Die Koalitionsfraktionen wollen den Konsum von Tabakwaren und elektronischen Zigaretten weiter senken. Ein Anliegen, das von Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft am Montag, 29. Juni 2020, unter der Leitung von Alois Gerig (CDU/CSU) durchweg begrüßt wurde. Der konkrete Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes, der starke Werbebeschränkungen für jegliche Tabakerzeugnisse vorsieht, stieß dennoch nicht auf volle Zustimmung. Mehrere Experten plädierten für ein vollständiges Werbeverbot.
„Gesetzentwurf schließt Lücke im Jugendschutz“
Dr. Tobias Effertz, Privatdozent an der Universität Hamburg, lobte in seiner Stellungnahme zunächst die angestrebte Gesetzesänderung als „wichtigen, richtigen Schritt“, der eine „schwerwiegende Lücke im Jugendschutz und in der Tabakkontrolle in Deutschland“ schließe.
Maßnahmen wie das Verbot der Außenwerbung für Tabakprodukte und E‐Zigaretten sowie das grundsätzliche Verbot der Tabak‐ und E‐Zigarettenwerbung vor Kinofilmen mit Altersfreigabe für Kinder und Jugendliche seien „geeignet und verhältnismäßig“, die entsprechenden Gesetzesänderungen zudem verfassungskonform.
Zusammenhang zwischen Tabakwerbung und Rauchbeginn
Ähnlich positiv äußerte sich auch Prof. Dr. Reiner Hanewinkel, Leiter des Instituts für Therapie- und Gesundheitsforschung in Kiel. Tabakwerbung gelte als eigenständiger Risikofaktor für den Beginn des Rauchens im Jugendalter, so der Psychologe.
Diverse wissenschaftliche Studien belegten einen kausalen Zusammenhang zwischen der Wahrnehmung von Tabakwerbung und dem späteren Beginn des Rauchens. Die geplanten Werbebeschränkungen für Tabakprodukte und E-Zigaretten seien deshalb ein „riesiger Schritt nach vorne“.
Verbot von Sponsoring und Promotion gefordert
Laura Graen, Expertin für Menschenrechte und Tabakkontrolle, begrüßte zwar grundsätzlich den vorliegenden Gesetzentwurf. Allerdings handele es sich dabei insgesamt doch nur um ein „teilweises Verbot, das nur für Tabakaußenwerbung gilt und deshalb wenig wirksam ist“, bemängelte die Sachverständige. „Schon jetzt machen Promotion und Sponsoring über 60 Prozent der Werbeausgaben der Tabakindustrie aus, fast 150 Millionen Euro im Jahr“, so Graen.
Es sei zu erwarten, dass die Ausgaben zukünftig sogar noch steigen. Besser sei daher ein umfassendes Verbot von Werbung, Promotion und Sponsoring, um Kinder und Jugendliche zu schützen, betonte sie und erinnerte unter anderem daran, dass Deutschland zahlreiche Menschenrechtsabkommen ratifiziert habe, die „für Tabakkontrolle relevante Menschenrechte“ anerkennen.
„Übergangsregelungen streichen“
Ebenso deutlich plädierten auch Dr. Ulrike Helbig, Deutsche Krebshilfe, und die Leiterin der Stabsstelle Krebsprävention des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ), Dr. Ute Mons, für ein vollumfängliches Tabakwerbeverbot. Begrenzte Verbote gäben der Tabakindustrie weiterhin die Möglichkeit, auf nicht beschränkte Werbekanäle wie Sponsoring und Promotion auszuweichen.
Aufgrund der Ausnahmen für den Tabakfachhandel bleibe auch im Stadtbild Tabakwerbung weiterhin sichtbar, kritisierte Mons. „Nicht nachvollziehbar“ sei zudem, dass die Außenwerbebeschränkungen bei Tabakerhitzern und E-Zigaretten erst 2023 beziehungsweise 2024 in Kraft treten sollen. Auch diese Tabakerzeugnisse enthielten diverse giftige Stoffe, stellte Helbig klar. Beide Expertinnen empfahlen, die Übergangsregelungen zu streichen.
„Raucherquote höher als in anderen Industriestaaten“
Dr. Thomas Schulz vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) wies darauf hin, dass der Anteil von Rauchern in Deutschland sinke. Diese Entwicklung sei unter anderem auf einen verbesserten Jugend- und Nichtraucherschutz, verschärfte Warnhinweise, gesundheitliche Aufklärung und bereits bestehende Werbeverbote insbesondere im Fernsehen zurückzuführen.
Dennoch liege die Raucherquote mit etwa 25 Prozent in Deutschland deutlich höher als in vergleichbaren Industrieländern wie den Niederlanden oder Großbritannien, wo weitreichende Werbeverbote existierten. Nach Fortschritten der Regulierung von Zusatzstoffen folgten nun auch in Deutschland Fortschritte bei den Werbeverboten.
Keine Gleichbehandlung von E-Zigaretten
Prof. Dr. med. Martin Storck, Direktor der Klinik für Gefäß- und Thoraxchirurgie in Karlsruhe, begrüßte zwar grundsätzlich Werbeverbote für Tabakprodukte, betonte aber, dass eine „Gleichbehandlung von Verbrennungszigaretten und risikoreduzierten Varianten“ wie E-Zigaretten und Tabakerhitzer ein „falsches Signal“ sende. Diese seien keineswegs risikolos, setzten aber 90 Prozent weniger Schadstoffe als normale Zigaretten frei. Ein Umstieg auf solche Produkte sei zu befürworten – „wenn die Alternative das Weiterrauchen ist“.
Und dies gelte für die allermeisten Raucher in Deutschland: Weniger als 20 Prozent der 17 Millionen Raucher probierten ernsthaft eine Entwöhnung, so der Mediziner, die anderen brauchten Hilfe – etwa in Form von E-Zigaretten. Storck forderte trotz des berechtigten Interesses an Prävention im Hinblick auf Jugendliche, die Risikominimierung von erwachsenen Rauchern nicht außer Acht zu lassen.
Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD
Konkret soll laut Koalitionsentwurf (19/19495) Außenwerbung künftig nur noch für Geschäfte des Fachhandels möglich sein, sofern diese an den Außenwänden oder im Schaufenster angebracht ist. Ferner soll die Kinowerbung weiter eingeschränkt werden. Ein generelles Verbot von Tabakwerbung vor Filmen, bei denen Kinder und Jugendliche anwesend seien können, soll die bisher geltende zeitliche Beschränkung auf Filme nach 18 Uhr ablösen. Damit ist Werbung für Tabakwaren oder ähnliche Produkte nur noch bei Filmen ohne Jugendfreigabe möglich.
Die Tabakwirtschaft hat für beide Werbeträger bisher jährlich etwa 100 Millionen Euro aufgewendet. Diese Einnahmen fehlen der Werbeindustrie künftig. Die Einschränkungen für Außenwerbung sollen stufenweisen in Kraft treten, sie gelten ab dem 1. Januar 2022 für Tabakwaren, ab dem 1. Januar 2023 für Tabakerhitzer und ab dem 1. Januar 2024 für elektronische Zigaretten. Die veränderten Vorgaben für Kinowerbung und ein Verbot von Gratisproben soll schon zum 1. Januar 2021 gelten. Der Entwurf sieht zudem vor, nikotinfreie elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter den nikotinhaltigen Produkten gleichzusetzen.
Die Fraktionen begründen ihren Gesetzentwurf mit dem Gesundheitsschutz der Verbraucher, da kein anders Produkt bei „bestimmungsgemäßem Gebrauch gleichermaßen gesundheitsschädlich wie Tabakprodukte“ sei. Ein Werbeverbot sorge zudem für einen verbesserten Jugendschutz, da sich Jugendliche der Außenwerbung nicht entziehen können. (sas/fno/30.06.2020)
Liste der geladenen Sachverständigen
Einzelsachverständige:
- Dr. Tobias Effertz, Privatdozent
- Laura Graen
- Prof. Dr. Reiner Hanewinkel
- Dr. Ulrike Dorothea Helbig-Schuster
- Dr. Ute Mons, Privatdozentin
- Dr. Thomas Schulz
- Prof. Dr. med. Martin Storck