Zeit:
Montag, 26. Oktober 2020,
13.30
bis 15 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.200
Der Vorschlag der FDP-Fraktion, den Nachholfaktor in der Rentenformel wieder einzuführen, stößt bei Experten auf ein geteiltes Echo. Das wurde in der Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales unter Leitung von Dr. Matthias Bartke (SPD) am Montag, 26. Oktober 2020, zu einem entsprechenden Antrag der Liberalen (19/20195) deutlich.
Antrag der FDP
Der Nachholfaktor besagt: Sobald sich die Wirtschaft erholt und die Löhne wieder steigen, sollten die dann möglichen Rentenerhöhungen nur halb so hoch ausfallen wie nach der Rentenanpassungsformel eigentlich vorgesehen, so lange, bis die vermiedene Rentenkürzung ausgeglichen ist.
2018 wurde der Nachholfaktor jedoch bis 2025 ausgesetzt. „Dieses Aussetzen des Nachholfaktors kommt einer Manipulation der Rentenanpassungsformel zulasten der Jüngeren gleich. Denn es wird in der aktuellen Situation unweigerlich zu einer ungleichen Lastenverteilung in der gesetzlichen Rentenversicherung führen – auf Kosten der Steuer- und Beitragszahler der jüngeren Generationen“, schreiben die Liberalen.
„Nachholfaktor wieder uneingeschränkt anwenden“
Positiv bewerten arbeitgebernahe Institutionen den Antrag, wie aus den Stellungnahmen deutlich wird: So schreibt die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) dazu: „Die Kosten aus der Alterung der Gesellschaft und die negativen wirtschaftlichen Folgen der Pandemie müssen in der Rentenversicherung gleichmäßig auf die Generationen verteilt werden. Dies kann erreicht werden, wenn sowohl der Nachhaltigkeitsfaktor als auch der Nachholfaktor wieder bei der Rentenanpassung uneingeschränkt Anwendung finden.“
Der Wirtschaftswissenschaftler Prof. Dr. Martin Werding bezeichnet die Aussetzung der Schutzklausel als „unbegründete Abweichung vom Grundsatz lohnorientierter Rentenanpassungen“. Unter den Bedingungen der aktuellen Krise könne sie permanente Wirkungen auf das Rentenniveau und den Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) entfalten, die die ohnehin absehbare finanzielle Anspannung der GRV in der bevorstehenden akuten Phase der demografischen Alterung noch verschärften, warnt Werding.
„Inhaltlich falsche Aussage“
Der Sozialverband VdK Deutschland kritisiert dagegen, der Vorschlag der FDP-Fraktion führe nicht zu einer generationengerechten Überwindung der Corona-Krise, sondern zu kurzfristig niedrigeren Rentenanpassungen. Der Antrag postuliere, dass die „Aussetzung des Nachholfaktors einer Manipulation der Rentenanpassungsformel zulasten der Jüngeren“ bedeute. Diese Aussage sei „inhaltlich falsch“. Die Deutsche Rentenversicherung verweist darauf, dass eine vorzeitige Reaktivierung des Nachholfaktors unter anderem mit der Haltelinie für das Rentenniveau, aber auch mit der Angleich der Ost-Renten kollidieren würde.
Dr. Eckart Bomsdorf, Professor für Wirtschafts- und Sozialstatistik, kritisiert in seiner Stellungnahme das Aussetzen des Nachholfaktors 2018 zwar als „nicht zwingend notwendig“. Mit oder ohne Nachholfaktor werde das Rentenniveau 2025 bei 48 Prozent liegen. Um die Corona-Krise generationengerecht zu überwinden, bedürfe es allerdings anderer Maßnahmen als der von der FDP angestrebten Gesetzesänderung. So gebe es bei den Erwerbsminderungsrenten eine größere Gerechtigkeitslücke als mit diesem Antrag der FDP angesprochen werde. (che/26.10.2020)