Überweisungen im vereinfachten Verfahren
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 7. Mai 2020, eine Reihe von Vorlagen zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen:
Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur: Im Wirtschaftsausschuss soll ein von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachter Gesetzentwurf zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz –GEIG, 19/18962) weiterberaten werden. Mit der Vorlage sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, den Ausbau der Leitungs- und Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität im Gebäudebereich zu beschleunigen. Die Bereitstellung der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge auf Parkplätzen von Wohn- und Nichtwohngebäuden könne einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die Nutzung von Elektrofahrzeugen zu fördern. Mit den Vorgaben zur Errichtung einer Leitungsinfrastruktur sollen zudem die Voraussetzungen für die rasche Errichtung von Ladepunkten, wo diese erforderlich sind, geschaffen werden.
Planungs- und Genehmigungsverfahren: CDU/CSU und SPD haben einen Gesetzentwurf zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der Covid-19- Pandemie (19/18965) vorgelegt. Dieses Planungssicherstellungsgesetz soll federführend im Ausschuss für Inneres und Heimat beraten werden. Mit dem Gesetz soll gewährleistet werden, dass Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie besondere Entscheidungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung auch unter den erschwerten Bedingungen während der Covid-19-Pandemie durchgeführt werden können. Mit dem Gesetz sollen Alternativen für Verfahrensschritte in Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie in besonderen Entscheidungsverfahren zur Verfügung gestellt werden, bei denen sonst die Verfahrensberechtigten physisch anwesend sein und sich zum Teil in großer Zahl zusammenfinden müssten. Soweit es um die Bekanntmachung von Unterlagen und anderen Informationen geht, sollen diese über das Internet zugänglich gemacht werden. Als Ersatz für Erörterungstermine, mündliche Verhandlungen oder Antragskonferenzen wird das Instrument einer Online-Konsultation eingeführt. Auch eine Telefon- oder Videokonferenz soll möglich sein.
Abfälle in der Rhein- und Binnenschifffahrt: Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Übereinkommens vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (19/18077) soll federführend im Verkehrsausschuss beraten werden. Der Umgang mit gasförmigen Resten flüssiger Ladungen (Dämpfen) in Binnenschiffen, die derzeit häufig ohne weitere Vorkehrungen in die Atmosphäre entlassen werden, soll neu geregelt werden. Es handle sich oft um bedenkliche Stoffe, die schädlich für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sind, schreibt die Regierung. Dämpfe von Aceton und Benzol beispielsweise belasteten die Luft und gerieten über den Niederschlag in die Gewässer.
Telemedien: Die Bundesregierung will das Telemediengesetz und weitere Gesetze ändern. Ein entsprechender Gesetzentwurf (19/18789) wurde zur federführenden Beratung in den Wirtschaftsausschuss überwiesen. Der Entwurf sieht zur Umsetzung der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) für Videosharingplattform-Anbieter die Einrichtung und Vorhaltung eines Verfahrens zur Meldung von Nutzerbeschwerden aufgrund rechtswidriger Inhalte sowie eines Verfahrens zur Prüfung und Abhilfe solcher Nutzerbeschwerden vor. Zudem kann die zuständige Behörde ein Auskunftsverlangen an die Anbieter audiovisueller Mediendienste sowie Videosharingplattform-Anbieter richten. So können diese Diensteanbieter gebeten werden, der zuständigen Behörde die für die Ermittlung des Sitzlandes erforderlichen Tatsachen mitzuteilen. Dies ist laut Regierung praktische Voraussetzung für die durch die Richtlinie vorgegebene Verpflichtung der Mitgliedstaaten, der Europäischen Kommission Listen der ihrer Rechtshoheit unterworfenen audiovisuellen Mediendiensteanbieter sowie Videosharingplattform-Anbieter zu übermitteln. Schließlich werden durch den Entwurf die Regelungen zur Tabakwerbung im Tabakerzeugergesetz sowie die inhaltlichen Anforderungen an Rundfunk und audiovisuelle Medien im Deutsche-Welle-Gesetz an die Neuregelung in der AVMD-Richtlinie angepasst.
Haftungsrecht im Luftverkehr: Ein Entwurf der Bundesregierung für ein drittes Gesetz zur Harmonisierung des Haftungsrechts im Luftverkehr (19/18790) soll federführend im Rechtsausschuss weiterberaten werden. Damit sollen die Haftungshöchstbeträge für Personen-, Verspätungs-, Gepäck- und Güterschäden angehoben werden. Wenn mehrere Flugreisende ihre Ansprüche gemeinschaftlich im Schlichtungsverfahren geltend machen, enthalten die Gebührentatbestände derzeit keine Regelung für den Mehraufwand durch mehrere Beteiligte, was in der Vergangenheit zu Rechtsunsicherheit bei der gebührenrechtlichen Abwicklung geführt hat, schreibt die Regierung. Vorgesehen ist daher, eine Erhöhungsgebühr einzuführen, wonach sich die Verfahrensgebühr für das Schlichtungsverfahren für jeden weiteren Flugreisenden erhöht. Für Verfahren, in denen der Schlichtungsantrag dem Luftfahrtunternehmen zwar zugeleitet, in denen aber kein Schlichtungsvorschlag erforderlich wird, soll ein neuer Ermäßigungstatbestand eingeführt werden. Schließlich soll die Verfahrensgebühr erhöht werden. Sie biete Luftfahrtunternehmen einen Anreiz, sich im Interesse einer gütlichen Einigung aktiv an der behördlichen Schlichtung zu beteiligen, heißt es in dem Entwurf.
Patientendaten: Federführend im Gesundheitsausschuss soll ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG, 19/18793) beraten werden. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Möglichkeiten und Vorteile der elektronischen Patientenakte für alle Versicherten nutzbar zu machen, in gewissem Umfang auch dann, wenn sie nicht über geeignete Endgeräte verfügen. Auch soll die elektronische Patientenakte hinsichtlich ihrer Inhalte, ihrer Nutzung, der Verarbeitungsbefugnisse und der Zugriffskonzeption näher ausgestaltet werden. Durch Anreize und Fristen will die Bundesregierung die Dynamik bei der Einführung der medizinischen Anwendungen der Telematikinfrastruktur steigern. Darüber hinaus soll die Datenverarbeitung sowie die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit in der Telematikinfrastruktur differenziert geregelt werden.
Finanzanlagenvermittler: Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (19/18794) soll federführend im Finanzausschuss beraten werden. Geplant ist, die Aufsicht über die Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als zentrale fachlich spezialisierte Behörde zu übertragen. Die bisherigen Regelungen in der Gewerbeordnung und der Finanzanlagenvermittlungsverordnung sollen weitgehend in das Wertpapierhandelsgesetz übernommen werden. Durch Übergangsvorschriften, vor allem im Hinblick auf bestehende Erlaubnisse und die erforderliche Zusammenarbeit zwischen den bisherigen Aufsichtsbehörden und der BaFin, soll ein möglichst reibungsloser Ablauf der Aufsichtsübertragung sichergestellt werden.
Außenwirtschaft: Ebenfalls ändern will die Bundesregierung das Außenwirtschaftsgesetz und andere Gesetze (19/18895). Dieser Gesetzentwurf soll im Wirtschaftsausschuss federführend beraten werden. Damit soll das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) an die EU-Vorgaben für die Überprüfung von Direktinvestitionen durch Nicht-EU-Angehörige angepasst werden. Darüber hinaus soll eine Regelungs- und Verfolgungslücke geschlosse werden, um die Effektivität der Investitionsprüfung im Hinblick auf rechtliche oder faktische Vollzugshandlungen während des Prüfverfahrens abzusichern. Abflüsse von Informationen oder Technologie, die gravierende Folgen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit Deutschlands haben könnten, müssten auch während einer laufenden Erwerbsprüfung verhindert werden können, schreibt die Regierung. Hinzu kommen Änderungen, die sich aus den Erfahrungen der behördlichen Prüfpraxis der letzten Jahre ableiten. Ziel dieses Gesetzentwurfs sei es, im Falle von kritischen Unternehmenserwerben durch Nicht-EU-Angehörige die öffentliche Ordnung oder Sicherheit noch wirksamer zu gewährleisten, heißt es weiter. Die Attraktivität Deutschlands als Investitionsstandort werde dadurch nicht berührt.
Qualifizierte Finanzberatung: Ein Antrag der FDP-Fraktion (19/18861) sieht vor, qualifizierte Finanzberatung ortsnah und kostengünstig zu erhalten. Demnach soll die Bundesregierung von der geplanten Verlagerung der Aufsicht über die Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzberater Abstand nehmen und den entsprechenden Gesetzentwurf zurückziehen. Stattdessen soll ein Gesetzesentwurf erarbeitet werden, der die Zuständigkeit für die Erlaubniserteilung vollständig auf die Industrie- und Handelskammernüberträgt. Die Vorlage soll federführend vom Finanzausschuss beraten werden.
Menschenrechtsverletzungen in Xinjiang: Ein Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Menschenrechtsverletzungen in Xinjiang thematisieren und verurteilen“ (19/18930) soll federführend im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe beraten werden. Die Bundesregierung wird aufgefordert, die in China begangenen Menschenrechtsverletzungen offen zu kritisieren, die „massiven Menschenrechtsverletzungen“ an der uigurischen und anderen muslimischen Minderheiten in der Provinz Xinjiang gegenüber der chinesischen Regierung zu thematisieren und die chinesische Regierung aufzufordern, die universell gültigen Menschenrechte auf Privatsphäre, Freiheit des Kulturlebens, Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit, Schutz vor Folter und willkürlicher Verhaftung und den Anspruch auf Rechtsschutz zu wahren. Auch solle sie sich gegenüber der chinesischen Regierung dafür einzusetzen, dass diese ihren Verpflichtungen gemäß der von ihr ratifizierten Menschenrechtskonventionen nachkommt.
Arzneimittelversorgung: Die Linksfraktion hat einen Antrag mit dem Titel „Elektronisches Rezept freiwillig und sicher ausgestalten“ (19/18943) eingebracht, der federführend im Gesundheitsausschuss beraten werden soll. Die Linke will die Freiwilligkeit für die Inanspruchnahme des elektronischen Rezepts garantieren und Werbung für kommerzielle Vermittlungen von eRezepten untersagen. Auch solle klargestellt werden, dass das eRezept nur in einer öffentlichen Apotheke eingelöst werden kann.
Gesundheitsdatenschutz: Ebenfalls im Gesundheitsausschuss federführend beraten werden soll ein weiterer Antrag der Linksfraktion. Er will das „Patienteninteresse voranstellen und gemeinwohlorientierten Gesundheitsdatenschutz einführen“ (19/18944). Die Linke fordert einen Gesetzentwurf, der die Einführung der elektronischen Patientenakte bis auf Weiteres aussetzt und für alle Anwendungen der Telematikinfrastruktur und neuen digitalen Anwendungen in der Versorgung durch die gesetzliche Krankenversicherung eine Gefährdungshaftung statt der bislang geltenden Deliktshaftung bei Datenverlust einführt. Ein Schadensersatzanspruch solle bereits dann bestehen, wenn zu schützende Daten nicht zugriffsberechtigten Dritten zugänglich gemacht wurden. Die Hersteller von Apps sollten voll haftbar gemacht werden, eine entsprechende Versicherung solle nachgewiesen werden müssen. Für alle digitalen Anwendungen in der Gesundheitsversorgung müsse sichergestellt werden, dass Daten nicht erhoben und weitergegeben werden, die für die Anwendung nicht notwendig sind. Die Belange von Menschen mit Behinderung oder sehr alten Menschen seien besonders zu berücksichtigen, sodass auch diese Personengruppen an digitalen Angeboten teilhaben können, heißt es im Antrag.
Abmilderung der Covid-19-Folgen: CDU/CSU und SPD haben einen Gesetzentwurf zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Wettbewerbsrecht und für den Bereich der Selbstverwaltungsorganisationen der gewerblichen Wirtschaft (19/18963) eingebracht, der federführend an den Wirtschaftsausschuss überwiesen wurde. Um dem Bundeskartellamt bei der Prüfung von Zusammenschlüssen weiter Ermittlungen in den betroffenen Märkten, vor allem bei dritten Unternehmen, zu ermöglichen, sollen die Prüffristen der Fusionskontrolle einmalig verlängert werden. Die Verlängerung betrifft Anmeldungen von Zusammenschlüssen in der Zeit vom 1. März 2020 bis 31. Mai 2020. Damit die Fortführung von Unternehmen nach der Krise nicht gefährdet wird, soll die Zinspflicht für Bußgelder, für die Zahlungserleichterungen wie Stundung oder Ratenzahlung gewährt sind, bis zum 30. Juni 2021 ausgesetzt werden. Um die Selbstverwaltungsorganisationen der gewerblichen Wirtschaft in die Lage zu versetzen, auch bei Beschränkungen der Versammlungsmöglichkeiten Beschlüsse zu fassen und handlungsfähig zu bleiben, sollen vorübergehend Erleichterungen für die Sitzung der Gremien der Handwerksorganisationen und der Industrie- und Handelskammern geschaffen werden.
Änderung des Bundeswahlgesetzes: CDU/CSU und SPD haben einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (19/18968) vorgelegt, der federführend im Ausschuss für Inneres und Heimat beraten werden soll. Aufgrund der Bevölkerungsentwicklung in den Ländern und Wahlkreisen sei die Einteilung der Wahlkreise für die Bundestagswahl nicht mehr im Einklang mit den Grundsätzen der Wahlkreiseinteilung, schreiben die Fraktionen. Zudem sei aufgrund von Gebiets- und Verwaltungsreformen in mehreren Ländern die Beschreibung von Wahlkreisen nicht mehr zutreffend. Das gegenwärtige Verfahren zur Anpassung der festen Beträge bei der Erstattung der durch die Bundestagswahlen veranlassten Ausgaben der Länder an die Preisentwicklung ermögliche nicht, die Preisentwicklung bis zur Wahl abzubilden und die erforderlichen Mittel im Haushalt des Bundes rechtzeitig bereitzustellen. Der Gesetzentwurf sieht vor, mehrere Wahlkreise neu zuzuschneiden oder neu zu beschreiben. Die festen Beträge im Rahmen der Wahlkostenerstattung des Bundes an die Länder (zugleich für deren Gemeinden) sollen künftig jährlich entsprechend der Preisentwicklung im Vorjahr angepasst werden.
Alterssicherung für Selbstständige: Ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Mit Sicherheit in die Selbstständigkeit – Eine bessere Alterssicherung, mehr Rechtssicherheit und die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige anpassen“ (19/17133) soll federführend im Ausschuss für Arbeit und Soziales beraten werden. Die Grünen schlagen unter anderem vor, Selbstständige, die nicht anderweitig abgesichert sind, in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Außerdem solle das Statusfeststellungsverfahren in der gesetzlichen Rentenversicherung transparenter gestaltet werden. Auch den Zugang zur Arbeitslosenversicherung wollen die Grünen für alle Selbstständigen öffnen.
Sehhilfen: „Sehhilfen als Satzungsleistung – Wettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung stärken“ lautet der Titel eines Antrags der FDP-Fraktion (19/18913), der zur federführenden Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen wurde. Die Fraktion spricht sich dafür aus, Sehhilfen als Satzungsleistung der gesetzlichen Krankenkassen zuzulassen. Bis 2014 hätten einige Krankenkassen Zuschüsse für Sehhilfen angeboten. Diese Angebote seien jedoch als rechtswidrig eingestuft worden, heißt es in dem Antrag. Nach Ansicht der Abgeordneten sollten ärztlich verordnete Sehhilfen wie Brillengestelle und Gläser, zusätzliche Sonnenbrillen in Sehstärke und Kontaktlinsen von den gesetzlichen Krankenkassen als Satzungsleistung angeboten werden dürfen. Den Krankenkassen sollte freigestellt werden, ob und in welchem Umfang sie solche Satzungsleistungen anbieten, schreibt die FDP.
Mieter und Wohnungwirtschaft: „Stärkung des Sozialstaates und Soforthilfe für Mieter und Wohnungswirtschaft“ (19/19017) lautet der Titel eines Antrags der AfD-Fraktion, der im federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales beraten soll. Die AfD will das Arbeitslosengeld I befristet vom 1. März bis längstens 31. Dezember 2020 von bisher 60 beziehungsweise 67 Prozent des letzten Netto-Entgeltes auf 80 beziehungsweise 87 Prozent des letzten Netto-Entgeltes erhöhen, und zwar unabhängig vom Zeitpunkt des Eintritts der Arbeitslosigkeit, wobei der Erhöhungsbetrag durch die vom Leistungsempfänger für seine Wohnung zu zahlende Warmmiete gedeckelt sein soll. Das Kurzarbeitergeld will die Fraktion im selben Zeitraum auf 80 beziehungsweise 87 Prozent des ausgefallenen Arbeitsentgeltes zu erhöhen, wobei auch hier der Erhöhungsbetrag durch die vom Leistungsempfänger zu zahlende Warmmiete gedeckelt sein soll.
Menschen mit Behinderung: „Steuerliche Entlastung von Menschen mit Behinderung“ lautet der Titel eines Antrags der FDP-Fraktion (19/18947), der an den federführenden Finanzausschuss überwiesen wurde. Die FDP will das Einkommensteuergesetz so ändern, dass der Pauschbetrag für den steuerlichen Abzug von Aufwendungen Menschen mit Behinderungen gewährt wird, deren Behinderungsgrad auf mindestens 25 festgestellt ist. Entsprechend sollen die beschränkenden Voraussetzungen aufgehoben werden. Auch sollen die im Gesetz genannten Pauschbeträge für behinderte Menschen, Hinterbliebene und Pflegepersonen deutlich angehoben und künftig dynamisiert werden.
Lebensmittelverschwendung: „Künstliche Intelligenz vermeidet Lebensmittelverschwendung“ ist ein weiterer Antrag der FDP-Fraktion (19/18953) überschrieben, der federführend im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft beraten werden soll. Unter anderem solle sich die Bundesregierung auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass für die Verwendung intelligenter und aktiver Verpackungen ein rechtlich eindeutiger und transparenter Rahmen geschaffen wird. Auch solle sie darauf hinwirken, dass hinderliche und unverhältnismäßige Rahmenrichtlinien wie Vermarktungs- und Handelsnormen überprüft und gegebenenfalls abgeschafft werden. Zudem will die FDP mehr Forschungsvorhaben in Richtung „Intelligente Verpackungen“ anstoßen und dabei den Nachhaltigkeitsaspekt einbeziehen.
Versorgung mit Arzneimitteln: „Versorgungssicherheit mit Arzneimitteln gewährleisten – Produktion in Europa stärken“ (19/18931) ist ein Antrag der FDP-Fraktion überschrieben, den der Gesundheitsausschuss federführend beraten soll. Der Antrag zielt darauf ab, die Herstellung von Arzneimitteln inklusive der Wirk- und Hilfsstoffproduktion nach Deutschland oder zumindest in die Europäische Union zurück zu verlagern. Im Mittelpunkt stehen dabei der Abbau von Bürokratiepflichten, die Prüfung von Investitionszuschüssen für Produktionsstätten und von Zuschüssen, um die Versorgung zu sichern. Im Vergabeverfahren sollen Produktionsstandorte in der EU in den Eignungskriterien berücksichtigt werden, denn dabei würden die Lieferwege verkürzt und die Überwachung der Arzneimittelherstellung erleichtert. Bei der Vergabeentscheidung sollen neben dem Preis die Qualität und die Lieferverlässlichkeit des Unternehmens berücksichtigt werden. Bei der Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeitskriterien sollten die höheren Produktionskosten in der EU anerkannt werden. Mehrfachvergaben sollten zur Regel werden, von der nur ausnahmsweise abgewichen wird. Die Vertragsstrafen bei Lieferausfällen will die Fraktion erhöhen. Sie sollen in einen Topf wandern, aus dem die entsprechenden Mehraufwendungen für die Apotheken zu finanzieren sind.
Entlastung der Kommunen: „Kommunen von krisenbedingten Kosten durch die Corona-Pandemie entlasten und Konjunkturbelebung einleiten“ heißt ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (19/18960). Die federführende Beratung übernimmt der Haushaltsausschuss. Die Bundesregierung solle Gespräche zwischen Bund und Ländern über finanzielle Entlastungsmöglichkeiten für Kommunen koordinieren und die krisenbedingten zusätzlichen Kosten der Unterkunft und Heizung für die Bezieher von Grundsicherung vollständig zu übernehmen, um die Lage überschuldeter Kommunen nicht weiter zu verschlechtern. Die vom Bund bereits beschlossenen Hilfsprogramme für kommunale Unternehmen will die Fraktion öffnen, Laufzeiten und Fristen aller kommunalen Förderprogramme verlängern und für einen begrenzten Zeitraum auf die Kofinanzierungspflicht vor allem für finanzschwache Kommunen verzichten. Mit den Ländern solle eine Lösung der Problematik kommunaler Altschulden erarbeitet werden, um überschuldete Kommunen über die Krise hinaus zu entlasten.
Tourismuswirtschaft: „Die Tourismuswirtschaft in der Krise wirksam unterstützen“ lautet der Titel eines weiteren Antrags von Bündnis 90/Die Grünen (19/18959), der federführend im Tourismusausschuss beratend werden soll. Die Fraktion fordert, einen Rettungsfonds für die Reisewirtschaft im Rahmen der aktuell für Corona-Pandemie zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel einzurichten, der allen Wirtschafts- und Rechtsformen der Tourismuswirtschaft ergänzende Hilfen bereitstellt und dabei auch die gemeinwohlorientierten und Sozialunternehmen berücksichtigt. Die Hilfen sollten von den Unternehmen über einen realistischen Zeitraum von mehreren Jahren zurückgezahlt werden müssen. Für Kleinstunternehmen wie Reisebüros und Solo-Selbstständige sollten sie in nicht rückzahlbare Zuschüsse umgewandelt werden können. Für den Bereich Pauschalreise will die Fraktion einen Kundengeldabsicherungsfonds einrichten, der die Rückerstattung von Kundengeldern bei Insolvenzen von Pauschalreiseveranstaltern sicherstellt und an den Reiseveranstalter je verkaufter Pauschalreise einen Beitrag zahlen. Der Fonds solle auch Anzahlungen für wegen der Corona-Pandemie stornierter Reisen erstatten und so die Liquidität der Reiseveranstalter schützen.
(ste/vom/07.05.2020)