Überweisungen im vereinfachten Verfahren
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 26. September 2019, eine Reihe von Vorlagen zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen.
Änderung des Abgeordnetengesetzes: CDU/CSU und SPD haben einen Gesetzentwurf zur Änderung des Abgeordnetengesetzes (19/13507) vorgelegt, der federführend im Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung beraten werden soll. Die Fraktionen schreiben, bislang führten lediglich Verstöße gegen die Pflicht der Abgeordneten zur Anzeige von anzeigepflichtigen Tätigkeiten oder Einkünften dazu, dass ein Ordnungsgeld erhoben wird. Für Verstöße gegen die Anzeigepflicht von anzeigepflichtigen Spenden und das Annahmeverbot unzulässiger Zuwendungen oder anderer sehe das Abgeordnetengesetz hingegen nicht vor, dass ein Ordnungsgeld verhängt wird. Die Bereitstellung eines ständig neu aufzulegenden Amtlichen Handbuchs des Bundestages als Druckwerk sei heute nicht mehr zeitgemäß und mit vermeidbaren Kosten verbunden. Zudem verursache die Veröffentlichung im Amtlichen Handbuch wegen der dafür erforderlichen Prüfung von Druckfahnen einen erheblichen zusätzlichen Arbeitsaufwand zulasten einer möglichst zeitnahen Bearbeitung weiterer Anzeigen. Die Fraktionen schlagen vor, Verstöße gegen die Anzeigepflicht von Spenden und das Annahmeverbot des Abgeordnetengesetzes werden in die Sanktionsfolge des Ordnungsgeldes einzubeziehen. Aufgrund des Wesentlichkeitsgrundsatzes sei eine Änderung der Verhaltensregeln nicht ausreichend dafür, die Sanktionsfolge Ordnungsgeld auch auf solche Verstöße zu erstrecken. Die Sanktionsfolge müsse im Gesetz selbst verankert sein. Die Verpflichtung zur Veröffentlichung im Amtlichen Handbuch wollen die Fraktionen aus dem Abgeordnetengesetz streichen. Die Veröffentlichung im Internet reiche aus, um den Transparenzerfordernissen des Abgeordnetengesetzes und der Verhaltensregeln zur Geltung zu verhelfen, heißt es in der Gesetzesbegründung. Die Angaben seien dort zudem erheblich weniger arbeitsaufwendig, schneller und jederzeit zugänglich.
Europäisches Fahrzeug- und Führerscheininformationssystem: Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zu dem Protokoll vom 8. Juni 2017 zur Änderung des Vertrags vom 29. Juni 2000 über ein Europäisches Fahrzeug- und Führerscheininformationssystem (European Car and Driving Licence Information System, Eucaris) (19/11468) wurde zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur überwiesen. Hauptziel der Änderungen ist laut Bundesregierung, den Vertrag durch Öffnungsklauseln so zu erweitern, dass er die Nutzung von Eucaris auch durch sogenannte „Dritte“, die nicht Eucaris-Vertragspartner sind, zulässt. Außerdem könne das System dann auch als technisches System für einen Datenaustausch auf Basis anderer Vereinbarungen genutzt werden als die, für welche es ursprünglich geschaffen worden sei. Eucaris ermöglicht den länderübergreifenden Austausch von Fahrzeug- und Halterdaten sowie von Fahrerlaubnisdaten innerhalb der Europäischen Union. Zweck war vorrangig die Bekämpfung der Kraftfahrzeug-Kriminalität und des „Führerschein-Tourismus“.
Streitbeilegung in Doppelbesteuerungsfragen: Federführend im Finanzausschuss beraten wird der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2017 / 1852 des Rates vom 10. Oktober 2017 über Verfahren zur Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten in der Europäischen Union (19/12112). Nach Angaben der Bundesregierung entstehen Doppelbesteuerungssachverhalte, wenn zwei souveräne Steuer-Jurisdiktionen auf dasselbe Besteuerungssubstrat zugreifen. Bisher seien von Steuerpflichtigen vorgebrachte Doppelbesteuerungsstreitigkeiten beigelegt worden, indem die jeweiligen Staaten teilweise auf ihre Besteuerungsrechte verzichteten. Die bestehenden Verfahren sähen allerdings teilweise keinen Einigungszwang dieser Staaten durch eine Schiedsverfahrensphase vor. Durch die Umsetzung der Richtlinie werde nun innerhalb der EU ein weiteres Streitbeilegungsverfahren eingeführt, das diese Schiedsverfahrensphase für alle Doppelbesteuerungsstreitigkeiten vorsieht. In dieser Schiedsverfahrensphase werde die Streitfrage einem beratenden Ausschuss zur Stellungnahme vorgelegt, von dessen Stellungnahme die zuständigen Behörden abweichen könnten. Falls sich die zuständige Behörden jedoch innerhalb von sechs Monaten nach Übermittlung dieser Stellungnahme nicht verständigen, seien sie inhaltlich an diese Stellungnahme gebunden, heißt es in der Begründung des Entwurfs. Wenn der Steuerpflichtige der abschließenden Entscheidung über die Streitfrage zustimme und auf Rechtsbehelfe verzichte, seien die fraglichen Steuerbescheide des Steuerpflichtigen entsprechend zu ändern. Der Bundesrat vermisst in dem Entwurf dieses EU-Doppelbesteuerungsabkommen-Streitbeilegungsgesetzes Regelungen zur Information und Mitwirkung der Landesfinanzbehörden und bittet in seiner Stellungnahme darum, die Beteiligungsrechte der Länder in der Schiedsverfahrensphase sicherzustellen. Die Bundesregierung hat diesem Vorschlag der Länder in ihrer Gegenäußerung zugestimmt.
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes: Im Verkehrsausschuss wird der Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (19/12915) federführend beraten. Danach sollen nach Auslaufen des Modellprojekts „Moped mit 15“ in den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern am 30. April 2020 die in den Modellprojektländern bereits ausgestellten AM15-Bescheinigungen weitergelten. Mit dem Gesetz sollen alle Landesregierungen ermächtigt werden, „durch Rechtsverordnung das Mindestalter für die Klasse AM auf 15 Jahre herabzusetzen“. Mit der „Dritten Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung“ vom 22. April 2013 sei dem Freistaat Sachsen, dem Land Sachsen-Anhalt und dem Freistaat Thüringen die Möglichkeit eingeräumt worden, das Mindestalter für die Erteilung der Fahrerlaubnisklasse AM (Moped) auf 15 (statt 16) Jahre festzusetzen, heißt es in der Begründung zu dem Gesetzentwurf. Nachträglich hätten auch die Länder Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern diese Möglichkeit erhalten. Der eigentlich nur bis zum 30. April 2018 laufende Modellversuch sei bis zum 30. April 2020 verlängert worden. „Da die Evaluierung dieses Modellvorhabens sehr heterogene Ergebnisse geliefert hat und der Nutzen der Herabsetzung des Mindestalters unter anderem auch von den regionalen Gegebenheiten abhängig ist, sollen die Länder die Ermächtigung erhalten, über die Herabsetzung des Mindestalters für ihr Gebiet zu entscheiden“, schreibt die Regierung. Die Herabsetzung des Mindestalters umfasse dann die Gebiete aller Länder, die von der Ermächtigung Gebrauch gemacht haben.
Änderung von Umweltgesetzen: Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung des Umweltauditgesetzes, des Atomgesetzes, des Standortauswahlgesetzes, der Endlagervorausleistungsverordnung und anderer Gesetze und Verordnungen (19/13439) wurde zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit überwiesen. Mit dem Gesetzentwurf strebt die Bundesregierung an, die Kosten, Beiträge und Umlagen für die Entsorgung radioaktiver Abfälle auch mittels eines öffentlich-rechtlichen Vertrages erheben zu können sowie als Ablieferungsort für radioaktive Abfälle auch das Zentrale Bereitstellunglager festzulegen. Daneben soll für die Kostenbescheide aufgrund des Standortauswahlgesetzes und der Endlagervorausleistungsverordnung ein Widerspruchsverfahren eingeführt werden. Zuletzt will die Bundesregierung durch die Namensänderung des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) in Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) Klarheit im Hinblick auf die notwendige Abgrenzung der an der Entsorgung beteiligten Akteure schaffen.
Änderung des Telekommunikationsgesetzes: An den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie wurde der Regierungsentwurf eines sechsten Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (19/13441) überwiesen. Die Gesetzesänderung zielt darauf ab, die Verbreitung des digitalen Rundfunks zu fördern. Sie sieht die Einführung einer Ausrüstungspflicht in Form eines Empfängers vor, der zumindest den Empfang und die Wiedergabe von Hörfunkdiensten ermöglicht. In Bezug auf Autoradios ist die Regelung an die EU-Richtlinie 2018 / 1972 angelehnt, wonach der Empfänger zumindest den Empfang und die Wiedergabe von Hörfunkdiensten, die über digital-terrestrischen Rundfunk ausgestrahlt werden, ermöglichen muss. Zudem existiert für Autoradios eine Konformitätsvermutung, wenn Empfänger den harmonisierten europäischen Normen oder Teilen davon entsprechen. In Bezug auf übrige, für Verbraucher bestimmte, überwiegend für den Empfang von Ton-Rundfunk bestimmte Radiogeräte macht die Regierung von dem in der Richtlinie eröffneten Gestaltungsspielraum derart Gebrauch, dass der Empfänger zumindest den Empfang und die Wiedergabe von Hörfunkdiensten eines beliebigen, digitalen Verbreitungsweges ermöglichen muss. Diese Ausrüstungspflicht lehne sich an die Ausrüstungspflicht für Autoradios an, erweitere aber die Auswahl an möglichen Empfangswegen und dehne sie unter anderem auf den Empfang von Internetradio aus, heißt es in dem Entwurf. Die Ausrüstungspflicht betreffe nur Radiogeräte, die den Programmnamen anzeigen können, womit sie sich auf höherwertige Geräte beschränke und die Auswirkungen auf den Markt für Radiogeräte von geringem Wert begrenze. Ausgenommen seien Bausätze für Funkanlagen und Geräte, die Teil einer Funkanlage des Amateurfunkdienstes sind, da Bausätze und Funkanlagen des Amateurfunkdienstes üblicherweise von Funkamateuren verwendet würden. Ebenfalls ausgenommen seien Geräte, bei denen der Funkempfänger eine reine Nebenfunktion einnimmt (wie zum Beispiel bei Smartphones).
ERP-Wirtschaftsplangesetz 2020: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Feststellung des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2020 (19/13442) wird federführend im Ausschuss für Wirtschaft und Energie beraten. ERP steht für European Recovery Program und geht auf den Marshallplan der Nachkriegszeit zurück. Aus dem ERP-Sondervermögen vergibt die staatliche KfW-Bankengruppe unter anderem zinsverbilligte Darlehen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Der Gesetzentwurf sieht vor, 2020 Mittel aus dem ERP-Sondervermögen in Höhe von rund 787 Millionen Euro für die im Wirtschaftsplan genannten Förderzwecke bereitzustellen.
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes: Ebenfalls im federführenden Wirtschaftsausschuss wird der eingebrachte Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2019 / 692 des Europäischen Parlamentes und des Rates über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt (19/13443) beraten. Ausgangspunkt der Umsetzung ist laut Regierung eine Änderung der Definition der Verbindungsleitung im Gasbereich. Für bestehende Drittlandsverbindungen (Verbindungen in Nicht-EU-Staaten) gelte bis zum 24. Mai 2020 ein Verfahren zur Freistellung von den Vorgaben des Regulierungsrechts. Die geltende Regelung zur Zertifizierung unabhängiger Fernleitungsnetzbetreiber und unabhängiger Systembetreiber soll künftig auch für den Abschnitt des Fernleitungsnetzes zwischen der Land- oder Seegrenze des Mitgliedstaates und dem ersten Kopplungspunkt mit dem Netz dieses Mitgliedstaates gelten. Die Ausnahmevorschrift für neue Infrastrukturen soll um ein Konsultationsverfahren der Regulierungsbehörden für Fernleitungen mit Nicht-EU-Staaten ergänzt werden.
Änderung des Gesetzes über die Preisstatistik: Auch der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gesetzes über die Preisstatistik (19/13444) wurde federführend an den Wirtschaftsausschuss überwiesen. Mit der amtlichen Preisstatistik sollen umfassende und aktuelle Daten zu Preisen, vor allem zu Preisentwicklungen erhoben und zur Verfügung gestellt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, müssten neuere Entwicklungen in europäischen Verordnungen zur Preisstatistik sowie wachsende technische Möglichkeiten durch die Digitalisierung in der nationalen Rechtsgrundlage berücksichtigt werden, schreibt die Regierung. Die Änderung bezwecke daher die Anpassung an EU-Statistikverordnungen, die Beseitigung von Rechtsunsicherheiten sowie die Eröffnung neuer Erhebungswege, die sich aus der Digitalisierung ergeben. Durch die neuen elektronischen Erhebungswege könne die Qualität der Ergebnisse gesichert oder sogar verbessert werden. Die Änderung des Gesetzes diene unter anderem der Umsetzung der EU-Verordnungen über europäische Erdgas- und Strompreisstatistik, über Preisindizes für selbstgenutztes Wohneigentum, über harmonisierte Verbraucherpreisindizes und den Häuserpreisindex sowie der vom Europäischen Parlament verabschiedeten Rahmenverordnung zu Unternehmensstatistiken.
Erdölbevorratung: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Erdölbevorratungsgesetzes (19/13445) wurde ebenfalls an den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen. Bisher begann der Bevorratungszeitraum jeweils am 1. April eines Jahres, schreibt die Regierung. Zu diesem Zeitpunkt lägen gerade die Vorjahresdaten der Mineralölstatistik vor, sodass die Anpassung an die neue Bevorratungspflicht innerhalb eines äußerst kurzen Zeitraums unter Umständen vermeidbare Zusatzkosten verursacht. Mit der Verschiebung des Beginns des Bevorratungszeitraums auf den 1. Juli eines Jahres soll den EU-Mitgliedstaaten mehr Zeit gegeben werden, sich an die neue Bevorratungspflicht anzupassen und damit Kosten zu sparen. Ferner sei es bislang bei der Bewertung der Rohöl-Nettoimporte als einer der Bezugsgrößen zur Ermittlung der Bevorratungspflicht zu künstlichen Sprüngen gekommen, da für das nicht bevorratungspflichtige Naphtha (ein Rohöl-Destillat) ein fiktiver Naphtha-Anteil im Rohöl abgezogen wurde, der bis zu einem Naphtha-Ertrag des Vorjahres der deutschen Raffinerien von unter sieben Prozent vier Prozent betragen habe oder, bei einem Naphtha-Ertrag ab sieben Prozent, mit dem effektiven Wert in Ansatz gebracht worden sei. Diese Regelungen hätten zu Ungleichheiten und künstlichen Sprüngen in der Bevorratungspflicht sowie zu vermeidbaren Kosten geführt. Durch die Verschiebung des Beginns der neuen jährlichen Bevorratungspflicht um drei Monate erhielten die Mitgliedstaaten mehr Zeit zur Anpassung ihrer Bestände an die jeweils neue Bevorratungspflicht, sodass diese leichter und gegebenenfalls auch zu geringeren Kosten eingehalten werden könne. Ferner soll bei einem Naphtha-Ertrag oberhalb von vier Prozent der tatsächliche Anteil abgezogen werden, während dies bisher erst ab einem Naphtha-Ertrag von sieben Prozent gegolten habe. Durch die Umsetzung der EU-Durchführungsrichtlinie 2018 / 1581 soll bei der Bemessung der Bevorratungspflicht auf einen Naphtha-Abzug in tatsächlicher Höhe, mindestens aber vier Prozent, abgestellt werden, um dadurch künstliche Sprünge in der Bevorratungspflicht zu vermeiden.
Rentenversicherung: Die Bundesregierung legte darüber hinaus einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (19/13446) vor, der an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen wurde. Vorgesehen ist, dem Gesetz zur Errichtung der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) einen Paragrafen 7 anzufügen, der der DRV KBS die Befugnis einräumt, Förderprogramme und Förderprojekte zu verwalten und zu prüfen. Auf Basis der haushaltsrechtlichen Vorschriften können die Bundesministerien, mit Genehmigung durch das Arbeits- und Sozialministerium, ganz oder teilweise entsprechende Aufgaben auf die DRV KBS übertragen. Bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben unterliege die DRV KBS der Rechts- und Fachaufsicht des jeweils beauftragenden Bundesministeriums. Eine Aufgabenwahrnehmung durch die DRV KBS eröffne die Möglichkeit, Standorte in Regionen zu stärken, die von der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ identifiziert worden seien, heißt es in dem Gesetzentwurf.
Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes: Die Linke hat einen Entwurf zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (19/13505) eingebracht, der an den federführenden Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen wurde. Darin schreibt die Fraktion, zahlreiche Abkömmlinge von Personen, die während der Naziherrschaft Deutschland verlassen mussten, hätten heute keinen gesetzlichen Anspruch auf (Wieder-)Einbürgerung, weil sie von der Wiedereinbürgerungsgarantie in Artikel 116 Absatz 2 des Grundgesetzes ausgenommen seien. Die Linke fordert daher die Einführung einer gesetzlichen Regelung für alle Personen und deren Nachkommen, die aufgrund einer Vefolgung durch das NS-Regime die deutsche Staatsbürgerschaft verloren oder nicht erworben haben.
Mittelmeerraum: CDU/CSU und SPD haben einen gemeinsamen Antrag mit dem Titel „Mittelmeerraum stabilisieren – Entwicklungspolitische Kooperationen im westlichen Mittelmeerraum ausbauen“ (19/13510) eingebracht, der im federführenden Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung beraten werden wird. Die Bundesregierung wird aufgefordert, in Kooperation mit der Europäischen Union gemeinsame Gesprächs- und Handlungsplattformen zu entwickeln, die im Süden der EU zur Förderung gemeinsamer Interessen, vor allem im westlichen Mittelmeerraum, beitragen können. Die Fraktionen regen ein europäisches, parlamentarisches Patenschaftsprogramm an, in dem vor allem kommunalen und regionalen Parlamenten mit ihren Parlamentariern Möglichkeiten der Aus- und Weiterbildung sowie der Teilhabe an übergeordneten, überregionalen Entwicklungen aufgezeigt werden. Damit könne zugleich die „notwendige Dezentralisierung“ gefördert werden. Darüber hinaus solle das Mittelmeer als ein großes gemeinsames Interesse der Anliegerstaaten und der EU definiert und daraus gemeinsames Handeln abgeleitet werden, besonders in den Feldern Meeres- und Küstenschutz, Verkehr und Infrastruktur, wirtschaftliche Kooperation und Entwicklung, Handel und Beschäftigungsförderung, Bildung, Gesundheit, Sicherheitspolitik und Bekämpfung von Schmuggel, Menschenhandel, Schleuserkriminalität und internationalem Terrorismus, Prävention von Radikalisierung und illegaler Migration, Kultur und Tourismus sowie erneuerbarer Energien und Umweltfragen einschließlich der Ver- und Entsorgungsinfrastruktur für Wasser und Abfall.
Washingtoner Prinzipien: Im federführenden Ausschuss für Kultur und Medien wird ein weiterer angekündigter Antrag von CDU/CSU und SPD mit dem Titel „20 Jahre Washingtoner Prinzipien – Restitution von NS-Raubkunst fortsetzen und ,Beratende Kommission' weiterentwickeln“ (19/13511) beraten. Die Fraktionen fordern die Bundesregierung unter anderem auf, erhebliche Anstrengungen zur Aufarbeitung des NS-Kunstraubs zu unternehmen und Mittel auf hohem Niveau für die Intensivierung der Provenienzforschung (Erforschung der Herkunft von Kunstgegenständen) aufzuwenden. Auch den Prozess der Digitalisierung der Sammlungen bundesgeförderter Kultureinrichtungen solle sie weiter voranbringen. Auf Länder und Kommunen solle die Regierung einwirken, ihre Einrichtungen zur Digitalisierung und Veröffentlichung ihrer Bestände anzuhalten.
Drohnen: Ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Beschaffung bewaffneter unbemannter Luftfahrzeuge“ (19/13527) wurde an den federführenden Verteidigungsausschuss überwiesen. Die AfD will, dass die personellen und materiellen Voraussetzungen für Ausbildung, Infrastruktur und Bewaffnung geschaffen und Einsatzgrundsätze und -regeln für den operationellen Betrieb von bewaffneten unbemannten Luftfahrzeugen ausgearbeitet und umgesetzt werden. Die sogenannte Eurodrohne solle nicht allein als Aufklärungsmittel, sondern auch mit entsprechenden Effektoren entwickelt werden.
Durchführung der Eurojust-Verordnung: Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Durchführung der Eurojust-Verordnung (19/13451) wurde an den federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen. Bei der Verordnung geht es um die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust). Der Gesetzentwurf beinhaltet über den Weg eines Ablösungsgesetzes die erforderlichen Anpassungen des Eurojust-Gesetzes sowie Änderungen nationaler Verordnungen, die sich auf das Eurojust-Gesetz beziehen. Die Verordnung über die Rechtspersönlichkeit von Eurojust sowie die Vorrechte und Immunitäten der Bediensteten sollen aufgehoben werden. Das Bundeszentralregistergesetz soll um ein Auskunftsrecht für das nationale Mitglied von Eurojust ergänzt werden.
Moratorium für autonome Waffensysteme: Der Antrag der Linken mit dem Titel „Deutsches Moratorium für autonome Waffensysteme erklären und völkerrechtliches Verbot auf den Weg bringen“(19/9342) wird federführend im Verteidigungsausschuss beraten. Die Bundesregierung solle einseitig ein Moratorium gegen die Entwicklung und Anschaffung solcher Waffen erklären und auf Ebene des EU-Ministerrats erwirken, dass die EU Forschungen auf dem Gebiet nicht mehr fördert und ihre Mitgliedstaaten auffordert, gleichfalls ein Moratorium für diese Waffen zu erklären.
Öffentlich finanzierte Daten und Werke: Ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Öffentliches Geld – Öffentliches Gut – Öffentlich finanzierte Daten und Werke frei zur Verfügung stellen“ (19/12633) wird im Innenausschuss federführend beraten werden. Informationen des öffentlichen Sektors, die teilweise oder vollständig aus Steuermitteln finanziert wurden, sollen grundsätzlich für alle Menschen zeitnah, maschinenlesbar, vollständig, kostenfrei und ohne Einschränkungen nachnutzbar sein, fordert die Fraktion. Alle Daten, die von Kommunal-, Landes- und Bundesverwaltung erhoben werden, müssten veröffentlicht werden. Als Beispiele werden genannt Wetterdaten, Verkehrsdaten, Katasterdaten und Statistiken sowie solche Dokumente und Informationen, die im Rahmen staatlichen Handelns anfallen, wie zum Beispiel Gesetzentwürfe und Haushaltsentwürfe. Das gleiche solle für bibliografische Daten, Archivgut und Medien, die ausschließlich durch Bundesmittel entstanden sind, gelten. Die Bundesregierung wird aufgefordert, wie im Koalitionsvertrag angekündigt, ein Open-Data-Gesetz vorzulegen.
Öffentlicher Einfluss auf das Stromnetz: Bündnis 90/Die Grünen haben einen Antrag mit dem Titel „Öffentlichen Einfluss auf das Stromnetz stärken“ (19/9564) eingebracht, der federführend im Wirtschaftsausschuss beraten wird. Die Fraktion fordert, es müsse gesetzlich festgelegt werden, dass die Anteile an den Übertragungsnetzbetreibern, die bereits dem Bund gehören, nicht verkauft und stattdessen in eine Bundesnetzgesellschaft in Bundeshand überführt werden. Außerdem solle der Bund gesetzlich ein Vorkaufsrecht bei Anteilsverkäufen oder Kapitalerhöhungen der Übertragungsnetzbetreiber erhalten. Ziel sei, Schritt für Schritt die öffentlichen Anteile am Netz auszubauen. Anders als in vielen europäischen Ländern gehörten die Übertragungsnetze in Deutschland zum Teil Staatsunternehmen anderer Länder und befinden sich ansonsten im Besitz von Akteuren unterschiedlicher Interessen, heißt es zur Begründung.
Hohenzollern-Kulturgüter: Bündnis 90/Die Grünen haben einen Antrag mit dem Titel „Verhandlungen über Kulturgüter mit den Hohenzollern und deren historische Unterstützung des Nationalsozialismus“ (19/13545) vorgelegt, der federführend im Ausschuss für Kultur und Medien beraten wird. Die Grünen fordern die Bundesregierung darin auf, dem Bundestag vor einem Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Haus Hohenzollern über die Rückgabe von Kulturgütern diese Vereinbarung zur Billigung vorzulegen und den Bundestag über die zuvor geführten Verhandlungen zu informieren. Die Bundesregierung sei nicht berufen, in geheimen Verhandlungen mit den Hohenzollern für den Bund die Bewertung dieser für die deutsche Geschichte wesentlichen Frage selbstständig vorzunehmen. Angesichts der historischen Bedeutung der Frage bedürfe es einer Antwort des Bundestages.
Modernisierung des Strafverfahrens: Ein weiterer Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Modernisierung des Strafverfahrens durch digitale Dokumentation der Hauptverhandlung“ (19/13515) wurde an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen. Die Bundesregierung wird darin aufgefordert, das Strafverfahrensrecht zu modernisieren. Erstinstanzliche strafgerichtliche Hauptverhandlungen an Land- und Oberlandesgerichten sollten ab 2021 obligatorisch in Bild und Ton dokumentiert werden. In der Regel sollte die Dokumentation am gleichen Tag allen Verfahrensbeteiligten zugänglich gemacht werden. Die Bild-Ton-Dokumentation sollte in der Revision verwendet werden. Die Fraktion tritt ferner dafür ein, den Richter- und Verteidigerwechsel zu erleichtern.
Stellung der Staatsanwaltschaft: Ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Stellung der Staatsanwaltschaft rechtsstaatlich modernisieren“ (19/13516) wurde federführend an den Rechtsausschuss überwiesen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Zuständigkeit der Gerichte für die Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls bestimmt, das externe Einzelfallweisungsrecht der Justizministerien gegenüber den jeweiligen Staatsanwaltschaften im Gerichtsverfassungsgesetz ausdrücklich auf evident rechtsfehlerhafte Entscheidungen sowie Fehl-oder Nichtgebrauch von Ermessen beschränkt und die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen für die transparente Ausübung eines solchen Weisungsrechts definiert. Überprüft werden müsse auch der gegenwärtige Status des Generalbundesanwalt/der Generalbundesanwältin beim Bundesgerichtshof als politischem Beamten/politischer Beamtin, der/die jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden kann, und zwar mit Blick auf den Schutz des Legalitätsprinzips, die Begrenzung des externen Einzelfall-Weisungsrechts und im Vergleich zu den Regelungen, die für die Ernennung und Entlassung der/des künftigen Europäischen Generalstaatsanwalts/der Generalstaatsanwältin gelten.
(vom/26.09.2019)