Kay Gottschalk Vorsitzender im Wirecard-Untersuchungsausschuss
Unter Leitung von Bundestagspräsident Dr. Wolfgang Schäuble hat sich am Donnerstag, 8. Oktober 2020, der 3. Untersuchungsausschuss des Bundestages in der laufenden Wahlperiode („Wirecard“ ) konstituiert. Zum Vorsitzenden bestimmte das neunköpfige Gremium in geheimer Wahl den AfD-Abgeordneten Kay Gottschalk. Stellvertretender Vorsitzender ist Dr. h. c. Hans Michelbach (CDU/CSU).
Schäuble sagte, der Vorsitzende und der gesamte Ausschuss hätten eine verantwortungsvolle und anspruchsvolle Aufgabe vor sich, für die er viel Erfolg wünsche. Zuvor hatte der Bundestagspräsident den Auftrag des Gremiums, die gesetzlichen Grundlagen und Geheimhaltungsvorschriften dargelegt.
Gottschalk mit fünf gegen vier Stimmen gewählt
Die geheime Wahl des Vorsitzenden hatte für die Linksfraktion Fabio De Masi beantragt. Für Bündnis 90/Die Grünen unterstützte Danyal Bayaz den Vorschlag. De Masi führte zur Begründung eine mögliche Nähe Gottschalks zum politischen Umfeld des Ex-Wirecard-Vorstands Jan Marsalek an. Gottschalk wies den Vorwurf als „sehr konstruiert“ zurück.
Auf den Abgeordneten entfielen fünf Ja-Stimmen bei vier Nein-Stimmen. Nach seiner Wahl sagte der AfD-Abgeordnete, er freue sich auf „eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit“. Im Anschluss an die Konstituierung trat der Ausschuss in eine nichtöffentliche Sitzung ein, um unter anderem Beweisanträge zu beraten und zu beschließen.
Auftrag des Untersuchungsausschusses
Der Untersuchungsausschuss soll laut Einsetzungsbeschluss (19/22240, 19/22996) aufklären, inwiefern die Bundesregierung und ihre Geschäftsbereichsbehörden jeweils über die Vorkommnisse beim insolventen Zahlungsdienstleister Wirecard informiert gewesen sind und inwiefern sie ihren Pflichten zur Finanz-, Geldwäsche- und Steueraufsicht im Hinblick auf den Konzern nachkamen.
Untersucht werden soll auch, ob und wie sich die Bundesregierung für Belange des Wirecard-Konzerns im In- und Ausland eingesetzt hat. Zum Untersuchungsauftrag gehört ferner, ob die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) etwaiges strafbares und/oder manipulatives Handeln erkannt hat oder früher hätte erkennen müssen. (scr/08.10.2020)