Parlament

Abschließende Beratungen ohne Aussprache

Ohne vorherige abschließende Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 2. Juli 2020, über eine Reihe von Vorlagen abgestimmt: 

Erleichterung des Internationalen Seeverkehrs: Der Bundestag nahm den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Übereinkommen vom 9. April 1965 zur Erleichterung des Internationalen Seeverkehrs (FAL-Übereinkommen, 19/19380) einstimmig an. Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses vor (19/20625). Mit dem Gesetzentwurf wird die Zustimmung des Bundestages zu dem Übereinkommen einschließlich der Anlage in ihrer aktuellen Fassung eingeholt, schreibt die Bundesregierung. Ziel des Übereinkommens ist es den Angaben zufolge, den internationalen Seeverkehr zu erleichtern und zu beschleunigen und unnötige Verzögerungen für Schiffe und an Bord befindliche Personen und Güter zu vermeiden. Hierzu bezwecke das Übereinkommen eine Reduzierung, Vereinfachung und Vereinheitlichung von nationalen Formalitäten, die beim Einlaufen, Aufenthalt und Auslaufen von zivilen Seeschiffen in und aus Häfen der Vertragsparteien zu erfüllen sind, heißt es in dem Gesetzentwurf. 

Änderung des Seearbeitsgesetzes: Ebenfalls einstimmig nahm der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein viertes Gesetz zur Änderung des Seearbeitsgesetzes (19/19383) an, zu dem der Ausschuss für Arbeit und Soziales eine Beschlussempfehlung vorgelegt hatte (19/20661). Damit wird das Seearbeitsgesetz an Änderungen des Seearbeitsübereinkommens angepasst, die die Internationale Arbeitskonferenz (IAK) im Juni 2018 beschlossen hat. Die Änderungen haben zum Ziel, „Seeleute im Falle der Gefangennahme infolge seeräuberischer Handlungen oder bewaffneter Raubüberfälle auf Seeschiffe finanziell abzusichern“. Auch die Besatzungsmitglieder von Kauffahrteischiffen, die die Bundesflagge führen, sollen von den Neuregelungen profitieren. Das Heuerverhältnis endet während der Gefangennahme nicht. Der Beendigungszeitpunkt wird auf den Zeitpunkt der Freilassung verschoben und die Fortzahlung der Heuer während der Gefangenschaft des Besatzungsmitglieds „bis zum festgestellten Todeszeitpunkt in der Gefangenschaft oder bis zur ordnungsgemäßen Heimschaffung“ angeordnet. Zudem beginnt die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage grundsätzlich erst nach der Freilassung des Besatzungsmitglieds. Geregelt wird ferner ein ausdrückliches Beschäftigungsverbot für blinde Passagiere. 

Doppelbesteuerungsabkommen mit Finnland: Einstimmig nahm das Parlament auch den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Protokoll vom 18. November 2019 zur Änderung des Abkommens vom 19. Februar 2016 mit Finnland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen (19/19385) an. Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vor (19/20656). Unter anderem wurde eine Missbrauchsvermeidungsklausel in das Abkommen aufgenommen.

Altölentsorgung: Der Bundestag stimmte der zweiten Verordnung der Bundesregierung zur Änderung abfallrechtlicher Bestimmungen zur Altölentsorgung (19/19372, 19/19655 Nr. 2.2) in der vom Umweltausschuss geänderten Fassung (19/20657) an. CDU/CSU, SPD und FDP stimmten dafür, die Linksfraktion votierte dagegen, die AfD und die Grünen enthielten sich. Der Bundesrat hatte in seiner Sitzung am 15. Mai 2020 dem bisherigen Verordnungsentwurf der Bundesregierung mit Änderungsmaßgaben zugestimmt. Diese Maßgaben hat die Bundesregierung mit der Neuvorlage nach eigenen Angaben unverändert übernommen. Die Verordnung dient vor allem der Umsetzung von Vorgaben des EU-Legislativpakets zur Kreislaufwirtschaft.

Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht: Der Bundestag befürwortete gegen die Stimmen der AfD eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz zur Übersicht 8 über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (19/20713). Darin wird empfohlen, von einer Äußerung oder einem Verfahrensbeitritt zu den 13 Streitsachen abzusehen. In sieben Fällen handelt es sich um Verfassungsbeschwerden, in fünf Fällen um einen Aussetzungs- und Vorlagebeschluss und in einem Fall um eine Kommunalverfassungsbeschwerde.

Beschäftigte in den Einrichtungen der Behindertenhilfe: Keine Mehrheit fand ein Antrag der FDP, der eine Einmalzahlung an Beschäftigte in den Einrichtungen der Behindertenhilfe (19/19507) forderte. Die Zahlung einer Prämie an die Beschäftigten in Altenpflegeeinrichtungen sei ein wichtiges Signal, schreiben die Abgeordneten. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hatte dazu eine Beschlussempfehlung vorgelegt (19/20674).

Heimische Tourismuswirtschaft: „Mit guter Vorbereitung durch die Krise – Heimische Tourismuswirtschaft pandemiefest machen“ (19/19119) lautete ein weiterer Antrag der FDP, der ebenfalls abgelehnt wurde und zu dem eine Beschlussempfehlung des Tourismusausschusses vorlag (19/20715). Nur die FDP stimmte dafür, die Linksfraktion enthielt sich, die übrigen Fraktionen stimmten dagegen. Die FDP sprach sich dafür aus, die laufenden Arbeiten an einer Nationalen Tourismusstrategie einzustellen. Stattdessen sollte die Bundesregierung bis zum Herbst 2020 in Absprache mit den Ländern ein Maßnahmenpaket entwickeln, „um die heimische Tourismuswirtschaft effektiv vor den wirtschaftlichen Auswirkungen neuer Pandemiewellen zu schützen“.

Besteuerung von Unternehmen: Abgelehnt wurde zudem ein Antrag der FDP mit der Überschrift „Unternehmen schnell und effizient entlasten – Ist-Versteuerung als bundesweiten Standard setzen“ (19/20062), zu dem eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vorlag (19/20722). Nur die FDP stimmte dafür, die AfD und die Grünen enthielten sich, die übrigen Fraktionen stimmten dagegen. Bei der Ist-Versteuerung werde der Steuertatbestand für geschäftliche Tätigkeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen erst mit der Zahlung des Kunden fällig – im Unterschied zur Versteuerung nach vereinbarten Entgelten (Soll-Versteuerung), heißt es erläuternd in der Vorlage.

Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht: Angenommen wurde eine Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses über „zu den Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht 1 BvR 78 /20, 1 BvR 96 /_20 und 1 BvR 288 /_20“ (19/20632). Die AfD stimmte dagegen, die Linksfraktion und die Grünen enthielten sich, die übrigen Fraktionen stimmten dafür. In den Verfassungsbeschwerdeverfahren wenden sich die Beschwerdeführer gegen einzelne Bestimmungen des Bundes-Klimaschutzgesetzes und rügen darüber hinaus unter anderem ein Unterlassen des Bundesgesetzgebers und der Bundesregierung, geeignete Maßnahmen zur Einhaltung des verbleibenden nationalen Kohlendioxid-Budgets zu ergreifen. Beschlossen wurde, zu den Streitverfahren eine Stellungnahme abzugeben und einen Prozessbevollmächtigten zu bestellen.

Kinderbonus: Gegen die Stimmen der AfD abgelehnt wurde ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Kinderbonus für alle Eltern“ (19/20675). Die Bundesregierung sollte aufgefordert werden, den Kinderbonus auszuzahlen, ohne eine Verrechnung mit dem Kindersteuerfreibetrag vorzunehmen. Erwerbstätige Eltern sollten bei weiteren Vorhaben durch Konjunkturpakete, Steuerreformen und Anpassung der Sozialbeiträge, besonders im Hinblick auf Entlastungen, berücksichtigt werden.

Beschlüsse zu Petitionen: Der Bundestag nahm 29 Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen ab, die beim Bundestag eingegangen sind und im Petitionsausschuss beraten wurden. Es handelt sich dabei um die Sammelübersichten 571 bis 599 (19/20151, 19/20152, 19/20153, 19/20154, 19/20155, 19/20156, 19/20157, 19/20158, 19/20159, 19/20160, 19/20161, 19/20162, 19/20636, 19/20637, 19/20638, 19/20639, 19/20640, 19/20641, 19/20642, 19/20643, 19/20644, 19/20645, 19/20646, 19/20647, 19/20648, 19/20649, 19/20650, 19/20651, 19/20652).

Herstellung von Krebsmedikamenten in Apotheken

Darunter findet sich auch eine Petition mit der Forderung, die Regelungen für die Herstellung von Krebsmedikamenten in Apotheken zur Sicherheit der Patienten zu ändern. Die Petenten sprechen sich für unangekündigte Kontrollen der Apotheken, eine Plausibilitätskontrolle des Wareneingangs und -ausgangs, die Kontrolle und Stichproben von „Rückläufern“ sowie die Zulassung von mehr Schwerpunktapotheken zwecks Vermeidung von Monopolen aus. Zugleich wird eine Verbesserung im Whistleblower-Schutz, die Einführung einer Dokumentationspflicht und die Bekanntgabe der Herstellungszeiten gefordert. 

Begründet wird die Eingabe unter anderem damit, dass im Zusammenhang mit der Herstellung von Medikamenten in einer Apotheke, insbesondere bei der Herstellung von Parenteralia, die gesetzlichen Grundlagen des Arzneimittelgesetzes und der Apothekenbetriebsordnung greifen würden. Diese Bundesgesetze würden von den Bundesländern ausgeführt, heißt es in der Petition. Der Bundesgesetzgeber schreibe derzeit aber keine konkreten Intervalle der Überwachung vor, sondern fordere eine „regelmäßige Überwachung“.

„Dem Anliegen wurde teilweise entsprochen“

Die in der Sitzung des Petitionsausschusses am 17. Juni 2020 verabschiedete Beschlussempfehlung sieht nun vor, das Petitionsverfahren abzuschließen „weil dem Anliegen teilweise entsprochen worden ist“. Zur Begründung verweisen die Abgeordneten unter anderen darauf, dass schon jetzt die Herstellung von Parenteralia in Apotheken nach den Vorschriften der Apothekerbetriebsordnung ausführlich zu dokumentieren sei.

Dies schließe Art und Menge sowie die Chargenbezeichnung oder Prüfnummer der verwendeten Ausgangsstoffe ein, „sodass auch insoweit eine Rückverfolgung gewährleistet ist“, schreiben die Abgeordneten.

„Voraussetzungen für hinreichende Anbietervielfalt erfüllt“

Mit Blick auf die in der Petition geforderte Zulassung von mehr Schwerpunktapotheken heißt es in der Beschlussempfehlung: Ob eine Apotheke sich in der Herstellung von patientenindividuellen Zytostatikzubereitungen engagieren will, sei ihre unternehmerische Entscheidung. Mit dem GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz sei eine Ausschreibung der Versorgung mit diesen Arzneimitteln durch die Krankenkassen – und damit eine exklusive Versorgungsberechtigung – ausgeschlossen worden. Somit sind aus Sicht des Ausschusses die Voraussetzungen für eine hinreichende Anbietervielfalt erfüllt.

Schutz vor systematischen Unterdosierungen

Was die unangemeldeten behördlichen Inspektionen in Apotheken angeht, so würden diese der Vorlage zufolge in Paragraf 64 Absatz 3 des Arzneimittelgesetzes konkretisiert. Erweitert worden sei auch die Befugnis der Überwachungsbehörden zur Einsichtnahme in Unterlagen.

Dadurch sei ein Abgleich zwischen den erworbenen und den zur Herstellung der Arzneimittel verwendeten Mitteln und Wirkstoffen möglich, womit zum Schutz der Patienten beispielsweise systematische Unterdosierungen bei der Herstellung von Arzneimitteln aufgedeckt werden könnten, schreibt der Petitionsausschuss. Er könne vor diesem Hintergrund ein weiteres Tätigwerden nicht in Aussicht stellen und empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen. (hau/vom/ste/02.07.2020)