Parlament

Abschließende Beratungen ohne Aussprache

Ohne vorherige abschließende Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 28. Januar 2021, über eine Reihe von Vorlagen abgestimmt:

Unternehmensstatistiken: Der Bundestag nahm einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zu Unternehmensstatistiken (19/2484019/26022) an, mit dem EU-Vorgaben in nationales Recht umgesetzt werden. CDU/CSU, SPD, FDP und Linksfraktion stimmten für das Gesetz, die AfD dagegen. Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Abgestimmt wurde auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses (19/26217). Der Entwurf und die zugrunde liegende EU-Verordnungen zielen auf eine Vereinheitlichung, Flexibilisierung und Konsolidierung der Unternehmensstatistiken ab, heißt es darin. „Die EU-weite Harmonisierung eröffnet die Chance auf eine schnellere Verfügbarkeit, bessere Qualität sowie intraeuropäische Vergleichbarkeit der Unternehmensstatistiken.“ Es gehe um eine Basis für wirtschaftspolitische Entscheidungen der EU. Neu geregelt werden vor allem Statistiken in den Bereichen Handel und Dienstleistungen, verbunden mit einer Harmonisierung beider Sparten. Die Bundesregierung gibt sich überzeugt, dass mit der Erfüllung europäischer Anforderungen eine deutliche Verbesserung des nationalen Datenangebots einhergehen wird. 

Gigabitnetze: Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen lehnte der Bundestag einen Antrag der AfD-Fraktion (19/24419) ab, die darin für eine Entbürokratisierung und somit Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren eingetreten war, um den Ausbau von Gigabitnetzen zu beschleunigen und voranzutreiben. Die AfD wollte Verfahrensschritte straffen und verkürzen und vereinfachte Verfahren ermöglichen. Die Bundesregierung sollte aufgefordert werden, Breitbandverfügbarkeit an allen Gewerbestandorten zu verstärken und zu gewährleisten sowie alternative Verlegungsmethoden zu prüfen und voranzutreiben. Der Entscheidung lagt eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für digitale Infrastruktur (19/25698) zugrunde.

Leistungssportreform: Der Bundestag lehnte einen Antrag der Linksfraktion (19/25253) ab. Die Fraktion hatte darin gefordert, dass die Bundesregierung dem Bundestag bis zum 30. April 2021 im engen Zusammenwirken mit dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und den Ländern einen Zwischenbericht zur Umsetzung des Konzeptes zur Neustrukturierung des Leistungssports und der Spitzensportförderung sowie ein aktualisiertes vollständiges Konzept vorlegen soll. CDU/CSU und SPD stimmten dagegen, die Linksfraktion, die AfD und die Grünen stimmten für den Antrag, die FDP enthielt sich. Die Linke hatte kritisiert, dass die Bundestagsabgeordneten trotz der Zusage des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI), den Sportausschuss in den Diskussionsprozess einzubeziehen, nur „eingeschränkt und häppchenweise“ Informationen zu Entwicklungen bezüglich der Leistungssportreform bekämen. Eine umfassende Zwischenbilanz zur Umsetzung des Konzeptes liege bis heute nicht vor, ebenso wenig eine Fortschreibung des Konzeptes inklusive Ergänzung der fehlenden Teilkonzepte unter Berücksichtigung der von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) nach seinem Amtsantritt 2018 verkündeten Änderungen hinsichtlich der Ziele und Vorgaben für die Reform, hieß es in dem Antrag. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Sportausschusses zugrunde (19/26166).

Unternehmensbeteiligungen: Mit den Stimmen von CDU/CSU, Linksfraktion und Grünen lehnte der Bundestag einen Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Wirtschaftliche Belebung mit marktwirtschaftlichen Prinzipien“ (19/18949 neu) ab. Die FDP stimmte für ihren Antrag, die AfD enthielt sich. Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses vor (19/26214) vor. Die FDP-Fraktion drängte in ihrem Antrag dazu, bei politischen Hilfen für die Wirtschaft marktwirtschaftliche Prinzipien zu wahren. Die Abgeordneten forderten, Unternehmensbeteiligungen im Rahmen des geplanten Wirtschaftsstabilisierungsfonds sollten in der Regel durch den Erwerb von stillen Beteiligungen und anderen Beteiligungen ohne Stimmrecht ausgeübt werden. Nur mit Zustimmung des Bundestages und nur in begründeten Ausnahmefällen dürften Anteile an Unternehmen mit Stimmrecht erworben werden. Der Fonds müsse außerdem ein Verfallsdatum erhalten: Nach Jahresende 2020 sei er schnellstmöglich abzuwickeln und aufzulösen, erklärten die Abgeordneten. Konjunkturprogramme müssten zielgerichtet gestaltet werden, Unterstützungsmaßnahmen den Wettbewerb zwischen Firmen wahren. Das Außenwirtschaftsgesetz dürfe nicht verschärft werden. Ihr Plädoyer begründeten die Abgeordneten unter anderem mit der Sorge vor einer Subventionsspirale. Es brauche Freiraum für innovative und marktwirtschaftliche Lösungen sowie eine Wettbewerbsoffensive.

Beschlüsse zu Petitionen: Der Bundestag nahm zudem 28 Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen an, die beim Bundestag eingegangen waren und vom Petitionsausschuss beraten worden sind. Es handelt sich um die Sammelübersichten 715 bis 727 und 765 bis 779 (19/25835, 19/258356, 19/25837, 19/25838, 19/25839, 19/25840, 19/25841, 19/25842, 19/2584, 19/25844, 19/25845, 19/25846, 19/25847, 19/25848, 19/25849, 19/25850, 19/25851, 19/25852, 19/25853, 19/25854, 19/25855, 19/25856, 19/25857, 19/25858, 19/25859, 19/25860, 19/25861, 19/25862, 19/25863, 19/25864, 19/25865, 19/25866, 19/25867, 19/25868, 19/25869, 19/25870, 19/25871, 19/25872, 19/25873, 19/25874, 19/25875, 19/25876, 19/25877, 19/25878, 19/25879).

Langzeiterkrankten kleinere Tätigkeiten ermöglichen

Darunter befindet sich auch eine Petition mit der Forderung, eine Möglichkeit zu schaffen, um unter bestimmten Voraussetzungen während einer Krankheit reduziert arbeiten zu können. Beschäftigte würden derzeit entweder zu 100 Prozent als arbeitsunfähig krank oder als gesund gelten, heißt es in der Eingabe. Aus Sicht der Petenten könnten aber während einer (Langzeit-)Erkrankung mit ärztlicher Zustimmung durchaus kleinere Tätigkeiten durchgeführt werden. Dadurch könnten Kosten reduziert und die Erkrankten schneller in das Arbeitsleben integriert werden.

Die durch den Petitionsausschuss verabschiedete Beschlussempfehlung sieht nun vor, die Petition dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales „als Material“ zu überweisen. Den Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses zufolge bedeutet dies, dass die Bundesregierung die Petition „in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen, Verordnungen oder anderen Initiativen oder Untersuchungen einbeziehen soll“.

„Hamburger Modell“ als betriebliches Eingliederungsmanagement

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung macht der Petitionsausschuss darauf aufmerksam, dass Arbeitgeber gemäß Paragraf 167 Absatz 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (SGB IX) verpflichtet seien, ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) mit Beschäftigten durchzuführen, wenn diese innerhalb eines Jahres sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind.

Zentral für das BEM sei der Grundsatz der Selbstbestimmung der Betroffenen, betonen die Abgeordneten. „Das BEM ist – wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen – eine Verpflichtung für den Arbeitgeber; für die Beschäftigten ist es freiwillig.“ Eine denkbare Maßnahme im BEM sei beispielsweise eine stufenweise Wiedereingliederung, oft auch „Hamburger Modell“ genannt. Dies solle arbeitsunfähigen Beschäftigten ermöglichen, sich schrittweise wieder an die bisherige Arbeitsbelastung zu gewöhnen.

Option muss regelmäßig geprüft werden

Um noch mehr erkrankten Arbeitnehmern eine Wiedereingliederung zu ermöglichen, sei mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) die Regelung zur stufenweisen Wiedereingliederung im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung ergänzt worden, heißt es weiter.

Durch die Neuregelung würden Ärzte verpflichtet, ab einer Dauer der Arbeitsunfähigkeit von sechs Wochen die Option einer stufenweisen Wiedereingliederung regelmäßig zu prüfen. Damit solle gewährleistet werden, dass Versicherte, für die das Verfahren der stufenweisen Wiedereingliederung geeignet ist, auch tatsächlich von einer solchen Maßnahme profitieren.

Möglichkeit einer Teilarbeitsfähigkeit wird diskutiert

Nach Auffassung des Petitionsausschusses haben sich sowohl die stufenweise Wiedereingliederung als auch das betriebliche Eingliederungsmanagement in der Praxis grundsätzlich bewährt. Gleichwohl habe die vom Bundeskabinett auf Vorschlag des Bundesministers für Arbeit und Soziales eingesetzte Kommission „Verlässlicher Generationenvertrag“ in ihren Empfehlungen vom 27. März 2020 Weiterentwicklungsbedarf bei der stufenweisen Wiedereingliederung festgestellt.

Die Bundesregierung habe daraufhin mitgeteilt, vor diesem Hintergrund auch den Vorschlag der Petition zur Einführung der Möglichkeit einer Teilarbeitsfähigkeit zu diskutieren. (hau/eis/28.01.2021)