Bundestag: Förderung von Kulturprojekten soll geschlechtergerecht werden
Anträge zur Geschlechtergerechtigkeit in der Kulturarbeit hat der Bundestag erstmals am Donnerstag, 25. Februar 2021, beraten. Angenommen wurde der Antrag von CDU/CSU und SPD mit dem Titel „Geschlechtergerechtigkeit in Kultur und Medien verwirklichen“ (19/26893). Ihm stimmten die Antragsteller zu,während die AfD dagegen votierte und die FDP, die Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen sich enthielten.
Anträge der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Kulturarbeit fair, divers und geschlechtergerecht gestalten“ (19/26873) und von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Eine Quote für die Kunst – Geschlechtergerechtigkeit in Kultur und Medien“ (19/26888) überwies das Parlament im Anschluss an die halbstündige Debatte zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Kultur und Medien.
Antrag von CDU/CSU und SPD
Mit der Annahme des Koalitionsantrags (19/26893) fordert der Bundestag die Bundesregierung unter anderem auf, eine nach Geschlechtern getrennte und kontinuierliche Datenerhebung bei Preisen und Stipendien vorzunehmen, die von der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien gefördert werden. Die individuelle und die Projektförderung von Künstlerinnen, Künstlern und Kreativen soll dabei die Vereinbarkeit von Familie und Beruf berücksichtigen. Der Bund (der den Ländern Haushaltsmittel für Kitaausbau zur Verfügung stellt) soll bei den Ländern und Kommunen darauf hinwirken, dass für Künstlerinnen und Künstler, die häufig projektbezogen arbeiten und daher oft außergewöhnliche Arbeitszeiten haben, mehr Angebote und Anreize für individuelle Kinderbetreuung geschaffen werden.
Bewerbungs- und Auswahlverfahren im Kultur- und Medienbereich sollen, falls möglich und sinnvoll, anonymisiert werden, lautet eine weitere Forderung. Honorarempfehlungen müssen in den Förderrichtlinien der Regierung für den Kultur- und Medienbereich berücksichtigt und umgesetzt werden. Prüfen lassen wollen die Koalitionsfraktionen, ob die Regierung die Einführung einer Expertinnen-Datenbank für alle Sparten des Kultur- und Medienbereichs finanziell unterstützen kann, sofern diejenigen, für deren Wirkungsbereich diese Datenbank geschaffen wird, sich von Anfang an finanziell beteiligen und eine Unterhaltung auf Dauer absichern. Die nach Geschlechtern aufgeschlüsselten Datenerhebungen des Deutschen Kulturrates zur wirtschaftlichen und sozialen Lage im Arbeitsmarkt Kultur und Medien sollen von der Regierung weiterhin finanziell unterstützt und zu einem kontinuierlichen Gender-Monitoring weiterentwickelt werden.
Antrag der Linken
Die Fraktion Die Linke fordert in ihrem Antrag (19/26873) die Bundesregierung dazu auf, Konzepte zu entwickeln zur Verbesserung der sozialen Lage insbesondere der nicht dauerhaft abhängig Beschäftigten und Selbstständigen im Kulturbereich, zur Geschlechtergerechtigkeit und zur Diversität in Bezug auf ethnische Zugehörigkeit, Behinderung, sexuelle Identität, und sozioökonomische Herkunft.
Außerdem soll die Bundeskulturförderung insgesamt nachhaltiger, unbürokratischer und weniger projektorientiert gestaltet werden. In diesem Sinne seien langfristige Stipendienprogramme sinnvoll wie auch die Weiterführung der Flexibilisierung des Zuwendungsrechts von Fördermitteln.
Antrag der Grünen
Die Grünen-Fraktion verlangt in ihrem Antrag (19/26888) von der Bundesregierung, eine Quotenregelung einzuführen, um Geschlechterparität zu erreiche. Bei öffentlich finanzierten oder bezuschussten Institutionen oder Projektträgern solle eine geschlechterparitätische Vergabe von Führungspositionen, Intendanzen, Stipendien und Werksaufträgen sowie bei der Besetzung von Jurys zur Auswahl von Preisen, Förderprogrammen, Projekten und Veranstaltungen Chancengleichheit von Frauen gewährleistet werden. Eine paritätische Besetzung sei zu fördern.
Im Rahmen der Projektfilmförderung und der Projektverleihförderung müsse die Regierung darüber hinaus dafür sorgen, dass 50 Prozent der innerhalb einer Förderperiode geförderten Vorhaben eine Beteiligung von Frauen in der Regie, als Drehbuchautorin und als Produzentin aufweisen. Für die Sender des öffentlich-rechtlichen Rundfunks will die Fraktion innerhalb der nächsten fünf Jahre auf der Führungsebene eine 50:50-Quote einführen. Für Produktionen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks will sie zudem eine Quote für Regisseurinnen und Autorinnen festlegen. (vom/hau/25.02.2021)