Linke: Schufa einen Riegel vorschieben
Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 26. Oktober 2020, erstmalig mit einem Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Schufa und anderen privaten Auskunfteien einen Riegel vorschieben“ (19/24451) befasst. Der Antrag wurde im Anschluss an die Debatte zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen.
Antrag der Linken
Die Linke fordert in ihrem Antrag die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um das Einholen von Bonitätsauskünften und das Verlangen von Selbstauskünften bei der Anbahnung von Verbraucherverträgen und Mietverträgen mit Privatpersonen zu verbieten. Ausgenommen sollen Kreditverträge bleiben. Behörden sollen dem Willen der Fraktion zufolge verpflichtet werden, die Einhaltung des Verbots zu kontrollieren und Verstöße mit Geldbußen zu ahnden.
Geplant ist auch, Verbraucherverbänden die Möglichkeit einzuräumen gegen Verstöße mit Hilfe von Verbandsklagen vorzugehen. Auskunfteien und deren Vertragspartner sollen außerdem verpflichtet werden, die Berechnung von Bonitäten (Scores) derart transparent und nachvollziehbar für Verbraucher offenzulegen, dass diese darüber informiert sind, welche ihrer Daten mit welcher Gewichtung und welchem Einfluss auf den Score in der Berechnung genutzt werden und im Falle von fehlerhaften Daten und Berechnungen für bei Verbraucher entstandene Schäden zu haften. Des Weiteren sollen Auskunfteien verpflichtet werden, gespeicherte Daten ohne Aufforderung nach spätestens einem Jahr wieder zu löschen. (sas/26.11.2020)