Petitionen

Hausabwässer, psychia­tri­sche Kliniken, elektro­ni­sche Patien­ten­akten

Mit drei Petitionen hat sich der Petitionsausschuss unter Vorsitz von Marian Wendt (CDU/CSU) in seiner öffentlichen Sitzung am Montag, 15. Juni 2020, befasst.

Erste Petition zur Einleitung ungeklärter Abwässer

Das Wasserhaushaltsgesetz untersagt grundsätzlich die Einleitung ungeklärter Abwässer in Flüsse und Bäche. Das machte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesumweltministerium, Florian Pronold (SPD), während der Erörterung der ersten Petition (Id-Nr. 98019) deutlich. In Fällen extremen Starkregens könne es aber vorkommen, dass die vorhandene Kanalisation mit all ihren Rückhaltebecken und anderen Vorrichtungen nicht ausreicht, um die Wassermengen aufzufangen und zu klären und so Wasser aus den Mischkanalsystemen eingeleitet werde, räumte er ein.

Dies habe vielfach mit den in die Jahre gekommenen Kanalisationssystemen zu tun, für deren Wartung und Instandsetzung jedoch die Länder zuständig seien, sagte Pronold. Festzustellen sei aber auch, „dass sich die Qualität unserer Oberflächengewässer in den letzten Jahren konsequent verbessert hat“, fügte er hinzu.

„Einleitung von ungeklärtem Abwasser stoppen“

Grundlage war eine öffentliche Petition des Landwirts Christian Lohmeyer, der gefordert hatte, die Einleitung von ungeklärtem Abwasser aus Haushalten in die Flüsse und Bäche zu stoppen. Die maroden und oft völlig veralteten Kanalisationen unter den meisten deutschen Städten müssten saniert werden, schreibt er in der Petition. Es brauche eine Bewertung des momentanen Umfangs der Einleitung sowie der in den Abwässern enthaltenen Substanzen. Einleitungspunkte müssten zudem umgehend kenntlich gemacht werden, sodass diese auch bei normalen Wasserständen erkannt werden.

Während der Sitzung widersprach Lohmeyer der Einschätzung des Umwelt-Staatssekretärs, wonach es zu einer ungeklärten Einleitung des Hausabwassers nur bei Fällen extremen Starkregens kommen könne. Das Beispiel Wilhelmshaven zeige, dass schon bei Niederschlägen ab zehn Liter pro Quadratmeter in der Stunde die Abwässer konsequent in die Nordsee eingeleitet würden. In Berlin fänden die Einleitungen in die Spree bis zu 60 Mal pro Jahr statt. Dies zeige, „dass die Einleitung von ungeklärten Abwässern in Flüsse, Bäche und Meere gängige Praxis in Deutschland zu sein scheint“. Lohmeyer sprach sich für eine Kennzeichnung der Einleitungsstellen aus, damit unter anderen Wassersportler, Badende und Angler sich daran im Interesse des Gesundheitsschutzes orientieren können.

„Flächen massiv entsiegeln“

Einig waren sich Petent und Regierungsvertreter in der Einschätzung, dass es eine massive Entsiegelung von Flächen geben müsse, damit das Regenwasser, statt die Abwasserkanäle zu fluten, in den Boden versickern könne. Lohmeyer forderte zudem, die Kanalisation, die oft aus dem 19. Jahrhundert stamme, zu erneuern.

Staatssekretär Pronold sagte dazu: „Wir setzen darauf, dass die Länder in Zusammenarbeit mit den Kommunen Stück für Stück ihre Kanalisation verbessern und auf die vermehrt kommenden Starkregenereignisse einstellen.“ Dies sei eine Herkulesaufgabe für die nächsten 20 bis 30 Jahre. Er wolle nicht ausschließen, dass der Bund die Länder dabei unterstützen wird, sagte der Ministeriumsvertreter.

Zweite Petition zur Personalausstattung in der Psychiatrie

Die in der Richtlinie über die Ausstattung der stationären Einrichtungen der Psychiatrie und Psychosomatik mit dem für die Behandlung erforderlichen therapeutischen Personal gemäß Paragraf 136a Absatz 2 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) enthaltenen Mindestvorgaben für die personelle Ausstattung der stationären Einrichtungen stoßen auf Kritik bei Betroffenen. Das wurde während der Beratung der Petition der im Februar 2020 verstorbenen Vorsitzenden des Bundesverbandes der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen (BApK), Gudrun Schliebener, deutlich (Id-Nr. 99626).

In der Petition werden geeignete Maßnahmen gefordert, „damit in psychiatrischen, kinder- und jugendpsychiatrischen und psychosomatischen Kliniken flächendeckend und in allen Altersgruppen ausreichend Personal und genügend Zeit für eine gute Behandlung zur Verfügung stehen“. Zu beobachten sei derzeit das Gegenteil: Patienten, deren Angehörige und die Mitarbeiter der psychiatrischen, kinder- und jugendpsychiatrischen und psychosomatischen Kliniken seien infolge von Arbeitsverdichtung und unzureichenden Personalschlüsseln „am Limit“, heißt es in der Petition.

„Trialogische Expertenkommission einsetzen“

Schliebeners Vertreter, BApK-Vorstandsmitglied Rüdiger Hannig, sprach sich während der Sitzung für die Einsetzung einer paritätisch besetzten „trialogischen Expertenkommission“ mit Ärzten, Betroffenen und Angehörigen beim Bundesgesundheitsministerium zur Erarbeitung einer zukunftsfähigen Psychiatrie in Deutschland für die Wahrung von Grundrechten der Betroffenen und Angehörigen aus. Statt einer evidenzbasierten und leitliniengerechten Lösung seien mit der Richtlinie psychiatrische Strukturen von vor mehr als 30 Jahren abgebildet worden, kritisierte Hannig.

Der den Petenten begleitende Direktor der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie an den Charité Berlin, Prof. Dr. Andreas Heinz, nannte die Untergrenzendiskussion „verheerend“. Setze man diese zu tief, sparten Kliniken möglicherweise Personal ein. Setze man sie zu hoch an, müsse man damit rechnen, dass Kliniken – etwa in Brandenburg – vom Markt verschwinden und sich somit die Anreisewege für die Patienten verlängern. „Wir brauchen ein zielgerichtetes Soll“, sagte Heinz und verstärkte die Forderung nach Schaffung eines trialogischen Beirates.

„Mindestvorgaben als untere Haltelinie“

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium Dr. Thomas Gebhart (CDU) sieht diesen Bedarf nicht. Der Gesetzgeber habe den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beauftragt, entsprechend Paragraf 136a Absatz 2 Satz 1 des SGB V Vorgaben zu erarbeiten, was dieser – unter Mitarbeit und Mitberatung von Patientenvertretern – fristgerecht getan habe. Dabei habe das Ministerium seine Rechtsaufsicht sehr ernsthaft wahrgenommen, betonte Gebhart. Im Ergebnis habe man sich für Mindestvorgaben entschieden, „die auch überschritten werden dürfen und nur eine untere Haltelinie darstellen“. Ein Therapiekonzept sei bewusst nicht vorgegeben worden.

Die Richtlinie sei im Übrigen erst am 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Aus Sicht des Parlamentarischen Staatsekretärs ist es daher „zu früh“, um zu bewerten, wie die Mindestvorgaben sich auswirken. Geplant sei, die Vorgaben ständig weiterzuentwickeln und alle zwei Jahre zu prüfen, ob eine Anpassung nötig ist, sagte Gebhart.

Dritte Petition zu elektronischen Patientenakten

Aus Sicht Gebharts ist die elektronische Patientenakte „ein Herzstück der Digitalisierung im Gesundheitswesen“ an. Mit ihr könnten sich Ärzte schneller einen Überblick über die Gesundheitsdaten der Patienten verschaffen und damit Zeit sparen für die eigentliche Untersuchung. Zudem könnten Doppeluntersuchungen sowie der Verlust von Informationen vermieden werden, so Gebhart während der Beratung der dritten Petition zu elektronischen Patientenakten (ePA Id-Nr. 98780).

Bei all dem gelte, dass dies für die Versicherten freiwillig sei. „Der Patient entscheidet, ob und in welchem Umfang er die elektronische Patientenakte Nutzen möchte“, sagte Gebhart. Der Patient entscheide, welche Daten dort aufgenommen werden und welche nicht. Ebenso entscheide er, welche Daten welchem Leistungserbringer zur Verfügung gestellt werden. Hinsichtlich des Datenschutzes, so Gebhart weiter, nehme die Gematik (Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH) eine zentrale Rolle ein – nach den Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).

Petent sieht Schweigepflicht für Ärzte in Gefahr

Kritik an den Planungen zur ePA übte der Münchner Psychiater und Psychotherapeut Dr. Andreas Meißner. In seiner Petition hatte er darauf hingewiesen, dass die Schweigepflicht für Ärzte in Gefahr sei, wenn alle Ärzte, Psychotherapeuten, Apotheker und Krankenhäuser in Deutschland verpflichtet werden, sich über die Telematik-Infrastruktur (TI) miteinander zu vernetzen.

Sämtliche Diagnosen und Patientendaten aller gesetzlich Versicherten sollen laut seiner Petition in elektronischen Patientenakten (ePA) auf zentralen Servern privater Betreiber außerhalb der Praxen gespeichert werden. Patientendaten, Diagnosen und Befunde seien jedoch besonders sensibel und schützenswert, gibt Meißner zu bedenken. Daten auf zentralen Servern könnten gehackt, veröffentlicht, missbraucht, verändert und gelöscht werden.

„Dezentrale Datenspeicherung der richtige Weg“

Vor dem Ausschuss sagte Meißner, die ePA sei „nicht sicher und medizinisch nicht sinnvoll“. Da die Patienten ihre Daten verbergen könnten, würden auch Doppeluntersuchungen nicht verhindert. Der Psychiater und Psychotherapeut kritisierte, dass die Entscheidung für eine TI-Vernetzung und die ePA über die Köpfe der Ärzte hinweg erfolgt sei. Aber auch die meisten Patienten, so zeigte sich Meißner überzeugt, wollten keine zentrale Datenspeicherung.

Richtig sei es, die Daten dezentral zu speichern, befand der Petent. Ein Notfalldatensatz und der Medikationsplan gehörten in die Hand der Patienten. Sie sollten auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert und ohne Telematik-Infrastruktur auslesbar sein, forderte Meißner. (hau/14.07.2020)