Rentenversicherungsbericht 2020 beraten
Der Bundestag hat am Donnerstag, 14. Januar 2021, erstmals den Rentenversicherungsbericht 2020 mit dem Gutachten des Sozialbeirats (19/24925) und den Alterssicherungsbericht 2020 (19/24926) debattiert. Im Anschluss an die Aussprache wurden beide Berichte zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Der Ausschuss für Arbeit und Sozialen übernimmt dabei die Federführung.
Rentenversicherungsbericht 2020
Laut dem Rentenversicherungsbericht 2020 hatten mit Stand 1. Juli 2019 Männer durchschnittlich 1.187 Euro Rente von der gesetzlichen Rentenversicherung bekommen. Bei den Frauen lag der durchschnittliche monatliche Zahlbetrag für Altersrenten bei 764 Euro. Die durchschnittliche monatliche Rente bei voller Erwerbsminderung lag der Vorlage zufolge bei 837 Euro (Männer) beziehungsweise bei 855 Euro (Frauen).
Aus der Unterrichtung geht auch hervor, dass im Jahr 2020 die gesamten Beitragseinnahmen der allgemeinen Rentenversicherung bis September gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum um rund 1,9 Prozent gestiegen sind. Für das Jahresende 2020 wird eine Nachhaltigkeitsrücklage von rund 36,3 Milliarden Euro geschätzt. Dies entspricht 1,5 Monatsausgaben. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Renten bis zum Jahr 2034 um durchschnittlich zwei Prozent pro Jahr steigen werden. Sie betont aber auch, dass die Annahmen zur mittelfristigen wirtschaftlichen Entwicklung, die dem Rentenversicherungsbericht zugrunde liegen, wegen der Auswirkungen der Covid-19 Pandemie von erheblicher Unsicherheit geprägt seien.
Alterssicherungsbericht 2020
Im Alterssicherungsbericht 2020 heißt es, rund 66 Prozent der Arbeitnehmer hätten einen Anspruch auf eine Zusatzrente aus der betrieblichen Altersversorgung oder aus einer Riester-Rente. Weiter wird darauf verwiesen, dass insbesondere Bezieher geringer Einkommen nach wie vor zu wenig zusätzlich für das Alter vorsorgten. „Während über alle Einkommensklassen hinweg rund 35 Prozent der Befragten angaben, über keine zusätzliche Altersvorsorge zu verfügen, sind es bei den Geringverdienern mit einem Bruttolohn von weniger als 1.500 Euro pro Monat knapp 54 Prozent, beziehungsweise etwa 2,2 Millionen der knapp 4,2 Millionen erfassten sozialversicherungspflichtig Beschäftigten dieser Gruppe“, schreibt die Regierung.
Rund 71 Prozent davon sind demnach Frauen (rund 1,6 Millionen). Insgesamt steige die Verbreitung der zusätzlichen Altersvorsorge mit dem Einkommen an. Dies könne auf die betriebliche Altersversorgung zurückgeführt werden. Betrachte man nur die private staatlich geförderte Altersvorsorge, zeige sich, dass sich der Anteil der Beschäftigten mit einem Riester-Vertrag über die Einkommensgruppen hinweg kaum verändere, betont die Bundesregierung. (che/hau/14.01.2021)