Anschlussregelungen für das Kurzarbeitergeld ab Januar 2021 geplant
Die Bundesregierung plant Anschlussregelungen für das Kurzarbeitergeld ab Januar 2021. Ihr Gesetzenzwurf „zur Beschäftigungssicherung infolge der Covid-19-Pandemie“ (Beschäftigungssicherungsgesetz, 19/23480) wurde am Mittwoch, 28. Oktober 2020, erstmals debattiert und im Anschluss zusammen mit einem Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Neben der Sonderregelung für Kurzarbeit auch Sonderregelung für Arbeitslosengeld I verlängern und ein Weiterbildungsgeld einführen“ (19/23169) zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.
Einen Antrag der AfD-Fraktion zur Finanzierung des Kurzarbeitergeldes durch Kürzung des deutschen Anteils am EU-Haushalt (19/23724) überwies der Bundestag zur federführenden Beratung an den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union. Die AfD hatte die Federführung beim Arbeits- und Sozialausschuss beantragt, konnte sich gegen die Mehrheit der übrigen Fraktionen aber nicht durchsetzen.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Mit den Anschlussregelungen für das Kurzarbeitergeld ab Januar 2021 soll für die Unternehmen und Beschäftigten, die von der Covid-19-Pandemie und ihren Folgen betroffen sind, eine beschäftigungssichernde Brücke in das Jahr 2022 gebaut und ihnen Planungssicherheit gegeben werden, heißt es im Gesetzentwurf der Bundesregierung. Gleichzeitig sollen die Sonderregelungen wegen der enormen finanziellen Auswirkungen gestuft auslaufen.
Die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld sowie die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge und die Erleichterungen für den Bezug des Kurzarbeitergeldes sollen durch Änderung der entsprechenden Verordnungen im Wesentlichen bis Ende des Jahres 2021 verlängert werden.
Verlängerung bis Ende 2021 geplant
Konkret sieht der Entwurf vor, die Regelung zur Erhöhung des Kurzarbeitergeldes (auf 70/77 Prozent ab dem vierten Monat und auf 80/87 Prozent ab dem siebten Monat) bis zum 31. Dezember 2021 für alle Beschäftigten zu verlängern, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2021 entstanden ist. Die bestehenden befristeten Hinzuverdienstregelungen sollen insoweit bis 31. Dezember 2021 verlängert werden, „als Entgelt aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung, die während der Kurzarbeit aufgenommen wurde, anrechnungsfrei bleibt“.
Zudem soll der Anreiz, Zeiten des Arbeitsausfalls für berufliche Weiterbildung zu nutzen, dadurch weiter gestärkt werden, „dass die für diese Fälle geregelte hälftige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge nicht mehr daran geknüpft wird, dass die Qualifizierung mindestens 50 Prozent der Zeit des Arbeitsausfalls betragen muss“, heißt es in dem Entwurf.
Antrag der Linken
Die Fraktion Die Linke fordert in ihrem Antrag, Sonderregelungen für das Arbeitslosengeld I zu verlängern und ein Weiterbildungsgeld einzuführen. Im Gegensatz zur sinkenden Zahl der Kurzarbeiter drohe die Zahl der Arbeitslosen weiter zu steigen.
Neben konjunkturellen Risiken könne sich auch die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht negativ auf die Arbeitslosenzahl auswirken, sobald diese Regelung auslaufe, schreibt die Fraktion.
Arbeitslosengeld I und Weiterbildungsgeld für Kurzarbeiter
Die durch Corona bedingte Krisensituation und die Schwierigkeit für Arbeitslose, eine neue Beschäftigung zu finden, machten es notwendig, die Sonderregelung für das Arbeitslosengeld I aus dem Sozialschutzpaket zu verlängern, fordern die Abgeordneten. Die Regelung beinhalte einen besseren Versicherungsschutz: Für Menschen, deren Arbeitslosengeld bis zum 31. Dezember 2020 ausläuft, werde die Anspruchsdauer einmalig um drei Monate verlängert. Analog zur Verlängerung der Kurzarbeit-Regelungen bis ins nächste Jahr fordert die Linksfraktion eine entsprechende Verlängerung auch für das Arbeitslosengeld.
Außerdem solle ein Weiterbildungsgeld für Kurzarbeiter eingeführt werden, das für die Zeit der Weiterbildung einheitlich 90 Prozent des vorherigen Nettoverdienstes betragen soll. Wenn Betriebe ihre Beschäftigten bis zu einem Jahr nach Erhalt des Kurzarbeitergeldes kündigen, sollen sie laut Antrag verpflichtet werden, erstattete Sozialversicherungsbeiträge zurückzuzahlen.
Antrag der AfD
Der AfD-Vorlage zufolge soll zur Finanzierung der Kurzarbeit in Deutschland der Anteil der Bundesrepublik Deutschland am Gesamthaushalt der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2021 sowie die entsprechenden Änderungen im mehrjährigen Finanzrahmen der EU 2021 bis 2027 auf das ursprüngliche Niveau von vor 2021 zurückgesetzt oder alternativ gegenüber der Europäischen Union eine Erhöhung des Rabatts in mindestens derselben Höhe ausgehandelt werden.
Eine Steigerung des Anteils Deutschlands am EU-Haushalt sei in dieser Situation unverantwortlich. Obwohl die gesteigerten EU-Mittel der Krisenbewältigung dienen sollen, bleibt Deutschland im Gegenzug der größte Nettozahler und finanziere beziehungsweise hafte für den Löwenanteil dieser Hilfen. (che/hau/28.10.2020)