Beratung über Forderung nach Stopp von Pestizidexporten
Der Bundestag hat am Donnerstag, 11. Februar 2021, einen gemeinsamen Antrag der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Gefährliche Pestizidexporte stoppen – Internationale Abkommen zum Schutz vor Pestizidfolgen stärken“ (19/23988) erstmals beraten. Nach halbstündiger Debatte wurde der Antrag zur federführenden Beratung an den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung überwiesen.
Exportverbot für in der EU verbotene gefährliche Stoffe
Die Abgeordneten fordern in dem Antrag die Bundesregierung unter anderem dazu auf, eine Verordnung auf Grundlage des Pflanzenschutzgesetzes zu erlassen, die den Export von Pestiziden untersagt, die in der EU oder in Deutschland aufgrund von Umwelt- und Gesundheitsrisiken über keine Zulassung verfügen. Für bereits produzierte Wirkstoffe soll eine Übergangsfrist von sechs Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung gelten.
Verlangt wird außerdem, das geplante Exportverbot für in der EU verbotene gefährliche Stoffe in Drittstaaten im Rahmen der EU-Chemikalienstrategie aktiv zu unterstützen und sich auf EU-Ebene für eine entsprechende europaweite Regulierung zur Unterbindung von Produktion, Lagerung und Export von Pestizidwirkstoffen, Zwischenprodukten und Pestizidformulierungen einzusetzen, welche nicht in der EU aufgrund von gesundheits- oder umweltbezogenen Gefahren oder Risiken genehmigt beziehungsweise zugelassen sind, schreiben Linke und Grüne. (eis/hau/11.02.2021)