Koalitionsantrag zu Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen erörtert
CDU/CSU und SPD haben einen Antrag mit dem Titel „Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen dürfen nicht straflos bleiben“ (19/23702) vorgelegt, den der Bundestag am Mittwoch, 28. Oktober 2020, erstmals erörtert und im Anschluss zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe überwiesen hat.
Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen
Demnach soll sich die Bundesregierung auf internationaler Ebene und bilateral weiterhin dafür einsetzen, dass sich weitere Staaten dem Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) anschließen, insbesondere die Vereinigten Staaten, Russland, China und Indien. Darüber hinaus soll sich die Regierung in der laufenden Reformdiskussion zur Arbeitsweise des Gerichtshofs weiterhin engagieren und insbesondere für eine Reform des Prozessrechts am IStGH mit dem Ziel einsetzen, die Verfahren zu vereinfachen und beschleunigen.
Außerdem soll geprüft werden, ob für die Verfolgung von Völkerstraftaten in Deutschland ein zentral zuständiges Oberlandesgericht sinnvoll wäre. (hau/28.10.2020)