Der Bundestag hat am Freitag, 26. Februar 2021, das von den Koalitionsfraktionen vorgelegte Sozialschutz-Paket III beschlossen. Dem Gesetzentwurf „zur Regelung einer Einmalzahlung der Grundsicherungssysteme an erwachsene Leistungsberechtigte und zur Verlängerung des erleichterten Zugangs zu sozialer Sicherung und zur Änderung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes aus Anlass der Covid-19-Pandemie“ (19/26542) stimmten CDU/CSU und SPD in der vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung (19/26967) zu, die Oppositionsfraktionen enthielten sich. Zur Debatte lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages über die Finanzierbarkeit des Pakets vor (19/26973).
Zuvor hatte der Bundestag in zweiter Lesung drei Änderungsanträge zum Gesetzentwurf abgelehnt. Dem Änderungsantrag der Linken (19/26983), der die Einmalzahlung aus Anlass der Covid-19-Pandemie für Menschen in den Grundsicherungssystemen in eine monatliche Zuzahlung in Höhe von 100 Euro umwandeln wollte, stimmten auch die Grünen zu, während die übrigen Fraktionen ihn ablehnten. Dem ersten Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/26984) stimmten auch FDP und Linksfraktion zu, während die Koalitionsfraktionen und die AfD ihn ablehnten. Darin hatte die Fraktion eine temporäre Anhebung der Regelsätze gefordert. Dem zweiten Änderungsantrag der Grünen (19/26985) stimmte auch die Linksfraktion zu, während ihn die übrigen Fraktionen ablehnten. Die Grünen wollten damit die alte Sonderregelung aus dem Sozialschutzpaket II verlängern und somit das Arbeitslosengeld für diejenigen einmalig um drei Monate verlängern, deren Anspruch zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2021 endet.
Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen lehnte der Bundestag darüber hinaus einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Unterstützung für Solo-Selbstständige – Hilfe, die ankommt“ (19/26901) ab. Den Antrag der Linken mit dem Titel „Sonderregelungen zum Arbeitslosengeld und zum vereinfachten Zugang zur Grundsicherung verlängern und verbessern“ (19/25068) lehnten die übrigen Fraktionen mit Ausnahme der Grünen ab, die sich enthielten. Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (19/26300) vor.
Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD
Das beschlossene dritte Sozialschutz-Paket erleichtert zum einen den Zugang in die Grundsicherungssysteme und die Vermögensprüfung beim Kinderzuschlag bis zum 31. Dezember 2021. Außerdem wurden die Sonderregeln zu den Bedarfen für gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schulen, Kitas und Werkstätten für behinderte Menschen bis zum 30. Juni 2021 verlängert.
Erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme erhalten eine einmalige finanzielle Unterstützung in Höhe von 150 Euro je Person für das erste Halbjahr 2021.
Sozialdienstleister-Einsatzgesetz
Der besondere Sicherstellungsauftrag nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) war laut Koalitionsentwurf bis zum 31. März 2021 befristet. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales änderte den Koalitionsentwurf am 24. Februar dahingehend, dass der Sicherstellungsauftrag nicht schon am 31. März, sondern erst nach Aufhebung der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite beziehungsweise am 31. Dezember 2021 endet.
Zur Abmilderung der erheblichen negativen wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Pandemie für Versicherte wie für abgabepflichtige Unternehmen wurde im Künstlersozialversicherungsgesetz geregelt, dass ein Unterschreiten des für eine Versicherung mindestens erforderlichen Jahreseinkommens von 3.900 Euro auch im Jahr 2021 keine negativen Auswirkungen auf den Versicherungsschutz in der Künstlersozialversicherung hat.
Abgelehnter Antrag der Linken
Die Fraktion Die Linke forderte in ihrem abgelehnten Antrag (19/25068), die Sonderregeln beim Arbeitslosengeld I und den vereinfachten Zugang zur Grundsicherung zu verlängern. Sie begründete ihre Initiative mit den enormen ökonomischen und sozialen Verwerfungen durch die Corona-Pandemie und kritisierte die Bundesregierung dafür, die Sonderregeln für die Kurzarbeit bis Ende 2021 verlängert zu haben, ohne gleichzeitig die Sonderregeln beim Arbeitslosengeld I und in der Grundsicherung zu verlängern.
Dadurch seien viele Menschen davon bedroht, ihren (verlängerten) Leistungsanspruch wieder zu verlieren. Die Krise zeige aber, wie wichtig die Arbeitslosenversicherung zur Abfederung existenzieller Risiken sei, schreibt Die Linke.
„Arbeitslosengeld erhöhen“
Sie forderte deshalb von der Bundesregierung mehrere Gesetzentwürfe. Unter anderem sollte das Arbeitslosengeld auf einheitlich 68 Prozent des pauschalierten Nettoentgelts erhöht werden, um Arbeitslosen dauerhaft ein Mindestmaß an sozialer Sicherheit zu garantieren. Beschäftigte mit kurzen Beitragszeiten sollten besser abgesichert werden, und die Leistungsdauer sollte sich wieder stärker nach der Dauer der Beitragszahlung richten. Sperrzeiten sollten abgeschafft werden.
Ferner verlangten die Abgeordneten eine Erhöhung des Regelbedarfs in der Grundsicherung auf 658 Euro für alle Erwachsenen. Der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung sollte bis Ende 2021 verlängert werden. Das Prinzip der Bedarfsgemeinschaften sollte für die Dauer der Corona-Pandemie ausgesetzt werden.
Abgelehnter Antrag der AfD
Die AfD forderte die Bundesregierung in ihrem abgelehnten Antrag (19/26901) dazu auf, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der während der fortlaufenden Pandemie eine rasche und unbürokratische Hilfe für Solo-Selbstständige in Form eines monatlichen Einkommensersatzes von maximal 1.100 Euro, zahlbar jeweils am Monatsanfang ermöglicht.
Die Höhe dieser Soforthilfe sollte auf dem durchschnittlichen Monatsnettoumsatz vor der Krise abzüglich einer Kostenpauschale von 15 Prozent basieren. Der zur Berechnung des Vorkriseneinkommens herangezogene Jahresnettoumsatz 2019 sollte rasch und unbürokratisch durch Vorlage von Umsatzsteuervoranmeldungen oder Umsatzsteuer-Jahressteuererklärungen glaubhaft gemacht werden können und die Soforthilfe soll nur hilfsbedürftigen Solo-Selbstständigen zugute kommen. (che/hau/29.03.2021)