Kündigungen im digitalen Geschäftsverkehr erörtert
Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 12. März 2020, erstmals mit einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, in dem diese auf Verbesserungen für Verbraucher im digitalen Geschäftsverkehr dringt (19/17449), sowie mit einem Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Durchschnittspreisangaben bei Langzeitverträgen mit Verbrauchern einführen“ (19/17451), befasst. Beide Anträge wurden im Anschluss zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen.
Antrag der Grünen
Konkret fordern die Grünen in ihrem Antrag (19/17449), Unternehmen dazu zu verpflichten, einen einfach auffindbaren, barrierefreien und verständlich beschriebenen Kündigungsbuttons vorzusehen, wenn der Vertragsabschluss im Zusammenhang mit einem Bestell- beziehungsweise Vertragsabschlussbutton erfolgt ist. Unternehmen, die einen Vertragsschluss im elektronischen Geschäftsverkehr anbieten und ermöglichen, sollen außerdem verbindlich eine E-Mail-Adresse klar und verständlich als Empfangsvorrichtung für alle rechtserheblichen Erklärungen wie etwa eine Kündigung oder einen Widerruf im Zusammenhang mit dem bestehenden Vertragsverhältnis ausweisen müssen. Dafür solle sich die Bundesregierung auch auf europäischer Ebene einsetzen, so die Forderung der Fraktion.
Wie es in dem Antrag heißt, zeigen Befragungen, dass Schwierigkeiten bei der Kündigung ein relevantes Verbraucherproblem sind. Dementsprechend reiche die Ankündigung der Bundesregierung, die Laufzeiten beziehungsweise die Verlängerungszeiträume zu verkürzen, nicht aus. Notwendig sei darüber hinaus eine Vereinfachung der digitalen Kündigungsmöglichkeiten. Durch einen Klick sei der Abschluss eines Vertrages im digitalen Geschäftsverkehr möglich. Eine Kündigung sollte daher für Verbraucher ebenso einfach möglich sein.
Antrag der FDP
Die FDP fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag (19/17451) auf, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der gewerblichen Anbietern bei der Werbung und im Rahmen der Vertragsanbahnung bei Preisangaben die zusätzliche Angabe eines monatlichen Durchschnittspreises vorschreibt. Auch solle sie sich auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass solch eine Regelung spätestens anlässlich einer Überarbeitung der EG-Grundpreis-Richtlinie Eingang in europäisches Recht findet.
Wie es in dem Antrag heißt, verlangen manche Anbieter, um potenzielle Kunden trotz der teilweise hohen Kosten nicht vom Abschluss des Vertrages abzuschrecken, in den ersten Monaten des Vertrages nur niedrige monatliche Zahlungen und bewerben diesen Umstand gezielt. In späteren Monaten oder erst im zweiten Vertragsjahr stiegen die monatlich zu zahlenden Beträge dann sprunghaft an. So würden beispielsweise bei Verträgen über Internetanschlüsse aus zehn Euro pro Monat am Anfang des Vertrages schnell 30 Euro pro Monat und mitunter 50 Euro pro Monat im zweiten Vertragsjahr. Solch eine ansteigende Staffelung der monatlichen Kostenbelastung erschwere es Verbrauchern, sich die Gesamtkosten des Vertrages vor Augen zu führen.
(mwo/sas/12.03.2020)