Parlament

Ja zu SPD- und Nein zu AfD-Wahl­vorschlägen

Ohne Debatte hat der Bundestag am Donnerstag, 18. Juni 2020, Wahlvorschläge der SPD-Fraktion zur Besetzung von zwei Gremien zugestimmt und Wahlvorschläge der AfD-Fraktion zur Besetzung von vier Gremien abgelehnt.

Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas

Dabei handelt es sich zunächst um Wahlvorschläge für die Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der „Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas“. Gegen die Stimmen der AfD-Fraktion wurde der SPD-Abgeordnete Dirk Wiese als Nachfolger der aus dem Bundestag ausgeschiedenen Abgeordneten Dr. Eva Högl, der neuen Wehrbeauftragten, gewählt (19/20023).

Die AfD hatte die Abgeordnete Nicole Höchst vorgeschlagen (19/19254), die mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen bei einigen Enthaltungen aus der CDU/CSU-Fraktion nicht gewählt wurde. Zuletzt hatte sie am 7. Mai 2020 für das Gremium kandidiert (19/17731). Alle anderen Fraktionen hatten gegen diesen Wahlvorschlag gestimmt. Höchst hatte zuvor schon am 5. März 2020 (19/16805), am 16. Januar 2020 (19/15981), am 12. Dezember 2019 (19/14330), am 17. Oktober 2019 (19/13018), am 27. Juni 2019 (19/10566) und am 16. Mai 2019 (19/10196) kandidiert. In den weiter zurückliegenden Wahlgängen war jeweils der Abgeordnete Uwe Witt ins Rennen gegangen. Weder Höchst noch Witt erreichten je die erforderliche Mehrheit. Die AfD-Bewerber stellten sich zum 14. Mal dieser Wahl.

Das Kuratorium der „Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas“ beschließt über alle grundsätzlichen Fragen, die zum Aufgabenbereich der Stiftung gehören. Es bestellt den Direktor und den Beirat. Alle Fraktionen des Deutschen Bundestages, die Bundesregierung, das Land Berlin, der Förderkreis Denkmal für die ermordeten Juden Europas e. V., der Zentralrat der Juden in Deutschland, die Jüdische Gemeinde zu Berlin, das Jüdische Museum Berlin, die Stiftung Topographie des Terrors und die Arbeitsgemeinschaft der KZ-Gedenkstätten in Deutschland entsenden ihre Vertreterinnen und Vertreter.

Stiftung „Deutsches Historisches Museum“

Zum Mitglied des Kuratoriums der Stiftung „Deutsches Historisches Museum“ wählte der Bundestag gegen die Stimmen der AfD die SPD-Abgeordnete Katrin Budde, Vorsitzende des Ausschusses für Kultur und Medien, als Nachfolgerin des aus dem Bundestag ausgeschiedenen Abgeordneten Johannes Kahrs (19/20024).

Die AfD hatte den Abgeordneten Steffen Kotré  und als  Stellvertreterin die Abgeordnete Nicole Höchst nominiert (19/19256), die mit den Stimmen der übrigen Fraktionen bei einigen Enthaltungen aus der CDU/CSU-Fraktion abgelehnt wurden. Kotré hatte auch bei der Wahl am 7. Mai 2020 (19/17733) kandidiert. Alle übrigen Fraktionen stimmten damals gegen diesen Wahlvorschlag. Davor hatte es weitere Wahlgänge am 5. März 2020 (19/16807), am 16. Januar 2020 (19/15983), am 12. Dezember 2019 (19/14332) und am 17. Oktober 2019 (19/14041) gegeben. Kotré stellte sich zum sechsten Mal dieser Wahl.

Das Kuratorium der Stiftung setzt sich aus je fünf Mitgliedern der Bundesregierung, des Deutschen Bundestages und der Bundesländer zusammen. Es überwacht die Tätigkeit der Stiftungsleitung und beschließt über alle grundsätzlichen Fragestellungen des Deutschen Historischen Museums, insbesondere über die Grundzüge der Programmgestaltung, die Satzung, den Wirtschaftsplan, die Bestellung der Abschlussprüfer sowie wichtige Personalentscheidungen.

Bundesstiftung Magnus Hirschfeld

Für die Wahl von Mitgliedern des Kuratoriums der „Bundesstiftung Magnus Hirschfeld“ hatte die AfD (19/19255) den Abgeordneten Uwe Witt vorgeschlagen, als Stellvertreterin die Abgeordnete Joana Cotar (19/19255). Nur die AfD stimmte bei einigen Enthaltungen aus der CDU/CSU-Fraktion für diesen Vorschlag. Bei der Wahl am 7. Mai 2020 hatten sie ebenfalls nur die Stimmen der eigenen Fraktion bei Ablehnung aller übrigen Fraktionen erhalten (19/17892). Bei der vorangegangenen Wahl am 5. März 2020 hatte neben Witt der Abgeordnete Petr Bystron als Stellvertreter kandidiert (19/16806). Witt und Bystron waren bereits am 16. Januar 2020 (19/15982), am 12. Dezember 2019 (19/14331), am 17. Oktober 2019 (19/13019), am 27. Juni 2019 (19/10567) und am 16. Mai 2019 (19/10197) angetreten. Bei den weiter zurückliegenden Wahlgängen hatten Nicole Höchst als Mitglied und Petr Bystron als Stellvertreter kandidiert. Die erforderliche Mehrheit wurde nie erreicht. Die AfD-Bewerber stellten sich zum 14. Mal dieser Wahl. 

Zweck der Stiftung ist die Förderung von Bildung sowie von Wissenschaft und Forschung, um vor allem die nationalsozialistische Verfolgung Homosexueller in Erinnerung zu halten, das Leben und Werk des Arztes und Sexualwissenschaftlers Magnus Hirschfeld (1868-1935) sowie das Leben und die gesellschaftliche Lebenswelt homosexueller Männer und Frauen, die in Deutschland gelebt haben und leben, wissenschaftlich zu erforschen und darzustellen und einer gesellschaftlichen Diskriminierung von homosexuellen Männern und Frauen in Deutschland entgegenzuwirken.

Das Kuratorium unterstützt und überwacht die Geschäftsführung des Vorstands. Es besteht aus 15 Mitgliedern sowie den Mitgliedern, die der Deutsche Bundestag benennen kann. Die Anzahl der vom Deutschen Bundestag zu benennenden Mitglieder ist die kleinstmögliche, bei der jedenfalls jede Fraktion zumindest ein Mitglied benennen kann und die Mehrheitsverhältnisse möglichst gewahrt werden, maximal jedoch neun. Der Bundestag benennt für jedes Mitglied ein stellvertretendes Mitglied.

Deutscher Ethikrat

Für die Wahl der vom Bundestag zu benennenden Mitglieder des Deutschen Ethikrats gemäß der Paragrafen 4 und 5 des Ethikratgesetzes hatte die AfD-Fraktion die Mediziner Prof. Dr. med. Axel W. Bauer und em. Prof. Dr. med. Helmut Hahn als Mitglieder nominiert (19/18943). Auch dieser Wahlvorschlag wurde mit den Stimmen der übrigen Fraktionen bei einigen Enthaltungen aus der CDU/CSU-Fraktion abgewiesen. Beide waren von der Fraktion bereits beim ersten Wahlgang am 23. April 2020 aufgestellt, aber nicht gewählt worden (19/18664).

Der Deutsche Ethikrat bearbeitet gemäß seinem gesetzlichen Auftrag ethische, gesellschaftliche, naturwissenschaftliche, medizinische und rechtliche Fragen sowie die voraussichtlichen Folgen für Individuum und Gesellschaft, die sich im Zusammenhang mit der Forschung und den Entwicklungen insbesondere auf dem Gebiet der Lebenswissenschaften und ihrer Anwendung auf den Menschen ergeben.

Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere die Information der Öffentlichkeit und die Förderung der Diskussion in der Gesellschaft, die Erarbeitung von Stellungnahmen sowie von Empfehlungen für politisches und gesetzgeberisches Handeln für die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag sowie die Zusammenarbeit mit nationalen Ethikräten und vergleichbaren Einrichtungen anderer Staaten und internationaler Organisationen.

Jährlicher Bericht an den Bundestag

Der Deutsche Ethikrat ist in seiner Tätigkeit unabhängig und nur an den durch das Ethikratgesetz begründeten Auftrag gebunden. Die 26 Mitglieder des Deutschen Ethikrates üben ihr Amt persönlich und unabhängig aus. Sie dürfen keine aktiven Mitglieder des Bundestages oder der Bundesregierung beziehungsweise eines Landtages oder einer Landesregierung sein. Die Ratsmitglieder sollen naturwissenschaftliche, medizinische, theologische, philosophische, ethische, soziale, ökonomische und rechtliche Belange in besonderer Weise repräsentieren sowie unterschiedliche ethische Ansätze und ein plurales Meinungsspektrum vertreten.

Gemäß Ethikratgesetz ist der Ethikrat gehalten, einmal jährlich gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung über den Stand der gesellschaftlichen Debatte zu berichten und Rechenschaft über seine Tätigkeit abzulegen. (eis/vom/sas/18.06.2020)

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