FDP will Corona-Insolvenzwelle durch Steuerentlastung verhindern
Die FDP will „Unternehmen in der Corona-Krise steuerlich entlasten“ und eine „Insolvenzwelle verhindern“ (19/23696). Der Bundestag hat am Freitag, 30. Oktober 2020, einen entsprechenden Antrag der Fraktion erstmals erörtert und im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Finanzausschuss überwiesen.
„Verlustverrechnung ausweiten“
Darin fordert die FDP die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf zur deutlichen Ausweitung der Verlustverrechnung für die Veranlagungszeiträume 2020 und 2021 im Sinne einer negativen Gewinnsteuer vorzulegen. Dabei solle der Verlustrücktrag auf die drei unmittelbar vorangegangene Veranlagungszeiträume statt bisher einen erweitert werden.
Zudem sollten die auf Höchstbetragsgrenzen von 30 Millionen Euro (statt fünf Millionen Euro) bei Einzelveranlagung und von 60 Millionen Euro (statt zehn Millionen Euro) bei Zusammenveranlagung erweitert werden.
„Teils dramatische Umsatzeinbrüche“
Laut FDP stellt sich für viele Unternehmen die Frage, wie sie die staatlich gewährten Liquiditätshilfen künftig zurückzahlen können. Denn die teils dramatischen Umsatzeinbrüche könnten vielfach nicht wieder eingeholt werden. Daher müsse alles getan werden, um eine Welle von Insolvenzen im Kern gesunder Unternehmen zu verhindern. Nur starke Unternehmen sicherten auf Dauer Wohlstand und Arbeitsplätze.
Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht sei nun teilweise Ende September 2020 ausgelaufen, teilweise laufe sie Ende 2020 aus. Wirtschaftliche Probleme ließen sich nicht dadurch lösen, dass man sie dauerhaft verschleiere und verschleppe, so die Fraktion. Umso dringender werde jetzt eine echte steuerliche Entlastung von den coronabedingten Unternehmensverlusten gebraucht, um Überschuldungssituationen zu verhindern. (vom/ste/30.10.2020)