Opposition scheitert mit Anträgen zum Umgang mit Cannabis
Der Bundestag hat am Donnerstag, 29. Oktober 2020, einen Entwurf von Bündnis 90/Die Grünen für ein Cannabiskontrollgesetz (19/819) abgelehnt. Der Gesundheitsausschuss hatte dazu eine Beschlussempfehlung abgegeben (19/23606). Die Linke unterstützte den Gesetzentwurf der Grünen, die FDP enthielt sich. Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt wurde ein Antrag der AfD, der fordert, Medizinalcannabis auf eine wissenschaftliche Grundlage zu stellen (19/8278). Auch dazu lag eine Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses (19/10370 Buchstabe b) vor.
Keine Mehrheit fand auch ein Antrag der Linken mit dem Titel „Gesundheitsschutz statt Strafverfolgung – Für einen progressiven Umgang mit Cannabiskonsum“ (19/832). Empfohlen hatte dies ebenfalls der Gesundheitsausschuss (19/13098). Nur die Grünen unterstützten den Antrag der Linken. Direkt abgestimmt und abgelehnt wurden schließlich auch zwei Anträge der FDP mit den Titeln „Cannabis-Modellprojekte ermöglichen“ (19/23691) und „Medizinalcannabis-Anbau zum Export ermöglichen“ (19/23690). Dem ersten Antrag stimmten neben der FDP auch die Linksfraktion und die Grünen zu, den zweiten unterstützten die Grünen bei Enthaltung der Linken.
Ein Antrag der Linksfraktion mit dem Titel „Gleichstellung von cannabis- und alkoholkonsumierenden Führerscheininhaberinnen und Führerscheininhabern“ (19/17612) wurde zur weiteren Beratung an den Verkehrsausschuss überwiesen. Die Linke hatte für den Rechtsausschuss plädiert, konnte sich damit in der Abstimmung aber nicht durchsetzen.
CDU/CSU: Legalisierung führt zum Zuwachs des Konsums
Stephan Pilsinger (CDU/CSU) forderte zu Beginn der Debatte, die gesundheitlichen Risiken und die Langzeitfolgen des Cannabiskonsums im Blick zu behalten. Es gebe genug Menschen in Deutschland, die schon mit den legalen Suchtmitteln Probleme hätten. Die Legalisierung von Cannabis, so Pilsinger, sei mit einem deutlichen Zuwachs des Konsums verbunden.
Dies zeigten Studien aus den US-Bundesstaaten, in denen eine Legalisierung erfolgte. Verantwortungsvolle Gesundheits- und Drogenpolitik müsse aber einer Ausweitung riskanter und gesundheitsgefährdender Konsummuster entgegenwirken. „Daher dürfen wir keine zusätzliche Einladung zu einer illegalen Droge wie Cannabis aussprechen“, forderte der Unionsabgeordnete.
AfD weist auf Gesundheitsgefahr von Cannabis hin
„Eine humane Gesellschaft benötigt keine Drogen“, befand Detlev Spangenberg (AfD). Er wies auf die Gesundheitsgefahr von Cannabis hin. Bei jungen Erwachsenen mit dauerhaftem Cannabiskonsum finde sich ein Rückgang der allgemeinen Intelligenz sowie der Geschwindigkeit der Informationsverarbeitung. Während der Entwicklung des jugendlichen Gehirns, die häufig mit dem 20. Lebensjahr noch nicht abgeschlossen sei, seien die Auswirkungen des Cannabiskonsums besonders tiefgreifend.
Eine Altersgrenze von 18 Jahren sei also nicht ausreichend, um Folgeschäden zu verhindern, sagte Spangenberg. Statt über die Legalisierung nachzudenken, müsse es ernsthafte Überlegungen dazu geben, wie konsequent und hart gegen illegale Einfuhr und Handel vorzugehen sei. Dafür brauche es bundesweit einheitliche Regeln, forderte der AfD-Abgeordnete.
SPD fordert ein Ende der Verbotspolitik
Als „Befürworter einer kontrollierten Cannabisabgabe“ bezeichnete sich Dirk Heidenblut (SPD). Seine Fraktion habe eine klare Linie festgelegt, wie man zu einer kontrollierten Freigabe kommen könne. Heidenblut räumte ein, dass im Zusammenhang mit Cannabis – wie auch bei Alkohol und Zigaretten – von einer Sucht zu reden sei. Daher müsse – auch für andere Felder – der Suchthilfebereich ausgebaut werden.
Der SPD-Politiker forderte ein Ende der Verbotspolitik, weil diese keinen Nutzen für die Gesundheit bringe, wenn man darauf schaue, welche schädigenden Stoffe dem auf dem Schwarzmarkt gehandelten Cannabis zugesetzt würden. „Bei einer kontrollierten Abgabe haben wir in der Hand, was die Menschen bekommen“, sagte Heidenblut. Dass seine Fraktion dem Gesetzentwurf der Grünen dennoch nicht zustimmen werde, erklärte er zum einen mit den darin fehlenden Modellprojekten und der Koalitionsdisziplin.
FDP: Cannabispolitik in Deutschland gescheitert
Aus Sicht von Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) ist die Cannabispolitik in Deutschland gescheitert. Sie habe einen Schwarzmarkt geschaffen, der Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte intensiv beschäftige. Diese Ressourcen, so Schinnenburg, könnten besser zur Bekämpfung des Einbruchdiebstahls genutzt werden. Zudem verzichte der Staat auf Steuereinnahmen in Höhe von mindestens einer Milliarde Euro, „da der Schwarzmarkt keine Steuern zahlt“.
Der FDP-Abgeordnete verwies zudem auf die unkontrollierte Qualität der Produkte auf dem Schwarzmarkt. „Wir brauchen keinen Nutri-Score für Cannabis. Eine gesicherte Qualität wäre aber erforderlich“, urteilte er. Seine Fraktion schlage daher Modellprojekte vor – ebenso wie die drastische Ausweitung der Cannabisproduktion in Deutschland. „Cannabis: Made in Germany könnte ein neues Markenzeichen der deutschen Wirtschaft sein“, sagte Schinnenburg.
Linke: Es gibt keine Argumente für die Verbotspolitik
Es gebe keine Argumente mehr für die Verbotspolitik, sagte Niema Movassat (Die Linke). Dies zeige sich auch in der Argumentation von Drogenbeauftragten der Bundesregierung, die auf die Frage nach den Gründen für ein Cannabisverbot entgegnen würde: Cannabis sei kein Brokkoli und verboten, weil es illegal sei. Für ein Ende der Verbotspolitik gebe es hingegen viele gute Argumente, befand Movassat. So sei bei auf dem Schwarzmarkt gehandeltem Cannabis nicht klar, welchen THC-Gehalt es hat und was ihm beigemengt wurde. Dadurch werde die Gesundheit der Konsumenten gefährdet.
Außerdem gebiete das Selbstbestimmungsgebot laut Artikel 2 des Grundgesetzes eine Legalisierung von Cannabis. Das Verbot sei zudem gescheitert, da trotzdem „in jedem Posemuckel-Dorf“ Cannabis zu bekommen sei. „Wenn also ein Verbot die Gesundheit gefährdet, die Selbstbestimmung verletzt und dann in der Praxis noch nicht einmal funktioniert, muss es weg“, sagte der Linken-Abgeordnete.
Grüne sprechen sich für eine kontrollierte Abgabe aus
Dr. Kirsten Kappert-Gonther (Bündnis 90/Die Grünen) sprach sich für eine kontrollierte Abgabe aus. Deutschland verpasse den Anschluss an die „fortschrittlichen internationalen Entwicklungen“, sagte sie mit Verweis auf die Legalisierungen unter anderem in Kanada und einigen US-Bundesstaaten. Auch in Deutschland sei die Zeit reif für eine kontrollierte Abgabe, im Interesse des Gesundheits- und Jugendschutzes, der Wirtschaft und der Entlastung von Polizei und Justiz, befand die Grünen-Abgeordnete.
Die Einnahmen aus einer Cannabissteuer, so regte sie an, könnten für eine bessere Prävention eingesetzt werden. Zusammen mit den Einsparungen bei Polizei und Justiz ergebe sich da ein geschätzter Betrag von jährlich zwei Milliarden Euro, sagte Kappert-Gonther.
Gesetzentwurf der Grünen
Der Gesetzentwurf der Grünen (19/819) sah vor, Cannabis aus den strafrechtlichen Regelungen des Betäubungsmittelgesetzes herauszunehmen und stattdessen einen strikt kontrollierten legalen Markt für Cannabis zu eröffnen. Erst in einem solchen Markt könne das Verbot, Cannabis an Minderjährige zu verkaufen, wirksam überwacht werden. Die Fraktion wollte, dass die gesamte Handelskette für Cannabis vom Anbau über den Großhandel, den Im- und Export und den Einzelhandel reguliert wird. Der Verkauf an Minderjährige müsse verboten und dieses Verbot effektiv kontrolliert werden.
Die Fraktion plädierte für einen Mindestabstand der Cannabisfachgeschäfte von Schulen und Jugendeinrichtungen, für ein Werbeverbot sowie für Zugangskontrollen mit Altersnachweis. Sie wollte ferner Angaben über die Inhaltsstoffe und deren Konzentration vorschreiben. Umfangreiche Beipackzettel, Warnhinweise und Qualitätsstandards seien notwendig. Die Cannabisfachgeschäfte müssten zahlreiche Auflagen hinsichtlich des Verkaufs und der Schulung ihres Verkaufspersonals erfüllen. Außerdem sollte ein Grenzwert für Cannabis ähnlich der Promillegrenze für Alkohol eingeführt werden.
Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion forderte eine wissenschaftliche Nutzenbewertung für Medizinalcannabis analog zum Arzneimittelrecht. In ihrem Antrag (19/8278) heißt es, aus Gründen des Patientenschutzes und des verantwortungsvollen Umgangs mit den Krankenversicherungsbeiträgen müsse Medizinalcannabis wie andere Arzneimittel auch behandelt werden.
Es sollte sichergestellt werden, dass Medizinalcannabis dem 2010 mit dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) eingeführten Verfahren zur Nutzenbewertung und Preisfindung von Arzneimitteln unterzogen wird, so die AfD.
Erster Antrag der Linken
Die Linke sieht die Verbotspolitik im Bereich Cannabis als gescheitert an. Cannabis sei die am häufigsten konsumierte illegale Droge, heißt es in ihrem abgelehnten Antrag (19/832). Dem stehe eine auf Verbote setzende Drogenpolitik gegenüber, die ideologisch motiviert sei und an der Lebensrealität der Bürgerinnen und Bürger vorbeigehe.
Die Fraktion forderte, den Besitz von Cannabis zum Eigenbedarf zu erlauben und die Säulen der Suchtprävention, Beratung und Behandlung in der Drogenpolitik gegenüber der Säule der Repression und Stigmatisierung zu stärken.
Zweiter Antrag der Linken
Außerdem verlangt die Linksfraktion, cannabiskonsumierende Führerscheininhaber künftig den alkoholkonsumierenden gleichzustellen. Wie bei Alkoholkonsum sollen auch bei Cannabiskonsum nur noch Personen sanktioniert werden, die tatsächlich berauscht mit einem (Kraft-)Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen und so die Verkehrssicherheit gefährden, schreiben die Abgeordneten in ihrem Antrag (19/17612), der erstmals beraten wurde.
Das Parlament solle die Bundesregierung daher auffordern, durch Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung sicherzustellen, dass die Fahrerlaubnis nicht allein aufgrund des festgestellten Konsums oder widerrechtlichen Besitzes von illegalen Drogen entzogen werden kann, sondern erst bei einer diagnostizierten Abhängigkeitserkrankung, einer durch Drogenkonsum verursachten konkreten Gefährdung des Straßenverkehrs oder wenn wiederholt Verstöße im Straßenverkehr nach Paragraf 24a des Straßenverkehrsgesetzes (Promille-Grenze) begangen wurden.
Erster Antrag der FDP
Dem ersten Antrag der FDP zufolge (19/23691) sollten die Grundlagen für die Genehmigung von Modellprojekten zur Erforschung der kontrollierten Abgabe von Cannabis als Genussmittel geschaffen werden, um diese Modellprojekte zu ermöglichen. Sollten hierzu gesetzliche Änderungen notwendig sein, so sollte dem Deutschen Bundestag eine Gesetzesvorlage bis zum 31. Januar 2021 vorgelegt werden.
Sollten sich weitere Bundesländer und Kommunen dafür interessieren, ein Cannabis-Modellprojekt zur Verwendung als Genussmittel umsetzen zu wollen, sollten diese ebenfalls beraten und unterstützt werden, hieß es in dem Antrag.
Zweiter Antrag der FDP
In einem weiteren Antrag (19/23690) verlangten die Liberalen, die Grundlagen für den Anbau und für die Ausfuhr von Medizinalcannabis für den Export zu schaffen.
Des Weiteren sollte eine wissenschaftlich fundierte und belastbare Prognose über den Bedarf an Mediznalcannabis in Deutschland erstellt und die anbaubare Menge von Medizinalcannabis in Bezug auf diesen Bedarf und zusätzlich für den Export erhöht werden. (hau/mwo/29.10.2020)