Bundestag lehnt Antrag zur CO2-Bepreisung im Wärmebereich ab
Der Bundestag hat am Freitag, 5. März 2021, erstmals über einen Antrag der Fraktion Die Linke (19/27191), mit dem sie fordert, „CO2-Preise nicht den Mieterinnen und Mietern aufzubürden“ beraten. Abgestimmt haben die Abgeordneten über einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Mit dem CO2-Preis im Wärmebereich echte Lenkungswirkung erzielen“ (19/24432). Die Vorlage ist mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD, AfD und FDP gegen die Stimmen der Grünen und Die Linke abgelehnt worden. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen (19/27286) zugrunde.
Antrag der Linken
Die Fraktion Die Linke beschäftigt sich in ihrem Antrag (19/27191) mit den neuen CO2-Preisen auf fossile Brennstoffe. Statt von Mieterinnen und Mietern müssten diese vollständig von Vermieterinnen und Vermietern getragen werden, fordert die Fraktion. Zur Begründung heißt es: „Die zu unterstützende Forderung, die Gebäude in einen klimafreundlichen energetischen Zustand zu versetzen, muss an jene gerichtet werden, die diesen Zustand herbeiführen können.“ Denn Mieterinnen und Mieter entschieden zwar über die Temperatur in den Räumen, jedoch nicht über die Qualität der Gebäudehülle, die Effizienz ihrer Heizung oder die Brennstoffart.
Darüber hinaus stellt die Fraktion die Sinnhaftigkeit einer CO2-Bepreisung in den Sektoren Wärme und Verkehr grundsätzlich infrage. Sie habe kaum eine ökologische Lenkungswirkung, gehe aber zulasten eines Teils der ärmeren Haushalte. Die Fraktion fordert, an Stelle einer nationalen CO2-Bepreisung müssten alternative Instrumente gestärkt werden. Dies seien zum Beispiel klare ordnungsrechtliche Vorgaben, eine besser ausgestattete Förderkulisse und forcierte staatliche Infrastrukturmaßnahmen.
Abgelehnter Antrag der Grünen
In ihrem Antrag fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, bei der CO2-Bepreisung im Wärmebereich mehr Augenmerk auf soziale Gerechtigkeit zu lenken. In vermieteten Gebäuden müssten Vermieter die Kosten einer CO2-Bepreisung der Wärmekosten tragen. Diese Forderung beziehe sich auf Wohnraum- und Gewerbemietverhältnisse. Bei steigendem CO2-Preis soll es den Abgeordneten zufolge Härtefallregelungen für Kleinvermieter geben.
Bei energetischen Modernisierungen im Bestand schlagen die Grünen eine Drittelregelung vor: Die Kosten sollen zwischen Vermieter, Mieter und dem Staat geteilt werden. So könne eine Absenkung der Modernisierungsumlage auf Mieter auf 1,5 Prozent erzielt werden. Auch eine Warmmietenneutralität sei damit unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Zur Begründung heißt es, der CO2-Preis müsse gemäß dem Verursacher-Prinzip von dem getragen werden, der einen maßgeblichen Einfluss auf die Art der Wärmelieferung und den Zustand des Gebäudes ausüben kann. Diesen Einfluss hätten nur Vermieter. (pez/sas/irs/05.03.2021)