Wehrbeauftragte: Anwältin der Soldatinnen und Soldaten
Die Wehrbeauftragte Eva Högl wurde als Hilfsorgan des Deutschen Bundestages zur der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle über die Streitkräfte berufen. Sie wacht über die Wahrung der Grundrechte der Soldatinnen und Soldaten sowie über die Einhaltung der Grundsätze der Inneren Führung. Die gewonnenen Erkenntnisse über den inneren Zustand der Bundeswehr hält die Wehrbeauftragte in einem umfassenden Bericht fest, den sie einmal jährlich dem Deutschen Bundestag vorlegt.
Ombudsinstitution der Streitkräfte
Als „Anwältin der Soldaten“ und zugleich Hilfsorgan des Parlaments bei der Kontrolle der Streitkräfte nimmt die Wehrbeauftragte eine besondere Stellung innerhalb des parlamentarischen Systems ein – dabei ist sie weder Mitglied des Deutschen Bundestages noch Beamtin.
Tätig wird die Wehrbeauftragte aus eigener Initiative oder auf Weisung des Bundestages oder des Verteidigungsausschusses. Ihre Informationen erhält sie insbesondere durch angemeldete oder unangemeldete Truppenbesuche, Gespräche und Eingaben, die sie aus der Bundeswehr erreichen. Jede Soldatin und jeder Soldat haben das Recht und die Möglichkeit, sich direkt und ohne Einhaltung des Dienstweges an die Wehrbeauftragte zu wenden. (eis/14.12.2020)