Petitionen

Hilfen für Solo-Selbst­stän­di­ge, Ein­setzung einer Co­ro­na-Ex­perten­kommission

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Thomas Bareiß (CDU), hat die Entscheidung verteidigt, coronabedingte Einnahmeausfälle bei Solo-Selbstständigen über die Grundsicherung (Hartz IV) auszugleichen. Die Bundesregierung habe die Solo-Selbstständigen von Beginn der Krise an im Blick gehabt, sagte er während einer öffentlichen Anhörung des Petitionsausschusses unter Vorsitz von Marian Wendt (CDU/CSU) am Montag, 7. Dezember 2020. So sei eine schnelle Abdeckung der fixen Kosten durch die klar und deutlich kommunizierte Soforthilfe und die folgende Überbrückungshilfe ermöglicht worden.

Petition zu Hilfen Solo-Selbstständige 

Was die Frage der privaten Lebenshaltungskosten angeht, so habe sich die Regierung bewusst für die Grundsicherung entschieden, „um zielgenau die Lebensumstände adressieren zu können“, sagte Bareiß. Der Zugang zur Grundsicherung sei relativ einfach gestaltet worden.

„Wir haben die Vermögensprüfung entfallen lassen“, so der Staatssekretär. Sie finde nur bei „größeren Vermögensbeständen“ ab 60.000 Euro statt. Die Altersvorsorge, Immobilien, das Auto oder Arbeitsmaterialien seien nicht in die Vermögensüberprüfung einbezogen worden.

„Regierung ist im März falsch abgebogen“

Kritik an diesem Vorgehen übte Andreas Lutz vom Verband der Gründer und Selbstständigen (VGSD). Er hatte in seiner öffentlichen Petition, die mehr als 58.000 Unterstützer gefunden hat, bemängelt, dass die Corona-Hilfen „trotz guter Absichten“ nicht ankämen. „Die Soforthilfen müssen verlängert, rechtssicher ausgestaltet und neben laufenden Betriebskosten auch die Lebenshaltung, Miete und Krankenversicherung als notwendige Ausgaben anerkannt werden“, verlangte der Petent.

Mit der angedachten Unterstützung über die Grundsicherung sei die Bundesregierung „im März falsch abgebogen“, sagte Lutz vor dem Ausschuss. Das Antragsverfahren für die Grundsicherung sei sehr kompliziert. Ein Drittel der Job-Center, so der Petent, würden die vereinfachten Regelungen schlichtweg nicht anwenden. Eine von seinem Verband initiierte Abfrage bei 27.000 Lockdown-geschädigten Solo-Selbständigen habe ergeben, dass 90 Prozent aktuell keine Hartz-IV-Leistungen erhalten würden.

„Bürokratischer Aufwand aberwitzig hoch“

Kritik übte der Petent auch an den sogenannten Novemberhilfen. Zum einen könnten diese nicht von allen Solo-Selbstständigen beantragt werden. Es gebe zudem „viele Unsicherheiten bei der Antragstellung“, bei der der bürokratische Aufwand „aberwitzig hoch“ sei. Bei Fehlern in der Antragstellung drohten zudem Anzeigen wegen Subventionsbetrug.

Lutz forderte für die Zukunft eine staatliche Beteiligung an den Lebenshaltungskosten und eine Übernahme der laufenden Betriebskosten. Die geplante Neustarthilfe sei hier in Grunde der richtige Weg. Allerdings müsse diese Hilfe so ausgestattet werden, „dass sie auch wirklich hilft“. Wenn für die Monate von Dezember 2020 bis Juni 2021 einmalig maximal 5.000 Euro ausgezahlt würden, seien dies auf die sieben Monate gerechnet 714 Euro im Monat. „Das reicht einfach nicht“, urteilte der Petent und forderte mindestens eine Verdopplung.

„Der Gang aufs Amt lohnt sich“

Aus Sicht des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wären Solo-Selbstständige mit einem Betrag von 1.500 Euro monatlich aber schlechtergestellt als über den Weg der Grundsicherung. Schließlich werde so auch die Miete – egal in welcher Höhe – vollständig abgedeckt. Was den Einwand angeht, der Gang zum Amt sei erniedrigend und die Beantragung kompliziert, so verwies Bareiß darauf, dass es um sehr viel Steuergeld gehe. Da aber über die Grundsicherung die tatsächlichen Kosten abgedeckt würden, könne er nur sagen: „Der Gang aufs Amt lohnt sich.“

Überzeugt hat er den Petenten damit aber offenbar nicht. „Lieber weniger Geld, aber dafür unbürokratischer“, sagte Lutz.

Petition für eine Corona-Expertenkommission

Die Bundesregierung lässt sich nach Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesgesundheitsministerium, Dr. Thomas Gebhart (CDU), hinsichtlich der Corona-Maßnahmen „permanent beraten“. Dies geschehe nicht nur durch einen Experten, „sondern durch eine ganze Vielzahl von Expertinnen und Experten unterschiedlichster Disziplinen“, sagte Gebhart während der Beratung der zweiten Petition. Dabei werde die ganze Bandbreite von Meinungen zur Kenntnis genommen.

Der Petent Hans Ulrich Peter Tolzin sieht diese Meinungsvielfalt nicht gegeben und hat daher in einer Petition die unverzügliche Einberufung einer paritätisch mit „Befürwortern und Kritikern des bundesweiten Coronavirus-Lockdowns“ besetzten Expertenkommission verlangt. Deren Sitzungen sollen lückenlos per Parlamentsfernsehen übertragen werden, fordert er. Die Kommission solle so lange tagen, „bis sie dem Bundestag einen tragfähigen Konsens vorlegen kann“.

„Auch Experten mit differenzierter Sichtweise zuhören“

Vor den Abgeordneten sprach sich der Petent dafür aus, im Falle von Grundrechtseinschränkungen „im Zusammenhang mit einer sogenannten Pandemie“ nicht nur denen zuzuhören, „die Alarm schlagen und die radikalsten Vorschläge machen“, sondern auch Experten „mit einer differenzierteren Sichtweise“. Statistiken zeigten, so Tolzin, dass die allgemeinen Sterbe- und Erkrankungsraten im Vergleich mit den letzten Jahren „nicht ungewöhnlich hoch sind“.

Die Behauptung, es gebe eine Pandemie, beruhe auf dem zunehmend umstrittenen PCR-Test. Es müsse öffentlich diskutiert werden, warum das Robert-Koch-Institut (RKI) bei seiner Gefahreneinschätzung „allein den Ergebnissen dieser Tests vertraut“.

„Besetzung der Kommission im Dialog klären“

Wie die von ihm geforderte Expertenkommission zu besetzen sei, müsse „im Dialog“ geklärt werden, sagte der Petent auf Nachfrage der Abgeordneten. Die eine Hälfte der Kommission solle „von der Regierung gestellt werden“. Die andere Hälfte von „Kritikern der Lockdown-Maßnahmen“, so Tolzin.

Der ihn begleitende Gesundheitswissenschaftler Prof. Dr. Harald Walach forderte bei der benötigten laufenden Anpassung der Maßnahmen auch die Wahrnehmung von Positionen, „die einem nicht in den politischen Kram passen“. Dies sei aktuell nicht der Fall. Die entsprechenden Fachleute würden ignoriert, was sachlich nicht begründet werde.

„Bundestag muss entscheiden“

Dem widersprach Staatssekretär Gebhart. „Wir hören uns ausdrücklich auch kritische Meinungen an“, betonte er. Nur wenn man offen sei für unterschiedliche Meinungen, komme man vorwärts. „In dieser Hinsicht gibt es bei uns keine Defizite“, sagte Gebhart. Was die Einsetzung der geforderten Kommission angeht, so machte er deutlich, dass darüber der Bundestag entscheiden müsse, nicht aber die Bundesregierung oder das Gesundheitsministerium.

Eine Kommission innerhalb des Deutschen Bundestages ohne Bundestagsabgeordnete „ist dem Deutschen Bundestag fremd“, sagte Ministerialrat Olaf Wißmann, Leiter des Referats Parlamentsrecht im Bundestag. In gemischten Kommissionen, wie etwa einer Enquete-Kommission, könnten Sachverständige durchaus einen Teil der Mitglieder stellen. „Es sind aber immer auch Abgeordnete dabei“, sagte der Ministerialrat. Gehe es um den Informationsfluss und die Meinung von Experten, kenne die Geschäftsordnung des Bundestages die bekannten Mittel der öffentlichen Anhörungen oder Expertengutachten, von denen auch jetzt schon Gebrauch gemacht werde, fügte er hinzu. (hau/07.12.2020)