Geschäftsordnung

Ein­spruch Brandners gegen einen Ord­nungs­ruf zurück­gewiesen

Mit den Stimmen aller anderen Fraktionen hat der Bundestag am Donnerstag, 18. Juni 2020, den Einspruch des AfD-Abgeordneten Stephan Brandner gegen einen Ordnungsruf zurückgewiesen, den ihm der amtierende Bundestagspräsident Thomas Oppermann (SPD) in der Plenarsitzung am Mittwoch, 17. Juni 2020, während der Vereinbarten Debatte zum Gedenken an den Volksaufstand in der DDR am 17. Juni 1953 erteilt hatte.

Brandners Begründung des Einspruchs

Brandner hatte seinen Einspruch damit begründet, dass er zu Beginn der Rede der Abgeordneten Monika Lazar (Bündnis 90/Die Grünen) „angemessene Kleidung“ gerufen habe. Er habe dafür einen Ordnungsruf mit der Begründung erhalten, dies sei „respektlos“ und stünde ihm nicht zu. Dies sei völlig unverständlich und nicht ansatzweise nachvollziehbar, schreibt Brandner.

Frau Lazar habe braune Wandersandaletten, eine Sieben-Achtel-Khakihose, eine orangefarbene Jeansjacke und darunter soweit ersichtlich einen karierten Kapuzenpullover getragen. Brandner schreibt, er habe von einigen Kollegen gehört, dass diese Art der Kleidung grundsätzlich und gerade zu diesem Anlass nicht angemessen gewesen wäre. Der Ordnungsruf sei also ohne Rechtsgrundlage, willkürlich und möglicherweise aus sachfremden Erwägungen erfolgt und könne daher keinen Bestand haben. (vom/18.06.2020)