Aussprache zu synthetischen Kraftstoffen und CO2-Ausstoß
Der Bundestag hat am Mittwoch, 3. März 2021, erstmals einen Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Synthetische Kraftstoffe als integraler Bestandteil einer ökologischen Kraftstoffstrategie“ (19/27180) beraten. Die Vorlage wurde zur weiteren Beratung an den federführenden Umweltausschuss überwiesen. Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt wurde ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Deutschlands Automobilindustrie unterstützen – Gleichstellung von Wasserstofffahrzeugen mit von synthetischen Kraftstoffen oder Biokraftstoffen angetriebenen Fahrzeugen“ (19/22186). Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses (19/24684) zugrunde.
Antrag der FDP
Die Liberalen begründen ihren Antrag (19/27180) damit, dass durch die Nutzung synthetischer Kraftstoffe Fahrverbote verhindert und die unverhältnismäßigen Eingriffe in die individuellen Freiheits- und Eigentumsrechte beendet werden könnten. Die Fraktion fordert unter anderem, die Anrechenbarkeit von synthetischen Kraftstoffen auf das Erneuerbare-Energien-Ziel gemäß der Erneuerbare-Energien-Richtlinie voranzutreiben und die Anrechenbarkeit von synthetischen Kraftstoffen auf die CO2-Flottengrenzwerte voranzutreiben.
Außerdem solle das Potenzial synthetischer Kraftstoffe zur Luftreinhaltung genutzt werden und im Bundes-Immissionsschutzgesetz ein technologieoffener Ansatz verankert werden. Zudem solle bei Stickstoffoxid-Überschreitungen nicht mehr ausschließlich an Hardware-Nachrüstungen festgehalten werden.
Abgelehnter Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion wandte sich in ihrem abgelehnten Antrag (19/22186) gegen gesetzliche Regelungen, die den CO2-Ausstoß von Personenkraftwagen auf unter 130 Gramm CO2 pro Kilometer begrenzen wollen. Die Abgeordneten forderten von der Bundesregierung, sämtliche Regelungen zum Flottenverbrauch, welche den CO2-Ausstoß von Personenkraftwagen begrenzen, unverzüglich auf 130 Gramm CO2 pro Kilometer zurückzuführen. Im Falle, dass Kompetenzen der EU betroffen sind, sollte die Regierung auf eine Erhöhung auf 130 Gramm CO2 pro Kilometer hinwirken. Außerdem forderte die Fraktion eine Gleichstellung von Wasserstofffahrzeugen mit von synthetischen Kraftstoffen oder Biokraftstoffen angetriebenen Fahrzeugen.
Die derzeit bestehenden EU-Regelungen zur Begrenzung des Kfz-Flotten-CO2-Ausstoßes seien weder verhältnismäßig noch notwendig und benachteiligten in eklatanter Weise den Individualverkehr, hieß es in der Vorlage. „Sie sind somit schnellstmöglich zu beseitigen“, wurde verlangt. (sas/hau/03.03.2021)