Linke fordert bessere Arbeitsbedingungen für Gig- und Crowdworker
Der Bundestag hat am Donnerstag, 10. September 2020, erstmals eine halbe Stunde lang zwei Anträge der Fraktion Die Linke für bessere Arbeitsbedingungen im sogenannten Gig – und Crowdworking erörtert. Mit diesen Begriffen wird das Arbeitsmarktsegment im Bereich von Online-Plattformen bezeichnet, in dem Arbeitgeber kurzfristige Aufträge an zumeist selbstständige Auftragnehmer vergeben – wie etwa im Bereich der Fahrtenvermittlung oder der Essenslieferdienste.
Der Antrag „Gute Arbeit und soziale Sicherheit für Gig-Worker bei ortsgebundener Plattformarbeit“ (19/16886) und der Antrag „Gute Arbeit und soziale Sicherheit für Crowd-Worker bei der ortsungebundenen Plattformarbeit“ (19/22122) wurden im Anschluss zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.
Erster Antrag der Linken
Die Fraktion Die Linke betont in ihrem ersten Antrag (19/16886), dass Plattformbetreibern die Möglichkeit genommen werden müsse, sich ihren Pflichten als Arbeitgeber zu entziehen. Plattformvermittelte Beschäftigung dürfe nicht länger ein Einfallstor für Lohn- und Sozialdumping sein und damit zu einer weiteren Prekarisierung der Arbeitswelt führen, schreiben die Abgeordneten.
Sie verlangen von der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der klarstellt, dass es sich bei Beschäftigten der Gig-Ökonomie grundsätzlich um Arbeitnehmer der Plattformbetreiber handelt. Auch soll eine Beweislastumkehr im Statusfeststellungsverfahren festgelegt werden, sodass die Plattformbetreiber widerlegen müssen, dass eine abhängige Beschäftigung existiert. Ferner soll eine Berichtspflicht für Plattformbetreiber über alle vermittelten ökonomischen Aktivitäten eingeführt und eine verlässliche Datengrundlage geschaffen werden, um den Stand der digitalen Plattformarbeit in Deutschland kontinuierlich zu überprüfen.
Zweiter Antrag der Linken
Auch in ihrem zweiten Antrag (19/22122) kritisiert Die Linke, dass sogenannten Crowd-Workern zentrale Schutzrechte fehlten. Mit dem Begriff Crowd-Work, so definiert es ihr Antrag, „werden in der Regel Dienstleistungen beschrieben, die ortsunabhängig erbracht und über Internet-Plattformen vermittelt und koordiniert werden“. Als besonders problematisch beschreiben die Abgeordneten, dass für die betroffenen Selbstständigen kein Mindestlohn und kein Arbeits- oder Kündigungsschutz gelte.
Von der Bundesregierung fordern sie deshalb neben einer Mindestentlohnung auch die Stärkung der Mitbestimmungsrechte von Crowd-Workern, etwa durch eine Anpassung des Betriebsverfassungsgesetzes. Darüber hinaus solle laut Antrag zeitnah eine Schlichtungsstelle eingerichtet werden, die bei Streitigkeiten zwischen Crowd-Workern und Plattformen vermitteln könne. (che/sas/ste/10.09.2020)