Urheberrecht soll für digitalen Binnenmarkt fit gemacht werden
Die Bundesregierung will das Urheberrecht reformieren. Der Bundestag hat dazu am Freitag, 26. März 2021, in erster Lesung einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes (19/27426) beraten.
Ebenfalls erstmals debattierte das Plenum über Anträge der AfD (19/27853), der Linken (19/14155, 19/14370) sowie der FDP (19/23303) zu urheberrechtlichen Belangen. Die Vorlagen wurde im Anschluss an die Debatte allesamt an den federführenden Rechtsausschuss überwiesen.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Schwerpunkt des Entwurfs ist laut Bundesregierung das neue Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz, das die urheberrechtliche Verantwortlichkeit von Upload-Plattformen wie YouTube oder Facebook regeln soll. Ziel sei ein „fairer Interessenausgleich, von dem Kreative, Rechteverwerter und Nutzer gleichermaßen profitieren“, schreibt die Bundesregierung. Kreative und Verwerter sollen „fair“ an den Gewinnen der Plattformen beteiligt werden. Künstler sollen hierzu unmittelbare Zahlungsansprüche gegen die Plattformen bekommen. Gleichzeitig sollen Kommunikations- und Meinungsfreiheit der Nutzer im Internet gewahrt und vor „Overblocking“ geschützt werden.
Der Entwurf führt mit den Bestimmungen über die Verantwortlichkeit von Upload-Plattformen sowie den Regelungen über kollektive Lizenzen mit erweiterter Wirkung zwei neue Rechtsinstrumente in das deutsche Urheberrecht ein. Daneben modifiziert der Entwurf an einer Vielzahl von Stellen das Urheberrechtsgesetz (UrhG) und das Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG).
Antrag der AfD
Der Antrag der AfD trägt den Titel „Den Gesetzentwurf zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes zurückziehen und Upload-Filter herausfiltern“ (19/27853). Darin wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, ihren Gesetzentwurf zurückzuziehen, zu überarbeiten und einen neuen Gesetzentwurf vorzulegen, der nicht auf die Funktionalität von Upload-Filtern vertraut, die vor allem die Meinungsfreiheit einschränkten.
Der Gesetzentwurf solle nach Ansicht der AfD eine digitalfreundlichere Regulierung des Urheberrechts vorsehen und auf eine Vorteilsgewährung für klassische Verlagshäuser verzichten. Vielmehr solle auf eine ausgewogenere Balance zwischen den Interessen von Rechteverwertern einerseits und den Interessen der Bürger andererseits vorgesehen werden. Von einer Vergütungspflicht für Zitate will die Fraktion absehen. Kleine Diensteanbieter sollen besser gegen die Pflicht zur Einführung von automatisierten Verfahren geschützt werden. Die Auskunftsrechte der Rechteinhaber gegenüber den Diensteanbietern will die Fraktion auf ein „angemessenes Ausmaß“ reduzieren.
Erster Antrag der Linken
Die Linksfraktion fordert die Bundesregierung auf (19/14155), einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Befristung der im Urheberrechtsgesetz geregelten Bildungs- und Wissenschaftsschranken (Paragrafen 60a bis f) aufhebt und die 2018 abgeschaffte Nutzungsmöglichkeit einzelner Beiträge aus Zeitungen und anderen als wissenschaftlichen Zeitschriften wieder einführt.
Ferner tritt die Fraktion dafür ein, bei der bis März 2022 anstehenden Evaluierung dieser Regelungen das Augenmerk auf eine mögliche Weiterentwicklung zu einer allgemeinen Bildungs- und Wissenschaftsschranke zu legen.
Zweiter Antrag der Linken
Die Linke will mit ihrem zweiten Antrag (19/14370) das Verleihen von digitalen Medien in öffentlichen Bibliotheken rechtlich absichern. Sie fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um die Paragrafen 17 und 27 des Urheberrechtsgesetzes auf nichtkörperliche Medien auszuweiten. Nach der derzeitigen Fassung des Paragrafen 17 Absatz 2 des Urheberrechtsgesetzes sei der sogenannte Erschöpfungsgrundsatz bislang grundsätzlich nicht auf „unkörperliche “ Gegenstände wie beispielsweise E-Books anwendbar.
Zudem müssen nach Ansicht der Linken die von Bund und Ländern aufgebrachten Mittel für die Vergütung, die gemäß Paragraf 27 Absatz 2 des Urheberrechtsgesetzes als Entschädigung für durch Ausleihen entgangene Einnahmen an Verlage und Autoren gezahlt werden, in angemessener Höhe aufgestockt werden.
Antrag der FDP
Die FDP-Fraktion dringt auf eine flexible und sachgerechte Lösung bei der Verleihe von E-Books durch öffentliche Bibliotheken. In ihrem Antrag (19/23303) spricht sie sich unter anderem dafür aus, im Urheberrechtsgesetz eine Legaldefinition der elektronischen Ausleihe vorzunehmen und entsprechende Rechte und Pflichten für die Vertragsparteien hinsichtlich der Bereitstellung von Lizenzen und deren angemessenen Vergütung zu formulieren.
Nach den Vorstellungen der Liberalen soll bei der elektronischen Ausleihe auf Schrankenregelungen verzichtet und weiterhin auf Lizenzvereinbarungen gesetzt werden. Streitigkeiten über die Angemessenheit und Marktüblichkeit vertraglich festgelegter Konditionen zwischen Bibliotheken, Aggregatoren, Verlagen und Urhebern sollen in vorgelagerten Schiedsgerichten geklärt werden. (sas/26.03.2021)