Bundestag hebt erneut Immunität von Georg Nüßlein auf
Der Bundestag hat am Donnerstag, 15. April 2021, erneut die Immunität des Bundestagsabgeordneten Dr. Georg Nüßlein (fraktionslos, ehemals CDU/CSU) aufgehoben. Er genehmigte damit einstimmig den Vollzug gerichtlicher Vermögensarrest- und Durchsuchungsbeschlüsse gegen den Abgeordneten. Der Bundestag folgte damit einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (19/28510), die sich auf ein entsprechendes Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 24. März 2021 bezieht.
Bereits am 25. Februar 2021 hatte der Bundestag den Vollzug gerichtlicher Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse gegen Nüßlein einstimmig genehmigt. Dem damaligen Beschluss lag ebenfalls eine Beschlussempfehlung des Geschäftsordnungsausschusses zugrunde (19/26999).
Erklärung des Abgeordneten Keuter
Im Anschluss an diesen Tagesordnungspunkt und unabhängig von diesem erteilte Bundestagspräsident danach dem AfD-Abgeordneten Stefan Keuter das Wort für eine Erklärung nach Paragraf 32 der Geschäftsordnung des Bundestages. Paragraf 32 lautet: „Zu einer tatsächlichen oder persönlichen Erklärung außerhalb der Tagesordnung kann der Präsident das Wort vor Eintritt in die Tagesordnung, nach Schluss, Unterbrechung oder Vertagung einer Aussprache erteilen. Der Anlass ist ihm bei der Wortmeldung mitzuteilen. Die Erklärung darf nicht länger als fünf Minuten dauern.“
Die Erklärung bezog sich auf eine Äußerung des Abgeordneten Fabio De Masi (Die Linke) in der Debatte über das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz am Mittwoch, 14. April 2021. (ste/vom/15.04.2021)