1. Untersuchungsausschuss

Staats­sekretär aus Schwe­rin kritisiert eigene Ver­fassungs­schutz­behörde

Ein leerer Saal mit Tischen und Stühlen.

Der Deutsche Bundestag hat am 1. März 2018 einstimmig einen Untersuchungsausschuss zum Terroranschlag auf dem Breitscheidplatz in Berlin vom 19. Dezember 2016 eingesetzt. (© Deutscher Bundestag / Simone M. Neumann)

Der Staatssekretär im Innenministerium Mecklenburg-Vorpommerns Thomas Lenz hat das Verhalten der Verfassungsschutzbehörde seines Landes in den Ermittlungen nach dem islamistischen Terroranschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz kritisiert. Es sei ein politischer Fehler gewesen, dass damals Angaben eines V-Mannes in Berlin über den Attentäter Anis Amri nicht weitergeleitet worden seien, sagte er am Donnerstag, 17. Dezember 2020, dem 1. Untersuchungsausschuss („Breitscheidplatz“). Der heute 60-jährige Jurist aus Schleswig-Holstein war seit 1990 in verschiedenen Funktionen im Landesdienst Mecklenburg-Vorpommerns tätig. Zum Staatssekretär im Schweriner Innenministerium wurde er 2006 ernannt.

„Ich fand den Vorwurf unglaublich“

Vom Vorwurf der Nachrichtenunterschlagung im Verfassungsschutz seines Landes habe er erstmals am 22. Oktober 2019 erfahren, berichtete Lenz. Damals sei ein ehemaliger V-Mann-Führer der Behörde, der der Öffentlichkeit unter dem Kürzel T. S. bekannt ist, auf ihn zugekommen.

Der Mann habe erklärt, er habe im Februar 2017 Informationen einer im Berliner islamistischen Milieu tätigen Quelle über Beziehungen des Attentäters Amri zu einer kriminellen arabischstämmigen Großfamilie auf Anweisung seiner Vorgesetzten nicht verschriftlichen dürfen. „Ich fand den Vorwurf ehrlich gesagt unglaublich“, sagte Lenz.

Besprechung mit Caffiers Büroleiter

Er habe den damaligen Innenminister Lorenz Caffier umgehend verständigt und für den 24. Oktober eine Besprechung mit dessen Büroleiter, dem für den Verfassungsschutz zuständigen Abteilungsleiter Reinhard Müller und dem verantwortlichen Referatsleiter P. G., anberaumt. Er habe eine schriftliche Stellungnahme der beteiligten Vorgesetzten angefordert und Anweisung erteilt, das 2017 zurückgehaltene Material dem Generalbundesanwalt „so schnell wie möglich“ nachzureichen.

Lenz betonte, er habe mit Verfassungsschutzchef Müller zehn Jahre lang vertrauensvoll zusammengearbeitet. Er halte Müller für einen guten Abteilungsleiter: „Diese Angelegenheit hat er aber nicht so abgearbeitet, wie er sie hätte abarbeiten müssen.“

„Amri hätte auffallen müssen“

Müller selbst hatte dem Ausschuss in der Vorwoche erklärt, er habe die Informationen des V-Mannes nicht für glaubwürdig gehalten. Anfang Februar 2017 habe die Quelle berichtet, dass Amri regelmäßig in Wohnungen des arabischstämmigen Clans verkehrt habe. Er habe das Bundesamt und das Berliner Landesamt für Verfassungsschutz verständigt. Aus Berlin habe er im März die Auskunft erhalten, die Information habe „auch mit dem großen Portfolio hiesiger operativer Maßnahmen nicht bestätigt werden“ können.

Lenz erklärte dazu, das Berliner Landesamt habe die verdächtige Großfamilie nach Hinweisen auf ein angeblich im Ramadan geplantes Attentat vom Frühsommer 2016 an ein halbes Jahr lang engstens überwacht. Es sei über alle Kontakte der Familie im Bilde gewesen. Wäre Amri dabei gewesen, hätte er auffallen müssen.

„Angaben des V-Mannes nicht werthaltig“

Nach Müllers Darstellung reichte der V-Mann im Mai 2017 die Angabe nach, die Großfamilie habe Amri nach dem Anschlag mit einer Tasche voll Geld entlohnt und in einem Fluchtfahrzeug aus der Stadt gebracht. Diese Geschichte habe er für völlig absurd gehalten und deshalb nicht mehr weitergegeben, was er heute für einen Fehler halte, hatte Müller erklärt.

Lenz betonte, dass auch nach seiner Einschätzung die Angaben des V-Mannes „nicht werthaltig“ gewesen seien. Er könne Müllers damalige Entscheidung daher zwar nachvollziehen, aber nicht billigen: „Ich hatte eine Erklärung, habe sie aber letztlich für falsch gehalten. Sein Vorgehen in dieser Sache war nicht in Ordnung. Ich habe es als Vertrauensverstoß eingeschätzt.“

„Stabsstelle im Ministerium einrichten“

Gegenüber dem damaligen Innenminister Caffier habe er sogar die Frage aufgeworfen, ob auf dieser Basis eine weitere Zusammenarbeit mit Müller noch möglich sei. Caffier habe aber entschieden, den Verfassungsschutzchef im Amt zu halten.

Als Konsequenz aus der Affäre befürworte er die Einrichtung einer Stabsstelle im Ministerium, um eine striktere Aufsicht über den Verfassungsschutz und die Staatsschutz-Abteilung im Landeskriminalamt zu gewährleisten, sagte Lenz: „Ich möchte nicht, dass mir noch mal eine solche Sache durchgeht.“

„Sicherheitsbehörden robuster als vor dem Anschlag“

In den nunmehr vier Jahren seit dem radikalislamischen Terroranschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz haben Polizei und Staatsschutz der Hauptstadt nach Einschätzung des zuständigen Innensenators Andreas Geisel (SPD) an Schlagkraft und Abwehrbereitschaft erheblich zugelegt. „Die Sicherheitsbehörden sind seit März 2017 organisatorisch und technisch neu aufgestellt, robuster als vor dem Anschlag“, sagte Geisel als weiterer Zeuge vor dem Ausschuss. Der heute 54-jährige Politiker trat sein derzeitiges Amt im Dezember 2016 an, genau elf Tage, bevor der Tunesier Anis Amri mit einem gekaperten Schwerlastwagen in den Weihnachtsmarkt an der Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche preschte.

„Der Anschlag“, sagte Geisel, „hat viele Fragen aufgeworfen, schmerzliche Defizite offenbart und die Arbeit der Sicherheitsbehörden verändert.“ Diese seien damals in ihrer Schlagkraft durch einen gravierenden Mangel an Personal und Ressourcen beeinträchtigt und insgesamt „strukturell nicht robust genug aufgestellt“ gewesen. Auch habe es in der Verwaltung an dem Willen gefehlt, gegen radikalislamische Strukturen energisch vorzugehen.

Verschleppung des Verbotsverfahrens gegen Moschee

Zu den „Versäumnissen“, wie er sich ausdrückte, rechnete Geisel die „inaktive“ Verschleppung des Verbotsverfahrens gegen die Moabiter Fussilet-Moschee, wo der spätere Attentäter Amri während seiner Aufenthalte in Berlin eine geistige Heimat gefunden hatte. Der Vorgang sei in seiner Behörde damals bereits „seit Langem“ anhängig gewesen, jedoch „nicht entschlossen genug betrieben worden“. Er selbst, so Geisel, habe dann dafür gesorgt, dass der radikalislamische Trägerverein im Februar 2017 aufgelöst wurde: „Weitere Vereinsverbote im islamistischen Bereich werden seither fortlaufend geprüft.“

Als jüngsten institutionellen Zugewinn nannte Geisel die Gründung eines eigenen, für islamistischen Extremismus zuständigen Staatsschutzreferats in seiner Innenbehörde im Oktober 2020: „Damit erreichen wir eine viel höhere Schlagkraft und Energie, um islamistischen Terrorismus zu bekämpfen.“ Zum bevorstehenden Jahrestag des Attentats kündigte der Senator die Vorstellung eines Berliner „Antiterrorplans“ an, der auf den „vier Säulen“ Prävention, Frühwarnung, Schutz vor Anschlägen und Eindämmung der Auswirkungen von Attentaten beruhen solle.

„Abschiebung ist nicht der Königsweg“

Radikalislamische Gefährder sowie ausländische Mehrfach- und Intensivtäter seien intensiver zu beobachten, um ein realistisches Bild der von ihnen ausgehenden Gefahr zu gewinnen und wo immer möglich der Stadt zu entfernen, sagte Geisel. Zwar sei Abschiebung nicht der „Königsweg“ zur Lösung des Problems, da etwa zwei Drittel der Betroffenen deutsche Staatsbürger oder mit Deutschen verheiratet seien. „Eine mittlere zweistellige Zahl“ einschlägiger Fälle werde aber im Jahr erfolgreich bearbeitet: „Wir schöpfen aufenthaltsbeendende Maßnahmen besser aus.“ Zwar sehe die rot-rot-grüne Koalition in Berlin das Instrument der Abschiebehaft kritisch, räumte Geisel ein. Er habe aber durchsetzen können, dass die Stadt immerhin zehn Abschiebehaftplätze für Gefährder und Intensivtäter ständig vorhalte.

Seit Januar 2020 verfüge zudem das Berliner Landeskriminalamt über eine neue Abteilung 8 mit derzeit 177 Planstellen, in der die Zuständigkeiten für die Bekämpfung des islamischen Terrorismus und Extremismus gebündelt seien. Die Standards der Telekommunikationsüberwachung verdächtiger Personen, die im Fall Amri in Berlin versagt habe, seien „neu gefasst“ worden. Generell sei es sein Ziel, sagte Geisel, die durch die prekäre Finanzlage der Stadt seit Beginn des Jahrhunderts ausgezehrten Polizeikräfte zu stärken. Dieser Personalaufbau erfolge planmäßig durch jährlich 1.224 Neueinstellungen. Bis 2024 solle Berlin wieder 18.900 Polizistinnen und Polizisten aufbieten könne, 2.100 mehr als im Jahr 2017.  (wid/17.12.2020)

Liste der geladenen Zeugen

  • Thomas Lenz, Staatssekretär, Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
  • Hans-Georg Engelke, Staatssekretär, Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
  • Andreas Geisel, Senatsverwaltung für Inneres und Sport des Landes Berlin
  • Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des Innern a. D.