Zeuge bestätigt Angebot an Scheuer für späteren Vertragsabschluss
Ein Vertreter des Bieterkonsortiums hat die Darstellung bestätigt, wonach Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer angeboten worden sei, mit der Unterzeichnung des Vertrags für die Erhebung der Pkw-Maut bis nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu warten. Sein Vorstandsvorsitzender Klaus-Peter Schulenberg habe ihn unmittelbar nach seinem Gespräch mit Scheuer am 29. November 2018 telefonisch über das entsprechende Angebot informiert, sagte Alexander Ruoff, Chief Operating Officer (COO) von CTS Eventim, am Freitag, 15. Januar 2021, im 2. Untersuchungsausschuss („Pkw-Maut“).
„Keine zusätzlichen Ausgaben durch späteren Vertragsabschluss“
Schulenberg sei ein Mensch, der Projekte immer bis zum Ende durchdenke, sagte Ruoff in der vom Ausschussvorsitzenden Udo Schiefner (SPD) geleiteten Sitzung. Deshalb habe sich Schulenberg gefragt, was passieren würde, wenn mitten in der Arbeit an der Pkw-Maut der EuGH ein für Deutschland negatives Urteil fällen sollte.
„Er wollte diesen Risikofaktor herausnehmen“, erklärte der Topmanager. Zusätzliche Ausgaben wären den Bietern nach seinen Angaben durch die Verschiebung nicht entstanden, da die Ausgaben erst nach Vertragsabschluss angefallen wären.
Aussage des Verkehrsministers „unglaublich“
Die Kündigung des Vertrags nach dem EuGH-Urteil am 18. Juni 2019 hätten die Betreiber „fassungslos“ aufgenommen, sagte der Zeuge weiter. Die Feinplanungsdokumentation, die vom Ministerium als zusätzlicher Kündigungsgrund angeführt wurde, sei fristgerecht und ordnungsgemäß abgegeben worden. Auch seien Änderungswünsche der Auftraggeber umgesetzt worden.
„Unglaublich“ habe er Aussagen Scheuers beim Spitzengespräch am 19. Juni 2019, unmittelbar nach der Kündigung, gefunden. Auch hier bestätigte Ruoff, was vor ihm schon andere Zeugen aus dem Lager der Betreiber berichtet hatten: Scheuer habe die Betreiber aufgefordert, auf Medienanfragen zu erklären, auch sie hätten einen Vertragsabschluss noch im Jahr 2018 gewünscht. Je nach Haltung der Betreiber könnten Scheuers Aussagen im Verkehrsausschuss über die Kündigungsgründe dann „so oder so“ ausfallen.
Vertragskündigung nach EuGH-Urteil „unvermeidlich“
Bei der Vernehmung von zwei weiteren Zeugen ging es um rechtliche Aspekte. Dr. Stefan Lütje, Partner in der Anwaltskanzlei Greenberg Traurig und einer der Rechtsberater des Bundesverkehrsministeriums beim Projekt Pkw-Maut, bezeichnete es als „unvermeidlich“, den Betreibervertrag nach dem EuGH-Urteil zu kündigen. Als er vom Urteil erfahren habe, sei er „ziemlich von den Socken gewesen“.
Dritter Zeuge war Prof. Dr. Christian Hillgruber, Direktor des Instituts für Kirchenrecht der Universität Bonn. Hillgruber vertrat die Bundesrepublik beim Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission und bei der Klage Österreichs vor dem EuGH. Zudem hatte er 2014 ein Gutachten über die europarechtliche Vereinbarkeit der geplanten Pkw-Maut erstellt.
Andreas Scheuer soll am 28. Januar noch einmal aussagen
Auf die Frage nach seiner Kompetenz erklärte Hillgruber, nicht ausschließlich Kirchenrechtler zu sein, sondern auch über die Lehrbefugnis für Völker- und Europarecht zu verfügen. Nach dem Plädoyer des Generalanwalts im Dezember 2018 habe er den Eindruck gehabt, den Generalanwalt von der deutschen Position überzeugt zu haben, und sei entsprechend zuversichtlich gewesen, was den Ausgang des Verfahrens vor dem EuGH betraf. Er habe aber stets gesagt, das Verfahren sei noch nicht entschieden.
Der 2. Untersuchungsausschuss plant nun nur noch eine letzte öffentliche Sitzung: Zum Abschluss will er am 28. Januar 2021 Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer ein zweites Mal vernehmen.
Auftrag des Untersuchungsausschusses
Der Bundestag hat den 2. Untersuchungsausschuss dieser Wahlperiode am 28. November 2019, mit den Stimmen der Oppositionsfraktionen der AfD, der FDP, der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingesetzt. Er besteht aus neun ordentlichen und neun stellvertretenden Mitgliedern und soll das Verhalten der Bundesregierung, insbesondere des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur und seiner nachgeordneten Behörden, seit Unterzeichnung des Koalitionsvertrages zwischen CDU/CSU und SPD für die vorhergehende Wahlperiode im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Einführung der Infrastrukturabgabe (Pkw-Maut) umfassend aufklären.
Dabei sind das Vergabeverfahren, die Kündigung der Verträge zur Erhebung und Kontrolle und die daraus resultierenden Folgen inklusive der Prozesse zur Abwicklung des Projekts ebenso Gegenstand der Untersuchung wie die persönlichen und politischen Verantwortlichkeiten und die Aufklärungs- und Informationspraxis der Bundesregierung gegenüber dem Bundestag zu diesen Vorgängen. Der Ausschuss soll zudem prüfen und Empfehlungen geben, welche Schlussfolgerungen zu ziehen und welche Konsequenzen aus seinen gewonnenen Erkenntnissen zu ergreifen sind. (chb/15.01.2021)
Liste der geladenen Zeugen
- Dr. Stefan Lütje, Greenberg Traurig Germany, LLP
- Alexander Ruoff, CTS Eventim AG & Co. KGaA
- Prof. Dr. Christian Hillgruber, Institut für Kirchenrecht der Universität Bonn