Global Magnitsky Act, Lebensmittel und Klima, Einflussnahme Chinas
Mit drei Petitionen hat sich der Petitionsausschuss unter Vorsitz von Marian Wendt (CDU/CSU) in seiner öffentlichen Sitzung am Montag, 14. September 2020, befasst. Zunächst ging es um die Forderung, der Bundestag solle die Möglichkeit schaffen, durch ein aus den USA bekanntes Verfahren (Global Magnitsky Act), die Vermögen von Menschenrechtsverletzern einzufrieren und ihnen die Einreise nach Deutschland zu untersagen. Im Anschluss wurde über eine Kennzeichnungspflicht von bei der Lebensmittelherstellung verursachten Treibhausgasemissionen diskutiert. Den Abschluss bildete eine Petition, in der Maßnahmen verlangt werden, um die Einflussmöglichkeiten Chinas und anderer „nicht demokratisch legitimierter Regierungen“ auf deutsche und europäische Wirtschaftsunternehmen zu beschränken.
Erste Petition: Global Magnitsky Act
Die Bundesregierung setzt bei der Einführung eines „Magnitsky Act“ auf eine gemeinsame, europäische Regelung. „Wir unterstützen ein europäisches EU-Menschenrechtssanktionsregime“, sagte Petra Sigmund, Leiterin der Abteilung Asien und Pazifik im Auswärtigen Amt. Für eine solche Regelung, die es der Europäischen Union ermöglichen würde, Sanktionen gegen Personen in Nicht-EU-Staaten zu verhängen, die schwere Menschenrechtsverletzungen begangen haben oder für solche Taten verantwortlich sind, setze sich die Bundesregierung im Rahmen ihrer EU-Ratspräsidentschaft ein.
Die Verhandlungen darüber liefen, so die Vertreterin des Auswärtigen Amtes. Ziel der Bundesregierung sei es, bis Ende des Jahres eine Regelung abzustimmen. Diese solle vergleichbare individuelle Sanktionen umfassen wie der aus den USA bekannte „Magnitsky Act“, darunter also zum Beispiel Konto- oder Vermögenseinfrierungen oder Einreiseverbote.
Petent befürwortet nationale Regelung
Der Petent Ralf Gronau stellte in seinem Statement klar, dass seine Petition zwar insbesondere auf die „brutalen Menschenrechtsverletzungen der Kommunistischen Partei China verweise“. Eine gesetzliche Regelung, für die er sich einsetze, solle aber „natürlich auch im Fall von Sanktionen gegen Menschenrechtsverletzer aus anderen Staaten anwendbar sein“. Gronau plädierte für eine nationale statt einer europäischen Regelung: „Es ist wichtig, schnell zu handeln“, mahnte der Petent.
Eine europäische Lösung könne jedoch schwerer zu erreichen sein. Und selbst wenn ein „europäischer Rahmen“ gesetzt würde, erwarte er einen sehr „zähen Prozess“, so Gronau, bis es zu einer Entscheidung über konkrete Sanktionen komme. Naheliegender sei für ihn daher ein Gesetz auf deutscher Ebene. Andere Staaten wie Schweden oder die Niederlande arbeiteten derzeit auch an nationalen Gesetzen.
„Da, wo es geht, europäisch handeln“
Die Vertreterin des Auswärtigen Amtes verwies im Gegenzug darauf, dass das Grundgesetz dazu verpflichte, „da, wo es geht, europäisch zu handeln“. „Wir haben derzeit keine nationale Grundlage, um nationale Sanktionen zu ergreifen“, erklärte Sigmund. Die Sorge, es sei zu langwierig und schwierig, sich auf europäischer Ebene auf ein einheitliches Regime zu einigen, teile sie zudem nicht.
Die politische Einigung der EU-Außenminister dazu gebe es bereits seit Dezember 2019, auch die inhaltlichen Eckpunkte lägen auf dem Tisch. Derzeit würden die technischen Details verhandelt.
„Wirksamkeit einer europäischen Lösung wesentlich größer“
Das Sanktionsinstrument müsse zwar einstimmig verabschiedet werden, räumte Sigmund ein. Das brauche Zeit. Aber bei vergleichbaren Regimen habe man sich innerhalb der EU auch so einigen können – etwa um auf Cyberangriffe oder Chemiewaffennutzung zu reagieren. Und: Die Wirksamkeit und Effektivität einer europäischen Lösung sei wesentlich größer, so Sigmund.
Der Vorschlag, bei Entscheidung über das Verhängen einer konkreten Sanktion auf europäischer Ebene vom Konsensprinzip abzurücken und stattdessen mit qualifizierter Mehrheit zu entscheiden, um schneller zu Ergebnissen zu kommen, fand ebenfalls nicht die Zustimmung der Außenamtsvertreterin. „Wir haben die Erfahrung gemacht, dass sich dann nicht alle daran halten.“ Gerade Sanktionsregelungen erforderten Einstimmigkeit.
Zweite Petition: Lebensmittelproduktion und Klima
Die Bundesregierung sieht die Einführung einer Kennzeichnungspflicht von bei der Lebensmittelproduktion verursachten Treibhausgasen kritisch. „Den CO2-Abdruck eines jeden Produktes auszuweisen, hält unser Haus für extrem schwierig“, sagte Uwe Feiler (CDU/CSU), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) während der Beratung der zweiten Petition.
Dafür müsse die gesamte Wertschöpfungskette mitbetrachtet werden. Die entsprechenden Daten zusammenzutragen, sei für Unternehmen „nicht so einfach“. Mit zusätzlicher Bürokratie sollten gerade kleinere und mittlere Betriebe nicht belastet werden.
Petent: Lebensmittel verursachen 25 Prozent der Emissionen
Für eine Kennzeichnungspflicht von Treibhausgasen wie Kohlendioxid auf der Packung von Lebensmitteln hatte der Petent Tobias Goj, Geschäftsführer des Haferdrink-Herstellers Oatly, in seiner Petition plädiert. Während deutsche Autohersteller bereits heute in der gesetzlichen Pflicht stünden, die absoluten CO2-Emissionswerte von Neuwagen anzugeben, seien Lebensmittelhersteller davon bislang ausgenommen. Dabei sei das „Lebensmittelsystem für 25 Prozent aller globalen Emissionen verantwortlich“, betonte Goj.
Damit sich Verbraucher besser über Klimakosten von Nahrungsmitteln informieren könnten, brauche es eine verbindliche CO2-Kennzeichnung, so der Petent. Dafür spreche sich auch der Wissenschaftliche Beirat für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz in einem Gutachten aus. Das Beispiel einer wachsenden Zahl von Unternehmen, die den CO2-Fußabdruck ihrer Produkte freiwillig offenlegen, zeige zudem, dass dies – auch bei komplexen Produkten – durchaus möglich sei. Dank einer Fülle verfügbarer Daten könne der CO2-Fußabdruck heute auch „einfach und deutlich kostengünstiger ermittelt werden als noch vor zehn Jahren“.
„Wir haben bereits viele Kennzeichnungssysteme“
Feiler erklärte, dass sein Ministerium derzeit prüfe, ob eine Kennzeichnung von CO2-Emissionswerten „Bestandteil eines umfangreicheren Nachhaltigkeitssystems“ sein könne. Einen extra Ausweis des CO2-Fußabdruckes hält er aber nicht für sinnvoll. „Wir haben bereits sehr viele Kennzeichnungssysteme“, sagte Feiler und verwies etwa auf Bio-, Tierwohl- und Nutriscore-Label sowie die Kennzeichnung regionaler Produkte. Wichtig bei jeder Kennzeichnung sei, dass der Verbraucher „leicht und einwandfrei“ erkenne könne, „was er kauft“. Ein weiteres Label könne eher zur Verwirrung beitragen.
„Ein Schnellschuss hilft nicht weiter“
Ziel sei also vielmehr eine Kennzeichnung, die bisherige Systeme zusammenbringe. Hier könnten CO2-Emissionen durchaus miteinbezogen werden, so der Parlamentarische Staatssekretär. Aber diese seien nicht der einzige Faktor: „Auch Schadstoffemissionen, der Ressourcen- oder Wasserverbrauch eines Produktes spielen eine Rolle.“ Das alles müsse „eingehend und mit allen Beteiligten“ diskutiert werden. Ein „Schnellschuss“ helfe nicht weiter, so Feiler.
Die Bundesregierung unterstütze die „Farm-to-Fork“-Strategie der Europäischen Kommission für eine nachhaltigere Lebensmittelproduktion. Bei einer entsprechenden Kennzeichnung für Lebensmitteln setze sie auf Freiwilligkeit, nicht auf Pflicht.
Dritte Petition: Einflussnahme Chinas
Während der Beratung der dritten Petition machte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Thomas Bareiß (CDU), deutlich, dass die Bundesregierung ein Verbot von ausländischen Investitionen in deutsche Unternehmen ablehnt. Als Exportnation lebe Deutschland von der Globalisierung.
Ein solches Verbot hätte starke Auswirkungen auf die Exportstärke, würde Deutschland als Wirtschaftsnation schaden und auch Arbeitsplätze kosten, sagte der Staatssekretär. Benötigt würden offene Märke und zugleich eine Schutzfunktion, die die Bundesregierung aber auch eingeführt habe.
Petent: Abhängigkeit von China reduzieren
Der Petent Thomas Wilke hatte in seiner Eingabe vom Bundestag verlangt, Gesetze zu erlassen und seinen Einfluss auf die EU geltend zu machen, „um die Abhängigkeit von der Volksrepublik China und anderen nicht demokratischen Staaten auf ein Mindestmaß zu reduzieren, damit Vertreter von Diktaturen in Vorständen und Aufsichtsräten von europäischen Unternehmen keinen Einfluss nehmen können“.
Um eine negative Einflussnahme von nicht demokratisch legitimierten Regierungen auf die europäische Wirtschaft zu vermeiden, seien Beschränkungen im freien Kapitalverkehr notwendig, heißt es in der Eingabe. Der Petent erinnert an die Zeit vor 1990, als es verboten gewesen sei, „Geräte der IT-Technik in den Bereich des Warschauer Paktes zu bringen, um die technische Entwicklung des militärischen Gegners nicht zu unterstützen“. Derzeit sei es aber so, dass europäische Firmen Maschinen nach China lieferten, wodurch dortige Unternehmen in die Lage versetzt würden, aufgrund geringerer Herstellungskosten die europäische Wirtschaft zu unterbieten.
„Einheitliche Position Europas gegenüber China nötig“
Vor den Abgeordneten machte Wilke deutlich, dass es eine einheitliche Position Europas gegenüber China brauche. Die Corona-Krise habe gezeigt, dass man sich in Sachen Arzneimittelherstellung nicht von China abhängig machen dürfe. Handel mit China, so der Petent, solle grundsätzlich weiterhin möglich sein. Nicht aber bei Technologien, die auch militärisch missbraucht werden könnten.
Richtig sei der vom Petenten geäußerte Gedanke, Europa solle mit einer Stimme in Wirtschaftsangelegenheiten mit China sprechen, sagte Staatssekretär Bareiß. Dies zu erreichen sei nicht einfach. Die Bundesregierung arbeite aber daran. Mit Blick auf die Abhängigkeiten bei der Arzneimittelherstellung sagte der Regierungsvertreter: Um für Krisen künftig gewappnet zu sein, werde bei Medikamenten und Schutzeinrichtungen eine Bevorratung und eine Produktion gebraucht, um im Notfall die Grundversorgung sicherstellen zu können.
Bareiß: Diebstahl geistigen Eigentums „nicht akzeptabel“
Nicht akzeptabel sei es, wenn es in China zum Diebstahl geistigen Eigentums komme, betonte Bareiß. Das habe Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) in Gesprächen mit der chinesischen Regierung deutlich gemacht. Diese Forderung sollte auch Bestandteil eines Abkommens zwischen der EU und China sein.
Bareiß ging auch auf das gescheiterte Freihandelsabkommen mit den USA ein. Damit hätte es gelingen können, einen gemeinsamen westlichen Wirtschaftsraum als Gegenmacht zu China zu schaffen, befand er. Dieses Momentum sei aber leider verlorengegangen. Dennoch glaube er, dass der Wirtschaftsraum Europa mit seinem technologischen Vorsprung China die Stirn bieten „und damit unsere Werte verteidigen kann“. (sas/hau/14.09.2020)