stimmte zudem 13 Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen zu, die beim Bundestag eingegangen waren und vom Petitionsausschuss beraten worden sind. Es handelte sich um die Sammelübersichten 848 bis 860 (19/2848419/2848519/2848619/2848719/2848819/2848919/2849019/2849119/2849219/2849319/2849419/2849519/28496).

Kampfmittelräumung vor der deutschen Küste gefordert

Darunter befand sich auch eine Petition mit der Forderung, die deutsche Küste von versenkter Munition und anderen Kampfmitteln zu säubern. Zur Begründung seiner Eingabe schrieb der Petent, das Vorhandensein versenkter Munition stelle eine potenzielle Umweltgefahr von der Bedeutung einer Reaktorkatastrophe wie zum Beispiel Tschernobyl oder Fukushima dar. 

So enthielten die Kampfmittel unter anderem gefährliche Giftstoffe wie Senfgas, das Nervengift VX sowie Phosphor und gäben diese langfristig an die Umwelt ab. Die Kampfmittel seien auch eine unmittelbare Gefahr für Fischer und könnten zu Langzeitschäden für kommende Generationen führen, hieß es in der Petition. 

Munition nach Kriegsende in Nord- und Ostsee versenkt

Die durch den Petitionsausschuss verabschiedete Beschlussempfehlung sah vor, die Petition dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft „als Material“ zu überweisen. Den Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses zufolge bedeutete dies, dass die Bundesregierung die Petition „in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen, Verordnungen oder anderen Initiativen oder Untersuchungen einbeziehen soll“.

In der Begründung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses hieß es unter Bezugnahme auf zwei Stellungnahmen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, sowohl in Nord- als auch Ostsee seien unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg durch die Alliierten, später auch durch andere Verantwortliche, Restbestände – auch chemischer – Munition in die Meere versenkt worden.

Statusbericht von 2011 schließt großräumige Gefährdung aus

Im Expertenkreis Munition der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Nord- und Ostsee befasse sich der Bund mit dem Problem. Der am 5. November 2011 veröffentlichte Statusbericht „Munitionsbelastung der deutschen Meeresgewässer-Bestandsaufnahme und Empfehlungen (Stand 2011)“ beschreibe den seinerzeitigen Sachstand sowie die Herausforderungen der Situation und gebe Empfehlungen, wie mit der versenkten Munition umzugehen ist, hieß es in der Vorlage. 

Laut dem Bericht sei davon auszugehen, dass aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse und Untersuchungen „eine großräumige Gefährdung der marinen Umwelt durch im Meerwasser gelöste Kampfstoffe ausgeschlossen werden kann“. Mit Blick auf die konventionelle Munition hieß es: „Die unmittelbare Wirkung auf Lebewesen ist nach dem heutigen Stand der Wissenschaft auf den unmittelbaren Bereich um das Kampfmittel herum begrenzt.“ Über weitere, konzentrationsabhängige Wirkungen innerhalb der Nahrungskette oder über den Einfluss hormonartig wirkender Verbindungen auf marine Lebewesen oder den Menschen sei bisher wenig bekannt. 

Plattfische in der Kieler Bucht belastet

Die Anfang 2019 abgeschlossenen Untersuchungen des Thünen-Instituts für Fischereiökologie im Rahmen des Forschungsprojektes DAIMON zeigten indes, dass Plattfische (Kliesche) aus dem Versenkungsgebiet für konventionelle Munition in der Kieler Bucht (Kolberger Heide) mit teils toxischen Abbauprodukten von Sprengstoffen (TNT) belastet sind. Damit sei erstmalig nachgewiesen worden, dass Wildfische diese aus Munition freigesetzten Substanzen aus der Umwelt aufnehmen. Ebenfalls im DAIMON-Projekt erfolgt sei der Nachweis von Abbauprodukten arsenhaltiger chemischer Kampfstoffe in Fischen.

Aufklärung der Küstenfischer wichtiger Schwerpunkt der Präventionsarbeit

Was die in der Petition angesprochene Gefahr für die Fischer angeht, so bemerkte der Ausschuss, dass in Versenkungsgebieten trotz Warnungen gefischt wird, „obwohl munitionsbelastete Flächen beziehungsweise Versenkungsgebiete in den Seekarten als unrein markiert sind“. Fischereitreibende sollten aber das Risiko berücksichtigen, da auch Alterungsprozesse das Verhalten von Sprengkörpern weiter verändern, hieß es. Die Aufklärung der Küstenfischereitreibenden sei daher ein wichtiger Schwerpunkt der Präventionsarbeit. (irs/eis/hau/22.04.2021)