Der Bundestag hat am Donnerstag, 20. Mai 2021, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsgesetz, FISG; 19/26966) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (19/29879) beschlossen. Die Koalitionsfraktionen stimmten dafür, die FDP dagegen, die AfD, die Linkfraktion und die Grünen enthielten sich. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit vor (19/29880).
Zuvor lehnte das Parlament in zweiter Beratung drei Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/29897, 19/29898, 19/29899) zu dem Gesetzentwurf ab. In dritter Beratung wurden zudem Entschließungsanträge der Linken (19/29901) und von Bündnis 90/Die Grünen (19/29902, 19/29903) abgelehnt.
Darüber hinaus stimmte der Bundestag dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes (19/28166) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (19/29804) zu. CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen stimmten für den Gesetzentwurf, AfD, FDP und Linksfraktion enthielten sich. Abgelehnt wurde ein Entschließungsantrag der FDP (19/29836) zum Gesetzentwurf.
Stärkung der Finanzmarktintegrität
Mit dem Finanzmarktintegritätsgesetz soll das Vertrauen in den deutschen Finanzmarkt wieder hergestellt werden. Das bisherige, auf freiwillige Mitwirkung der geprüften Unternehmen ausgerichtete Bilanzkontrollverfahren wurde grundlegend reformiert. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erhält hoheitliche Befugnisse erhalten, um bei Verdacht von Bilanzverstößen direkt und unmittelbar gegenüber Kapitalmarktunternehmen auftreten zu können. Zudem erhält sie ein Prüfungsrecht gegenüber allen kapitalmarktorientierten Unternehmen sowie das Recht, die Öffentlichkeit früher als bisher über ihr Vorgehen bei der Bilanzkontrolle zu informieren.
Um Zweifel an der Integrität der BaFin auszuschließen, wird Beschäftigten der BaFin der Handel mit bestimmten Finanzinstrumenten untersagt. Starke, vertrauenswürdige Finanzmärkte bräuchten eine glaubhafte und zuverlässige Aufsicht, heißt es im Gesetzentwurf.
Änderungen im Finanzausschuss
Der federführende Finanzausschuss hatte am 19. Mai Änderungen am Regierungsentwurf in einigen Punkten beschlossen. Insbesondere wird die Bilanzkontrolle bei der BaFin gebündelt werden, während der Regierungsentwurf am Nebeneinander von BaFin und der privatrechtlichen Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) festhalten wollte, wenn auch in geänderter Form.
Der Bundestag verspricht sich davon einen „echten Neuanfang zur Bekämpfung von Bilanzbetrug“, wie es in der Beschlussempfehlung heißt.
Unabhängigkeit der Abschlussprüfer
Die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer werde gestärkt, indem auch für Kapitalmarktunternehmen künftig eine verpflichtende externe Prüferrotation nach zehn Jahren eingeführt wird. Die Pflicht zur Trennung von Prüfung und Beratung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse wurde wesentlich ausgeweitet. Eine verschärfte zivilrechtlichen Haftung des Abschlussprüfers gegenüber dem geprüften Unternehmen für Pflichtverletzungen soll die Qualität der Abschlussprüfung fördern.
Das Bilanzstrafrecht wurde geändert, um eine „ausreichend abschreckende Ahndung“ der Unternehmensverantwortlichen bei Abgabe eines unrichtigen Bilanzeids zu ermöglichen. Gleiches gilt für Abschlussprüfer bei Erteilung eines inhaltlich unrichtigen Bestätigungsvermerks zu Abschlüssen von Unternehmen von öffentlichem Interesse. Zudem soll die Qualität der Zulassung von Unternehmen zu den qualifizierten Marktsegmenten der Börse durch Änderungen des Börsengesetzes verbessert werden.
Stärkung des Anlegerschutzes
Mit dem Gesetz (19/28166) wird das Maßnahmenpaket zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes des Bundesministeriums der Finanzen und des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 15. August 2019 umgesetzt. Mit den Maßnahmen soll ein Umfeld geschaffen werden, „in dem insbesondere auch Privatanlegern weitestgehend eigenständige Anlageentscheidungen ermöglicht werden“.
Dazu werde zum einen die Transparenz erhöht. Zum anderen sollen sachkundige Vermittler und Berater die Rolle einer Schutzinstanz übernehmen. „Reichen Transparenz und Aufklärung auch mit Blick auf die Risikotragfähigkeit von Privatanlegern nicht aus, werden zusätzliche Schutzmaßnahmen eingeführt“, heißt es im Regierungsentwurf.
Anträge der Opposition abgelehnt
Abgelehnt wurden zwei Anträge der FDP (19/23120, 19/27186), drei Anträge der Linken (19/29440, 19/22204, 19/25065) und vier Anträge der Grünen (19/24385, 19/23730, 19/24384, 19/26890). Dem FDP-Antrag mit dem Titel „Reformleitlinien nach dem Wirecard-Skandal“ (19/23120) stimmten die Antragsteller zu, die AfD enthielt sich, die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab. Dem FDP-Antrag mit dem Titel „Vertrauen in Bundesministerien und Behörden stärken – Insiderhandel wirksam unterbinden“ (19/27186) stimmen AfD, FDP und Grüne zu, während die Koalition dagegen votierte und die Linksfraktion sich enthielt. Dem ersten Antrag der Grünen mit dem Titel „Betrug und Finanzkriminalität frühzeitig aufdecken und effektiv verhindern – Neustart für eine aktive Finanzaufsicht und starken Verbraucherschutz“ (19/24385) stimmten die Antragsteller zu, die Linksfraktion enthielt sich, die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab. Zu diesen drei Anträgen lag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vor (19/29879).
Dem direkt abgestimmten ersten Antrag der Linken mit dem Titel „Interessenkonflikte in Bundesregierung und ihren Behörden bei Finanzgeschäften vermeiden“ (19/29440) stimmten nur die Antragsteller zu, die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab. Beim zweiten Antrag der Linken mit dem Titel „Wirtschaftsprüfung reformieren, Interessenkonflikte reduzieren“ (19/22204) enthielten sich die Grünen, während die Koalitionsfraktionen, die AfD und die FDP ihn ablehnten. Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses vor (19/28529).
Dem zweiten Antrag der Grünen mit dem Titel „Bilanzbetrug durch kompetente und unabhängige Wirtschaftsprüfung schnell aufdecken und erfolgreich bekämpfen“ (19/23730) stimmte auch die Linksfraktion zu, während CDU/CSU, SPD, AfD und FDP ihn ablehnten. Mit demselben Abstimmungsergebnis wurde der dritte Antrag der Grünen mit dem Titel „Mit einer starken Corporate Governance kriminellem Handeln in großen, komplexen Unternehmen vorbeugen“ (19/24384) abgelehnt. Zu beiden Anträgen lag eine Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses vor (19/29816).
Beim dritten Antrag der Linken mit dem Titel „Dispozinsen decken – Zunahme privater Verschuldung infolge der Corona-Pandemie bekämpfen“ (19/25065) enthielten sich die Grünen, die übrigen Fraktionen außer den Antragstellern lehnten ihn ab. Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vor (19/26631).
Beim vierten Antrag der Grünen mit dem Titel „Dispo- und Überziehungszinsen wirksam begrenzen – Überschuldung verhindern“ (19/26890) enthielt sich die Linksfraktion. Koalition, AfD und FDP lehnten ihn ab. Auch dazu lag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vor (19/27323).
Von der Tagesordnung abgesetzt wurde die geplante Abstimmung über einen von der AfD-Fraktion vorgelegten Gesetzentwurf „zur Änderung des Handelsgesetzbuchs – Verbesserung der Abschlussprüfung von Kapitalgesellschaften als Reaktion auf den Fall Wirecard“ (19/27023).
Erster Antrag der FDP
Die FDP-Fraktion forderte in ihrem ersten abgelehnten Antrag (19/23120) als Konsequenz aus dem Wirecard-Skandal umfangreiche Reformen der Finanzaufsicht und des Finanzmarktes. Der Finanzstandort Deutschland habe durch den Bilanzskandal um den Münchner Finanztechnologiekonzern Wirecard AG schweren Schaden genommen.
Um das Vertrauen von Anlegern und Investoren zurückzugewinnen, müssten organisatorische, strukturelle und personelle Missstände bei kapitalmarktorientierten Unternehmen, bei der Abschluss- und Konzernprüfung sowie bei staatlichen Aufsichtsbehörden konsequent beseitigt werden.
Zweiter Antrag der FDP
Die FDP-Fraktion forderte in ihrem zweiten abgelehnten Antrag (19/27186) Maßnahmen, um Insiderhandel von Bundesbeschäftigten zu verhindern. Compliance-Strukturen für private Finanzgeschäfte von Bediensteten in Bundesministerien und Bundesoberbehörden sollten eingeführt werden.
Dazu gehöre das sogenannte Zweitschriftverfahren für Beschäftigte mit Zugang zu marktrelevanten Informationen und Sperrlisten für Beschäftigte, die entsprechende Unternehmen direkt beaufsichtigen. Außerdem forderte sie, eine Zentrale Stelle für Compliance-Angelegenheiten in Bundesministerien und Bundesbehörden einzuführen.
Erster Antrag der Linken
Um Interessenskonflikte von Bundesbeschäftigten bei Finanzgeschäften zu vermeiden, forderte die Fraktion Die Linke in ihrem ersten abgelehnten Antrag (19/29440) Maßnahmen der Bundesregierung. Der Antrag sah ein Handelsverbot für Wertpapiere für Beamte und Arbeitnehmer in Abteilungen vor, in denen häufig oder in besonderem Umfang mit marktsensiblem Sonderwissen gearbeitet wird oder in denen regelmäßig Zugang zu diesem Sonderwissen möglich ist.
Für Finanzgeschäfte von Beschäftigten in anderen Abteilungen, wo dennoch Interessenskonflikte nicht ausgeschlossen werden können, sollte ein Zweitschriftverfahren vorgeschrieben werden. Bei diesem melden Institute, die Wertpapiergeschäfte ausführen, der jeweiligen Compliance-Stelle die Umsätze der Beschäftigten zur Prüfung und Archivierung. Dies sollte für Beamte und Arbeitnehmer der Bundesministerien, des Bundeskanzleramts und der nachgeordneten Behörden gelten.
Zweiter Antrag der Linken
Außerdem strebte die Fraktion in ihrem zweiten abgelehnten Antrag (19/22204) eine umfangreiche Neuordnung des Systems der Wirtschaftsprüfung an, um damit unter anderem Interessenkonflikte zu reduzieren. So sollten Unternehmen für die Abschlussprüfung nicht länger ihre Prüfer frei benennen und bezahlen. Stattdessen sei eine umlagefinanzierte zentrale Bestellung und Vergütung notwendig.
Die Unternehmen müssten dann entsprechend ihrer Größe und dem damit verbundenen Prüfungsumfang in einen Fonds einzahlen, aus dem nach einem Zufallsprinzip alle fünf Jahre Prüfer bestellt und entlohnt werden würden. Die Bestellung sollte durch eine unabhängige Regulierungsbehörde erfolgen. Außerdem sollte die Prüfung eines Unternehmens strikt von der Beratung durch dasselbe Wirtschaftsprüfungsunternehmen getrennt werden. Kleine und mittelgroße Wirtschaftsprüfungsunternehmen sollten an diesem Prüfungsverfahren teilnehmen können.
Dritter Antrag der Linken
Darüber hinaus soll laut ihrem dritten abgelehnten Antrag (19/25065) der Zinssatz für sogenannte Dispositionskredite und Überziehungskredite auf maximal fünf Prozentpunkte über dem Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank begrenzt werden. Unter Berufung auf Schätzungen schrieben die Abgeordneten, dass rund sechs Millionen Menschen in Deutschland den Disporahmen regelmäßig in Anspruch nehmen würden. Trotz der Corona-Pandemie mit ihren wirtschaftlichen Folgen für Verbraucherinnen und Verbraucher gehe die „Dispo-Abzocke“ vieler Kreditinstitute weiter, kritisierten die Abgeordneten.
Der durchschnittliche Dispozinssatz liege etwa bei 9,94 Prozent. Diese hohen Dispositions- und Überziehungszinssätze würden vornehmlich Menschen treffen, die sich am Rande des Existenzminimums bewegen und den Dispokredit oft nutzen müssten, um finanziell über die Runden zu kommen. Werde der Dispokredit aber nicht mehr schnell genug ausgeglichen, drohe in der Folge einer Verschuldungsspirale, aus der es kaum ein Entkommen gebe. Nach Ansicht der Abgeordneten wird die Corona-Pandemie die Überschuldungsgefährdung vieler Verbraucherinnen und Verbraucher verstärken. Schon jetzt seien fast 6,9 Millionen Menschen über 18 Jahre überschuldet.
Erster Antrag der Grünen
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wollte die Finanzaufsicht neu aufstellen. Vor dem Hintergrund des Wirecard-Skandals müsse die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem die BaFin zu einer „aktiven Hüterin der Integrität des Finanzmarkts“ werde.
Die Anstalt müsse Betrug, Geldwäsche und andere illegale Aktivitäten im Finanzmarkt schnell aufdecken und effektiv bekämpfen sowie einen umfassenden Verbraucherschutz gewährleisten, so die Abgeordneten in ihrem ersten abgelehnten Antrag (19/24385). Darin machten machen die Grünen detailreich Vorschläge zur Verbesserung der internen Struktur der BaFin. Außerdem äußerten sie sich zu Maßnahmen für einen besseren Verbraucherschutz im Bereich Finanzen.
Zweiter Antrag der Grünen
Die Grünen wollten in ihrem zweiten abgelehnten Antrag (19/23730) die Regeln der Abschlussprüfung so verändern, dass Bilanzbetrug von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften schnell aufgedeckt und erfolgreich bekämpft werden kann. Wirtschaftsprüfer würden durch die von ihn vorgenommenen Prüfungen der Abschlüsse und Lageberichte von Unternehmen eine wichtige Aufgabe erfüllen. Dazu schlugt die Fraktion eine Reihe von Maßnahmen vor. So sollte als Ziel von Prüfungen auch die Aufdeckung von Bilanzbetrug im Gesetz verankert werden.
Die Unabhängigkeit von Prüfern sollte gewährleistet werden, indem die Rotation von Abschlussprüfungsgesellschaften auf mindestens sechs Jahre bei Unternehmen von öffentlichem Interesse reduziert wird. Zur Sicherstellung der Unabhängigkeit sollte außerdem eine klare rechtliche Trennung des Abschlussprüfungs- vom Beratungsgeschäft bei den Prüfungsgesellschaften vorgenommen werden. Nur so könne jede Gefahr von Interessenkonflikten ausgeschlossen werden. Die Haftungsobergrenzen für Abschlussprüfer seien deutlich zu niedrig und müssten angepasst werden, verlangten die Grünen.
Dritter Antrag der Grünen
In ihrem dritten abgelehnten Antrag wollten die Grünen die Corporate Governance in Unternehmen von öffentlichem Interesse stärken. Wie die Abgeordneten schrieben, sei insbesondere zu überprüfen, inwieweit bei zentralen Elementen für die Wahrnehmung der Aufseherrolle durch den Aufsichtsrat Abweichungen vom Kodex der guten und verantwortungsvollen Unternehmensführung noch zu rechtfertigen sind.
Dazu sollte die Bundesregierung unter anderem Unabhängigkeit, Kontrollrechte und Expertise der Aufsichtsräte in Unternehmen von öffentlichem Interesse stärken und die Transparenz gegenüber der Hauptversammlung und Anlegern und deren Kontrollrechte erhöhen.
Vierter Antrag der Grünen
In ihrem vierten abgelehnten Antrag (19/26890) forderte die Fraktion schließlich, Dispo- und Überziehungszinsen zum Schutz der Verbraucher zu begrenzen. Der Bundestag sollte die Bundesregierung auffordern, im Bereich der Dispositionskredite einen maximalen Zinssatz festzulegen, der sich als Aufschlag auf einen konkret festzulegenden Bezugszinssatz ergibt. Die Höhe des Aufschlags sollte sich an den Kosten für die Bereitstellung eines Dispositionskredites orientiere, die Höhe sollte vom Bundesministerium der Finanzen ermittelt werden.
Die Bundesregierung sollte Banken zudem zur verbesserten Preistransparenz bei Dispo- und Überziehungskrediten verpflichten. Die Abgeordneten argumentierten, dass aufgrund der hohen Gewinne und der weiten Spanne an Preisen im Bereich der Dispositionskredite von Marktversagen ausgegangen werden müsse. Die maximal zulässige Zinshöhe müsse die Menschen vor überhöhten Kosten schützen und gleichzeitig gewährleisten, dass auch Menschen mit kleinen und unregelmäßigem Einkommen weiterhin Dispokredite erhalten.
Abgesetzter Gesetzentwurf der AfD
Ziel des von der Tagesordnung abgesetzten Gesetzentwurfs der AfD zur Änderung des Handelsgesetzbuchs (19/27023) ist die Verbesserung der Abschlussprüfung von Kapitalgesellschaften als Reaktion auf den Fall Wirecard. Der Zeitraum für den verpflichtenden Wechsel des Wirtschaftsprüfers soll auf maximal vier Jahre verkürzt werden.
Die Haftungsobergrenze für Schäden infolge einer fahrlässigen Verletzung der Prüfungspflichten soll auf ein Prozent der Bilanzsumme des geprüften Unternehmens, mindestens aber zehn Millionen Euro, erhöht werden. Zudem soll es Abschlussprüfern untersagt sein, während des Prüfungsmandats steuerrechtliche Beratungsleistungen gegenüber dem geprüften Unternehmen zu erbringen. (pez/ste/hau/ab/hle/pst/vom/20.05.2021)