Seehofer weist Verantwortung für Scheitern der Pkw-Maut zurück
Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat jede Verantwortung für das Scheitern der Pkw-Maut zurückgewiesen. Er sei überzeugt, dass die Vorgaben des Koalitionsvertrags von 2013 in Bezug auf die Infrastrukturabgabe europarechtskonform hätten umgesetzt werden können, sagte Seehofer am Donnerstag, 28. Mai 2020, vor dem 2. Untersuchungsausschuss („Pkw-Maut“). Außerdem habe er sein zentrales Wahlkampfversprechen halten wollen, eine Pkw-Maut einzuführen, die inländische Fahrzeughalter nicht zusätzlich belaste, erklärte er in der vom Ausschussvorsitzenden Udo Schiefner (SPD) geleiteten Sitzung.
Seehofer widerspricht Ramsauer-Aussagen
Seehofer widersprach damit Aussagen, die sein Parteifreund Dr. Peter Ramsauer in seiner Befragung vor dem Untersuchungsausschuss am 13. Februar 2020 getätigt hatte. Seehofer, erklärte Ramsauer damals, sei maßgeblich für das Maut-Desaster verantwortlich, da er in den Koalitionsvertrag von 2013 eine Formulierung hineinverhandelt habe, die es den Verkehrsministern Alexander Dobrindt und Andreas Scheuer (beide CSU) unmöglich gemacht habe, die Pkw-Maut in Übereinstimmung mit EU-Recht einzuführen. Ramsauer war von 2009 bis 2013 Bundesverkehrsminister.
Im Lauf der Koalitionsverhandlungen nach der Bundestagswahl 2013 habe sein Parteifreund Ramsauer Zweifel an der Ausgestaltung der Pkw-Maut angemeldet, berichtete Seehofer, der damals Parteivorsitzender der CSU war. Welche Motivation Ramsauer für seine Zweifel gehabt habe, sei für ihn bis heute „nicht recht nachvollziehbar“. Für ihn, Seehofer, habe stets im Vordergrund gestanden, sein zentrales Wahlversprechen zu halten. Er habe immer betont, dass inländische Fahrzeughalter durch die Maut nicht zusätzlich belastet werden dürften. „Dann kann ich nicht drei Wochen nach der Wahl sagen, dass die Menschen jetzt doch belastet werden.“
Ramsauer-Gespräch mit EU-Kommissar
Ramsauer hatte hingegen vor dem Ausschuss von einem Gespräch mit dem damaligen EU-Verkehrskommissar Siim Kallas im November 2013 berichtet, in dem dieser gefordert hatte, es müsse nach Einführung der Pkw-Maut Gewinner und Verlierer unter den inländischen Fahrzeughaltern geben. Diese Vorgabe fand keinen Eingang in den Koalitionsvertrag von 2013. Vielmehr stand darin: „Zur zusätzlichen Finanzierung des Erhalts und des Ausbaus unseres Autobahnnetzes werden wir einen angemessenen Beitrag der Halter von nicht in Deutschland zugelassenen Pkw erheben (Vignette) mit der Maßgabe, dass kein Fahrzeughalter in Deutschland stärker belastet wird als heute.“ Dies wurde in der Folge so umgesetzt, dass die Pkw-Maut für inländische Fahrzeughalter durch eine Entlastung bei der Kfz-Steuer kompensiert wurde. Im Juni 2019 erklärte der Europäische Gerichtshof diese Regelung nach einer Klage Österreichs für nicht vereinbar mit EU-Recht.
Eine europarechtskonforme Ausgestaltung der Maut sei sehr wohl möglich gewesen, betonte hingegen Seehofer in seiner knapp dreistündigen Befragung. Beweis dafür sei, dass die EU-Kommission 2016 ihr Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingestellt habe. Auch der EU-Generalanwalt habe in seinem späteren Plädoyer vor dem Europäischen Gerichtshof erklärt, dass die Pkw-Maut mit EU-Recht vereinbar sei. Im Übrigen lasse sich die Position eines EU-Verkehrskommissars „durch Verhandlungen – nicht durch Rechtsbeugung – ändern“.
„Wenn die Kanzlerin etwas nicht will, dann passiert es nicht“
Auf die Bundesverkehrsminister Dobrindt und Scheuer habe er keinen Einfluss genommen, sagte Seehofer weiter. Beschlüsse des Bundestages seien „in eigener Verantwortung eines Bundesministers umzusetzen“. Darüber hinaus widersprach der heutige Innenminister der Vermutung, dass Ramsauer 2013 wegen seiner kritischen Haltung zur Pkw-Maut nicht wieder Minister geworden sei. „So einen kleinkarierten Parteivorsitzenden“, sagte Seehofer, kenne er in keiner Partei.
Ebenfalls nicht zutreffend sei die von Ramsauer geäußerte Vermutung, Bundeskanzlerin Angela Merkel habe 2013 der Formulierung im Koalitionsvertrag nur deshalb zugestimmt, weil sie immer gegen eine Pkw-Maut gewesen sei. „Wenn die Kanzlerin etwas partout nicht will, dann passiert es nicht“, sagte Seehofer.
Gespräche mit Toll Collect
Im Lauf des Jahres 2018 gab es erste Überlegungen, die für die Lkw-Maut zuständige Toll Collect GmbH in die Erhebung der Pkw-Maut einzubeziehen. Konkrete Gespräche zwischen Bundesverkehrsministerium und Toll Collect fanden dann im September und November 2018 statt. Dies ging aus der folgenden Befragung des Zeugen Stefan Stadler hervor.
Stadler war seit 2010 im Bundesverkehrsministerium für Mautfragen (zunächst die Lkw-Maut) zuständig. 2015 wurde er Projektleiter für die Pkw-Maut, und 2017 avancierte er zum stellvertretenden Leiter des Maut-Referats. Am 1. Oktober 2018 wechselte er für fünf Monate in die Geschäftsführung der (kurz zuvor verstaatlichten) Toll Collect, wobei er nach eigenen Angaben als „Aufpasser des Bundes“ fungierte. Seit seinem Ausscheiden bei Toll Collect ist er als Referatsleiter im Verkehrsministerium tätig.
„Neue Handlungsoptionen“
Durch die Verstaatlichung von Toll Collect hätten sich neue Handlungsoptionen ergeben, sagte der Zeuge. Statt eines Betreibermodells sei nun auch die Eigenrealisierung der Pkw-Maut durch den Bund möglich gewesen. In seiner Zeit als Geschäftsführer habe er es zunächst als sinnvoll erachtet, dass Toll Collect diese zusätzliche Aufgabe übernehmen würde. Allerdings sei die aus vier Personen bestehende Geschäftsführung zum Schluss gekommen, Toll Collect könne die Pkw-Maut nicht mehr in dieser Legislaturperiode, sondern frühestens 2021 erheben, da sie als bundeseigene Gesellschaft an das Vergaberecht gebunden sei.
Der Zeuge war – damals noch als Vertreter des Bundesverkehrsministeriums – bei einem Treffen zwischen Toll Collect und Verkehrsministerium am 13. September anwesend. Dabei sei es darum gegangen, herauszufinden, ob Toll Collect die Erhebung der Pkw-Maut oder wenigstens einzelne Leistungen übernehmen könne, sagte der Zeuge. Die Vergabestelle des Ministeriums sei an diesem Gespräch nicht beteiligt gewesen. „Das hatte mit dem Vergabeverfahren nichts zu tun“, begründete dies Stadler; es sei ja um die Eigenrealisierung gegangen.
Nutzung des Zahlstellenterminals von Toll Collect zugesichert
An einem zweiten Treffen am 19. November 2018 habe er – inzwischen als Geschäftsführer von Toll Collect – nicht teilgenommen, um Interessenkonflikten aus dem Weg zu gehen. Im Nachgang zu diesem Treffen äußerte sich einer von Stadlers Co-Geschäftsführern in einer im Ausschuss vorgelesenen E-Mail äußerst ungehalten über den wiederholt vorgetragenen Wunsch des Bundesverkehrsministeriums, Toll Collect solle noch in dieser Legislaturperiode die Pkw-Maut umsetzen.
Am 6. Dezember 2018 kam es zu einem weiteren Treffen. Dabei handelte es sich dem Zeugen zufolge um ein Unterauftragnehmergespräch. In der Folge wurde dem letzten verbliebenen Bieterkonsortium aus Kapsch TrafficCom und CTS Eventim die Nutzung der Zahlstellenterminals von Toll Collect zugesichert. Das trug wesentlich dazu bei, die vom Bieterkonsortium verlangte Summe um rund ein Drittel auf die zwei Milliarden Euro zu reduzieren, die der Bundestag für das Projekt bewilligt hatte.
„Diese Zahlen kann ich nicht nachvollziehen“
Ob mit diesem Vorgehen die anderen Bieter benachteiligt worden seien, da ihnen diese Mitnutzung der Toll-Collect-Terminals nicht angeboten worden sei, könne er nicht beurteilen, da er kein Jurist sei, erklärte der Zeuge. Zudem sei er damals bei Toll Collect tätig gewesen; die vergaberechtliche Prüfung sei Aufgabe des Verkehrsministeriums gewesen. Weitere Fragen, die sich auf die Schadenersatzforderungen des Betreiberkonsortiums nach Kündigung der Verträge bezogen, wollte der Zeuge nur in nichtöffentlicher Sitzung beantworten.
Vor der Öffentlichkeit äußerte sich der Mautexperte zum Verhältnis zu externen Beratern. Dabei widersprach er der Aussage eines Zeugen in einer vorangegangenen Sitzung, wonach auf drei Ministeriumsmitarbeiter 30 Berater gekommen seien. „Diese Zahlen kann ich nicht nachvollziehen“, sagte er. Zwar sei es nötig gewesen, für die „sehr komplexe Materie“ Spezialwissen beizuziehen. Er habe aber aufgrund seiner Erfahrung „sehr viel Input selber einspeisen können“. Ohnehin gelte: „Am Ende entscheidet der Auftraggeber.“ (chb/28.05.2020)
Liste der geladenen Zeugen
- Horst Seehofer, Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat
- Stefan Stadler, Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur