Auswärtiges

Gespräch zu Frauen in Friedens- und Sicherheitsprozessen

20 Jahre UN-Sicherheitsratsresolution 1325: Zwischenbilanz und Herausforderungen der Agenda Frauen, Frieden, Sicherheit“: Mit diesem Thema befasste sich der Unterausschuss Zivile Krisenprävention, Konfliktbearbeitung und vernetztes Handeln“ des Auswärtigen Ausschusses am Montag, 11. Mai 2020, in einem öffentlichen Expertengespräch, geleitet zunächst vom Vorsitzenden Ottmar von Holtz (Bündis 90/Die Grünen), später von seiner Stellvertreterin Dr. Daniela de Ridder (SPD)

Die Resolution 1325 wurde im Jahr 2000 vom UN-Sicherheitsrat beschlossen, um Frauen stärker an Friedens- und Sicherheitsprozessen zu beteiligen. Am 11. Januar 2017 verabschiedete das Bundeskabinett den zweiten Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der Resolution für den Zeitraum 2017 bis 2020.

Die weibliche Perspektive auf die Weltpolitik

Man wolle das Momentum nutzen, das sich aus dem 20. Jahrestag der Verabschiedung der UN-Resolution 1325 ergebe, zusammen mit der aktuellen nichtständigen Mitgliedschaft Deutschlands im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen und der bevorstehenden deutschen Ratspräsidentschaft in der Europäischen Union, sagte Wiebke Rückert, Leiterin des Referats für Menschenrechte und Genderfragen im Auswärtigen Amt

Deutschland habe sich selbst verpflichtet, die Agenda während seiner Mitgliedschaft im Sicherheitsrat voranzubringen. Konsequent werde das Thema bei allen Sitzungen als Querschnittsbereich mit behandelt. Man habe es geschafft, durch die ständige Präsenz des Themas und Anwesenheit von Vertreterinnen der Zivilgesellschaft bei den Sitzungen den Mitgliedern des wichtigsten UN-Gremiums die weibliche Perspektive auf die Weltpolitik näherzubringen. 

Fortschritte im Auswärtigen Amt

Bei aller Freude und Fokussierung auf die seit nunmehr 20 Jahren bestehende Resolution sei diese aber vor allem Ausgangspunkt und Grundlage für weitere Schritte gewesen, um Frauen in der Außen- und Sicherheitspolitik stärker zu beteiligen. Im Auswärtigen Amt habe es in den zurückliegenden zwei Jahrzehnten beachtliche Fortschritte gegeben. Mittlerweile wisse jeder um die Wichtigkeit des Themas. Das sei in allen Köpfen verankert. 

Die Resolution sei für ihre Umsetzung auf detaillierte Aktionspläne heruntergebrochen worden. Interministeriell, mit den anderen Ressorts der Bundesregierung, sowie in enger Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft treibe man die Thematik als einen umfassenden Ansatz voran. Aktuell arbeite man an der Schlussfassung des Umsetzungsberichts zum sogenannten Zweiten Nationalen Aktionsplan, der die Jahre 2017 bis 2020 evaluiere. Den Bericht werde man rechtzeitig vorlegen, um daraus für den kommenden Dritten Nationalen Aktionsplan zu lernen.

Staatliche Beratungsstellen für Frauen im Irak

Dr. Julia Lehmann, Leiterin des Referats Menschenrechte, Gleichberechtigung, Inklusion im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) berichtete aus Sicht ihres Hauses, dass an der Umsetzung etwa der Hälfte der 88 Einzelmaßnahmen des Zweiten Nationalen Aktionsplans beteiligt sei.

Das BMZ engagiere sich vor allem beim Schutz von Frauen und Mädchen in bewaffneten Konflikten vor sexualisierter und geschlechterspezifischer Gewalt sowie bei der politischen und gesellschaftlichen Teilhabe von Frauen in Wiederaufbauprozessen. 

So fördere man im Irak die Einrichtung staatlicher Beratungsstellen für Frauen und Mädchen mit geschlechterspezifischer Gewalterfahrung und die Sensibilisierung von Polizeidienststellen für das Thema. In Kolumbien unterstütze man ein Projekt, das die dortige Wahrheitskommission bei dem Thema sexualisierter Gewalt berät. 

„Frauen, Frieden, Sicherheit“

Jeanette Böhme, Referentin Politik und Menschenrechte bei „medica mondiale“ und Expertin im „Netzwerk 1325“, kritisierte, auch mit Blick auf die bevorstehende Formulierung des Dritten Nationalen Aktionsplans, sowohl innen- als auch außenpolitisch werde die Bundesregierung bei der Umsetzung ihren Zielen aus dem eigenen Aktionsplan bislang nicht gerecht. So sei der Schutz geflüchteter Frauen und Mädchen in Deutschland nicht glaubwürdig verwirklicht. Doch da gelte es mit gutem Beispiel voranzugehen, um die Forderungen, für die man auf internationaler Ebene eintrete, zu untermauern. 

Um das Themenfeld „Frauen, Frieden, Sicherheit“ politisch aufzuwerten und ihm größere Sichtbarkeit zu verleihen, schlug sie vor, ähnlich dem Beauftragten der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, die Position einer beziehungsweise eines Sonderbeauftragten für den Bereich „Frauen, Frieden, Sicherheit“ einzurichten.

„Das Kontinuum der Gewalt durchbrechen“

Mit Blick auf die deutsche Außenpolitik forderte sie, diese konsequent „gender-sensibel“ auszurichten und das auch bei der Ausgestaltung der personellen und finanziellen Ressourcen umzusetzen. In Konflikten weltweit erlebten Frauen und Mädchen besondere Formen der Gewalt, seien als Opfer sexualisierter Gewalt häufig traumatisiert.

Vor Ort müsse man daher die Akteure der dortigen lokalen Zivilgesellschaft ertüchtigen, eine Watch-dog-Rolle zu übernehmen, um das Kontinuum der Gewalt zu durchbrechen. Ebenso gelte es, hierzulande Asylverfahren trauma-sensibel auszugestalten und vor allem bei den Strafverfolgungsbehörden den Umgang mit traumatischen Erfahrungen zu verbessern, um so den Betroffenen mehr Verständnis entgegenzubringen und sie bei Befragungen zu ihrem Fluchthintergrund psychisch nicht zu überfordern. 

Frauen als Verhandlungsführerinnen

Miriam Müller, Promovendin zum Thema „Agenda Frauen, Frieden, Sicherheit“ an der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf und bis vor Kurzem in der Geschäftsstelle von UN Women Deutschland tätig, wies ebenfalls auf die weiterhin bestehende Diskrepanz zwischen den Bemühungen einerseits, Frauen stärker in die Friedens- und Sicherheitspolitik einzubinden, und der tatsächlichen Umsetzung der Agenda andererseits hin. Sie mahnte, Deutschland nutze seinen politischen und wirtschaftlichen Spielraum zu wenig und komme seinen rechtlichen Verpflichtungen nicht ausreichend nach. 

Von der Konfliktprävention bis hin zu Friedensprozessen müsse die Mitwirkung von Frauen ausgebaut werden. Als Voraussetzung für erfolgreiche Präventionsarbeit seien geschlechtsspezifische Anforderungen stärker einzubeziehen. In Friedensprozessen brauche es mehr Frauen als Verhandlungsführerinnen. Sie zeigte die Bandbreite der weiterhin bestehenden Herausforderungen in dem Themenbereich auf, von der noch unzureichenden Partizipation von Frauen auf Seiten der Geberländer bis hin zum weiter mangelhaften Zugang von Frauen und Mädchen zu Gütern der Gesundheitsversorgung in Krisenregionen. 

Frauen in der Corona-Krise

Dass die Corona-Pandemie Fortschritte im Bereich „Frauen, Frieden, Sicherheit“ zusätzlich erschwere, darauf wurde in mehreren Beiträgen hingewiesen. Frauen litten jetzt doppelt wegen der zusätzlichen „Care-Arbeit“. Etablierte Hilfsangebote fänden nicht mehr statt, die Gewalt im familiären Kontext habe zugenommen. Die Frauen ließen sich aber nicht auf die Rolle als Opfer reduzieren, sondern seien zugleich Teil der Lösung der Probleme. 

Weltweit seien Frauen besonders gefordert bei der Bewältigung der Corona-Krise. Entwicklungshelferinnen brächten ihre Kompetenz und ihre Erfahrung, beispielsweise aus dem Umgang mit der Ebola-Epidemie in Afrika, ein. Auch jetzt, während der neuen Pandemie, betreibe man dort ganz aktiv Aufklärung, gehe in die Dorfgemeinschaften hinein und erkläre Hygienemaßnahmen, aufbauend auf dem in den vergangenen Jahren erworbenen Vertrauen. (ll/12.05.2020)

Liste der Sachverständigen

  • Wiebke Rückert, Leiterin des Referats OR 06 - für Menschenrechte und Genderfragen im Auswärtigen Amt
  • Dr. Julia Lehmann, Leiterin des Referats 401 - Menschenrechte, Gleichberechtigung, Inklusion, im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
  • Jeanette Böhme, medica mondiale, Expertin im Netzwerk 1325
  • Miriam Müller, UN Women Deutschland