Parlament

Abschließende Beratungen ohne Aussprache

Ohne vorherige abschließende Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 18. Dezember 2020, über eine Reihe von Vorlagen abgestimmt:

Luftverkehrsabkommen mit Mexiko: Der Bundestag hat mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, AfD und FDP gegen die Stimmen von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen einen von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zu dem Abkommen vom 2. Mai 2019 zur Änderung des Abkommens vom 8. März 1967 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Mexikanischen Staaten über den Luftverkehr (19/24224) angenommen. Zu dem Abkommen, in dem sich Deutschland und Mexiko gegenseitig die Rechte des Überflugs, der Landung zu nichtgewerblichen Zwecken sowie des Absetzens und des Aufnehmens von Fluggästen, Fracht und Post im internationalen Flugverkehr einräumen, ist nach Maßgabe des Artikels 59 Absatz 2 des Grundgesetzes die Zustimmung des Bundestags notwendig. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses (19/25157) zugrunde.

Sonderzahlung: Der Bundestag hat einstimmig einer einmaligen Sonderzahlung an Beamte und Soldaten anlässlich der Covid-19-Pandemie auf Grundlage eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung (19/24839) in einer von Innenausschuss geänderten Fassung zugestimmt. Danach sollen Besoldungsempfänger der Besoldungsgruppen A 3 bis A 15 sowie Wehrsoldempfänger noch im laufenden Jahr „zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Covid-19-Pandemie“ eine solche Sonderzahlung erhalten. Zugleich soll mit dem Gesetzentwurf geregelt werden, dass eine entsprechende Zahlung nicht auf die Versorgungsbezüge nach dem Beamtenversorgungsgesetz und dem Soldatenversorgungsgesetz angerechnet wird. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses (19/25323) und ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (19/25381) zugrunde. Ein dazu von der FDP vorgelegter Änderungsantrag war zuvor mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD und AfD gegen die Stimmen der Liberalen, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt worden (19/25411).

Umweltschadensgesetz: Der Bundestag hat mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, FDP,  Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen bei Stimmenthaltung der AfD einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Umweltschadensgesetzes, des Umweltinformationsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften (19/24230) angenommen. Damit kommt sie einer Verpflichtung nach, die sich aus der im Juni 2019 in Kraft getretenen EU-Verordnung 2019 / 1010 zur Angleichung der Berichterstattungspflichten im Umweltbereich ergibt. Die Neufassung der EU-Verordnung verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, die Europäische Kommission in regelmäßigen Abständen über Umweltschadensfälle zu informieren. Damit Deutschland dieser neuen Berichtspflicht nachkommen kann, müssen die erforderlichen Informationen nach Angaben der Bundesregierung zentral auf Bundesebene gesammelt werden. Im Umweltschadensgesetz soll jetzt deshalb eine Regelung eingeführt werden, welche die Länder verpflichtet, dem Bund diese Informationen zu übermitteln. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Umweltausschusses (19/25325) zugrunde.

Außenwirtschaftsverordnung: Der Bundestag hat eine von der Bundesregierung vorgelegte 16. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (19/23834, 19/24132 Nr. 2) bestätigt, mit der sie Gesetzesänderungen vom Juli 2020 in die Verordnung einflicht. Die Abgeordneten folgten mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, AfD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der FDP der Empfehlung, die Aufhebung der Verordnung nicht zu verlangen. In letzteren Novellen sei das deutsche Außenwirtschaftsrecht an die Vorgaben eines neuen unionsrechtlichen Rahmens für die weiterhin allein in mitgliedstaatlicher Verantwortung liegende Investitionsprüfung angepasst worden, erklärt die Bundesregierung. Die Rahmenbedingungen zielen auf Verbesserungen bei der Überprüfung von Direktinvestitionen durch Nicht-EU-Angehörige ab, bei der es um eine optimierte Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten und zugleich um zusätzliche Handlungsspielräume für nationale Gesetzgeber geht. Der Entscheidung, ob die Verordnung aufgehoben werden soll oder nicht, lag eine Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses (19/24793) zugrunde.

Geschäftsordnung des Bundestages: Der Bundestag hat mit der breiten Mehrheit von CDU/CSU, SPD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der AfD einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zur Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (19/25177) zugestimmt, die die Geltungsdauer der Regelung zur besonderen Anwendung der Geschäftsordnung aufgrund der allgemeinen Beeinträchtigung durch Covid-19 im Paragraf 126a der Geschäftsordnung verlängert. Aufgrund der allgemeinen Einschränkungen war mit Beschluss vom 25. März 2020 der Paragraf in die Geschäftsordnung eingefügt worden. Das bevorstehende Geltungsende dieser Regelung am 31. Dezember 2020 wird nun auf den 31. März 2021 aufgrund der derzeitigen Infektionslage verlängert. Dadurch soll die Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Deutschen Bundestages gewährleistet werden. Die Fraktionen AfD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen haben zu dem Punkt eine Erklärung abgegeben.

Kunststoffprodukte: Der Bundestag hat mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der AfD und FDP einer Verordnung der Bundesregierung über das Verbot des Inverkehrbringens von bestimmten Einwegkunststoffprodukten und von Produkten aus oxo-abbaubarem Kunststoff (19/24440, 19/24795 Nr. 2) zugestimmt. Oxo-abbaubare Kunststoffe sind mit Zusatzstoffen versehen, die durch Oxidation einen Zerfall in Mikropartikel oder einen chemischen Abbau herbeiführen. Betroffen vom Verbot sind Einweg-Kunststoffprodukte wie Wattestäbchen, Trinkhalme, Teller und Besteck. Die Verordnung setzt Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2019/904 um, welche die Europäische Union auf Grundlage ihres Aktionsplans zur Kreislaufwirtschaft erlassen hat. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Umweltausschusses (19/25324) zugrunde.

Wildtiere: Der Bundestag über mehrere Vorlagen zum Schutz von Wildtieren abgestimmt. Die Abgeordneten stimmten mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD und Die Linke gegen die Stimmen der AfD bei Stimmenthaltung der FDP und Bündnis 90/Die Grünen für einen Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD (19/24645), wonach die Bundesregierung rechtliche Voraussetzungen dafür schaffen soll, dass in Zusammenarbeit mit den Ländern verbindliche Mindeststandards für die Durchführung von Tierbörsen definiert werden. Im einzelnen sprechen sich die Koalitionsfraktionen dafür aus, den Verkauf von Wildfängen zu verbieten. Außerdem sollen eine artgerechte Präsentation und ein artgerechter Transport der Tiere gewährleistet werden. Hingegen abgelehnt mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, AfD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen gegen das Votum der FDP wurde ein Antrag der Liberalen (19/24593) mit der Forderung nach einer effektiven und unbürokratischen Regulierung des legalen Handels mit Wildtieren. Erreicht werden soll dies durch vereinfachte Dokumentations- und Meldepflichten, unkompliziert umsetzbare Mindeststandards und eine wirksame Vollzugskontrolle. Ebenfalls abgelehnt mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, AfD und FDP gegen die Stimmen von Die Linke bei Stimmenthaltung von Bündnis 90/Die Grünen wurde ein Antrag der Linksfraktion (19/20551), der die Bundesregierung auffordert, den Wildtierhandel auszusetzen bis bessere gesetzliche Regulierungen beschlossen werden. Im Antrag heißt es, dass immer häufiger Krankheiten von Wildtieren auf den Menschen überspringen. Die Verbreitung von sogenannten Zoonosen werde besonders durch den internationalen Wildtierhandel und den schrumpfenden Lebensraum der Tiere begünstigt. Um das Infektions- und Pandemierisiko zu senken, müsse der Handel strengeren Auflagen unterworfen werden. Ferner fand mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, AfD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen ein Antrag der Grünen (19/24435) keine Mehrheit, der auf die hohe Gefährdung der menschlichen Gesundheit durch Zoonosen hinweist. Auch beim neuen Corona-Virus sei der Eintragsweg über Tiere sehr wahrscheinlich. Konkret soll der Bundestag die Bundesregierung unter anderem auffordern, sich für den Schutz weltweiter Ökosysteme einzusetzen, den Wildtierhandel zu beschränken und zeitnah ein Verbot von Pelzfarmen in der EU umzusetzen. Den Entscheidungen lag eine Beschlussempfehlung des Umweltausschusses (19/25345) zugrunde.

Medienprivileg: Abgelehnt wurde mit der breiten Mehrheit von CDU/CSU, SPD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der AfD ein Antrag der Fraktion mit dem Titel „Freie Meinungsäußerung sicherstellen – Rechtssicherheit der Datenschutz-Grundverordnung – Erweiterung des Medienprivilegs auf Blogger, Fotografen und Tätige im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit“ (19/7430). Darin fordert die AfD die Bundesregierung auf, einen angemessenen Interessenausgleich zwischen Datenschutz-, Äußerungs- und Öffentlichkeitsinteressen zu schaffen und Klarstellungen in das Bundesdatenschutzgesetz aufzunehmen. So solle das Gesetz um eine Generalklausel ergänzt werden, dass die allgemeine Öffnungsklausel in Artikel 85 der Datenschutz-Grundverordnung für ein Medienprivileg vollständig von den genannten Personengruppen im Sinne einer journalistischen Berichterstattung genutzt werden kann. Artikel 85 regelt die Verarbeitung und Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Heimat (19/10011) zugrunde.

Freiheit im Internet: Der Bundestag hat mit breiter Mehrheit gegen die Stimmen der AfD einen Antrag der Fraktion dem Titel „Freiheit im Internet“ und „Bürgerrechte stärken“ (19/10172) abgelehnt. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (19/16140) zugrunde. Die AfD fordert unter anderem, das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ersatzlos zu streichen und privaten Plattformanbietern keine Aufgaben der Strafverfolgungsbehörden zu übertragen. Auch solle die gesetzliche Regelung beibehalten werden, dass Anbieter sozialer Netzwerke einen inländischen Zustellungsbevollmächtigten sowie für Auskunftsersuchen einer inländischen Strafverfolgungsbehörde eine empfangsberechtigte Person im Inland benennen, die Auskunftsersuchen innerhalb von 48 Stunden beantworten muss.

Tracking-App: Ebenfalls mit der Mehrheit der Stimmen der übrigen Fraktionen des Bundestages wurde ein Antrag der AfD (19/18976) abgelehnt, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, die Entwicklung bisher angestrebter Covid-19-Tracking-Applikationen einzustellen. Es müsse sichergestellt sein, dass die Nutzung einer App nicht mit einer Einschränkung von Grundrechten verbunden ist, heißt es. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses (19/22915) zugrunde. 

Tabaksteuer: Die Abgeordneten des Bundestages haben mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, AfD und FDP gegen die Stimmen der Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen die Forderung der Grünen abgelehnt, die EU-Tabaksteuerrichtlinie schnellstmöglich zu einer Richtlinie für Rauch- und Dampfprodukte weiterzuentwickeln. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schreibt in einem Antrag (19/18978), damit solle sichergestellt werden, dass auch tabakfreie sowie nikotinhaltige und nikotinfreie Rauch- und Dampfprodukte wie zum Beispiel Liquids für E-Zigaretten oder künftige Rauch- und Dampfproduktentwicklungen durch Schaffung neuer Steuerkategorien mit einer Steuer jenseits der Umsatzsteuer belegt werden könnten. Außerdem sollen in einer Langzeitstudie die langfristigen gesundheitlichen Auswirkungen neuer Tabak- und Rauchprodukte untersucht werden. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (19/25320) zugrunde.  

Verbot von Grünlandumbruch: Der Bundestag hat mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen von AfD und FDP bei Stimmenthaltung von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag der FDP abgelehnt, der fordert, das Verbot von Grünlandumbruch zu streichen (19/24326). Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Landwirtschaftsausschusses (19/24802) zugrunde. Demnach soll sich die Bundesregierung im Zuge der Verhandlungen zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) dafür einsetzen, dass künftig als Grünland genutzte Ackerflächen nicht mehr umgebrochen werden müssen, um den Ackerstatus zu behalten. 

Deutsche Bahn: Das Plenum hat mit der Mehrheit von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der AfD und FDP bei Stimmenthaltung der Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag der Liberalen (19/24639) abgelehnt, der eine einseitige Subventionierung für den Deutsche-Bahn-Konzern ablehnt und eine wettbewerbsneutrale Unterstützung für den Schienenverkehr fordert. Unter den im Antrag genannten Forderungen findet sich auch jene, die Finanzhilfen für die Deutsche Bahn AG an Einsparungen und Strukturreformen, die diese selbst erbringt, zu knüpfen. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschuss (19/25386) zugrunde. 

Neonikotinoide: Die Mehrheit von CDU/CSU, SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen hat sich gegen die Stimmen von AfD und FDP gegen die Forderung der Liberalen ausgesprochen, eine Notfallzulassung für neonikotinoidhaltige Pflanzenschutzmittel zur Beizung von Zuckerrübensaatgut (19/24374) zuzulassen. Die Entscheidung erfolgte auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Landwirtschaftsausschusses (19/25355). Seit einem Verbot von drei neonikotinoiden Wirkstoffen, die im Zuckerrübenanbau als Beizmittel verwendet wurden, durch die Europäische Union seien die Kulturen der Blattlaus und dem durch sie übertragenen sogenannten Vergilbungsvirus nahezu schutzlos ausgeliefert, schreiben die Abgeordneten zur Begründung.

Beschlüsse zu Petitionen: Der Bundestag stimmte außerdem 37 Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen zu, die beim Bundestag eingegangen waren und vom Petitionsausschuss beraten worden waren. Es handelt sich um die Sammelübersichten 728 bis 764 (19/25101, 19/25102, 19/25103, 19/25104, 19/25105, 19/25106, 19/25107, 19/25108, 19/25109, 19/2511019/25111, 19/25112, 19/25113, 19/25114, 19/25115, 19/25116, 19/25117, 19/25118, 19/25119, 19/25357, 19/25358, 19/25359, 19/25360, 19/25361, 19/25362, 19/25363, 19/25364, 19/25365, 19/25366, 19/25367, 19/25368, 19/25369, 19/25370, 19/25371, 19/25372, 19/25373, 19/25374).

Petition fordert Sitzplatz- und Anschnallpflicht in Schulbussen

Darunter findet sich auch eine Petition mit der Forderung nach einer Sitzplatz- und Anschnallpflicht in Schulbussen. Zur Begründung verweisen die Petenten auf Unfälle von Schulbussen, die viele verletzte Kinder zur Folge hätten. Es sei verantwortungslos, Schulkinder ungesichert und stehend zu befördern. „Eltern, die ihre Kinder so befördern würden, hätten mit erheblichen Sanktionen zu rechnen“, heißt es in der Petition. Dass die Ausnahme von der Sicherungspflicht aus rein finanziellen Gründen erfolge, sei „weder zu rechtfertigen noch zu verantworten“.

Die in der Sitzung am 9. Dezember 2020 durch den Petitionsausschuss verabschiedete Beschlussempfehlung sieht nun vor, die Petition dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur „als Material“ zu überweisen. Den Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses zufolge bedeutet dies, dass die Bundesregierung die Petition „in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen, Verordnungen oder anderen Initiativen oder Untersuchungen einbeziehen soll“. Die Petition soll außerdem den Länderparlamenten zugeleitet werden.

Ausschuss war bereits mit der Thematik befasst

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass er sich bereits in der 16. und 17. Wahlperiode (2005 bis 2013) intensiv mit der Thematik befasst habe. Beschlossen worden sei seinerzeit eine Materialüberweisung mit der Begründung, dass die Gewährleistung der Sicherheit im Straßenverkehr sowie eine an den höchsten Sicherheitsgrundsätzen orientierte Schülerbeförderung von höchster Priorität seien und nicht an fehlenden finanziellen Ressourcen scheitern dürften. In einer Antwort habe die Bundesregierung mitgeteilt, dass sich Bund und Länder gleichwohl gegen die Anschnallpflicht im Schulbusverkehr sowie gegen ein bundesrechtliches Verbot von Stehplätzen ausgesprochen hätten.

In einer Stellungnahme zur aktuellen Petition macht das Verkehrsministerium unter anderem darauf aufmerksam, dass die zuständigen Länderbehörden schon heute die Möglichkeit hätten, im Überlandverkehr Stehplätze ganz oder teilweise auszuschließen und mit den Transportunternehmen zu vereinbaren, dass nur mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Busse zum Einsatz kommen und nur angegurtete Schüler befördert werden.

Generelle Anschnallpflicht „dringend angezeigt“

Nach dem Dafürhalten des Petitionsausschusses ist der Vorlage zufolge eine generelle Anschnallpflicht im Schulbusverkehr angesichts des Schutzes der hochrangigen Rechtsgüter von Leben und Gesundheit der Kinder, die über finanziellen Interessen und Kostenaspekten stünden, „dringend angezeigt“.

Der Ausschuss unterstützt daher ausdrücklich die Forderungen der Petenten und setzt sich für ein Verbot ein, Kinder im Schülerverkehr in Schulbussen ungesichert und stehend zu befördern. (eis/hau/17.12.2020)

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