Überweisungen im vereinfachten Verfahren
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 17. Oktober 2019, eine Reihe von Vorlagen zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen:
Abkommen mit der Ukraine: Ein Abkommen der Bundesrepublik Deutschland mit der Ukraine vom 7. November 2018 über soziale Sicherheit ist Gegenstand eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung (19/13449). Federführend wird sich der Ausschuss für Arbeit und Soziales mit der Vorlage befassen. Mit dem Abkommen soll unter anderem eine Doppelversicherung in der Renten- und Unfallversicherung von Arbeitnehmern, die in das jeweils andere Land entsandt worden sind, vermieden werden. Sie sollen künftig allein den Rechtsvorschriften eines Vertragsstaates, in der Regel des Heimatstaates, unterliegen.
Anästhesietechnische und Operationstechnische Assistenten: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf über die Ausbildung zur Anästhesietechnischen und Operationstechnischen Assistenz vorgelegt (19/13825). Die Vorlage wird federführend im Gesundheitsausschuss beraten. Wie die Bundesregierung schreibt, kommt der Gesetzentwurf der Forderung nach einer bundeseinheitlichen Regelung des Anästhesietechnischen Assistenten sowie des Operationstechnischen Assistenten nach. Das Ausbildungsziel verdeutliche die modernen Aufgaben der beiden Berufe und entspreche dem breiten Tätigkeitsspektrum der Berufsangehörigen. Weitere Neuerungen betreffen die Vernetzung von theoretischem und praktischem Unterricht mit der praktischen Ausbildung, die Einführung einer Ausbildungsvergütung und die Voraussetzungen für das Führen der Berufsbezeichnung. Damit sollen die Berufsbilder attraktiver und deren Stellung innerhalb der Gesundheitsberufe gestärkt werden. Mit der Aufwertung soll zudem der derzeitige Mangel an qualifiziertem Fachpersonal in beiden Berufen gemildert werden.
Pharmazeutisch-technische Assistenten: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Ausbildung der pharmazeutisch-technischen Assistentinnen und Assistenten (PTA-Reformgesetz) eingebracht (19/13961), zu dem nun auch die Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundestages vorliegt (19/14088). Federführend wird der Entwurf im Gesundheitsausschuss beraten. Durch die Änderungen soll die Mitwirkung der pharmazeutisch-technischen Assistenten an der Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln weiter professionalisiert werden. Ebenso soll damit nach Angaben der Bundesregierung erreicht werden, dass der Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten attraktiv bleibt und mit anderen Ausbildungsberufen konkurrieren kann. Damit soll auch einem Fachkräftemangel in Apotheken entgegengewirkt werden. Zudem soll das Gesetz über den Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten inhaltlich und strukturell grundlegend reformiert werden. Dazu zählten die Verwendung zeitgemäßer Begriffe und eine geschlechterdifferenzierte, geschlechterneutrale und gleichstellungsorientierte Sprache.
Internationaler Eisenbahnverkehr: Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/13962) sieht eine Änderung des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) vom 9. Mai 1980 in der Fassung des Änderungsprotokolls vom 3. Juni 1999 vor. Die federführende Beratung des Entwurfs übernimmt der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur. Die 13. Generalversammlung der Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) hat am 25. und 26. September 2018 Änderungen des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) und seiner Anhänge E und G sowie einen neuen Anhang H beschlossen. Die beschlossenen Änderungen treten für alle Mitgliedstaaten mit Ausnahme derjenigen, die vor Inkrafttreten der Änderungen erklärt haben, dass sie den Änderungen nicht zustimmen, in folgendem Zeitpunkt in Kraft: die Änderungen des Übereinkommens zwölf Monate nach Genehmigung durch zwei Drittel der Mitgliedstaaten, die Änderungen der Anhänge zum Übereinkommen zwölf Monate nach Genehmigung durch die Hälfte der Mitgliedstaaten. Die Änderungsbeschlüsse des Übereinkommens regeln nach Darstellung der Bundesregierung Bereiche, die sowohl in die Zuständigkeit der Europäischen Union als auch ihrer Mitgliedstaaten fallen (sogenannte gemischte Übereinkommen). Im Hinblick auf die in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallenden Regelungen sei zur völkerrechtlichen Ratifikation ein deutsches Vertragsgesetz erforderlich, schreibt die Regierung.
Haushaltsjahr 2018: Der Bundesminister der Finanzen hat die Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2018 beantragt (19/11040). Dazu legt er die Haushaltsrechnung sowie die Vermögensrechnung des Bundes 2018 vor. Einen entsprechenden Antrag hat der Finanzminister auch an den Präsidenten des Bundesrates gerichtet. Der Antrag wird federführend im Haushaltsausschuss beraten.
Stadtnatur: Die Bundesregierung informiert über ihren Masterplan Stadtnatur und ihr Maßnahmenprogramm für eine lebendige Stadt (19/11220). Federführend wird die Unterrichtung der Bundesregierung im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit beraten. Die Stadtnatur sei unter anderem „unverzichtbar für die Erhaltung der biologischen Vielfalt“, diene der Gesundheit, fördere den gesellschaftlichen Zusammenhalt und „leiste einen wichtigen Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel“, heißt es in der Vorlage. Zudem seien vielfältige Grünflächen „wichtige Lernräume“ für insbesondere junge Menschen. In dem Programm definiert die Bundesregierung insgesamt 14 Ziele und ordnet diesen 26 spezifische Maßnahmen zu. So soll unter anderem im Bundesprogramm Biologische Vielfalt ab 2020 ein neuer Förderschwerpunkt „Stadtnatur“ geschaffen werden. Der Aspekt soll zudem in weiteren Bundesprogrammen gestärkt werden.
Steuergleichheit: Die AfD-Fraktion will in einem Antrag (19/14070) Steuergleichheit sicherstellen und die Bundesfinanzhof-Entscheidung zur sogenannten „Urlaubssteuer“ schnell im Bundessteuerblatt veröffentlichen. Der Bundesfinanzhof habe im August 2019 entschieden, dass Hotelkontingente, die der klagende Reiseveranstalter bei Übernachtungsbetrieben eingekauft hat, um damit eine Pauschalreise zusammenzustellen, nicht der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung unterliegen. Damit sei nun höchstrichterlich entschieden, dass die von der Reisebranche als „Urlaubssteuer“ bezeichnete Hinzurechnungspraxis der Finanzverwaltung rechtswidrig ist, schreibt die Fraktion. Sie fordert die Regierung auf, die Entscheidung zeitnah im Bundessteuerblatt zu veröffentlichen. Federführend wird die Vorlage im Finanzausschuss beraten.
Düngeverordnung: Ein Antrag der AfD (19/14071) will landwirtschaftliche Familienbetriebe vor den Folgen einer Änderung der Düngeverordnung schützen. Die Vorlage wird federführend im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft beraten. Die Fraktion strebt auf europäischer Ebene eine Aussetzung der EG-Nitratrichtlinie zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen an, um die Maßnahmen des 2017 geänderten Düngerechts evaluieren zu können, mit deren Erkenntnissen dann gegebenenfalls Änderungen am Düngerecht vorgenommen werden könnten. Bei erforderlichen neuen Regelungen sollten landwirtschaftliche Familienbetriebe diese wirtschaftlich tragbar umsetzen können, heißt es in dem Antrag.
Publikationen in der Entwicklungspolitik: Im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung wird ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Deutschsprachige Publikationen von ministeriell mandatierten, politisch handlungsempfehlenden Institutionen in der Entwicklungspolitik“ (19/14068) federführend beraten. Die Regierung solle darauf hinwirken, dass sämtliche Publikationen des Deutschen Evaluierungsinstituts der Entwicklungszusammenarbeit und des Deutschen Instituts für Entwicklungspolitik auf Deutsch veröffentlicht werden. Bei einer zwei- oder mehrsprachigen Veröffentlichung sei zunächst oder zeitgleich eine Veröffentlichung auf Deutsch vorzusehen.
Mobbing am Arbeitsplatz: Beschäftigte vor Mobbing am Arbeitsplatz zu schützen ist Thema eines Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/6128). Federführend wird der Antrag im Ausschuss für Arbeit und Soziales beraten. Durch den Antrag soll Mobbing als Rechtsbegriff als eine Form der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts definiert werden. Außerdem sollen die Schutzrechte von Betroffenen im Arbeitszeitgesetz konkretisiert werden. So soll dort die Verantwortung der Arbeitgeber, die Beschäftigten vor Mobbing zu schützen, explizit aufgenommen werden. Die Grünen fordern außerdem, dass die Arbeits- und Verwaltungsgerichte mit einem solchen Gesetz eine Rechtsgrundlage analog zum Allgemeinen Gleichstellungsgesetz erhalten.
Zulassung von Pestiziden: Die Grünen wollen gravierende Mängel bei Pestizidzulassungsverfahren beheben und Umwelt und Natur dadurch wirksamer schützen. Ein entsprechender Antrag (19/14090) wird federführend im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft beraten. Die Bundesregierung solle sich auf EU-Ebene für eine schnelle und umfassende Anwendung der Bienenleitlinien der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) von 2013 einsetzen auf die Umsetzung der Vorschläge des Europäischen Parlaments und der Bundestagspetition Pestizidkontrolle zur Reform von Zulassungsverfahren hinwirken. Künftig sollten im Rahmen von Zulassungsverfahren zusätzliche Studien zu bislang unzureichend berücksichtigten Risikobereichen erstellt werden.
Brexit EU-Haushalt Ausführungs- und Finanzierungsgesetz 2020: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Erteilung der Zustimmung nach Paragraf 8 des Integrationsverantwortungsgesetzes zum Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung des Rates über Maßnahmen betreffend die Ausführung und die Finanzierung des Gesamthaushaltsplans der Union im Jahr 2020 im Zusammenhang mit dem Austritt des Vereinigten Königreiches aus der Union“ (19/14021) wurde zur federführenden Beratung an den Haushaltsausschuss überwiesen. Durch das Gesetz sollen die innerstaatlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass der deutsche Vertreter im Rat dem Vorschlag für eine EU-Verordnung über Maßnahmen betreffend die Ausführung und die Finanzierung des Gesamthaushaltsplans der EU im Jahr 2020 im Zusammenhang mit dem Brexit zustimmen darf. Der Verordnungsvorschlag sieht die Möglichkeit vor, dass das Großbritannien und dort ansässige Stellen im gesamten Haushaltsjahr 2020 weiter als förderfähig gelten und daher weiter EU-Zahlungen aufgrund von in der Vergangenheit eingegangenen Verpflichtungen erhalten. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass das Land auch nach dem Austrittsdatum seine Beiträge zum EU-Haushalt 2020 entrichtet. In der Höhe richten sich diese nach dem Ansatz im Haushaltsentwurf 2020, angepasst um einen Faktor, der die Abweichungen im endgültigen EU-Haushalt 2020 berücksichtigt. Zudem muss sich Großbritannien verpflichten, Kontrollen und Prüfungen, die den gesamten Durchführungszeitraum der Programme abdecken, zu akzeptieren. Unter den gleichen Voraussetzungen wäre Großbritannien außerdem berechtigt, sich 2020 auch nach dem Austrittsdatum an Aufforderungen, Ausschreibungen und Wettbewerben zu EU-Programmen zu beteiligen, was wiederum weitere Zahlungen aus dem EU-Haushalt nach sich ziehen könnte. Ausgenommen sind Maßnahmen, bei denen eine Teilnahme von Nicht-EU-Staaten aus Sicherheitsgründen ausgeschlossen ist oder die Europäische Investitionsbank oder der Europäische Investitionsfonds beteiligt sind. Ebenfalls nicht vom Anwendungsbereich umfasst sind Maßnahmen des Solidaritätsfonds der EU und des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung, soweit diese – wie derzeit geplant – auf die Bewältigung der Brexit-Folgen ausgerichtet sind. Sollte die Europäische Kommission im Laufe des Jahres 2020 durch Beschluss feststellen, dass die oben genannten Voraussetzungen von Großbritannien nicht mehr erfüllt werden, würden die Begünstigungen enden, heißt es in dem Gesetzentwurf.
Bundeswehreinsatz im Ausland: Im Rechtsausschuss wird ein Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Bundesverfassungsgerichts (19/14025) federführend beraten. Dabei geht es um die Verankerung eines Verfahrens zur Überprüfung von Entscheidungen über den Einsatz der Bundeswehr im Ausland. Beschlüsse des Bundestages, mit denen er dem Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte im Ausland zustimmt, seien nach gegenwärtigem Recht vom Bundesverfassungsgericht kurzfristig und umfassend nicht überprüfbar, schreibt die Fraktion. Bei derartig wesentlichen Angelegenheiten müsse aber die Möglichkeit bestehen, dass verfassungsrechtliche Grundsatzfragen letztverbindlich durch das Bundesverfassungsgericht beantwortet werden. Das Bundesverfassungsgericht habe in seinem Beschluss vom 17.September 2019 (2 BvE 2 / 16) zum Syrien-Einsatz ausgeführt, dass die Ermöglichung verfassungsgerichtlicher Kontrolle Sache des Gesetzgebers sei. Die Grünen wollen nun im Bundesverfassungsgerichtsgesetz eine neue Verfahrensart verankern, wie das die Fraktion 2016 (18/8277) vorgeschlagen hatte.
Deutsche Entwicklungspolitik: Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag eine „transparente Dokumentation deutscher Entwicklungspolitik“ (19/14072). Die Vorlage wird federführend im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung beraten. Die deutsche Entwicklungspolitik solle transparent, einheitlich und vollständig an einer zentralen Stelle dokumentiert werden, fordert die Fraktion. Ein Schwerpunkt solle auf messbare Auswirkungen deutscher Entwicklungspolitik gelegt werden.
Einbürgerung von im Nationalsozialismus Verfolgten: Ein Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Einbürgerung von im Nationalsozialismus Verfolgten und deren Nachfahren umfassend und klar gesetzlich regeln“ (19/14063) wird federführend im Innenausschuss beraten. Laut FDP sollen neben Personen, denen die deutsche Staatsangehörigkeit im Nationalsozialismus entzogen worden ist, und deren Nachfahren die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Dies solle auch für Personen und deren Nachfahren gelten, die Deutschland verlassen haben, um drohender NS-Verfolgung zu entgehen, und die dabei die deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben. Deren Ehepartner sollten ebenfalls einen Anspruch auf Einbürgerung erhalten.
Entbürokratisierung von Hartz IV: Im Ausschuss für Arbeit und Soziales wird der Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Hartz IV entbürokratisieren – Bagatellgrenze einführen“ (19/14064) federführend erörtert. Die FDP will eine Bagatellgrenze von 25 Euro für Aufhebungs- und Erstattungsverfahren von Jobcentern.
Umsatzsteuer auf Menstruationsprodukte: Der Finanzausschuss wird federführend einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Umsatzsteuer auf Menstruationsprodukte absenken“ (19/10280) beraten. Die Fraktion will, dass Menstruationsprodukte in die Liste der Gegenstände aufgenommen werden, für die die Umsatzsteuer auf von 19 auf sieben Prozent ermäßigt wird. Außerdem soll sichergestellt werden, dass Menstruationsprodukte in öffentlichen Einrichtungen und öffentlichen Gesundheitsstellen kostenlos zur Verfügung gestellt werden. In der Begründung heißt es, einkommensabhängige Steuern wie die Umsatzsteuer seien sozial ungerecht. Die Steuerbelastung wirke umso stärker, je niedriger das Einkommen sei. Wer ohnehin weniger Geld zur Verfügung habe, gebe es vor allem für den täglichen Bedarf aus. Mit wachsendem Einkommen sinke der Anteil des Einkommens, der für alltägliche Konsumausgaben verwandt werde.
Pflegelöhne auf Tarifniveau: Ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Pflegelöhne auf Tarifniveau sofort refinanzieren“ (19/14023) wird federführend im Ausschuss für Arbeit und Soziales beraten. Die Fraktion will, dass die Bundesregierung ein Finanzierungskonzept vorlegt, um die im Rahmen der laufenden Tarifverhandlungen zu vereinbarenden Tarifverträge für die Altenpflegebranche bundeseinheitlich refinanzieren zu können, ohne dass die Menschen mit Pflegebedarf und deren Angehörige zusätzlich finanziell belastet werden. Die Finanzierungsbedingungen müssten bis zum Inkrafttreten des Pflegelöhneverbesserungsgesetzes zweckgebunden abgesichert werden.
Aufnahme unbegleiteter Flüchtlingskinder: Ein weiterer Antrag der Linken mit dem Titel „Für eine schnelle Aufnahme unbegleiteter Flüchtlingskinder aus den Hotspots in Griechenland“ (19/14024) wurde an den federführenden Innenausschuss überwiesen. Die Fraktion will alle unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge aus den Hotspots der griechischen Ägäis-Inseln aufnehmen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge solle angewiesen werden, die nach der EU-Dublin-Verordnung geltenden Regelungen zur Übernahme von Asylverfahren aus Griechenland großzügig wahrzunehmen und vor allem die Übernahme unbegleiteter Flüchtlingskinder und von Familienangehörigen hier lebender Flüchtlinge unkompliziert zu ermöglichen.
Militäroffensive der Türkei: Ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Militäroffensive der Türkei in aller Schärfe verurteilen und klare Konsequenzen ziehen“ (19/14094) wird federführend im Auswärtigen Ausschuss beraten. Die Bundesregierung solle sich für einen sofortigen Stopp des türkischen Angriffs in Nordsyrien einzusetzen – bilateral, auf europäischer Ebene, bei den Vereinten Nationen und im Rahmen der Nato. Der Einmarsch der Türkei in Syrien solle als erneut völkerrechtswidrig verurteilt und Position auf allen diplomatischen Ebenen bekräftigt werden, heißt es in dem Antrag. (ste/vom/17.10.2019)