Bundestag will Einfluss türkischer Extremisten zurückdrängen
„Nationalismus und Rassismus die Stirn bieten – Einfluss der Ülkücü-Bewegung zurückdrängen“ lautet der Titel eines gemeinsamen Antrags der CDU/CSU-, der SPD-, der FDP- und der Grünen-Fraktion (19/24388), den der Bundestag am Mittwoch, 18. November 2020, nach halbstündiger Aussprache gegen die Stimmen der AfD-Fraktion angenommen hat.
Der Bundestag lehnte zudem Anträge der AfD (19/24328) und der Linken (19/24363) ab, in denen jeweils ein Verbot der rechtsextremen türkischen Organisation, auch Graue Wölfe genannt, gefordert wurde. Den Antrag der AfD lehnten alle übrigen Fraktionen ab. Dem Antrag der Linken stimmten auch die Grünen zu, die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab.
Antrag von CDU/CSU, SPD, FDP und Grünen
Die Bekämpfung des Rechtsextremismus – sei er deutscher oder ausländischer Provenienz – müsse in Deutschland zur Staatsräson gehören, schreiben die vier Fraktionen in ihrem gemeinsamen, angenommenen Antrag (19/24388), der die Bekämpfung der sogenannten Ülkücü-Bewegung, umgangssprachlich Graue Wölfe genannt, ins Auge fasst. Die Organisation trete in Europa in einer Reihe von Staaten militant und gewaltsam auf und fuße auf einer nationalistischen und rassistischen Ideologie.
Im europäischen Verbund gelte es nun, gegen den Einfluss der Bewegung vorzugehen. Dabei seien unter anderem auch entsprechende Organisationsverbote zu prüfen. Außerdem seien alle gesetzlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, „um der regen Agitation der Ülkücü-Bewegung im Internet rechtsstaatlich und konsequent entgegenzutreten“, so der Bundestagsbeschluss.
Abgelehnter Antrag der AfD
Laut dem abgelehnten AfD-Antrag (19/24328) zum Verbot der Grauen Wölfe sollte die Bundesregierung prüfen, inwiefern die Grauen Wölfe als Organisation insgesamt und damit auch der sogenannte „Wolfsgruß“ verboten werden können. Außerdem sollte geprüft werden, ob die Voraussetzungen für ein Vereinsverbot gegen die in Deutschland vertretenen Vereine der Grauen Wölfe („Föderation der Türkisch-Demokratischen Idealistenvereine in Deutschland“ – ADÜTDF, „Verband der türkischen Kulturvereine in Europa“ – ATB und „Union der Türkisch-Islamischen Kulturvereine in Europa e. V.“ – ATIP) gegeben sind.
Darüber hinaus sollte das Parlament zeitnah über die erlassenen Maßnahmen sowie über die Möglichkeiten unterrichtet werden, die Aktivitäten der Grauen Wölfe in Deutschland zu unterbinden.
Abgelehnter Antrag der Linken
Die Linksfraktion forderte in ihrem Antrag (19/24363), „alle gesetzlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um der Propaganda der ,Grauen Wölfe' im Internet rechtsstaatlich und konsequent entgegenzutreten“. Dazu gehöre eine genaue Beobachtung der Aktivitäten von Anhängern der rechtsextremen Organisation in Deutschland sowie ein Verbot einschlägiger verbandlicher Strukturen.
Auch auf europäischer Ebene, so die Linksfraktion, sollte sich die Bundesregierung für die Zurückdrängung der Organisation einsetzen. (sas/ste/18.11.2020)