Der Bundestag hat am Donnerstag, 7. Mai, der Beteiligung der Bundeswehr an der EU-Mission Eunavfor med Irini im Mittelmeer zugestimmt. In namentlicher Abstimmung votierten 408 Abgeordnete für den Antrag der Bundesregierung (19/18734), 128 stimmten dagegen, es gab 55 Enthaltungen. Zur Abstimmung lagen eine Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses (19/18951) und ein Bericht des Haushaltsausschusses zur Finanzierbarkeit gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (19/19018) vor.
Entschließungsanträge der Opposition abgelehnt
Jeweils gegen die Stimmen der Antragsteller lehnte der Bundestag Entschließungsanträge der AfD-Fraktion (19/19006), der Linksfraktion (19/19007) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/19008) ab. Die AfD forderte den Ausstieg aus der Mission. Der Bundestag sollte sich demnach grundsätzlich gegen die Ausschiffung von im Mittelmeer aufgenommenen Migranten aussprechen und stattdessen auf die Rückführung nach Nordafrika oder in die entsprechenden Heimatländer hinwirken.
Die Linke lehnte in ihrem Entschließungsantrag (19/19007) die Entsendung deutscher Soldaten in das Mittelmeer generell ab und forderte die Einrichtung einer zivilen Seenotrettungsmission. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangte des Weiteren in ihrem Entschließungsantrag (19/19008), dass die Bundeswehr sich unter anderem nicht an der Ausbildung und dem Kapazitätsaufbau der libyschen Küstenwache beteiligt..
Antrag der Bundesregierung
Wie aus den Antrag der Bundesregierung hervorgeht, zielt die Operation darauf, das Waffenembargo der Vereinten Nationen gegen Libyen durchzusetzen, Menschenschmuggel und illegale Öl-Exporte zu unterbinden und die libysche Küstenwache auszubilden. Die Bundeswehr soll dabei Aufgaben wie die Seeraumüberwachung auf und über See und die Lagebilderstellung übernehmen und dafür bis zu 300 Soldatinnen und Soldaten entsenden können. Mit der Beteiligung an der Mission will die Bundesregierung nach eigenem Bekunden „zu einer stabilisierenden Wirkung auf Libyen sowie zu dem durch die Vereinten Nationen geführten politischen Friedensprozess des Landes“ beitragen.
Das Mandat ist befristet bis Ende April 2021, die einsatzbedingten Kosten werden auf rund 45,6 Millionen Euro beziffert. Als rechtliche Grundlage werden unter anderem das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen, verschiedene Resolutionen des UN-Sicherheitsrates und der Beschluss 2020/472/GASP des Rates der Europäischen Union angeführt.
Hilfeleistung für in Seenot geratene Personen
Die Mission soll im Anschluss an die frühere EU-Mittelmeermission „Sophia“ die völkerrechtliche Verpflichtung zur Hilfeleistung für in Seenot geratene Personen fortsetzen. „Leistet ein an Eunavfor med Irini beteiligtes Schiff im Rahmen der Auftragserfüllung gemäß der völkerrechtlichen Verpflichtung Seenothilfe, so sieht die vereinbarte Ausschiffungsregelung vor, dass aus Seenot Gerettete in Griechenland ausgeschifft werden können“, heißt es im Antrag. Alle Geretteten würden anschließend auf Grundlage vorab zu erklärender Zusagen zwischen den Mitgliedstaaten der EU, die sich an der Regelung beteiligen, verteilt.
„Alle schiffstellenden Mitgliedstaaten sollen grundsätzlich an der Verteilung teilnehmen; weitere Mitgliedstaaten können freiwillig entscheiden, der Verteilungsvereinbarung beizutreten. Kommt es aufgrund dieser Vereinbarung zu massivem Missbrauch der Migration durch Dritte, kann diese Regelung einseitig und jederzeit vom jeweiligen Unterzeichner aufgekündigt werden“, betont die Regierung.
Migrationsbezogener „Pull-Faktor“
Vorgesehen ist bei der Mission ein Mechanismus, der den Einsatz von Schiffen einschränken kann, wenn Mitgliedsländer den Eindruck haben, dass sie Migrationsbewegungen hervorruft.
Ein Mitgliedstaat kann demnach veranlassen, dass der Operationskommandeur die Schiffe aus einem Teilbereich für maximal acht Tage zurückzieht und das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) des Rates der EU über einen sogenannten migrationsbezogenen „Pull-Faktor“ entscheiden muss. (ahe/hau/07.05.2020)