Vorschläge zur Novellierung des Filmförderungsgesetzes
Der Bundestag hat am Freitag, 26. März 2021, in erster Lesung über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zu Änderung des Filmförderungsgesetzes (19/27515) beraten.
Zum ersten Mal standen außerdem fünf Anträge der Opposition auf der Tagesordnung. So plädiert die Fraktion Die Linke für eine Reform des Filmförderungsgesetzes (19/27315) und für die Unterstützung „existenzgefährdeter Kinos, Filmverleihe und Filmproduktionen“ in der Krise (19/25066).
Die FDP will mit einem ersten Antrag die „Deutsche Filmförderung im europäischen Kontext reformieren“ (19/27822) und sich in einem zweiten „für ein Überleben der deutschen Film- und Kinobranche“ stark machen (19/27823).
Die AfD will „den deutschen Film erfolgreicher machen“. Auch sie will hierzu das Filmfördersystem neu ausrichten (19/27871). Im Anschluss an die Aussprache wurden alle Vorlagen in den federführenden Ausschuss für Kultur und Medien überwiesen werden.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Die Bundesregierung will das Filmförderungsgesetz (FFG) in Zeiten von Corona anpassungsfähiger gestalten (19/27515). Ihre geplante Novelle enthält außerdem Verpflichtungen zu Klimaschutz und Geschlechtergerechtigkeit. Konkret sieht der Entwurf Anpassungen bei den Fördervoraussetzungen, den Sperrfristen sowie der Verwendung der Mittel vor. Die Filmförderungsanstalt (FFA ), die das FFG ausführt, soll so in Zukunft Ausnahmen gewähren können – zum Beispiel, wenn einzelne Förder- oder Auszahlungsvoraussetzungen aufgrund höherer Gewalt nicht erfüllt werden können.
Außerdem soll unter engen Voraussetzungen die Auswertung von Filmen im Kino durch eine Online-Auswertung auf kostenpflichtigen Videoabrufdiensten ersetzt werden können.
Klimaschutz und Geschlechtergerechtigkeit
Das Thema Klimaschutz soll künftig auch von der Filmförderung unterstützt werden, schreibt die Bundesregierung. Der Gesetzentwurf sieht so eine Verpflichtung zum Klimaschutz vor. So sollen bei der Produktion von Filmen künftig wirksame Maßnahmen zur Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit getroffen und eine Klimabilanz erstellt werden. Darüber hinaus sollen die Geschlechtergerechtigkeit in den Gremien der Filmförderungsanstalt verbessert und die Belange von Menschen mit Behinderung durch faire Arbeitsbedingungen stärker berücksichtigt werden. Ebenfalls geplant ist eine Anpassung der Abgabe der Veranstalter von Bezahlfernsehen und der Programmvermarkter aufgrund geänderter Marktverhältnisse.
Aufgrund der Corona-Pandemie soll die geplante Neufassung des Filmförderungsgesetzes, anders als üblich, nicht für fünf, sondern nur für zwei Jahre gelten. Sie werde lediglich rechtliche sowie förderpolitisch zwingende Änderungen beinhalten, so die Bundesregierung.
Erster Antrag der FDP
Die Liberalen fordern eine „große Reform der Filmförderung in Deutschland“ (19/27822). Ein Paradigmenwechsel im Bereich der Produktion und Verwertung neuer Filme – die Abgeordneten richten hier den Blick auf Streaming-Anbieter wie Netflix oder Disney – mache diese zwingend notwendig.
Dabei sei unter anderem das Filmförderungsgesetz derart anzupassen, dass „wirtschaftlich erfolgreiche Inhalte – insbesondere Blockbuster und kreative Leuchttürme – stärker gefördert werden“, heißt es in dem Antrag. Dies sei ein Weg, auf dem sich die deutsche Filmwirtschaft im europäischen und internationalen Vergleich behaupten könne, so die Begründung. Zugleich gelte es, die Drehbuchförderung mit einem stärkeren Bewusstsein für die „künstlerische Freiheit“ des Autors zu reformieren.
Zweiter Antrag der FDP
In ihrem zweiten Antrag fordern die Liberalen eine schnelle Öffnungsperspektive für die Kinos in Deutschland sowie einen möglichst bundesweiten Öffnungstermin. Dabei verweisen die Abgeordneten auch darauf, dass ein wirtschaftlicher Betrieb mit zwischen den Besuchern freigelassenen Sitzen nur dann möglich sei, wenn die Masken-Pflicht und das Verzehrverbot aufgehoben würden.
Um eine schnellere Eröffnungsperspektive zu ermöglichen, sei zudem die Einbeziehung dynamischer Faktoren und die Erhebung von Kontaktdaten notwendig. Die FDP verweist in diesem Zusammenhang auf einen von ihr selbst entworfenen Stufenplan (19/26536)
Erster Antrag der Linken
Die Linke fordert eine einmalige Solidaritätsabgabe für Streamingdienste, die in der Corona-Krise von Kinoschließungen profitiert haben, das geht aus einem Antrag der Fraktion für eine Reform des Filmfördergesetzes hervor (19/27315). Die Novelle des ab 2022 geltenden Filmförderungsgesetzes solle Regelungen enthalten, die die pandemiebedingten ökonomischen Lasten solidarisch steuern, verlangen die Abgeordneten.
Die soziale Lage von Filmschaffenden will die Linke zudem verbessern, indem zu fördernde Filmprojekte auf geltende Tariflöhne und soziale beziehungswiese sozialversicherungs-rechtliche Standards verpflichtet werden.
Zweiter Antrag der Linken
Angesichts der Corona-Pandemie fordert die Linksfraktion weitere Hilfen für die Film- und Kinobranche. In einem entsprechenden Antrag (19/25066) spricht sie sich für eine Aufstockung der Zukunftsprogramme I und II aus. Die Förderkriterien für die Programme müssten flexibel und an den Bedarfen der Kinobetreiber ausgerichtet werden. Zudem soll ein Stabilisierungsfonds zur Sicherung der Kinos aufgelegt werden, dessen Mittel sowohl für die laufenden Betriebskosten als auch für investive Zwecke verwendet werden dürfen.
Nach dem Willen der Fraktion soll darüber hinaus das Mietkündigungsmoratorium bis zum Ende der Pandemie verlängert werden und Kündigungen an Kinobetreiber unmittelbar nach Beendigung der Krise im Gewerbemietrecht verhindert werden. Von Insolvenz bedrohte Kinobetreiber sollen durch einen Bundesfonds aufgefangen werden. Außerdem soll das Überbrückungs-Hilfe-Programm nicht allein auf die Kompensation von Betriebskosten beschränkt bleiben, sondern Selbständigen auch einen Unternehmerlohn in Höhe von 1.200 Euro rückwirkend zum 1. März 2020 gewähren.
Antrag der AfD
Die AfD fordert in ihrem Antrag (19/27871) unter anderem, das Übermaß an geförderten Filmproduktionen, das oft zu einer Unterfinanzierung dieser Filme führt, zugunsten einer Konzentration auf weniger Filme, die als erfolgversprechend erkannt und finanziell entsprechend besser ausgestattet werden, zu korrigieren. Hierfür sind von den Gremien der Filmförderungsanstalt entsprechende Förderkriterien zu entwickeln.
Die Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von Filmprojekten wollen die Abgeordneten durch private Investoren ausweiten und deren Investitionen den Beteiligungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gleichstellen. Das gelte vor allem vor dem Hintergrund neuer Handlungsoptionen, die eine von Privatleuten mitfinanzierte Produktion eröffne. Ein stärkeres Engagement privater Geldgeber, die ein hohes Interesse an einem Erfolg an den Kinokassen haben, seit ein entscheidender Schritt hin zu einer Dynamisierung und Pluralisierung der deutschen Filmförderszene, heißt es in dem Antrag. (aw/sas/ste/26.03.2021)