Auswärtiges

Wie sich die Zahl kleiner und leichter Waffen verringern lässt

Ob Pistolen, Handgranaten oder verschiedene leichte Gewehrtypen: Die Existenz solcher Waffen befeuert viele Gewaltkonflikte rund um die Welt. Wie sich die Zahl sogenannter kleiner und leichter Waffen in den Händen von Privatleuten, nichtstaatlicher Milizen und Kindersoldaten verringern lässt, drüber berieten Fachleute mit den Mitgliedern der Unterausschüsse „Zivile Krisenprävention, Konfliktbearbeitung und vernetztes Handeln“ und „Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung“ in einer gemeinsamen öffentlichen Sitzung am Mittwoch, 24. März 2021, unter Leitung von Ottmar von Holtz (Bündnis 90/Die Grünen) und Matthias Höhn (Die Linke).

„Mehr Opfer verursacht als jede andere Waffenart“

Der Einsatz von Kleinwaffen könne dazu beitragen, Konflikte zu verschärfen und habe mehr Opfer verursacht als jede andere Waffenart, sagte Rüdiger Bohn, stellvertretender Beauftragter der Bundesregierung für Fragen der Abrüstung und Rüstungskontrolle im Auswärtigen Amt. Die Bundesregierung betrachte daher die Kleinwaffenkontrolle als wichtiges Instrument der zivilen Krisenprävention.

Für ein neues Rüstungsexportkontrollgesetz warb Dr. Claudia Breitung vom Bonn International Center for Conversion, und empfahl, die deutschen Rüstungsexportkontrollen auszuweiten und auch auf der EU und der Nato gleichgestellte Länder anzuwenden, in die solche Waffen oft weiterverkauft würden. Selbst bei einem Export an Bündnispartner wie die USA sei „nicht immer sicher, dass die Waffen dort bleiben“.

„Nach den Ursachen für den Einsatz dieser Waffen fragen“ 

Es reiche nicht, das Thema der Proliferation (Weiterverbreitung) kleiner und leichter Waffen lediglich durch die Sicherheitsbrille zu betrachten. Man müsse auch nach den Ursachen für den illegalen Handel und Einsatz dieser Waffen fragen. So bewaffneten sich beispielsweise in Westafrika zahlreiche Zivilisten, weil sie sich unsicher fühlten. Daher sei die Kleinwaffenkontrolle im Rahmen eines ganzheitlichen Ansatzes eng an Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit zu knüpfen, sagte Breitung.

Zu den besonderen Herausforderungen im Zusammenhang der Verbreitung und des Einsatzes von Kleinwaffen zählt sie deren Gebrauch durch Kinder und die sozioökonomische Reintegration von Kindersoldaten. Man müsse die gesamten Familien wirtschaftlich ertüchtigen, um den Kindern die Abkehr von dem Milizwesen zu ermöglichen und die Reintegrationshilfen für Kinder und erwachsene Ex-Kombattanten dauerhaft anlegen, da sonst das Risiko einer Re-Rekrutierung bestehe.

„Beträchtliche Mengen gelangen in Gewaltregionen“

Obwohl die Bundesregierung dem Export von Kleinwaffen in Drittländer (außerhalb von EU und Nato) abgeschworen habe und der Export in solche Länder laut Statistik 2019 fast völlig zum Erliegen gekommen sei, gelangten aufgrund mangelnder Kontrollen immer noch beträchtliche Mengen kleiner und leichter Waffen in Gewaltregionen, sagte Silke Pfeiffer, Leiterin des Referats Menschenrechte und Frieden bei der Hilfsorganisation Brot für die Welt.

Um diese Lücken, die zu den strukturellen Defiziten der deutschen Rüstungsexportkontrolle zählten, zu schließen, müsse die Bundesregierung den Verkauf von Waffen, Munition, Rüstungskomponenten und Technologien an Länder, die an bewaffneten Konflikten beteiligt sind und in denen schwere Menschenrechtsverletzungen begangen werden, gesetzlich verbieten. Dazu bedürfe es einer grundsätzlichen Überarbeitung und Vereinheitlichung der deutschen Rüstungsexportgesetze.

„Re-Export von Waffen aus Deutschland unterbinden“

Pfeiffer forderte, den internationalen Waffenhandelsvertrag (ATT) in die deutsche Gesetzgebung zu übernehmen. Und ebenso die gesetzliche Verankerung der Arbeitsdefinition der Vereinten Nationen für „Kleinwaffen“ und „leichte Waffen“, damit diese Waffen auch als solche erfasst würden und die Exportkontrollen nicht mehr unterwandert werden könne.

Rüstungsexporte auch in EU-, Nato- und der Nato-gleichgestellte Staaten müssten außerdem ebenfalls genehmigungspflichtig werden, um den Re-Export von Waffen aus Deutschland über diese Staaten in Länder mit schweren Menschen- und Kinderrechtsverletzungen zu unterbinden.

85 Prozent der kleinen Schusswaffen in privatem Besitz

Dr. Simone Wisotzki von der Hessischen Stiftung Friedens- und Konfliktforschung erinnerte daran, dass sich heute 85 Prozent der kleinen Schusswaffen in privatem Besitz befänden und diese privaten Bestände eine der Hauptquellen für den illegalen Handel von Kleinwaffen darstellten. Das Aktionsprogramm der Vereinten Nationen zur Verhütung, Bekämpfung und Beseitigung des unerlaubten Handels mit Klein- und leichten Waffen sei weit hinter den Erwartungen zurückgeblieben.

Neben der Angebotsseite (der Waffenhersteller) sei auch die Nachfrageseite, die aus den zahlreichen Bürgerkriegen beispielsweise in Afrika resultiere, zentral für die zivile Krisenprävention. Es gelte zudem die konfliktbefördernden strukturellen Gewaltursachen sowie die Muster regionaler Proliferation, innerhalb Afrikas, in den Blick zu nehmen. In Deutschland erscheine es sinnvoll, das Stückwerk an Gesetzen und politischen Regeln in ein einheitliches Rüstungskontrollexportgesetz zu überführen. Außerdem müsse man von einer bisher zu stark reaktiven Politik zu einem Ansatz der Früherkennung übergehen.

Unterstützung für regionale Prozesse der Kleinwaffenkontrolle

Peter Braunstein, Brigadegeneral des Heeres und Kommandeur des Zentrums für Verifikationsaufgaben der Bundeswehr, erläuterte die Beteiligung der Bundeswehr an der Umsetzung der deutschen Kleinwaffenkontrollpolitik. An dem regionalen Schwerpunkt Afrika unterstützten deutsche Kräfte in Zusammenarbeit mit der Afrikanischen Union und anderen regionalen Organisationen wie der westafrikanischen Ecowas regionale Prozesse der Kleinwaffenkontrolle und wirkten am Kapazitätsaufbau beispielsweise zur Lagerung von Munition mit.

So hätten Ausbilder seines Zentrums bereits über 200 lokale Mitarbeiter im Munitionsmanagement ausgebildet. Ziel sei ein Ausbilderpool der Munitionskontrolle, getreu dem Ansatz, eine starke regionale Ownership aufzubauen. Insgesamt sei eine effektive Kleinwaffenkontrolle nicht mit einigen kurzfristigen Projekten zu erreichen, sondern erforderten einen langen Atem, um nachhaltig zu sein. Die Bundeswehr baue die Ausbildung weiter aus. Neben diesem Engagement sei eine Stärkung des Waffenhandelsvertrags (ATT) ein wichtiger Baustein, um in der Problematik weiterzukommen. (ll/24.03.2021)