Einrichtung einer jüdischen Militärseelsorge in der Bundeswehr erörtert
In der Bundeswehr soll eine jüdische Militärseelsorge eingerichtet werden. Der Bundestag hat am Freitag, 15. Mai 2020, in erster Lesung einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/18074 neu) beraten, mit dem ein entsprechender Vertrag vom 20. Dezember 2019 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden umgesetzt werden soll. Die Vorlage soll nun im federführenden Verteidigungsausschuss weiterberaten werden.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Ziel des Gesetzesvorhabens ist es, das Grundrecht der jüdischen Soldaten auf freie Religionsausübung und ihren Anspruch auf Seelsorge in der Truppe umzusetzen. Derzeit existiere in der Bundeswehr nur eine evangelische und katholische Militärseelsorge, heißt es in der Gesetzesvorlage.
Konkret sieht der Gesetzentwurf die Einrichtung eines Militärrabbinats mit voraussichtlich 48 Dienstposten vor, das als nachgeordnete Bundesbehörde dem Verteidigungsministerium unterstellt sein soll. Die Kosten beziffert die Bundesregierung auf jährlich rund 4,67 Millionen Euro sowie einmalig auf rund 900.000 Euro. (aw/sas/15.05.2020)