AfD will Lieferkettengesetz eine Absage erteilen
Der Bundestag hat am Donnerstag, 28. Januar 2021, einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Lieferkettengesetz absagen – Deutsche Unternehmen schützen – Entwicklung durch Eigenverantwortung und Handel“ (19/26235) erstmals erörtert. Anschließend wurde die Vorlage zur federführenden Beratung in den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung überwiesen.
Antrag der AfD
Die AfD will die Bundesregierung mit ihrem Antrag auffordern, ihre Bemühungen um ein nationales Lieferkettengesetz und um ein Lieferkettengesetz auf EU-Ebene einzustellen. Dafür solle sich die deutsche bilaterale Entwicklungszusammenarbeit auf die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit reformorientierten Entwicklungsländern fokussieren. Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit muss nach Ansicht der AfD mit der deutschen Außenhandelspolitik sinnvoll und im Interesse der Bundesrepublik verknüpft werden. Auch sei die deutsche staatliche bilaterale Entwicklungszusammenarbeit mit hochgradig korrupten Staaten einzustellen.
Zur Begründung heißt es unter anderem, der faktische Freispruch der Regierungen der Entwicklungsländer von jeglicher Verantwortung sowohl durch ein drohendes deutsches Lieferkettengesetz als auch durch voraussetzungsfreie Entwicklungshilfe stärke strukturelle Probleme wie Korruption, mangelnde Erfüllung staatlicher Aufgaben und politische Abhängigkeit. Prekäre Produktionsbedingungen könnten nur dann überwunden werden, wenn Regierungen einen auch wirtschaftlichen Modernisierungs- und Reformkurs ansteuern. (sas/28.01.2021)