FDP-Antrag zur Kita-Öffnung und Elternunterstützung abgelehnt
„Verantwortungsvolle Kita-Öffnung und Elternunterstützung in Pandemiezeiten“ lautet der Titel eines Antrags der FDP-Fraktion (19/18954), den der Bundestag am Mittwoch, 6. Mai 2020, nach halbstündiger Aussprache mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD und Linksfraktion gegen die Stimmen der FDP bei Enthaltung der AfD und von Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt hat.
Antrag der FDP abgelehnt
Die FDP wollte die Bundesregierung auffordern, mit den Ländern auf eine stufenweise Erweiterung der Notbetreuung hinzuwirken, welche zusätzlich zu Kindern von Eltern in systemrelevanten Berufen folgende Gruppen umfasst: „Eingewöhnungskinder“ und deren Geschwister, Kinder von berufstätigen Alleinerziehenden und Kinder, deren Elternteile beide in Vollzeit berufstätig sind. Ebenso sollte sie mit den Ländern auf eine differenzierte Öffnungsperspektive hinwirken.
Als Vorbedingung für eine Öffnung von Kindertageseinrichtungen sollten umfangreiche Schnelltests von allen Kita-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern und der Kinder in den jeweiligen Einrichtungen eingeführt werden. Diese Schnelltests sollten bei Bedarf oder bei Anzeichen für eine Covid-19-Erkrankung wiederholt werden, so die FDP. Fachkräfte und auch Kinder, die nach Einschätzung von Experten gemeinhin als Risikogruppen zählen, sollten bis auf Weiteres nicht wieder in den Kita-Betrieb eingegliedert werden.
Vorschläge zum Infektionsschutz
Die Fraktion trat ferner für einen Infektionsschutz durch Kinderbetreuung in zeitlich versetzten festen Kleinstgruppen aus Kindern und Erzieherinnen und Erziehern sowie Zugangsbeschränkungen von betriebsfremden Personen ein.
Auch wollte sie einen hygienischen Infektionsschutz durch Rahmenhygienepläne bei Kindern, Fachkräften und Elternkontakt. Für die Mitarbeitenden sollte Schutzkleidung für den Umgang mit Eltern oder Erziehungsberechtigten sowie bei Dienstbesprechungen bereitgestellt werden.
„Finanzielle Mehrbelastungen abfedern“
Die Fraktion verlangte zudem klare Definitionen der für jede Stufe der schrittweisen Öffnung zu erreichenden Zielgruppen. Die Infektionszahlen sollten wissenschaftlich beobachtet und ausgewertet werden. Auch müsse mit den Ländern ein Konzept zur Abfederung von durch Hygienemaßnahmen verursachten finanziellen Mehrbelastungen in den Einrichtungen der frühkindlichen Bildung erarbeitet werden. Darüber hinaus sollte die Bundesregierung mit den Ländern erarbeiten, wie alle Länder die tatsächlichen Kita-Gebühren für die Dauer der Pandemie übernehmen werden, um Eltern, Kommunen und Träger zu entlasten und abzusichern. Beim Kostenersatz der Länder sollten keine Durchschnittssätze angelegt werden, sondern die tatsächlichen örtlichen sowie trägergebundenen Kosten berücksichtigt werden, um kommunale Haushaltsdefizite und Trägerinsolvenzen gering zu halten.
Schließlich wollte die Fraktion für die Zeit der Pandemie befristet eine sogenannte Corona-Elternzeit einrichten, die einen Rechtsanspruch auf Arbeitszeitreduzierung mit entsprechendem Kündigungsschutz umfasst. Bestehende übrige Elternzeitansprüche seien vorrangig einzusetzen. Sofern in der genommenen Elternzeit oder Corona-Elternzeit keine anderweitigen Ansprüche auf Entgeltersatzleistungen bestehen, müsse eine Verdienstausfallentschädigung nach den bestehenden Regelungen des Infektionsschutzgesetzes auch über den bisher geltenden Maximalzeitraum von sechs Wochen hinaus gezahlt werden.(vom/06.05.2020)