Abschließende Beratungen ohne Aussprache
Ohne vorhergehende Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 19. November 2020, über eine Reihe von Vorlagen entschieden:
Investitionsschutzverträge: So stimmten Die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der AfD für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zu dem Übereinkommen vom 5. Mai 2020 zur Beendigung bilateraler Investitionsschutzverträge zwischen den EU-Mitgliedstaaten ab (19/23485, 19/24222). Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hatte hierzu eine Beschlussempfehlung vorgelegt (19/24471). Für Deutschland bedeute der Entwurf die Aufhebung von 14 bilateralen derartigen Verträgen, erklärt die Bundesregierung. Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, in dem die Schiedsklausel eines bilateralen Investitionsschutzvertrags zwischen den Niederlanden und der Slowakei für unvereinbar mit EU-Recht erklärt worden war (Achmea-Urteil). Diese Entscheidung sei übertragbar auf Schiedsklauseln in allen derartigen Intra-EU-Verträgen, erklärt die Bundesregierung weiter. Mit dem Gesetz schaffe sie die Voraussetzung für die Ratifikation des Übereinkommens. Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme (19/24222) keine Einwendungen gegen den Gesetzentwurf geltend gemacht.
Beschlüsse zu Petitionen: Der Bundestag folgte außerdem 15 Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen, die beim Bundestag eingegangen waren und vom Petitionsausschuss beraten worden sind. Es handelt sich um die Sammelübersichten 670 bis 685 (19/24010, 19/24011, 19/24012, 19/24013, 19/24014, 19/24015, 19/24016, 19/24017, 19/24018, 19/24019, 19/24020, 19/24021, 19/24022, 19/24023, 19/24024, 19/24025).
„Mobiles Datenguthaben von 20 Gigabyte für jeden“
Darunter befand sich auch eine Petition, die darauf abzielte, dass jeder Bürger das Recht haben soll, mit seiner SIM-Karte pro Monat mindestens 20 Gigabyte in Deutschland und in der EU frei nutzen zu dürfen. Zudem wurde eine kostenfreie Internetverbindung für jeden Haushalt gefordert. Zur Begründung schrieb die Petentin in ihrer öffentlichen Petition, das Internet erlange immer mehr Bedeutung in allen Lebensbereichen. Jobangebote seien beispielsweise nicht mehr bei den Arbeitsämtern, sondern im Internet auf verschiedenen Webseiten oder direkt auf Unternehmensseiten zu finden. Bewerbungen müssten per E-Mail versendet oder auf Unternehmensseiten hochgeladen werden.
Außerdem erleichtere eine Internetverbindung über das Smartphone Reisen ins Ausland aufgrund der bestehenden Apps, die dabei helfen würden, sich in einer fremden Stadt zurechtzufinden. Auch seien Fremdsprachen mittels einer App übersetzbar.
„Rechtlich abgesicherten Anspruch auf schnelles Internet schaffen“
Die am 4. November 2020 durch den Petitionsausschuss verabschiedete Beschlussempfehlung sieht nun vor, die Petition dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie „als Material“ zu überweisen, „soweit es um die Schaffung eines rechtlich abgesicherten Anspruchs auf schnelles Internet geht“, und das Petitionsverfahren „im Übrigen abzuschließen“. Den Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses zufolge bedeutet dies, dass die Bundesregierung die Petition mit der genannten Einschränkung „in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen, Verordnungen oder anderen Initiativen oder Untersuchungen einbeziehen soll“.
In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung stellt der Petitionsausschuss grundsätzlich fest, dass der flächendeckenden Breitbandversorgung „sowohl aus gesamt- und regionalwirtschaftlicher als auch aus gesellschaftspolitischer Sicht“ eine hohe Bedeutung beizumessen sei. Der allgemeine Zugang zu schnellem Internet sei eine wichtige Voraussetzung für wirtschaftliches Wachstum und steigenden Wohlstand. Zudem ermögliche die Breitbandtechnologie die Teilhabe der Bürger an der modernen Informations- und Wissensgesellschaft.
„Universaldienstleistungen müssen nicht entgeltfrei sein“
Was den geforderten Anspruch auf Mobilfunkdienstleistungen mit einem Nutzungsumfang von mindestens 20 Gigabyte pro Monat angeht, so weisen die Abgeordneten darauf hin, dass die Bereitstellung eines Mobilfunkdienstes keine Universaldienstleistung entsprechend der Paragrafen 78 folgende des Telekommunikationsgesetzes (TKG) darstellt, da ausschließlich Telekommunikationsanschlüsse und -dienste an einem festen Standort bereitgestellt werden müssen.
Dessen ungeachtet seien aber Universaldienstleistungen auch nicht entgeltfrei zur Verfügung zu stellen. „Anschluss und Dienst müssen zu einem erschwinglichen Preis angeboten werden“, heißt es in der Vorlage.
„Erweiterte Anforderungen an den Internetzugang“
Gleiches gelte auch für Internetzugänge in den Haushalten. Für eine kostenlose Einführung gebe es keine rechtliche Grundlage, teilt der Ausschuss mit. Die neuen Regelungen im Europäischen Kodex für elektronische Kommunikation, die bis zum 21. Dezember 2020 im TKG umzusetzen seien, erweiterten die Anforderungen an den bereitzustellenden Internetzugang, heißt es weiter.
Endnutzer sollen demnach einen Anspruch auf einen angemessenen Breitbandinternetzugangsdienst an einem festen Standort erhalten, der im neuen TKG einem schnellen Internetzugangsdienst für eine angemessene wirtschaftliche und soziale Teilhabe entsprechen solle. (hau/ste/19.11.2020)