Mit 357 Ja- zu 260 Nein-Stimmen hat der Bundestag am Donnerstag, 17. Dezember 2020, die von der Bundesregierung eingebrachte Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes verabschiedet (EEG, 19/23482; 19/24234; 19/24535 Nr. 10). Ein Abgeordneter enthielt sich bei der namentlichen Abstimmung. In zweiter Lesung hatten die Koalitionsfraktionen für, die Oppositionsfraktionen gegen das Regelwerk gestimmt. Die Gesetzesänderungen treten am 1. Januar 2021 in Kraft.
Zur dritten Lesung des Entwurfs lagen auch Entschließungsanträge der FDP (19/25375) und der Grünen (19/25376) vor, die beide jedoch mit breiter Mehrheit abgelehnt wurden.
CDU/CSU: Smart Meter sollen zur Regel und Pflicht werden
Vertreter der Regierungsfraktionen lobten das Erreichte. Man stärke den Markt, steigere die Ausbauperspektive, verbessere die Wettbewerbsfähigkeit und treibe die Digitalisierung der Energiewende voran, bilanzierte Dr. Joachim Pfeiffer (CDU/CSU). Dazu komme eine „Entfesselung für den Wasserstoff“. Konkret erwähnte der Abgeordnete die Möglichkeit, für Solarprojekte auf großen Dachanlagen von 300 bis 750 Kilowattstunden neben dem EEG den Weg über Ausschreibungen wählen zu können.
Smart Meter im Verteilnetz sollten zur Regel und Pflicht werden, womit Transparenz und Anlagensteuerung vorangebracht würden. Zugleich stünden die Koalitionsfraktionen unmittelbar nach der Weihnachtspause vor weiteren großen Aufgaben. Pfeiffer hob auf den später angenommenen Entschließungsantrag ab, in den die Koalitionsfraktionen die bisher nicht geklärten Streitpunkte rund um die Novelle gepackt haben – zum Beispiel den Ausbaupfad für erneuerbare Energien. Im ersten Quartal 2021 sollen diese offenen Fragen geklärt werden.
SPD: Investitionsanreize für Kommunen
Dr. Matthias Miersch (SPD) stimmte dem zu. Man dürfe jetzt nicht stehen bleiben. Fragen von Finanzierung und Ausbaupfaden müssten zeitnah geklärt werden. Miersch würdigte ebenfalls die Änderungen, die im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium erreicht worden seien. Der Unsinn, Bürger bei älteren Anlagen übermäßig mit Bürokratie zu belasten, sei gestrichen worden.
Kommunen hätten neue Anreize, in erneuerbare Energien zu investieren – nicht zuletzt durch die neue Beteiligung an Windenergieprojekten auf ihrem Gemeindegebiet in Höhe von 0,2 Cent pro Kilowattstunden. Wertschöpfung bleibe so vor Ort, sagte Miersch. Die Errungenschaften im Mieterstrommodell machten die Energiewende zu einem „Mitmachprojekt für die Bevölkerung“.
AfD: Stromkunden werden massiv belastet
Die Opposition kanzelte die Novelle aus unterschiedlicher Motivation ab. Steffen Kotré (AfD) hob massive Belastungen für Stromkunden hervor, die künftig noch steigen dürften. Der 320 Seiten dicke Änderungsantrag zum Ursprungsgesetz belege außerdem, dass das Gesetzgebungsverfahren von handwerklichen Fehlern durchzogen sei und auf Planwirtschaft hinauslaufe.
Daran schloss er ein Plädoyer an, zu marktwirtschaftlichen Prinzipien zurückzukehren. Das EEG müsse abgeschafft werden.
FDP: Aus der EEG-Umlage schnell aussteigen
Michael Theurer (FDP) wollte mindestens eine Reform des EEG. Die darin festgeschriebene Umverteilung sei am Anfang gut gewesen, tauge aber jetzt nicht mehr. Der Abgeordnete zitierte eine Studie, nach der Kohlendioxid durch Emissionshandel weitaus günstiger hätte vermieden werden können.
Die FDP fordere einen schnellen Ausstieg aus der EEG-Umlage und eine Entbürokratisierung des Energierechts. Das Bundeswirtschaftsministerium setze auf Verteilen, Verwalten und Verschieben, das sei falsch.
Linke: Zu große Ausnahmen für die Industrie
Lorenz Gösta Beutin (Die Linke) bewertete das EEG hingegen als Erfolgsgeschichte. Nur sei der Gesetzesrahmen immer weiter durchlöchert worden – mit Ausnahmen für Industriekonzerne und Ausschreibungen, die Bürgern eine Teilhabe erschweren. Dass die Reform nicht so schlecht geworden sei, wie sie sich Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) gewünscht habe, sei auch der SPD zu verdanken, sagte Beutin.
Indes gibt es seiner Ansicht nach immer noch zu große Ausnahmen für die Industrie und für fossile Energien, während Bürgerenergie ausgebremst werde. Beutin bezweifelte, dass der Koalition im Jahr der Bundestagswahl der Durchbruch bei den offenen Fragen gelingen wird.
Grüne: Keine Einigung auf Ziele bei den Ausbaupfaden
Das dürfte auch Oliver Krischer (Bündnis 90/Die Grünen) so gehen, der in der Kritik an der jetzigen Novelle nachlegte. Dieses Gesetz werde dem Anspruch nicht im Ansatz gerecht. Nach Ansicht Krischers wird das am deutlichsten im Entschließungsantrag der Koalition: Es sei eine Bankrotterklärung, dass man sich nicht auf Ziele bei den Ausbaupfaden habe einigen können und dies auf das kommende Jahr vertagt habe.
Die SPD habe ein paar von den „Schikanen von Altmaier“ aus dem Entwurf genommen, pflichtete Krischer seinem Vorredner bei. „Das macht daraus aber noch kein gutes Gesetz.“ Angesichts des Stellenabbaus in der Windindustrie warf er der Union vor, zum Standortrisiko für Deutschland geworden zu sein.
Regierung will für 2050 Treibhausgasneutralität
In dem novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2021) wurde das Ziel verankert, dass der gesamte Strom in Deutschland vor dem Jahr 2050 treibhausgasneutral ist. Dies soll sowohl für den hier erzeugten Strom als auch für den hier verbrauchten Strom gelten. Auch Stromlieferungen nach Deutschland müssten treibhausgasneutral sein, wenn die Europäische Union insgesamt das Ziel der Treibhausgasneutralität erreichen will, heißt es in der Vorlage. Deutschland werde sich infolgedessen für entsprechende Regelungen im europäischen Kontext einsetzen.
Damit durch erneuerbare Energien im Jahr 2030 65 Prozent des deutschen Stromverbrauchs bereitgestellt werden können, sollen mit dem EEG 2021 zentrale Weichen gestellt werden. So legt dieses Gesetz laut Bundesregierung das Zielmodell des Klimaschutzprogramms 2030 verbindlich fest und regelt, in welchem Umfang die einzelnen Technologien zu dem 65-Prozent-Ziel beitragen sollen und mit welchen Ausbaupfaden dies erreicht werden kann.
Die Regelung sieht auch Maßnahmen vor, mit denen die Akzeptanz für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien gestärkt werden soll. So können Windanlagenbetreiber die Kommunen künftig – wie im Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat vereinbart – finanziell an den Erträgen neuer Anlagen beteiligen. Um die Kostenentwicklung zu dämpfen, wird die EEG-Umlage teilweise aus dem Bundeshaushalt finanziert.
Änderungen im Wirtschaftsausschuss
Der federführende Wirtschaftsausschuss hatte am 15. Dezember zahlreiche Änderungen am Regierungsentwurf vorgenommen. Sie sollen unter anderem dem Ausbau von Solarenergie und der besseren Akzeptanz von Windenergieprojekten dienen. Mit einer Beteiligung von Kommunen von 0,2 Cent pro Kilowattstunde an Windenergieanlagen auf ihrem Gemeindegebiet sollen solche Projekte mehr Zustimmung finden. Auch angrenzende Gemeinden können nun an den Erlösen aus der betreffenden Anlage beteiligt werden.
Um das Modell des Mieterstroms attraktiver zu machen, wurde der sogenannte Quartiersansatz in das Gesetz aufgenommen. Maßgeblich ist nun, dass der erzeugte Strom im Viertel verbraucht wird und nicht mehr nur im unmittelbar betroffenen Haus. Insgesamt sieht das Gesetz zahlreiche Änderungen bei Fördergrenzen und Ausbaumengen sowie Neuregelungen bei der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) und bei Energieträgern wie Biomasse und Geothermie vor.
Entschließung angenommen
Mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD, bei Enthaltung der FDP und gegen die Stimmen der AfD, der Linken und Grünen stimmte der Bundestag zudem einer von der Koalition initiierten Entschließung auf Empfehlung des Wirtschaftsausschusses zu. Darin wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, in Anlehnung an das Vorgehen für die Jahre 2021/2022 ein Konzept zu erarbeiten, das die schrittweise Absenkung der EEG-Umlage mittels eines alternativen, haushaltsneutralen Finanzierungsmodells gewährleistet. Auch solle im ersten Quartal 2021 ein weitergehender Ausbaupfad der erneuerbaren Energien definiert werden, der die Kompatibilität mit dem neuen europäischen Klimaziel 2030 und den erwarteten europäischen Zielen zum Ausbau der Erneuerbaren sowie mit dem Ziel der Klimaneutralität in Europa im Jahr 2050 gewährleistet. Dabei sollen die ersten Ergebnisse des laufenden Monitoring-Prozesses nach Paragraf 98 des EEG so weit wie möglich berücksichtigt werden. Eine Erhöhung der EEG-Umlage müsse dabei ausgeschlossen werden.
Darüber hinaus sei zu berücksichtigen, dass sich das Marktumfeld für die erneuerbaren Energien durch den Anstieg der Zertifikatspreise im europäischen Emissionshandel, vor allem auch aufgrund des neuen europäischen Klimaziels 2030, durch den Kohleausstieg und durch die Einführung des nationalen Brennstoffemissionshandels in Deutschland ständig verbessern werde, sodass der Förderbedarf sinkt.
Künftige Reformvorschläge sollten daher so ausgestaltet werden, dass ein schrittweises Zurückführen der Förderung von erneuerbaren Energien im Stromsektor mit der gesetzlich vorgesehenen Beendigung der Kohleverstromung grundsätzlich möglich ist. Zu berücksichtigen sei dabei die Etablierung der erneuerbaren Energien am Markt und die Sicherstellung der Klimaziele. Ebenso müsse das Instrument der Innovationsausschreibung weiterentwickelt werden. Entsprechend seien die Ausbaupfade auszuweiten.
Bundesrat zeigt sich enttäuscht
Der Bundesrat zeigte sich in seiner Stellungnahme (19/24234) enttäuscht von der Novelle. Man hätte noch deutlicher die Weichen für die notwendige stärkere Marktintegration und eine gerechtere Finanzierung der erneuerbaren Energie stellen können, erklärt die Länderkammer. Außerdem hätte „mit einer Abkehr von der inzwischen überkomplexen Umlagefinanzierung des EEG“ ein signifikanter Beitrag zur Entbürokratisierung geleistet werden können.
„Bedauernswerterweise beschränkt sich der Gesetzentwurf auf eine Vielzahl von Einzelregelungen, die zwar in Teilen – im Hinblick auf das bestehende System – begrüßt werden können, findet dabei aber leider keine hinreichenden Antworten auf die grundsätzliche Frage, wie das Förderregime hin zu mehr Verteilungsgerechtigkeit, Marktintegration und Systemverantwortung für erneuerbare Energien weiterentwickelt werden kann“, bilanzierte der Bundesrat. Er schlug zahlreiche Änderungen vor, unter anderem Verbesserungen bezüglich des Mieterstroms. So sollte das Modell auf Quartiere ausgeweitet werden können und auch für Gewerbe anwendbar sein.
Gegenäußerung der Bundesregierung
Die Bundesregierung erklärte in ihrer Gegenäußerung, sie begrüße das Engagement des Bundesrates für einen „beschleunigten und kraftvollen Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland“. Der Gesetzentwurf zum „EEG 2021“ verweise indes darauf, dass die Bundesregierung gegebenenfalls die Ausbauziele für die einzelnen Technologien anpassen wird. Viele konkrete Empfehlungen des Bundesrates lehnte die Bundesregierung gleichwohl ab. „An vielen Stellen schlagen die Länder höhere Vergütungen für erneuerbare Energien vor, die aus Sicht der Bundesregierung nicht erforderlich sind, um den gewünschten Zubau zu erreichen“, hieß es beispielsweise dazu. Letztlich käme es aus Sicht der Bundesregierung zu einer höheren Belastung des Bundeshaushalts oder mittelfristig zu einer höheren EEG-Belastung der Stromverbraucher.
Zu den Mieterstrom-Vorschlägen hatte die Bundesregierung erklärt, sie denke nicht über eine Erweiterung auf die Quartiersebene nach.
Anträge der Opposition abgelehnt
Ebenfalls abschließend befassten sich die Abgeordneten mit mehreren Initiativen der Opposition. So wurden ein Gesetzentwurf der AfD zur Änderung des EEG (19/23714) sowie ein Antrag der Fraktion mit dem Titel „Keine Nachfolgeförderung für alte Anlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz“ (19/22427) mit allen übrigen Stimmen des Hauses abgelehnt. Ebenfalls keine Mehrheit fanden Anträge der FDP und der Linken. Der Vorstoß der Liberalen, langfristige Stromlieferverträge zu nutzen, um den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben (19/20532), stieß bei Enthaltung der AfD beim Rest des Hauses auf Ablehnung. Der Antrag der Linksfraktion, der bei Enthaltung der Grünen ebenfalls bei keiner anderen Fraktion auf Gegenliebe stieß, drang auf eine Anhebung der Ökostrom-Ausbauziele (19/23933). Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hatte zur Abstimmung Beschlussempfehlungen und Berichte vorgelegt (Regierungsentwurf und AfD-Entwurf: 19/25302, 19/25326; AfD- und FDP-Antrag: 19/25301, 19/25346; Antrag der Linken: 19/25300, 19/25343).
Ein weiterer Antrag der FDP trägt den Titel „55+5 – Ein ambitioniertes EU-Klimaziel mit Negativemissionstechnologien ermöglichen“ (19/25295). Er wurde im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Umweltausschuss überwiesen.
Abgelehnter Gesetzentwurf der AfD
Die AfD-Fraktion wollte mit ihrem Gesetzentwurf das Erneuerbare-Energien-Gesetz für Anlagen abschaffen, die ab dem 1. Januar 2021 in Betrieb genommen werden. Zudem sollten für den Rückbau von Erneuerbaren- Energie-Anlagen benötigte finanzielle Mittel durch einen „Fonds für Rückbau, Rekultivierung und Renaturierung“ gedeckt werden, schrieben die Abgeordneten.
Dieser Fonds hätte von den Betreibern von Erneuerbaren-Energie-Anlagen neu gegründet und finanziert werden sollen.
Abgelehnter Antrag der AfD
In ihrem abgelehnten Antrag (19/22427forderte die AfD, „Anlagen zur Erzeugung von Elektrizität aus sogenannten erneuerbaren Energien“ keine begünstigte Stellung einzuräumen. Sie sollten, so die Fraktion, genauso eingestuft und behandelt werden wie jede andere Industrieanlage in Deutschland.
Abgelehnter Antrag der FDP
Die FDP-Fraktion wollte langfristige Stromlieferverträge nutzen, um dem Ausbau erneuerbarer Energien Vorschub zu leisten. In ihrem abgelehnten Antrag (19/20532) gingen die Abgeordneten auf Power Purchase Agreements ein; dabei wären, so die Fraktion, Abnehmer und Erzeuger langfristige Verträge eingegangen, um Strom physisch oder bilanziell zu einem vereinbarten Preis bereitzustellen beziehungsweise abzunehmen, erklärten die Abgeordneten.
Das Preisrisiko werde durch die Langfristigkeit der Verträge abgesichert, nicht über eine Einspeisevergütung. Damit würden auch Stromverbraucher entlastet, hieß es. Die FDP forderte die Bundesregierung auf, rechtliche und administrative Hürden für diese langfristigen Verträge zu beseitigen.
Neuer Antrag der FDP
Die Liberalen fordern in ihrem neuen Antrag (19/25295) ein „ambitionierteres EU-Klimaziel“ für das Jahr 2030. Dieses solle aus zwei Komponenten bestehen. Zum einen aus der Reduktion der Treibhausgasemissionen um 55 Prozent im Vergleich zu 1990.
Zum anderen aus negativen Emissionen durch den Entzug von CO2 aus der Atmosphäre mit anschließender sicherer geologischer CO2-Speicherung im Umfang von zusätzlichen fünf Prozent der Emissionen von 1990, heißt es in der Vorlage.
Abgelehnter Antrag der Linken
Die Linksfraktion forderte eine Anhebung der Ökostrom-Ausbauziele. In ihrem Antrag (19/23933) plädierten die Abgeordneten für eine Komplettumstellung der Stromerzeugung in Deutschland auf Ökostrom bis zum Jahre 2035. Das Gesamtausbauziel bis 2030 müsse auf einen Anteil von mindestens 80 Prozent erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch angehoben, die Ziele an installierter Anlagenleistung müssten entsprechend angepasst werden, hieß es. Die Ziele sollten in einem „Erneuerbare-Energien-Gesetz 2021“ (EEG 2021) festgehalten werden, so die Abgeordneten weiter.
Gleichzeitig schlugen sie vor, die EEG-Umlage auf dauerhaft zwei Cent pro Kilowattstunde abzusenken. Dies könne erreicht werden, indem ein Teil der Entgeltzahlungen an die Ökostrombetreiber nicht mehr aus dem EEG-Konto erfolgt, sondern aus dem Bundeshaushalt. Außerdem würden die „EEG-Industrieprivilegien“ auf ein für die Wettbewerbsfähigkeit notwendiges Maß abgesenkt; auch sie würden aus dem Bundeshaushalt finanziert. (pez/hau/pst/sas/ste/17.12.2020)