Regierung will Familien bei der Adoption helfen
Einen Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption“ (19/16718) hat der Bundestag am Mittwoch, 29. Januar 2020, nach erster Lesung zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen.
„Ziel ist es, das Wohl der Kinder zu sichern“
Mit dem Adoptionshilfgesetz soll der Koalitionsvertrag umgesetzt werden, indem das Adoptionswesen modernisiert wird und die Strukturen der Adoptionsvermittlung verbessert werden, teilt die Regierung mit. Der Gesetzentwurf stütze sich auf die Erkenntnisse des Forschungs- und Expertiseprozesses zum Bereich Adoption aus der letzten Legislaturperiode.
Ziel des Entwurfs ist es laut Bundesregierung, das Gelingen von Adoptionen zu fördern und damit das Wohl der Kinder zu sichern. Dazu gehöre eine fachlich fundierte Begleitung durch spezialisierte Fachkräfte vor, während und nach der Adoption. Zu diesem Zweck sollen für alle an einer Adoption Beteiligten ein Rechtsanspruch auf nachgehende Begleitung und eine verpflichtende Beratung vor Abgabe der notariellen Beurkundungen bei Stiefkindadoptionen eingeführt werden.
„Offenen Umgang mit der Adoption fördern“
Weiterhin solle ein offener Umgang mit der Adoption gefördert werden. Das Wissen um die eigene Herkunft sei wichtig für eine gute kindliche Entwicklung, schreibt die Regierung. Die Vermittlungsstellen würden daher den Auftrag erhalten, die Adoptiveltern darin zu unterstützen, von Anfang an offen mit dem Kind über die Adoption zu sprechen.
Außerdem sollen der Vorlage zufolge die Adoptionsvermittlungsstellen von Beginn an mit den Herkunftseltern, den Adoptiveltern und altersentsprechend auch mit dem Kind erörtern, ob und wie ein Informationsaustausch beziehungsweise ein Kontakt gestaltet werden kann.
Rechtsanspruch auf Information über das Kind
Um die Position der Herkunftseltern zu stärken, sollen diese einen Rechtsanspruch gegenüber der Vermittlungsstelle auf Information über das Kind erhalten, welche die Adoptiveltern der Vermittlungsstelle freiwillig und zur Weitergabe an die Herkunftseltern übermittelt haben.
Zum Schutz der Kinder will die Regierung unbegleitete Adoptionen aus dem Ausland verhindern, indem diese zukünftig immer durch eine Fachstelle zu vermitteln sind. Ferner soll ein verpflichtendes Anerkennungsverfahren für ausländische Adoptionsbeschlüsse im Inland eingeführt werden. (hau/29.01.2020)